Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Februar 2024

    LG Gießen, Urteil vom 01.03.2023, Az. 1 S 148/21
    § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Gießen hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, wonach der der Verwender die Abtretung von gegen ihn gerichteten Forderungen ausschließt, grundsätzlich wirksam ist. Ein Abtretungsausschluss führe nicht notwendig zu einer unangemessenen Benachteiligung des Gläubigers, andererseits schütze er die berechtigten Interessen des Schuldners an der Klarheit und Übersichtlichkeit der Vertragsabwicklung. Grundsätzlich dürfe der Verwender deshalb mit einem Verbot oder zumindest einer Beschränkung der Abtretungsmöglichkeit die Vertragsabwicklung übersichtlicher gestalten und verhindern, dass ihm hierbei eine im Voraus nicht übersehbare Vielzahl von Gläubigern entgegentrete. Allerdings sei eine solche Klausel unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an einem Abtretungsausschluss nicht bestehe oder die berechtigten Belange des Kunden an der Abtretbarkeit vertraglicher Forderungen das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen würden. Für das Abwägen dieser einander gegenüberstehenden Interessen sei ein generalisierender, überindividueller Prüfungsmaßstab und eine typisierende Betrachtungsweise zu Grunde zu legen. Auf Grund dieser Interessenabwägung wurde das Abtretungsverbot im vorliegenden Fall verneint. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Februar 2024

    OLG Nürnberg, Endurteil vom 18.07.2023, Az. 3 U 1092/23
    § 8c Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5 UWG

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass eine lediglich einmal geforderte, offensichtlich überhöhte Vertragsstrafe noch keine missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen i.S.v. § 8c Abs. 2 Nr. 4 UWG indiziert. Bei der Annahme von Rechtsmissbrauch wegen überhöhter klägerischer Vorschläge für die gerichtliche Streitwertfestsetzung sei im Übrigen besondere Zurückhaltung geboten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Februar 2024

    OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24
    § 823 BGB, § 1004 BGB analog, § 21 TTDSG, § 13 Abs. 6 S. 1 TMG

    Das OLG Hambur hat entschieden, dass der Portalbetreiber der Bewertungsplattform www.kununu.de verpflichtet ist, eine Bewertung zu Lasten eines Unternehmens (Arbeitgebers) zu löschen, wenn der Portalbetreiber den Bewerter dem Unternehmen gegenüber nicht so individualisiert, dass letzteres das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen könne. Das gelte, so der Senat, auch dann, wenn der Portalbetreiber einwende, aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen diese Individualisierung nicht vornehmen zu dürfen. Der BGH hatte (Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13) entschieden, dass ein Portalbetreiber („Diensteanbieter“) nach § 13 Abs. 6 S. 1 TMG die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen habe. Der Hamburger Senat hingegen verwies auf die Entscheidung BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20. Höchst fraglich ist, ob letztere Entscheidung ein Anrecht der bewerteten Unternehmen auf Identifizierung des Bewerters enthält. Gegenstand des Karlsruher Verfahrens aus dem 2020 war eine Unterlassungsklage, die allein gegen die Verbreitung von Bewertungen einer Reiher bestimmter Bewerter gerichtet war. Allein dies hatte der BGH bejaht. Es ist davon auszugehen, dass Kununu in der Sache ein Hauptsacheverfahren vor dem LG Hamburg mit einer erneuten Entscheidung des OLG Hamburg eröffnen lassen wird, so dass das Urteil des OLG Hamburg im Wege der Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH getragen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Februar 2024

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.12.2023, Az. 3 U 3/23 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass einem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz gegen seine Bank zusteht, wenn er sich grob fahrlässig gegenüber Dritten verhält. Eine solche grobe Fahrlässigkeit wurde in folgendem Verhalten gesehen: Der Kläger hatte im September 2021 eine SMS mit dem Hinweis erhalten, dass sein Konto eingeschränkt worden sei. Es solle sich für ein neues Verfahren anmelden und hierzu einem Weblink folgen, der das Wort „Sparkasse“ enthielt. Die im Absender der SMS genannte Telefonnummer hatte die Bank in der Vergangenheit bereits verwendet, um den Kläger über vorrübergehende Sperrungen nach Sicherheitsvorfällen zu informieren. Der Kläger folgte dem in der SMS angegebenen Link. Anschließend wurde er von einer männlichen Person angerufen und bestätigte auf Anweisung des Anrufers seinen Angaben nach „etwas“ in der PushTAN-App der Beklagten. In der Folge wurde das Überweisungslimit des Bankkunden von 10.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben und ein Betrag von ca. 50.000 EUR auf ein fremdes Konto überwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 09/2024 des OLG Frankfurt a.M.: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Februar 2024

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2023, Az. 2 U 99/22
    § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, § 3035 Abs. 1 S. 3 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vertragsstrafenklausel als allgemeine Geschäftsbedingung zu werten ist, die gem. § 305 Abs. 1 S. 1 BGB durch den Unterlassungsgläubiger gestellt und allein durch eine Modifikation des Unterlassungsschuldners in ausgewählten Punkten noch nicht im Einzelnen gem. § 305 Abs. 1 S. 3 BGB ausgehandelt werde. Es dränge sich, so der Senat, bereits nach allgemeiner Lebenserfahrung auf, dass der Inhaber von Schutzrechten eine Unterlassungserklärung regelmäßig nicht allein für den konkreten Einzelfall formuliere bzw. formulieren lasse, sondern – schon aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus – eine Mehrfachverwendungsabsicht verfolge. Er werde darauf bedacht sein, ein Standardformular zu entwickeln, das sich mit möglichst wenigen Modifikationen an die jeweilige Situation anpassen lasse. In der Literatur, so das OLG Düsseldorf, werde zu Recht darauf hingewiesen, dass es gängige Praxis sei, „das Rad nicht immer neu zu erfinden“, sondern auf bewährte Muster oder in Datenbanken hinterlegte Textbausteine zurückzugreifen. Die verfahrensgegenständliche Vertragsstrafeklausel sei wegen ihres ausnahmslosen Ausschlusses des Zusammenfassens von einzelnen Verstößen als unangemessen benachteiligend einzustufen, da sie von einem wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken abweiche, ohne dass dies wegen besonderer Umstände gerechtfertigt wäre. Eine solche Vertragsstrafenklausel sei in der Folge unwirksam. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Februar 2024

