IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Zweibrücken, Urteil vom 08.08.2011, Az. 1 SsRs 33/10
    § 3 Abs. 1 Nr. 1 LMKV (2008), § 7 LMKV (2008), § 10 LMKV (2008), § 11 Abs. 1 S. 1 LFGB, § 59 LFGB, § 60 LFGB, § 20 OWiG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG

    Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass derjenige, der unter der Bezeichnung „Edler Saft aus grünen Trauben“ ein Gewürzmittel in den Verkehr bringt, wegen Irreführung über die Natur des Lebensmittels (vgl. § 11 Abs.1 S. 1 LFGB) mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Auf Grund der konkreten Aufmachung des Produkts könne der Verbraucher annehmen, hierbei handele es sich um ein Getränk. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 13/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 S.1 HWG; § 33 Abs. 2 BayBOÄ

    Der BGH hat entschieden, dass das Angebot einer Datenbank mit Informationen und Hinweisen für die Verordnung von Arzneimitteln (§ 73 Abs. 8 SGB V) an Ärzte nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, weil die Kosten der Errichtung und des Unterhalts der Datenbank allein durch Werbung refinanziert werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Sachsen, Beschluss vom 26.02.2008, Az. 3 BS 333/06
    § 9 ZZulV

    Das OVG Sachsen hat entschieden, dass bei Lebensmitteln in Fertigpackungen die angabpflichtigen Zusatzstoffe, wie z.B. Koffein, auch dann auf Angebotslisten im Versandhandel kenntlich zu machen sind, wenn sich auf den Fertigpackungen selbst ein vollständiges Zutatenverzeichnis befindet. Gleiches gelte im Übrigen für Aushänge in Lokalen, wenn diese als Speisekarten fungieren. Anderenfalls könne sich der Verbraucher nicht zeitig genug über die Inhaltsstoffe informieren. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2011, Az. 2 U 21/11
    § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 HWG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Stuttgart hat auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass es einem Apotheker nicht erlaubt ist, 3 % Skonto auf Privatrezepte und Rezeptgebühren zu gewähren. Die Gewährung eines Skonto sei nach Auffassung des Gerichts ein Barrabatt, welcher jedoch bei rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln sowie der Rezeptgebühr ausgeschlossen sei. Zu dieser Schlussfolgerung gelangte das Gericht im „erst recht“-Wege: Wenn bereits die Gewährung von Bonuspunkten die Arzneimittelpreisverordnung verletzte (vgl. BGH), müsse dies bei einer unmittelbaren Reduzierung des zu zahlenden Preises erst recht gelten. Die Revision gegen dieses Urteil wurde zugelassen, da die Zulässigkeit von Barrabatten noch nicht höchstrichterlich geklärt sei.

  • veröffentlicht am 29. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 11.02.2010, Az. 3 U 122/09
    §§ 3, 5, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; 3 HWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für ein Arzneimittel in Tablettenform mit der Formulierung „Eine Dosistitration [= Dosisanpassung] ist nicht erforderlich“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn eine Anpassung der Dosis für das streitgegenständliche Präparat gar nicht vorgesehen ist. Mit der Werbeangabe werde jedoch der falsche Eindruck erweckt, dass eine Dosistitration grundsätzlich möglich sei. Der Umstand, dass diese Möglichkeit tatsächlich nicht bestehe, stelle jedoch hinsichtlich der Patientenfreundlichkeit sogar einen Nachteil bei der Anwendung der beworbenen Präparate dar, welcher fälschlicherweise in der Werbung als Vorteil gepriesen werde. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 08.04.2011, Az. 33 O 342/10
    §§ 8 Abs. 1 S. 1, 4 Nr. 11 UWG; 11 Abs. 1 Nr. 1, 2 LFGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Verleger einer Zeitungsbeilage zur Prüfung der von ihm veröffentlichten Anzeigen auf Wettbewerbswidrigkeit verpflichtet ist. Vorliegend war die Beklagte schon in der Vergangenheit wegen der Veröffentlichung diverser irreführender Werbeanzeigen für angeblich schlank machende Mittel abgemahnt worden. Die erneute Veröffentlichung einer Anzeige, die eine nachhaltige Gewichtsreduzierung ohne Kalorienreduzierung versprach, führte zur Verurteilung zur Unterlassung. Das Irreführungspotenzial der Anzeige sei nach Auffassung des Gerichts unverkennbar gewesen. Die Beklagte unterliege nach der Rechtsprechung des OLG Köln als Verlegerin einer generellen Prüfungspflicht für die Lauterkeit von Anzeigen, mit denen für Schlankheitsmittel geworben werde. Doch auch bei Verneinung einer generellen Prüfungspflicht sei vorliegend von einer Pflicht auszugehen, da die Beklagte zuvor wegen vergleichbarer Sachverhalte abgemahnt worden war. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Juni 2011

