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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. August 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Köln, Urteil vom 22.06.2010, Az. 111 C 33/10
    §§ 823 Abs. 1, 812 Abs. 1, 687 Abs. 2, 681, 667 BGB

    Das AG Köln hat entschieden, dass die ungenehmigte Veröffentlichung von Fotos, die von einem Kalb einer Bäuerin gefertigt wurden, nicht gegen das Persönlichkeitsrecht der Bäuerin verstoßen. Das Gericht führte aus, dass zwar in der unzulässigen Fertigung und Verbreitung von Fotos grundsätzlich eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen könne, dafür jedoch stets ein Bezug zur menschlichen Persönlichkeit erforderlich sei. Dieser Bezug könne sich daraus ergeben, dass sich durch die auf dem Foto abgebildeten Sachen Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Rechtsgutsinhabers, hier der Klägerin, schließen ließen, so wie etwa beim ungenehmigten Fotografieren eines fremden Hauses. Vorliegend kam das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass durch die Fotos des Rinderkalbs „Anita“ keine Rückschlüsse auf die Persönlichkeit der Klägerin erfolgen könnten. Ob die Klägerin lieber das Verfahren gewonnen hätte oder doch erleichtert ist, dass ihre Persönlichkeit nicht durch eine Kuh definiert wird, blieb offen.

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  • veröffentlicht am 30. Juli 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2010, Az. I-20 U 188/09
    §§ 823 Abs. 1, Abs. 2; 1004 Abs. 1 BGB
    ; § 201 StGB; Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Düsseldorf hat eine Entscheidung des LG Düsseldorf aufgehoben und entschieden, dass ein TV-Sender, der in den Praxisräumen des Klägers heimlich Bild- und Tonaufnahmen angefertigt hat, nicht dazu verpflichtet werden darf, auch kerngleiche Verletzungshandlungen – wenn eine völlig identische Wiederholung tatsächlich unmöglich ist – zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof habe für die Frage der Veröffentlichung von Bildern entschieden, dass selbst die erneute Veröffentlichung eines Bildes nicht verboten werden könne, weil sich die Veröffentlichung stets in einem anderen Kontext auch ohne Einwilligung des Abgebildeten als zulässig erweisen könne und dass dies erst recht für solche Bilder gelte, die zum Zeitpunkt des Verbots noch gar nicht gefertigt seien und bei denen insbesondere der Kontext, in dem sie veröffentlicht würden, nicht bekannt sei. Auch sei die einstweilige Verfügung auf Grund der verkürzten Verteidigungsmittel der falsche Weg, um eine solche Rechtsfrage zu entscheiden; der Kläger habe keinerlei Ausführungen zu der erforderlichen Dringlichkeit seines Anliegens gemacht und dies ergebe sich auch nicht ohne Weiteres aus den Umständen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Itzehoe, Urteil vom 06.04.2010, Az. 5 O 81/09
    §§ 3; 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Itzehoe hat entschieden, dass Zeitschriften, die sich nicht schon auf ihrem Titelblatt unmissverständlich und eindeutig als Werbeschriften ausweisen (Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl., UWG, § 4 UWG, Rdnr. 3.20, m.w.N.), Werbung und redaktionellen Text äußerlich erkennbar von einander zu trennen haben. Ein Verstoß gegen dieses Trennungsgebot liege vor,  wenn ein in seiner äußeren Gestalt wie ein redaktioneller Artikel aufgemachter Beitrag unter der Überschrift „Diät/Reportage“ und dem in großen roten Buchstaben abgedruckten Zitat „Toll! 28 Kilo weg – in nur einem halben Jahr!“ wiederholt auf den Vertreiber des sog. BCM-Diät- und Ernährungsprogramms verweise. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Beschluss vom 31.05.2010, Az. 28 O 254/10
    §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Betreiber der Website www.buskeismus.de, Rolf Schälike, unter der Überschrift „Fünf Klatschen in einer Woche für die Kanzlei Scherz Bergmann“ über fünf verlorene Prozesse der Kanzlei berichten durfte. Der hiergegen gerichtete Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfu?gung sei unbegru?ndet. Ein Anspruch auf Unterlassung des im Antrag genannten Umfangs gemäß § 1004 i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB sei nicht gegeben, da u.a. kein Verfu?gungsanspruch bestehe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Juni 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 13.04.2010, Az. 7 U 7/10
    §§
    823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Berichterstattung über die angebliche Erkrankung eines prominenten Schlagersängers das Persönlichkeitsrechts verletzen kann.
    Die Antragsgegnerin hatte in einem Zeitungsbericht ein Interview mit einem Bekannten des Sängers veröffentlich, der diesen seit mehreren Jahren nicht gesehen hatte. Dieser hatte auf die Frage, warum der Sänger umgezogen war, geantwortet: „Sie haben sich in Berlin gar nicht so wohl gefühlt. Und vielleicht hat es auch mit seiner Krankheit zu tun, weil die Luft in Westfalen doch besser ist. Sie wohnen jetzt in Gievenbeck. … Das kann natürlich auch gewollt sein, sie wohnen jetzt in der Nähe des Universitätsklinikums“. Dadurch wurde der Verdacht erweckt, dass der Antragsteller wegen seiner Erkrankung umgezogen sei und den Wohnort wegen der Nähe zu einem Klinikum gewählt habe.  Zwar habe sich der Antragsteller in der Vergangenheit im Rahmen eines Buches zu seiner bestehenden Krankheit geäußert. Die Verbreitung des Gerüchts, dass die Erkrankung so schwerwiegend sei, dass sie die Wahl des Wohnortes beeinflusse, sei jedoch von erheblicher persönlichkeitsrechtlicher Relevanz und müsse nicht geduldet werden, zumal es der Antragsgegnerin unschwer möglich gewesen wäre, dies durch eine Anfrage beim Antragsteller zu verifizieren. Insbesondere müsse nicht geduldet werden, dass der Aufmerksamkeitswert dieser rechtsverletzenden Berichterstattung durch Abbildung eines Fotos noch gesteigert werde.