    LG München I Urt. v. 09.02.2024, Az. 42 O 10792/22
    § 1 Abs. 2 UrhDaG, § 4 Abs. 1 S. 1 UrhDaG

    Ein Berliner Filmunternehmen hatte die Betreiberin der Plattform Tiktok auf diverse unberechtigte Veröffentlichungen verschiedener Filme auf ihrer Plattform hingewiesen und das Angebot unterbreitet, diese kostenpflichtig zu lizenzieren. Offensichtlich hielt Tiktok das Filmunternehmen zu lange hin. Das LG München I entschied nämlich, dass die Klägerin ihren Obliegenheiten bei den Lizenzverhandlungen im Sinne des Gesetzes über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Dienstanbietern für das Teilen von Online-Inhalten nachgekommen sei und ein konkretes Angebot unterbreitet habe, habe die Beklagte die erforderlichen bestmöglichen Anstrengungen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 1 UrhDaG vermissen lassen, um die seitens der Klägerin angebotenen Nutzungsrechte zu erwerben. In der Folge wurde Tiktok zu Unterlassung und Auskunft für das öffentliche Zugänglichmachen von Filmproduktionen verurteilt und ihre Verpflichtung zum Schadenersatz festgestellt. Zur Pressemitteilung Nr. 2 des LG München I vom 09.02.2024: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Februar 2024

    OLG München, Beschluss vom 03.01.2023, Az. 18 W 1681/22
    § 823 Abs. 1 BGB , § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das OLG München hat entschieden, dass eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts nicht vorliegt, wenn keine Entstellung des Lebensbildes des Verstorbenen zu erkennen ist. Verfahrensgegenständlich war eine Bildveröffentlichung mit einem Mann in einem Büro samt Bildunterschrift mit der fälschlichen Behauptung, das Foto zeige den verstorbenen Vater der Antragstellerin (während es tatsächlich ihr Onkel war) und einen Text, in welcher die Beschreibung „sachlich, zweckmäßig, fast ohne persönliche Note“ fiel und der Kommentar „„Wer das Bild betrachtet, wird wohl kaum neidisch werden auf …“ zu finden war. Das Landgericht und der Senat sahen hierin einerseits eine unverfängliche Tatsachenbehauptung, welche den durch die Lebensstellung erworbenen Geltungsanspruch des Verstorbenen und das entsprechende Lebensbild des Verstorbenen jedenfalls nicht grob enstellt und daher seine Menschenwürde nicht verletzt. Andererseits liege eine zulässige, das Lebensbild des Verstorbenen ebenfalls nicht entstellende Meinungsäußerung vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Februar 2024

    OLG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2022
    Art. 7 Abs. 1 EU-VO 1169/2011, Art. 7 Abs. 4 EU-VO 1169/2011, Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 EU-VO 1924/2006, Art. 8 Abs 1 EU-VO 1924/2006, § 2 Nr. 5 PAngV, § 11 PAngV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein durchgestrichener Preis bei einem Angebot von Obst aus Sicht des Verbrauchers keinen Preisvergleich zu einer – bei Früchten gänzlich unüblichen – unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) darstellt oder zu Preisen von Wettbewerbern dar, sondern den vor der Preissenkung von der Antragsgegnerin geforderten Preis. Insoweit sei § 11 PAngV zu beachen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Februar 2024

    OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2023, Az. 15 U 108/22
    § 5a Abs. 1 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Unternehmen, dass mit dem Hinweis „Bekannt aus …“ wirbt, eine Fundstelle angeben oder verlinken muss, aus der sich eine entsprechende redaktionelle Berichterstattung ergibt. Hat das Unternehmen dagegen in dem zitierten Medium nur eine Werbeanzeige geschaltet, verhält es sich irreführend und wettbewerbswidrig. Anders verhalte es sich, wenn ein Unternehmen mit der aus den Bewertungen seiner Kunden resultierenden durchschnittlichen Sternezahl unter Angabe der maximal möglichen Sternezahl werbe („4,7 von 5 Sternen“). Hier sei grundsätzlich keine Aufschlüsselung nach den einzelnen Sterneklassen erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Januar 2024

    OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022, Az. 17 U 5/22
    Art 6 Abs. 1 S. 1 lit. f EU-VO 2016679, Art. 17 Abs. 1 lit. d EU-VO 2016679, § 29 BDSG, § 3 Abs. 1 InsoBekV, § 3 Abs 2 InsoBekV

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten darf als sie im Insolvenzbekanntmachungsportal veröffentlicht sind. Widrigenfalls verstoße die SCHUFA mit der Weiterführung der gelöschten Insolvenzdaten gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Senat bezog sich auf seine frühere Entscheidung OLG Schleswig, Urteil vom 02.07.2021, Az. 17 U 15/21. Zum Volltext der Entscheidung:
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