Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Zweibrücken: Wenn die Inverkehrbringung eines Lebensmittels unter einer irreführenden Bezeichnung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bestraft wird/ Getränk statt Gewürz? oder: „Edler Saft aus grünen Trauben“veröffentlicht am 18. Oktober 2011
OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.08.2011, Az. 1 SsRs 33/10
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 LMKV (2008), § 7 LMKV (2008), § 10 LMKV (2008), § 11 Abs. 1 S. 1 LFGB, § 59 LFGB, § 60 LFGB, § 20 OWiG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiGDas OLG Zweibrücken hat entschieden, dass derjenige, der unter der Bezeichnung „Edler Saft aus grünen Trauben“ ein Gewürzmittel in den Verkehr bringt, wegen Irreführung über die Natur des Lebensmittels (vgl. § 11 Abs.1 S. 1 LFGB) mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Auf Grund der konkreten Aufmachung des Produkts könne der Verbraucher annehmen, hierbei handele es sich um ein Getränk. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Durch Werbung finanzierte Arzneimitteldatenbank ist keine „Werbegabe“ im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG)veröffentlicht am 9. Oktober 2011
BGH, Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 13/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 S.1 HWG; § 33 Abs. 2 BayBOÄDer BGH hat entschieden, dass das Angebot einer Datenbank mit Informationen und Hinweisen für die Verordnung von Arzneimitteln (§ 73 Abs. 8 SGB V) an Ärzte nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, weil die Kosten der Errichtung und des Unterhalts der Datenbank allein durch Werbung refinanziert werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Sachsen: Zu der Kennzeichnung von Farbstoffen in Lebensmitteln im Versandhandelveröffentlicht am 21. September 2011
OVG Sachsen, Beschluss vom 26.02.2008, Az. 3 BS 333/06
§ 9 ZZulVDas OVG Sachsen hat entschieden, dass bei Lebensmitteln in Fertigpackungen die angabpflichtigen Zusatzstoffe, wie z.B. Koffein, auch dann auf Angebotslisten im Versandhandel kenntlich zu machen sind, wenn sich auf den Fertigpackungen selbst ein vollständiges Zutatenverzeichnis befindet. Gleiches gelte im Übrigen für Aushänge in Lokalen, wenn diese als Speisekarten fungieren. Anderenfalls könne sich der Verbraucher nicht zeitig genug über die Inhaltsstoffe informieren. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Skonto eines Apothekers auf Privatrezepte und Rezeptgebühren unzulässigveröffentlicht am 14. September 2011
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2011, Az. 2 U 21/11
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 HWG; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Stuttgart hat auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass es einem Apotheker nicht erlaubt ist, 3 % Skonto auf Privatrezepte und Rezeptgebühren zu gewähren. Die Gewährung eines Skonto sei nach Auffassung des Gerichts ein Barrabatt, welcher jedoch bei rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln sowie der Rezeptgebühr ausgeschlossen sei. Zu dieser Schlussfolgerung gelangte das Gericht im „erst recht“-Wege: Wenn bereits die Gewährung von Bonuspunkten die Arzneimittelpreisverordnung verletzte (vgl. BGH), müsse dies bei einer unmittelbaren Reduzierung des zu zahlenden Preises erst recht gelten. Die Revision gegen dieses Urteil wurde zugelassen, da die Zulässigkeit von Barrabatten noch nicht höchstrichterlich geklärt sei.
- OLG Hamburg: Irreführende Werbung, wenn Nachteil eines Produkts als Vorteil dargestellt wirdveröffentlicht am 29. Juli 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 11.02.2010, Az. 3 U 122/09
§§ 3, 5, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; 3 HWG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für ein Arzneimittel in Tablettenform mit der Formulierung „Eine Dosistitration [= Dosisanpassung] ist nicht erforderlich“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn eine Anpassung der Dosis für das streitgegenständliche Präparat gar nicht vorgesehen ist. Mit der Werbeangabe werde jedoch der falsche Eindruck erweckt, dass eine Dosistitration grundsätzlich möglich sei. Der Umstand, dass diese Möglichkeit tatsächlich nicht bestehe, stelle jedoch hinsichtlich der Patientenfreundlichkeit sogar einen Nachteil bei der Anwendung der beworbenen Präparate dar, welcher fälschlicherweise in der Werbung als Vorteil gepriesen werde. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Köln: Verleger einer Werbezeitschrift ist zur Prüfung der veröffentlichten Anzeigen verpflichtetveröffentlicht am 25. Juli 2011
LG Köln, Urteil vom 08.04.2011, Az. 33 O 342/10
