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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. April 2015

    AG Dieburg, Urteil vom 15.04.2015, Az. 20 C 945/14
    § 433 Abs. 2 BGB, § 145 BGB

    Das AG Dieburg hat entschieden, dass die nachträgliche Änderung eines eBay-Angebots, nachdem bereits Gebote abgegeben wurden, insoweit wirkungslos ist, als dass der Vertrag mit dem Höchstbietenden zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen zu Stande kommt. Änderungen nach der Abgabe von Geboten seien gemäß der eBay-Bestimmungen nur zulässig, wenn der Anbieter „gesetzlich dazu berechtigt ist“. Vorliegend hatte der Privatkäufer 2 Tage vor Auktionsende einen Passus eingefügt, welcher den Käufer zur Abholung des Verkaufsobjekts (Auto) binnen 7 Tagen oder der Zahlung von Lagerkosten verpflichten sollte. Diese Klausel entfalte nach Ansicht des Gerichts gegenüber dem Höchstbietenden keine Wirkung. Einen Grund zum Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers sah das Gericht jedoch ebenfalls nicht, er bleibe zur Abnahme verpflichtet. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. September 2014

    LG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2014, Az. 38 O 70/14
    § 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 PAngV

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass in der Artikelübersicht eines Onlineshops für Hygieneartikel Grundpreisangaben dann nicht zwingend erforderlich sind, wenn gar keine einzelnen Artikelpreise angegeben sind. Vorliegend sei in der Übersicht lediglich die Angabe „T Händedesinfektion Desinfektion ver. Größen“ sowie „Preis von: EUR 1,60“ zu finden. Eine Zuordnung des Preises zu bestimmten Artikeln liege nicht vor. Wenn keine Preise für einzelne Artikel angegeben seien, sei auch eine Grundpreisangabe nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. August 2013

    LG Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2013, Az. 9 S 391/12
    § 434 Abs. 1 S. 1 BGB; § 7 S. 1 FeinGehG

    Das LG Karlsruhe hatte darüber zu entscheiden, ob ein bei eBay angebotenes „massives goldenes Armband“ als Armband aus Massivgold oder als golden aussehendes Armband von massiver Form und Gestalt zu interpretieren ist. Der Käufer hatte auf Schadensersatz geklagt, nachdem das Armband nicht aus Gold war. Das Gericht würdigte zu Gunsten des Käufers, dass das Armband in der Kategorie „Edelmetall: Gold“ eingestellt und sowohl im Text wie auch in der Kategorie „Goldanteil“ mit 750er-Gold und 18 Karat näher ausgezeichnet war. Nach § 7 S. 1 FeinGehG bestehe eine Garantiehaftung des Verkäufers für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts. Erst recht habe der Verkäufer sich dann an einer entsprechenden Beschaffenheitsangabe festhalten zu lassen. Der Feingehalt dürfe nach § 8 Abs. 1 FeinGehG bei Gold- und Silberwaren zudem von vornherein nicht angegeben werden, wenn diese mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt seien. Die Vorschriften dienten dem Schutz des Vertrauens, reelle Gold- und Silberware zu erhalten. Damit sei der Verkehrs- und Vertrauensschutz bei solchen Waren deutlich gegenüber dem Verkauf sonstiger Artikel gesteigert. Dies beeinflusst die Auslegung, welche Beschaffenheit die Parteien vorliegend vereinbart hätten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.10.2011, Az. 6 U 179/10
    § 242 BGB; § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 14 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG, § 15 Abs. 5 S. 1 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Markeninhaber die Verletzung seines Kennzeichensrechts durch Mitbewerber selbst provoziert hat. Vorliegend hatte der Markeninhaber einer Marke für Sonnenbrillen diese in eine mit anderen Mitbewerbern gemeinschaftlich genutzte Artikelbeschreibung auf der Verkaufsplattform Amazon eingefügt, ohne die Mitbewerber davon in Kenntnis zu setzen. Kurz darauf erfolgte die Abmahnung eines Mitbewerbers. Dass Gericht ging hier von Rechtsmissbrauch auf Grund bewusster Provokation des Verstoßes aus. Wäre es dem Kläger allein darauf angekommen, seine Produkte unter seiner Marke zu vertreiben, so hätte es ihm offen gestanden, sich eine neue ASIN („Amazon Standard Identification Number“) zu wählen und sich damit einfach und zuverlässig gegen künftige Markenverletzungen zu schützen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 30. November 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 24.11.2011, Az. 327 O 196/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 UWG, § 2 PAngV