    OLG Köln, Urteil vom 23.02.2011, Az. 6 W 2/11
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; 7 HWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässige Werbung vorliegt, wenn ein Werbender für Medizinprodukte ein erheblich verbilligtes Gerät anbietet für den Fall der Mindestabnahme bestimmter Medizinprodukte. Darin liege eine unzulässige unentgeltliche Zuwendung. Liege der Preis für die „Nebenware“ – wie hier – unter dem Einstandspreis, handele es sich lediglich um ein Scheinentgelt. Der streitgegenständliche medizinische Scanner werde für nur 28% des üblichen Preises angeboten, was sich für den angesprochenen Verkehr als Geschenk darstelle, das ihm nur im Hinblick auf die langfristige Abnahmeverpflichtung der Produkte des Werbenden gewährt werde. Rabatte nach dem Heilmittelwerbegesetz seien jedoch nur auf die Preise für Medizinprodukte selbst zulässig, nicht auf eine Zugabe. Sonst bestehe die Gefahr, dass die Werbeadressaten die Produkte des Werbenden nicht wegen deren Qualität erwerben, sondern lediglich, um in den Genuss des Rabattes für die Zugabe zu gelangen. Dies stelle eine unsachgemäße Beeinflussung dar und begründe die Wettbewerbswidrigkeit.

  • veröffentlicht am 16. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 03.02.2011, Az. 31 O 403/10
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; 3a HWG; 109a Abs. 3 AMG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Arzneimittel, welches für die „Besserung des Allgemeinbefindens“ zugelassen ist, nicht mit der Angabe „für ein besseres Gedächtnis und eine höhere Konzentration“ beworben werden darf. Diese spezifische Wirkungsweise würde sich nicht aus der Basisindikation „Besserung des Allgemeinbefindens“ ergeben. Zwar könne anhand von Beispielen erläutert werden, wodurch sich das Allgemeinbefinden bessern könne bzw. die Wirkungsweise dürfe erklärt werden; es dürfe jedoch nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Mittel speziell für Gedächtnisprobleme vorgesehen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. April 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2010, Az. I-20 U 130/09
    §
    4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. a) und Art. 28 Abs. 5 HCVO; §§ 12 Abs. 1, 11 Abs. 1 S. 1 LFGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbesendung für Nahrungsergänzungsmittel unlauter ist, wenn durch Zuschaueranrufe Aussagen zu einer angeblichen Heilwirkung getätigt werden, von denen sich der Moderator nicht ausreichend distanziert. Eine formaljuristische Distanzierung, die durch einleitende oder nachfolgende Worte jedoch gleich wieder entwertet werde, sei nicht ernsthaft und somit nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. April 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stade, Beschluss vom 29.03.2011, Az. 8 O 40/11
    §§ 3; 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 3 Nr. 1 HWG

    Das LG Stade hat im Wege der einstweiligen Verfügung einem Onlinehändler untersagt, im geschäftlichen Verkehr für ein „Akkupressurarmband“ zu werben mit den Versprechen 1) „gegen Seekrankheit“, 2) „verhindert Reise- und Seekrankheit“, 3) „Der Druck im Handgelenkbereich wirkt auf das Nervensystem und hat den Effekt, dass bei anfälligen Personene die Seekrankheit nicht mehr auftritt.“ Der Streitwert wurde auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Auch gemäß § 3 HWG ist eine irreführende Werbung unzulässig. Eine Irreführung liegt nach diesem Gesetz insbesondere dann vor, wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben.

I