Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Eine Bank darf bei Immobilienzwangsversteigerung nicht über Strohmänner Gebote abgeben, um Rechtsfolge von § 85a ZVG herbeizuführenveröffentlicht am 14. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 128/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 85a Abs. 2 ZVGDer BGH hat entschieden, dass es eine Bank bei einer Immobilienzwangsversteigerung zu unterlassen hat, über Strohmänner Gebote abzugeben, die ausschließlich den Zweck haben, zu Lasten des Verbrauchers die Rechtsfolgen von § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Potsdam: Mobilfunkanbieter darf Kunden hinsichtlich unberechtigter Drittforderung nicht an Dritten verweisenveröffentlicht am 14. Dezember 2015
LG Potsdam, Urteil vom 26.11.2015, Az. 2 O 340/14 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGBDas LG Potsdam hat entschieden, dass sich Mobilfunkanbieter auch mit Kundenbeschwerden in Bezug auf (angebliche) Leistungen Dritter befassen müssen. Es sei nicht hinnehmbar, so die Kammer, dass der Kunde den fraglichen Einzelbetrag zunächst gegenüber dem Mobilfunkanbieter auszugleichen habe und sich sodann in Hinblick auf eine Gutschrift an den Drittanbieter selbst wenden müsse. Im vorliegenden Fall untersagte das LG Potsdam E-Plus, Verbrauchern gegenüber zu behaupten, dass sie sich für eine Gutschrift geleisteter Entgelte an den Drittanbieter wenden müssten. E-Plus hatte dem Kunden vorher mitgeteilt: „Aus unseren Unterlagen geht hervor, dass wir Sie bereits … darüber informiert haben, dass Sie sich bitte an den entsprechenden Drittanbieter wenden möchten, um eine eventuelle Gutschrift zu erhalten. … Wir bitten Sie daher, den bei uns offenstehenden Betrag von 206,10 EUR auszugleichen.“ Auf die Entscheidung hingewiesen hat die Verbraucherzentrale Hamburg (hier).
- LG Kiel: Zur Unzulässigkeit der verdeckten Steigerung von Mobilfunkkosten nach Ablauf der Mindestvertragsdauerveröffentlicht am 13. November 2015
LG Kiel, (Anerkenntnis-) Urteil vom 14.10.2015, Az. 15 HK O 85/15
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Kiel hat entschieden, dass eine Irreführung von Verbrauchern vorliegt, wenn bei einem Mobilfunkvertrag für die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit bestimmten Kosten geworben, aber lediglich in einer Fußnote erläutert wird, dass sich die monatlichen Kosten ab dem 25. Monat (nochmals) erhöhen und dieser erhöhte Betrag bis zum Ende des Vertrages gilt. Ein erheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise versteht die blickfangmäßig beworbene Preissteigerung so, dass der nach Ablauf des Aktionszeitraums genannte Preis bis zum Ende des Vertrages in der konkret genannten Form fortgelte. Eine Richtigstellung per Fußnote reiche nicht aus (so auch OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2014, Az. 6 W 11/14).