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der beim Verkauf seiner Waren über eBay verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, diesen bereits in der „Angebotsübersicht“ und nicht erst in der Artikelbeschreibung mitzuteilen hat. Dies läuft darauf hinaus, dass der Grundpreis in der Titelzeile aufgeführt wird, da eBay keine gesonderten Angabemöglichkeiten für Grundpreise zur Verfügung stellt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 82/11
    § 2 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat erneut darauf hingewiesen, dass es an den urheberrechtlichen Schutz von Texten, genauer: die Schöpfungshöhe, umso weniger Anforderungen stellt, je länger der übernommene Text ist. In diesem Falle wüchsen die Möglichkeiten einer abweichenden, individuellen Gestaltung. Im Ergebnis dürfte dies bedeuten, dass aus Sicht des Senats mit zunehmender (übernommener) Länge des Textes eine hinreichende eigenschöpferische Prägung des kopierten Werks zu erkennen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 04.11.2010, Az. 17 O 525/10
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1; 97 Abs. 1 UrhG; §§ 4 Nr. 9 a, Nr. 10 UWG

    Das LG Stuttgart hat zahlreichen Produktbeschreibungen eine Robenherstellers den Urheberrechtsschutz versagt. Die jeweiligen Produktbeschreibungen erreichten nicht die erforderliche Schöpfungshöhe und fänden sich in dieser Form ganz ähnlich in den meisten Versandhandelskatalogen wieder. Auch einen wettbewerbsrechtlichen Schutz, etwa auf Grund einer gezielten Behinderung, lehnte die Kammer ab. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juni 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2010, Az. I-20 U 126/10
    §§ 3, 4 Nr. 10 UWG; §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein eBay-Händler, der Staubsaugerbeutel anbietet, zur Referenzierung nicht Versionstypen eines bekannten Staubsaugerbeutelherstellers verwenden darf. Hieran ändere sich auch dann nichts, wenn der Händler den Angebotsüberschriften den Hinweis „ähnl.“ voranstelle. Die entsprechende Verfahrensweise des Händlers wurde vom Senat als Ausnutzung der Wertschätzung der fremden Marke ohne rechtfertigenden Grund gewertet. Der eBay-Händler sei auf Angabe der Versionstypen des Staubsaugerbeutelherstellers zur Beschreibung seiner Produkte nicht angewiesen, etwa um dem Verbraucher bei der Entscheidungsfindung zu helfen, ob der betreffende Staubsaugerbeutel zu seinem Staubsauger passe. Zur Zweckbestimmung genüge vielmehr die Angabe des Staubsaugertyps. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 13. Juni 2011

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10
    §§ 3; 4 Nr. 10 UWG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Händler, der ein von ihm erstelltes Amazon-Angebot nachträglich mit seiner Marke versieht und Konkurrenten bei Amazon sodann abmahnt, wettbewerbswidrig handelt, da er die Konkurrenten gezielt behindere. Aufschlussreich ist die Erläuterung der Kammer zur Entstehung der Artikelbeschreibungen bei Amazon: „Die Handelsplattform amazon.de funktioniert nach dem Prinzip eines Warenkatalogs, in dem jeder Artikel nur einmal eingestellt wird. Dies führt dazu, dass bei einer Vielzahl von Angeboten gleicher Artikel von verschiedenen Verkäufern jeweils nur ein einziges Angebot angezeigt wird, wenn ein bestimmter Artikel angegeben wird. Eine Vielzahl von Anbietern teilt sich ein Angebot. Nutzer, die am amazon-Verkaufsnetzwerk teilnehmen, sind nicht allein auf die redaktionellen Inhalte von Amazon angewiesen, sondern sind dazu berechtigt, bestehende Angebote zu ergänzen und abzuändern. Dies kann dadurch geschehen, dass ein Anbieter von ihm selbst gefertigte Bilder einstellt, die anschließend von allen anderen Teilnehmern benutzt werden. Ebenso steht es Anbietern frei, im Rahmen der vorgegebenen Kategorien für neue Artikel neue Artikelseiten zu eröffnen, die anschließend von den anderen Anbietern desselben Artikels mitbenutzt werden. Dies geschieht mittels ASIN, einer aus 10 Ziffern und/oder Buchstaben bestehenden Kennzeichnung.“ Zur rechtlichen Begründung des LG Frankfurt a.M. (Zitat):

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  • veröffentlicht am 5. November 2009

    LG Dortmund, Urteil vom 08.10.2009, Az. 16 O 162/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG; 477 BGB

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass die Klausel „2 Jahre Garantie“ ohne weitere Zusätze in der Artikelbeschreibung einer eBay-Auktion wettbewerbswidrig ist. Entgegen stehende Rechtsprechung (z.B. Link: OLG Hamburg) lehnte das Gericht unter Hinweis darauf ab, dass sich jene Entscheidungen mit Onlineshops befassten, bei denen in der Regel die im Netz dargestellten Waren nicht direkt durch einen „Klick“ des Käufers erworben werden können, sondern immer noch eine Reaktion des Verkäufers erforderlich sei, um einen Vertrag tatsächlich abzuschließen. Bei eBay komme der Vertrag jedoch einzig durch eine Handlung des Käufers zu Stande, so dass davor – und dies sei nur in der Artikelbeschreibung möglich – bereits die gesetzlichen Anforderungen für eine Garantiewerbung erfüllt sein müssten.

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