  • veröffentlicht am 29. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 27.04.2010, Az. 27 O 66/10
    §§
    823, 1004 Abs. 2 BGB; Art. 5 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass in der Aussage „… die Presse steht schon in den Startlöchern schade, dass es so weit kommen musste.“ keine verdeckte Androhung der Anrufung der Presse zu sehen ist. Der Antragsteller forderte den Antragsgegner daraufhin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, es zu unterlassen, sich gegenüber den Medien zu dem privaten Verhältnis zu seinem Sohn (dem Antragsteller) zu äußern, insbesondere zu seinen privaten Lebensverhältnissen unter Bezugnahme auf seinen Sohn. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2010, Az. 324 O 94/10
    §§ 823, 1004 BGB

    Das LG Hamburg hat in diesem Verfahren eine einstweilige Verfügung erlassen, die es dem Antragsgegner untersagte a. in Bezug auf die Antragstellerin zu 1.) durch die Berichterstattung … den Verdacht zu erwecken, diese betreibe Handel mit Drogen, b. in Bezug auf die Antragsteller zu 2.) und 3.) zu verbreiten, diese seien Mitglieder eines Clans, der in Organisierte Kriminalität verstrickt sei, c. in Bezug auf die Antragstellerin zu 1.) zu verbreiten, hinter ihr stünden Mitglieder eines Clans, die in Organisierte Kriminalität verstrickt seien und d. über den Antragsteller zu 3.) zu berichten, dieser sei 1994 vom … unter anderem wegen unerlaubten Erwerbs einer vollautomatischen Schusswaffe und Beihilfe zur unerlaubten Einreise in 30 Fällen zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dem Verfahren wurde ein Streitwert von 120.000,00 EUR zu Grunde gelegt, was für den Antragsgegner Verfahrenskosten (einschließlich Abmahnung und Gerichtskosten) von ca. 4.300,00 EUR netto zeitigte.

  • veröffentlicht am 8. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBVerfG, Beschluss vom 18.02.2010, Az. 1 BvR 2477/08
    Art. 5 Abs. 1; Art. 103 Abs. 1 GG
    ; §§ 823 Abs. 1, Abs. 2; 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Das BVerfG hat mit einer Pressemitteilung vom 07.04.2010 mitgeteilt, dass die (bereitwillige) Annahme der Gerichte, die Veröffentlichung eines Zitats beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erklärenden, „erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“ begegne. Soweit die Gerichte hier auf die in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Fallgruppe der sogenannten „Prangerwirkung“ abgestellt hätten, fehle es an einer  nachvollziehbaren Begründung. Die Urteilsgründe ließen insbesondere  nicht erkennen, dass das mit dem Zitat berichtete Verhalten des Klägers  ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder  wesentlicher Teile desselben nach sich ziehen habe können, wie es der Annahme  einer Anprangerung vorausgesetzt sei. Es erscheine vielmehr schon  zweifelhaft, ob die Mitteilung, dass jemand sich in scharfer Form gegen  die Veröffentlichung des eigenen Bildes verwahre, überhaupt geeignet  sei, sich abträglich auf dessen Ehre oder dessen Ansehen auszuwirken. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. März 2010

    OLG Jena, Urteil vom 17.02.2010, Az. 7 U 95/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass ein Schmerzensgeld wegen Ehrverletzung dann nicht zu zahlen ist, wenn sich die Ehrverletzung nicht gegen die persönliche, sondern „nur“ deren berufliche Sphäre richtet. Konkret ging es darum, dass der Beklagte über die Klägerin – eine Ärztin – behauptet hatte, dass diese „über keine nennenswerten Erfahrungen im Bereich der plastischen Mammachirurgie“ verfüge. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 10.09.2009, Az. 27 S 7/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Forenbetreiber nach einer Abmahnung wegen eines rechtswidrigen User-Postings in einem Forum nicht verpflichtet ist, die Beiträge im Diskussionsforum vorbeugend daraufhin zu überprüfen, ob darin „unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen“ in Bezug auf den Kläger verbreitet würden. Der beklagte Forumsbetreiber habe schon gar nicht wissen können, welche Tatsachenbehauptungen unbewiesen bzw. falsch hätten sein sollen und welche ggf. von dem Kläger als beleidigend empfunden worden seien. Der Kläger hätte etwaige, weiterhin im Thread der Beklagten befindliche Inhalte mit verleumderischen Charakter konkret gegenüber der Beklagten abmahnen müssen. Dies habe er aber zu keinem Zeitpunkt getan, so dass der Einwand, die etwaigen Verleumdungen zögen sich wie „ein roter Faden“ durch den ganzen Thread und seien sämtlichst von seinem Abmahnschreiben erfasst gewesen, nicht ausreichend gewesen seien. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Thorsten Feldmann.

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