Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. September 2009

    BGH, Urteil vom 26.03.2009, Az.  I ZR 153/06
    §§ 35, 41, 97 Abs. 1 UrhG

    Das BGH hat zur Geltung des sog. Abstraktionsprinzips im Urheberrecht entschieden. Zu beantworten war die Frage, ob ein einfaches Nutzungsrecht nach Erlöschen des ausschließlichen (Mutter-) Nutzungsrechts, von welchem sich das einfache Nutzungsrecht ableitete, ebenfalls automatisch erlischt. Dies hat der BGH verneint. Das einfache Nutzungsrecht habe – wie auch das ausschließliche Nutzungsrecht – keinen schuldrechtlichen, sondern dinglichen Charakter. Der Lizenzgeber müsse dem Lizenznehmer das Nutzungsrecht daher nicht während der Dauer des Lizenzverhältnisses fortwährend in seinem Bestand vermitteln; vielmehr sei das Enkelrecht nach seiner Abspaltung vom Tochterrecht von dessen Fortbestand unabhängig. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammWiederholt wurden wir von unseren Mandanten gefragt, ob wir auf Grund unserer vielfältigen Beziehungen eine Möglichkeit sähen, nicht ohne weiteres verkäufliche Privatgüter Dritten zu vermitteln. Selbstverständlich haben wir auch auf diese Bedürfnisse eine passende Antwort, die wir unseren geneigten Lesern nicht vorenthalten wollen: Die einer dann doch eher exklusiven Klientel vorbehaltene Internethandelsplattform BillionaireXchange bietet die Möglichkeit, einen 1990er Challenger 601-3AER Privatjet ab preiswerten 11,5 Mio. US $ (Auction ID: 102543), eine celebrity-lastige Palm Island Immobilie ab 20 Mio. US $ (Auction ID: 102270) oder als günstigere Alternative, etwa als Giveaway für langjährige Kunden, eine Uhr der Marke Audemars Piguet ab 272.900 US$ (Auction ID: 102321) zu versteigern/erwerben (Link: BXC).

  • veröffentlicht am 4. September 2009

    LG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2009, Az. 38 O 34/09
    §§ 3, 5 UWG

    Die 38. Zivilkammer des LG Düsseldorf hat überraschend dem Unternehmen Connects2Content GmbH zivilrechtlich einwandfreies Verhalten attestiert. Laut klagender Verbraucherzentrale Berlin hatte „die Connects 2 Content GmbH … ehemals kostenlose Mitgliedschaften unter www.fabriken.de und www.rezept-ideen.de ab dem 1. Februar 2009 einseitig auf kostenpflichtige „Premium-Mitgliedschaften“ umgestellt, mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren. Den bis dahin registrierten Nutzern wurde das in zwei Newslettern mitgeteilt, die so gestaltet waren, dass sie zum Teil in Spamfiltern hängen blieben, ungelesen gelöscht wurden oder die Adressaten aus anderen Gründen nicht erreichten. Anfang März 2009 versandte die Connects 2 Content GmbH dann Rechnungen über einen Jahresbeitrag von 84 €. Dieser sollte im Voraus gezahlt werden.“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil v. 20.12.2008, Az. 312 O 362/08
    §§ 27, 28 Abs. 1 Nr. 2, 35 Abs. Nr. 3
    BDSG, § 7 Abs. 2 Nr. 2, 11 Abs. 4 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Unternehmen die Einwilligung eines Kunden in Werbezuschriften speichern darf, um die Einwilligung beweisen zu können. Eine solche Speicherung verstößt nicht gegen das Datenschutzrecht. Die Beklagte sei nach Auffassung der Kammer aber auch nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht gehindert gewesen, den Nachweis einer Einwilligungserklärung aufzubewahren. Gemäß §§ 27, 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sei das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke zulässig „1. wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen dient oder 2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, […].“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. September 2009

    Nachdem das VG München dem Versuch einer Hausverlosung per kostenpflichtiger Teilnahme eine Absage erteilt hat (Link: VG München), wird nun vermehrt versucht, Häuser auf anderem Wege an geneigte Interessenten zu bringen. Die dabei zu Tage tretenden, bisweilen höchst abenteuerlichen Ansätze, das verbotene Glücks- oder Gewinnspiel zu umgehen, wollen wir hier nicht näher kommentieren. Von größerem Unterhaltungswert erscheint uns ohnehin der fast in jedem von uns betrachtetem Modell zu findende potentielle Versuch, die Teilnehmer auf einem Umwege für eine bloße Gewinnaussicht nicht unerheblich zur Kasse zu bitten. Dieser Versuch könnte möglicherweise sogar als Hauptbeweggrund für die Veranstaltung der Hausverschacherung gelten. Zum Modell: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Celle, Beschluss vom 26.08.2009, Az. 2 W 240/09
    §§ 15a, 60 RVG