§§ 8 Abs. 1 S. 1, 4 Nr. 11 UWG; 11 Abs. 1 Nr. 1, 2 LFGBDas LG Köln hat entschieden, dass der Verleger einer Zeitungsbeilage zur Prüfung der von ihm veröffentlichten Anzeigen auf Wettbewerbswidrigkeit verpflichtet ist. Vorliegend war die Beklagte schon in der Vergangenheit wegen der Veröffentlichung diverser irreführender Werbeanzeigen für angeblich schlank machende Mittel abgemahnt worden. Die erneute Veröffentlichung einer Anzeige, die eine nachhaltige Gewichtsreduzierung ohne Kalorienreduzierung versprach, führte zur Verurteilung zur Unterlassung. Das Irreführungspotenzial der Anzeige sei nach Auffassung des Gerichts unverkennbar gewesen. Die Beklagte unterliege nach der Rechtsprechung des OLG Köln als Verlegerin einer generellen Prüfungspflicht für die Lauterkeit von Anzeigen, mit denen für Schlankheitsmittel geworben werde. Doch auch bei Verneinung einer generellen Prüfungspflicht sei vorliegend von einer Pflicht auszugehen, da die Beklagte zuvor wegen vergleichbarer Sachverhalte abgemahnt worden war. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Unzulässige Werbung für Heilmittel – Rabatte für Warenzugaben wettbewerbswidrigveröffentlicht am 19. Juni 2011
OLG Köln, Urteil vom 23.02.2011, Az. 6 W 2/11
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; 7 HWGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässige Werbung vorliegt, wenn ein Werbender für Medizinprodukte ein erheblich verbilligtes Gerät anbietet für den Fall der Mindestabnahme bestimmter Medizinprodukte. Darin liege eine unzulässige unentgeltliche Zuwendung. Liege der Preis für die „Nebenware“ – wie hier – unter dem Einstandspreis, handele es sich lediglich um ein Scheinentgelt. Der streitgegenständliche medizinische Scanner werde für nur 28% des üblichen Preises angeboten, was sich für den angesprochenen Verkehr als Geschenk darstelle, das ihm nur im Hinblick auf die langfristige Abnahmeverpflichtung der Produkte des Werbenden gewährt werde. Rabatte nach dem Heilmittelwerbegesetz seien jedoch nur auf die Preise für Medizinprodukte selbst zulässig, nicht auf eine Zugabe. Sonst bestehe die Gefahr, dass die Werbeadressaten die Produkte des Werbenden nicht wegen deren Qualität erwerben, sondern lediglich, um in den Genuss des Rabattes für die Zugabe zu gelangen. Dies stelle eine unsachgemäße Beeinflussung dar und begründe die Wettbewerbswidrigkeit.
- LG Köln: Werbung für Arzneimittel mit Wirkungsweisen, für die sie nicht zugelassen sind, ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 16. Mai 2011
LG Köln, Urteil vom 03.02.2011, Az. 31 O 403/10
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; 3a HWG; 109a Abs. 3 AMGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Arzneimittel, welches für die „Besserung des Allgemeinbefindens“ zugelassen ist, nicht mit der Angabe „für ein besseres Gedächtnis und eine höhere Konzentration“ beworben werden darf. Diese spezifische Wirkungsweise würde sich nicht aus der Basisindikation „Besserung des Allgemeinbefindens“ ergeben. Zwar könne anhand von Beispielen erläutert werden, wodurch sich das Allgemeinbefinden bessern könne bzw. die Wirkungsweise dürfe erklärt werden; es dürfe jedoch nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Mittel speziell für Gedächtnisprobleme vorgesehen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Düsseldorf: Unzulässige Werbung mit Heilwirkung von Lebensmitteln – Distanzierung von Äußerungen Dritterveröffentlicht am 27. April 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2010, Az. I-20 U 130/09
§ 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. a) und Art. 28 Abs. 5 HCVO; §§ 12 Abs. 1, 11 Abs. 1 S. 1 LFGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbesendung für Nahrungsergänzungsmittel unlauter ist, wenn durch Zuschaueranrufe Aussagen zu einer angeblichen Heilwirkung getätigt werden, von denen sich der Moderator nicht ausreichend distanziert. Eine formaljuristische Distanzierung, die durch einleitende oder nachfolgende Worte jedoch gleich wieder entwertet werde, sei nicht ernsthaft und somit nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Stade: Akkupressurarmbänder verhindern nicht Reise- und Seekrankheitveröffentlicht am 5. April 2011
LG Stade, Beschluss vom 29.03.2011, Az. 8 O 40/11
§§ 3; 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 3 Nr. 1 HWGDas LG Stade hat im Wege der einstweiligen Verfügung einem Onlinehändler untersagt, im geschäftlichen Verkehr für ein „Akkupressurarmband“ zu werben mit den Versprechen 1) „gegen Seekrankheit“, 2) „verhindert Reise- und Seekrankheit“, 3) „Der Druck im Handgelenkbereich wirkt auf das Nervensystem und hat den Effekt, dass bei anfälligen Personene die Seekrankheit nicht mehr auftritt.“ Der Streitwert wurde auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Auch gemäß § 3 HWG ist eine irreführende Werbung unzulässig. Eine Irreführung liegt nach diesem Gesetz insbesondere dann vor, wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben.