Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Mai 2010

    BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 174/07
    §§ 5; 15; 23 Nr. 1 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegen kann, wenn eines von zwei Unternehmen, die an unterschiedlichen Standorten den gleichen Namen führen, eine gleichnamige Internetadresse nutzt, ohne dabei auf die Existenz des anderen Unternehmens hinzuweisen. Der BGH nahm damit eine Abgrenzung zur Entscheidung „hufeland.de“ vor (BGH, Urteil vom 23.6.2005, Az. I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 – hufeland.de). Eingeklagt wurde folgender Hinweis: „Es gibt zwei rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige Unternehmen unter demselben Firmennamen ‚Peek & Cloppenburg KG‘ in Düsseldorf und in Hamburg. Sie befinden sich auf der Webseite der Firma Peek & Cloppenburg KG in Düsseldorf.“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Oldenburg, Urteil vom 16.03.2010, Az. 7 C 7487/09
    §§ 280; 307 ff.; 611 BGB

    Das AG Oldenburg hat entschieden, dass ein Access-Provider, welcher dem Kunden vertraglich einen DSL-Zugang zum Internet verspricht, nicht jederzeit eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit gewährleisten muss. Bei dem Access-Provider-Vertrag handele es sich um einen Dienstvertrag, auf den Dienstvertragsrecht Anwendung finde (BGH NJW 2005,2076). Charakteristisch fu?r den Dienstvertrag sei, dass der Access-Provider keinen bestimmten Erfolg schulde, insbesondere nicht das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet mit einer bestimmten Übertragungs- geschwindigkeit. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Mai 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 26.04.2010, Az. 315 O 99/10
    § 20 Abs. 1 GWB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass Zeitschriften der Bauer Media Group nicht mehr mit einem „Top 100“-Siegel auf der Titelseite vertrieben werden dürfen. Durch den verwendeten Aufdruck werde der Verbraucher irregeführt, weil durch die Aufmachung des Siegels der Eindruck entstehe, dass die Bauer Media Group 100 „Top 100″-Titel herausbringe. Es werde nicht hinreichend deutlich, dass es sich um ein „Top 100“-Ranking der Zeitschriften aller Verlage handele. Des Weiteren wurde der Antragsgegnerin untersagt, Presse-Grossisten dazu aufzurufen, die „Top 100“-Aktion zu unterstützen. Dies verstoße gegen die Neutralitätsverpflichtung der Presse-Grossisten gegenüber dem Einzelhandel, die eine Bevorzugung bestimmter Zeitschriften verhindern solle. Würden sämtliche „Top 100″-Titel bevorzugt präsentiert, würden andere Verlage gezwungen, sich an der Aktion zu beteiligen. Das Gericht sah darin einen Eingriff in die „negative unternehmerische Entscheidungsfreiheit“ der betroffenen Mitbewerber und nahm eine unbillige Behinderung im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB an.

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  • veröffentlicht am 27. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 27.04.2010, Az. 27 O 190/10
    §§ 1004 Abs. 1, 823 BGB; 10, 8 TMG; Art. 1, 2 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass der Betreiber eines Onlineportals für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die durch von ihm abonnierte RSS-Feeds verursacht werden, als Störer verantwortlich ist. Durch das Abonnement und die Einbindung von – wenn auch vorgegebenen – RSS-Feeds auf seiner Webseite habe der Betreiber sich als „Herr des Angebotes“ die veröffentlichten Nachrichten zu eigen gemacht. Ein Hinweis auf einen Haftungsausschluss ersetze nicht die Prüfung der Nachrichten vor der Freischaltung. Ein solcher Hinweis genüge nicht, um sich von den übernommenen RSS-Feeds ernsthaft zu distanzieren. Als Betreiber des offenen Portals könne der Antragsgegner sehr wohl Einfluss auf den Inhalt der Beiträge nehmen. Es sei davon auszugehen, dass er die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der rechtswidrigen Handlung gehabt habe. Darin unterscheide sich dieser Sachverhalt von dem des Betreibers eines Diskussions-Forums. Dieser unterstütze als nur rein technischer Verbreiter lediglich objektiv durch sein Handeln die Veröffentlichung von Beiträgen und erfahre in der Regel erst durch eine Abmahnung von einer etwaigen Rechtsverletzung.
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  • veröffentlicht am 26. Mai 2010

    BGH, Urteil vom 22.04.2010, Az. Xa ZB 20/08
    § 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 PatG