- OLG Hamm: AGB-Klausel eines Onlinehändlers „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“ ist unzulässigveröffentlicht am 6. November 2015
OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2014, Az. 4 U 99/14
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 307 Abs. 1 S. 1 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Onlinehändlers mit dem Inhalt „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“ unzulässig ist, weil Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt würden. Das Abtretungsverbot behindere den Weiterverkauf durch den Verbraucher, weil es die Gewährleistung gegenüber dem gewerblichen Erstverkäufer erschwere. Grundsätzlich sei ein AGB-Abtretungsverbot unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an einem Abtretungsausschluss nicht bestehe oder berechtigte Belange des Kunden an der Abtretbarkeit vertraglicher Forderungen das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Köln: Energieeffizienzklasse muss bereits auf den Übersichtsseiten eines Onlineshops angezeigt werdenveröffentlicht am 23. Oktober 2015
LG Köln, Urteil vom 20.08.2015, Az. 31 O 112/15
§ 6a S. 1 EnVKV, § 2 UKlaGDas LG Köln hat entschieden, dass die Energieeffizienzklasse angegeben werden muss, wenn ein Produkt unter Angabe des Preises beworben wird. Eine solche Werbung für ein Produkt ist bereits gegeben, wenn auf Übersichtsseiten die konkreten Modelle und deren Preise zu erkennen sind. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamm: Das ausdrückliche Verbot von Lockangeboten gilt auch bei Angeboten im Internetveröffentlicht am 24. September 2015
OLG Hamm, Urteil vom 11.08.2015, Az. 4 U 69/15
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass das Verbot der Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (Lockangebote) auch für Angebote im Internet gilt. Kläre der Händler nicht deutlich darüber auf, dass er die Produktverfügbarkeit nicht gewährleisten könne, liege eine unlautere Handlung vor. Zwar müsse der Kunde bei Internetangeboten nicht wie bei Angeboten im Ladengeschäft eine Hemmschwelle in Form einer Anreise und des Betretens überwinden, doch sei die Unlauterkeit auch hier gegeben. Gerade im Internet habe der Verkehr besonders hohe Erwartungen an die inhaltliche Richtigkeit von Angeboten, da eine sofortige Aktualisierung möglich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OVG Berlin-Brandenburg: Ein Anruf zur Nachfrage der Kundenzufriedenheit darf nicht zur Einholung von Einwilligungen für zukünftige Werbung genutzt werdenveröffentlicht am 7. September 2015
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2015, Az. OVG 12 N 71.14
§ 3 Abs. 5 BDSG, § 4 Abs. 1 BDSG, § 28 Abs. 3 BDSG; § 7 UWGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten darstellt, wenn ein Unternehmen per sog. Service Call die Zufriedenheit von Kunden abfragt und dabei gleichzeitig eine Einwilligung für zukünftige Werbemaßnahmen (per Telefon, SMS oder E-Mail) einholen will. Personenbezogene Daten dürfen auch nicht mittelbar zu Zwecken der Absatzförderung (für zukünftige Werbung) genutzt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Wuppertal: Werbeflyer mit Bestellkarte müssen vollständige Widerrufsbelehrung enthaltenveröffentlicht am 11. August 2015
LG Wuppertal, Urteil vom 21.07.2015, Az. 11 O 40/15 – nicht rechtskräftig
Art. 246a § 3 EGBGBDas LG Wuppertal hat in einem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass in Printwerbung (Werbeprospekt mit Bestellkarte) eine Widerrufsbelehrung sowie das Musterwiderrufsformular enthalten sein muss. Ein Hinweis lediglich auf das Bestehen eines Widerrufsrechts genüge nicht. Eine Ausnahme wegen begrenzter Darstellungsmöglichkeiten sei vorliegend nicht angebracht, da der Werbende seine Printwerbung selbst gestalte und den notwendigen Platz schaffen könne. Selbst verursachter Platzmangel könne nicht zur Erleichterung bei Pflichtinformationen führen.
- LG Landshut: Das Tabakwerbeverbot gilt auch für eine Unternehmenswebseite (ohne Verkauf) eines Tabakherstellersveröffentlicht am 6. August 2015
LG Landshut, Urteil vom 29.06.2015, Az. 72 O 3510/14
§ 21a Abs. 3 VTabakG, § 21a Abs. 4 VTabakG; § 4 Nr. 11 UWGDas LG Landshut hat entschieden, dass auf der Unternehmenswebseite eines Tabakherstellers keine Darstellung rauchender Menschen gezeigt werden darf. Dies falle – auch wenn auf der Seite kein Verkauf stattfinde – unter das Tabakwerbeverbot, da die Darstellung lässiger, rauchender Menschen indirekt der Verkaufsförderung der Unternehmensprodukte diene. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Koblenz: Der individuellen Möglichkeit zur Kontaktaufnahme gemäß dem Telemediengesetz wird nicht durch automatische E-Mail-Antworten genügtveröffentlicht am 5. August 2015
OLG Koblenz, Urteil vom 01.07.2015, Az. 9 U 1339/14
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass die Anforderungen an die Möglichkeit der individuellen Kontaktaufnahme gemäß § 5 TMG grundsätzlich nicht erfüllt werden, wenn eine E-Mail-Adresse angegeben wird, bei deren Nutzung Kunden lediglich automatische Standard-Antworten erhalten. Vorliegend habe der Kläger jedoch nicht darlegen können, dass dies in jedem Fall geschieht. Das LG Koblenz hatte die Beweislage noch anders gewürdigt (hier). Zum Volltext der Entscheidung: