Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. September 2009

    AG Bruchsal, Beschluss vom 17.08.2009, Az. 2 C 156/09
    § 15a RVG

    Das AG Bruchsal hat in dieser Kostenentscheidung konstatiert, dass die am 05.08.2009 in Kraft getretene Neuregelung des § 15a RVG auch auf so genannte „Altfälle“ anwendbar ist, die bislang hinsichtlich der Kosten noch nicht entschieden wurden. Grund für diese – in der Regel nicht zulässige – Rückwirkung sei, dass es sich bei der Gesetzesänderung nicht um eine echte Neuregelung handele, sondern lediglich um eine Klarstellung seitens des Gesetzgebers hinsichtlich der schon vorher geltenden Anrechnungsregeln. Damit schloss sich das AG Bruchsal der vom OLG Stuttgart geäußerten Rechtsauffassung an.

    Zu diesem Thema finden Sie bei uns folgende Urteile:
    AG Wesel, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 27 C 125/07
    (Link: AG Wesel)
    AG Bruchsal, Beschluss vom 17.08.2009, Az. 2 C 156/09 (Link: AG Bruchsal)
    LG Berlin, Beschluss vom 05.08.2009, Az. 82 T 453/09
    (Link: LG Berlin)
    OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2009, Az. 8 W 339/09
    (Link: OLG Stuttgart)
    OLG Celle, Beschluss vom 26.08.2009, Az. 2 W 240/09 (Link: OLG Celle)

  • veröffentlicht am 2. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 30.07.2009, Az. 7 U 4/08
    § 823 BGB; Art. 1, 2 GG

    Das OLG Hamburg hat in dieser Entscheidung einen Zeitungsverlag wegen massiver Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu einer Schadensersatzsumme von 400.000,00 EUR verurteilt. Hintergrund war die große Anzahl von fast 90 erfundenen Artikeln, die der Verlag in verschiedenen seiner Zeitschriften herausbrachte. Diese Artikel handelten allesamt von der schwedischen Prinzessin Madeleine und deren angeblichen Skandalen rund um Lust und Liebe. Nachdem die Prinzessin sich entschloss, dagegen vorzugehen, bestätigte sie das Hamburger Gericht in ihren Ansprüchen. Die unwahre Berichterstattung habe das Persönlichkeitsrecht von Madeleine in einem Ausmaß verletzt, welches einen abschreckend hohen Schadensersatz erfordere, der einen „Hemmungseffekt“ schaffen solle. Bisher war der so genannte „bestrafende Schadensersatz“ (punitive damages) jenseits des Arbeitsrechts eher aus dem US-amerikanischen Recht bekannt, doch scheint das OLG Hamburg hier für neue Wege offen zu sein.

  • veröffentlicht am 2. September 2009

    Nachdem der Großangriff auf die europäischen Konsumenten mit stationären Ladengeschäften 2006 scheiterte (JavaScript-Link: FR), geht Walmart nunmehr mit einem XXL-Onlineshop namens Walmart Marketplace in den USA an den Start und schickt sich an, arrivierten Internethandelsplattformen wie eBay und Amazon Konkurrenz zu machen. Vertrieben werden sollen die unterschiedlichsten Waren von Kooperationspartnern. Unter der amerikanischen Domain von Walmart findet sich nach Angaben Walmarts derzeit ein Angebot von über 1 Mio. Artikeln (JavaScript-Link: Walmart). Auf die neuerliche Entwicklung hat Axel Gronen hingewiesen.

  • veröffentlicht am 2. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.06.2009, Az. 2-06 O 296/09
    §§ 85, 97 UrhG; 3, 32, 91, 890, 935 ff. ZPO; 53 Abs.1 Nr.1 GKG

    Das LG Frankfurt a.M. hat in dieser Filesharing-Angelegenheit der Firma DigiProtect auf Betreiben der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner eine einstweilige Verfügung erlassen, nachdem sich der Antragsgegner zuvor geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung über die öffentliche Zugänglichmachung der Tonaufnahme „Hard To Say I’m Sorry 2k9“ der Künstlergruppe „Aquagen“ abzugeben. Der Streitwert wurde auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

  • veröffentlicht am 2. September 2009

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2009, Az. 4 U 188/07
    §§ 2, 3, 4, 8 UWG; 1004 BGB

    Das OLG Karlsruhe hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Arzt sich einem Dritten gegenüber über einen Kollegen negativ geäußert hatte. Er hatte schriftlich konstatiert, dass der Kollege auf Grund einer gerichtlichen Verfügung die gemeinsame Praxis habe verlassen müssen, so dass der Eindruck entstand, dass eine negative Gerichtsentscheidung wegen eines Fehlverhaltens vorgelegen habe. Tatsächlich handelte es sich jedoch um einen Vergleich zwischen den Parteien. Der von der Äußerung betroffenen Kollege ging gerichtlich gegen den Schreiber vor, da aus seiner Sicht ein wettbewerbswidriges Verhalten vorgelegen habe. Auf Grund der Äußerung sei er unzulässig im Wettbewerb um Patienten benachteiligt worden. Das Gericht teilte diese Auffassung jedoch nicht. Da der Antragsgegner seine Äußerung nicht gegenüber einem Patienten getätigt habe, sondern gegenüber der für seine Webseite zuständigen Internetagentur, handele es sich nicht um eine geschäftliche Handlung.
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  • veröffentlicht am 1. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 04.06.2009, Az. 4 U 19/09
    §§ 3, 5 Abs. 1, 8 Abs. 1, 12 Abs. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Aussage „Original-Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden“ im Rahmen der Google-AdWord-Werbung nicht irreführend ist, wenn diese Werbung mit einer weiteren Website verlinkt ist, auf der darauf hingewiesen wird, dass für eine fristgerechte Auslieferung eine Bestellung bis 16.45 Uhr am Vortag von Nöten ist. Im vorliegenden Fall lautete der Hinweis des Händlers: „Artikel, die Sie bei uns bis 16.45 h bestellen, gelangen noch am gleichen Tag zum Versand und sind in der Regel am nächsten Tag (Mo-Sa) bei ihnen. Die Antragstellerin hatte gerügt, dass die Werbung eine unbedingte Auslieferung am nächsten Tag verspreche und insoweit irreführend sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. September 2009

    Nach einer Meldung des News Portals DGAP hat die US-Firma Fantastic Films, LLC International (FFI), Los Angeles, einen Gerichtsprozess in Millionen-Höhe gegen den deutschen Filmproduzenten Uwe Boll gewonnen. FFI habe einen Schiedsspruch mit einem derzeitigen Wert von 2,26 Mio. US-Dollar gegen den deutschen Filmemacher Uwe Boll persönlich sowie dessen Tochterunternehmen gewonnen. FFI habe die exklusiven Vertriebsrechte an Boll-Filmen wie Bloodrayne, Schwerter des Königs – Dungeon Siege, Far Cry und Postal besessen und sich Vertriebsverträge für diese Filme in 45 Ländern gesichert. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass Boll durch den Eigenvertrieb seiner Filme Vertragsbruch begangen habe. Ferner habe, so DGAP, das Gericht FFI und dessen Geschäftsführerin Roxane Barbat 200.000 US-Dollar Schadensersatz wegen Beleidigung zugestanden, nachdem Boll das Unternehmen in einer E-Mail verunglimpft habe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Beschluss vom 31.08.2009, Az. 31 O 482/09
    §§ 14, 15 MarkenG

    Das LG Köln hat es per einstweiliger Verfügung auf Antrag der Smartbook AG den Firmen Qualcomm Incorporated, San Diego, und Qualcomm CDMA Technologies GmbH, München, untersagt, „im geschäftlichen Verkehr innerhalb von im Bereich der Bundesrepublik Deutschland technisch abrufbaren Internetangeboten ohne Zustimmung der Smartbook AG die Kennzeichenfolge „Smartbook“ in allen Schreibweisen im Zusammenhang mit tragbaren Computern – wie Laptops (Notebooks) – zu benutzen, ohne mitzuteilen, dass auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland jede Nutzung des Zeichens „Smartbook“ im Zusammenhang mit tragbaren Computern ausschließlich der SMARTBOOK AG vorbehalten ist.“

    Da war doch schon mal was? Genau, wenn auch nicht auf Veranlassung der Smartbook AG: Das (zwischenzeitlich beendete) Netbook-Drama (Link: Netbook1; Netbook2; Netbook3).

  • veröffentlicht am 1. September 2009

    BPatG, Beschluss vom 30.06.2009, Az. 24 W (pat) 37/07
    §§ 63, 71 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass im Falle einer bösgläubigen Markenanmeldung und daraus folgendem Widerspruch die Kosten des Widerspruchsverfahrens im Gegensatz zum Grundsatz der jeweils eigenen Kostentragung insgesamt dem Widersprechenden aufzuerlegen sind. Eine Markenanmeldung ist dann bösgläubig, wenn die Marke in wettbewerbswidriger Behinderungsabsicht angemeldet wird. Werde dann noch Widerspruch gegen die zu behindernde Marke erhoben, liege nach Auffassung des Gerichts ein besonderer Umstand vor, der es im Widerspruchsverfahren nach Aufklärung der Bösgläubigkeit rechtfertige, die Kosten dem Widersprechenden aufzuerlegen. Dass der Widersprechende den Widerspruch selbst zurück genommen habe, ändere daran nichts.

  • veröffentlicht am 31. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 13.05.2009, Az. 28 O 889/08
    §§ 97 UrhG; 683, 670 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass es bei Filesharing-Verstößen über Internet-Tauschbörsen nicht ausreichend ist, wenn Eltern ihren Kindern ausdrücklich verbieten, (Musik-)Dateien aus dem Internet herunterzuladen. Im entschiedenen Fall hatte das minderjährige Kind insgesamt 964 Audio-Dateien zum Download angeboten. Nach Auffassung des Gerichts hätten die Eltern neben dem ausdrücklichen Verbot solcher Aktivitäten weitere Sicherungsmaßnahmen für ihren Internetanschluss treffen müssen. Dies sei durch die Einrichtung von Benutzerkonten und/oder die Installation einer Firewall, die Downloads verhindert, möglich gewesen. Auf Grund der unzureichenden Sicherung bestehe eine Störerhaftung der Eltern als Anschlussinhaber für die entstandenen Abmahnkosten. Diese belaufen sich bei einem Streitwert von 400.000 EUR auf immerhin über 5.800 EUR. Eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100 EUR komme nach den Ausführungen des Gerichts nicht in Betracht, da bei der Anzahl der Dateien kein unerheblicher Rechtsverstoß mehr vorliege.

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