    Der BGH hat einen Meilenstein im Bereich der Patentierung von Software gesetzt. In den amtlichen Leitsätzen heißt es: „Ein Verfahren, das das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems betrifft, ist stets technischer Natur, ohne dass es darauf ankäme, ob es in der Ausgestaltung, in der es zum Patent angemeldet wird, durch technische Anweisungen geprägt ist.“ Betroffen war konkret die Interaktion eines Servers mit einem Client zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente (Patentanmeldung DE 102 32 674.6-53). Das BPatG hatte noch entschieden, dass „ein Verfahren, das sich zur Herbeiführung des angestrebten Erfolgs eines Programms bediene, … nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon wegen der elektronischen Datenverarbeitung dem Patentschutz zugänglich [sei]; die beanspruchte Lehre müsse vielmehr Anweisungen enthalten, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienten.“ Was beim Europäischen Parlament seit Jahren wie ein rohes Ei behandelt, vom US-Patentamt auf Eis gelegt worden ist und auch in Deutschland höchst kontrovers diskutiert wird, hat der BGH nun im Rahmen eines obiter dictums „durchentschieden“. Auf das Urteil hingewiesen hat Prof. Dr. Thomas Hoeren. Zum Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 15.10.2009, Az. 28 O 321/08
    § 307 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Merchant seinem Vertragspartner (Affiliate) die Beweislast dafür auferlegen kann, dass dieser seine Provisionen nicht rechtsmissbräuchlich erlangt hat, etwa, indem er entsprechende Vorwürfe des Merchants entkräftet. Die Kammer entschied, dass die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Partners nach den vertraglich vereinbarten Teilnahmebedingungen der Beklagten unter anderem davon abhängig gewesen sei, dass kein Missbrauch vorliege. Einen solchen Missbrauch durch den Kläger habe die Beklagte substantiiert dargelegt, dieser sei dem nicht substantiiert entgegen getreten. Der Kläger trage jedoch nach den Teilnahmebedingungen die Beweislast dafür, dass kein Missbrauch des Affiliate-Systems der Beklagten vorliege. Eine solche Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei gegenüber einem Unternehmer zulässig, da sie nach den Geboten von Treu und Glauben keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 BGB darstelle. Der Kläger müsse hier nur Umstände darlegen und beweisen, die zu seinem Geschäftsbereich gehörten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Mai 2010

    AG Neumünster, Urteil vom 23.03.2010, Az. 32 C 53/10
    §§ 241 Abs. 2; 280 Abs. 1 BGB

    Das AG Neumünster hat entschieden, dass die sachlich falsche negative Bewertung „Ware gut aber Verkäufer verlangt nach Ausweis und Kontodaten trotz PayPalzahlung“ zum Schadensersatz – hier: Rechtsanwaltskosten und amtliche Gebühren einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt – verpflichtet. Der Beklagte war den fraglichen Kaufvertrag unter einer falschen Identität eingegangen, hatte dann allerdings die nachvertragliche Korrespondenz unter seiner tatsächlichen Identität geführt. Mit der unstreitig verlangten Identitätsprüfung habe die Klägerin lediglich eine Kontrolle vorgenommen, die ihr oblegen habe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 02.12.2009, Az. I ZR 152/07
    §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG (2008); 65 Nr. 3 AO

    Der BGH hat entschieden, dass der Verstoß gegen steuerrechtliche Vorschriften grundsätzlich nicht gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Ein Wettbewerbsverstoß könne nur dann angenommen werden, wenn einer gesetzlichen Regelung zuwider gehandelt werde, die gleichzeitig eine so genannten Marktverhaltensregelung darstelle. D.h. die Regelung müsse gerade dem Zweck dienen, im Interesse der Marktteilnehmer gleiche Voraussetzungen für die auf dem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen. Dies treffe auf steuerrechtliche Regelungen nicht zu. Ihr Zweck beschränke sich im Normalfall darauf, die Finanzierung des Gemeinwesens zu ermöglichen. Steuerrechtliche Vorschriften regelten insoweit nicht das Marktverhalten, sondern lediglich das Verhältnis zwischen dem Hoheitsträger und dem Steuerpflichtigen. Sie bezweckten grundsätzlich auch nicht den Schutz der Interessen der Marktteilnehmer.

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  • veröffentlicht am 25. Mai 2010

    OLG Stuttgart, Urteil vom 04.03.2010, Az. 2 U 86/09
    §§ 4; 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass – wenn die Erschöpfung von Markenrechten gegenüber dem Betreiber eines geschlossenen Vertriebssystems behauptet wird – der Betreiber dieses Betriebssystems das Gegenteil zu beweisen hat. Dabei wies der Senat darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BGH ein geschlossenes Vertriebssystem bereits dann vorliege, wenn der Generalimporteur nach den getroffenen Vereinbarungen verpflichtet sei, die Ware nicht an Zwischenhändler zum Weitervertrieb außerhalb seines jeweiligen Vertragsgebiets abzugeben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDas Innenministerium Baden-Württemberg hat als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich mit einer sehr ausführlichen Argumentation entschieden, dass und warum eine Website, die über aktuelle Abmahnfälle unter Nennung der abmahnenden Rechtsanwälte berichtet, jedenfalls nicht gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Einer bürgerlich-rechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bewertung enthielt man sich ausdrücklich. Der Brief im (anonymisierten) Volltext: (mehr …)

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