    Das OLG Celle stellt sich mit dieser Entscheidung gegen die Beschlüsse des OLG Stuttgart und des AG Bruchsal sowie weiterer Gerichte, die zum neuen § 15a RVG entschieden hatten, dass bei bereits außergerichtlicher Tätigkeit eines Rechtsanwalts die außergerichliche Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr in der Form anzurechnen sei, dass die Verfahrensgebühr in voller Höhe festzusetzen wäre. Da der neue § 15a darüber hinaus nur die gesetzliche Anrechnungsvorschrift klarstelle, seien diese Anrechnungsmodalitäten auch auf Fälle vor Inkrafttreten der Änderung anwendbar. Das OLG Celle spricht sich nunmehr deutlich dagegen aus. Die Neuregelung des § 15a RVG sei genau das – eine Neuregelung.  Von einer lediglich klarstellenden Funktion der Regelung könne keine Rede sein. Daher sei die Übergangsvorschrift des § 60 RVG anwendbar, nach der Altfälle auch gemäß der alten Rechtslage zu beurteilen seien. Damit sei bei vorheriger außergerichtlicher Tätigkeit des Rechtsanwalts die gerichtliche Verfahrensgebühr nur hälftig festzusetzen.

    Für die Anwendbarkeit auf Altfälle sprachen sich folgende Gerichte aus:
    AG Wesel, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 27 C 125/07 (Link: AG Wesel)
    AG Bruchsal, Beschluss vom 17.08.2009, Az. 2 C 156/09 (Link: AG Bruchsal)
    LG Berlin, Beschluss vom 05.08.2009, Az. 82 T 453/09
    (Link: LG Berlin)
    OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2009, Az. 8 W 339/09
    (Link: OLG Stuttgart)

  • veröffentlicht am 3. September 2009

    EuGH, Urteil vom 03.09.2009, Az. C-489/07
    Art. 6, Art. 14 der Richtlinie 97/7/EG; 312 c, 312 d, 355, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 BGB

    Der EuGH hat in diesem aktuellen Urteil über die Zulässigkeit eines generellen Wertersatzes im Fernabsatzhandel entschieden. Vorausgegangen war eine entsprechende Vorlage des AG Lahr (Link: AG Lahr). Dabei erklärte der EuGH, dass der Händler zwar nicht pauschal Wertersatz für jede Nutzung der Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts fordern könne, aber gleichwohl ein Anrecht auf Wertersatz habe, wenn die Ware in verschlechtertem Zustand zurückgegeben werde und dies darauf zurückzuführen sei, dass sie nicht nur überprüft und ausprobiert worden sei. Zitat: „Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, generell Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann. Diese Bestimmungen stehen jedoch nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts.“

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 28.08.2007, Az. 3 W 151/07
    §§ 14, 15 MarkenG

    Mit einer Beschlussverfügung des OLG Hamburg war dem Antragsgegner im Vorverfahren zu dieser Entscheidung unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten worden, die Bezeichnung „… .de“ – in welcher Schreibweise auch immer – als Anschrift einer Internet-Domain zu benutzen und/oder benutzen zu lassen.“ Das OLG Hamburg hat diesbezüglich darauf hingewiesen, dass die fragliche Domain zur Erfüllung der Beschlussverfügung nicht notwendigerweise beim jeweiligen Provider zu dekonnektieren war. Es habe in diesem Fall ausgereicht, dass nach Eingabe der Domain ein Baustellenzeichen auftauche. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. September 2009

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2006, Az. I-20 U 241/05
    §§ 14 Abs. 6, 15, Abs. 5 MarkenG, § 670, 677, 683 Satz 1 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat in dieser älteren Entscheidung deutlich gemacht, dass die Registrierung einer Domain, in der ein Markenname eines Dritten mit einem Gattungsbegriff kombiniert wird, gegen das Markenrecht verstößt. Die Beklagte hatte ohne Zustimmung des Automobilherstellers Peugeot die Domain peugeot-tuning.de registrieren lassen. Hiergegen ging Peugeot vor und erhielt Recht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Bamberg, Beschluss vom 07.08.2009, Az. 6 U 30/09
    §§ 437, 440 BGB

    Das OLG Bamberg hat entschieden, dass der Käufer einer Schlafzimmereinrichtung auch nach 13 Monaten bei voller Kostenerstattung vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen. Dabei sei es nach Auffassung des Gerichts ohne Belang, ob Grenzwerte für die geruchsverursachenden flüchtigen organischen Verbindungen überschritten worden seien oder ob Gesundheitsschäden durch die Stoffe verursacht werden könnten. Allein die Tatsache des Geruchs an sich stelle einen Mangel dar und berechtige bei erfolglosen Behebungsversuchen zum Rücktritt. Der Käufer dürfe bei solchen Möbeln erwarten, dass sie geruchsneutral seien oder ein vorhandener Geruch sich jedenfalls kurz nach dem Aufstellen verflüchtige.

I