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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 6 U 30/14
    § 4 Nr. 7 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Wiederholungsgefahr für eine wettbewerbsrechtlich unlautere Handlung neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder dem Erlass einer einstweiligen Verfügung bzw. eines Unterlassungsurteils auch durch eine Änderung tatsächlicher Umstände entfallen kann. Vorliegend hatte die Beklagte eine Presseerklärung veröffentlicht, in welcher sie in unlauterer Weise über eine gegen die Klägerin ergangene einstweilige Verfügung berichtet hatte. Diese Verfügung war jedoch nachfolgend aufgehoben worden, so dass eine Wiederholung der Berichterstattung nicht zu befürchten sei. Auf diesen Umstand müsse sich die Beklagte allerdings auch berufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Dezember 2014

    LG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2014, Az. 12 O 200/14
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 VO EG 1924/2006; § 11 Abs. 1 LFGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Nahrungsergänzungsmittel irreführend ist, wenn die beschriebene Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist. Insbesondere handele es sich bei Aussagen wie „bei stark beanspruchten Gelenken“, „zur Unterstützung der Knorpel- und Gelenkfunktion“ oder „bei morgendlicher Gelenksteifigkeit“ nicht um zulässige unspezifische Angaben. Es seien anerkannte allgemeine wissenschaftliche Nachweise erforderlich. Ob an Studien dieselben Voraussetzungen wie bei Arzneimitteln gelten würden (regelmäßige randomisierte und placebokontrollierte Doppelblindstudien), ließ das Gericht vorliegen offen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.04.2014, Az. 2-03 O 95/13
    Art. 8 Abs. 3 EGV 1393/2007; § 929 ZPO, § 935 ZPO, § 936 ZPO; § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 UWG, § 12 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass es für die Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland grundsätzlich genügt, innerhalb der einmonatigen Vollziehungsfrist den Antrag auf Auslandszustellung bei Gericht zu stellen, wenn anschließend die Zustellung „demnächst“ im Sinne des § 167 ZPO erfolgt. Vorliegend sei dies jedoch nicht der Fall gewesen. Nachdem bei einem Zustellversuch per Einschreiben in deutscher Sprache – zu Recht – die Annahme verweigert wurde, da es sich um ein italienisches Unternehmen handele, habe es 2 Monate nach Anzeige der Annahmeverweigerung bei Gericht gedauert, bis die erforderliche Übersetzung und erneute Zustellung beantragt wurden. Dies sei nicht mehr „demnächst“. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. November 2014

    LG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2014, Az. 12 O 207/14
    § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 analog BGB; § 22 KUG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Berichterstattung über eine Hochzeit in der JVA nicht identifizierend sein darf. Dadurch werde das Persönlichkeitsrecht der Braut verletzt. Ein Informationsinteresse könne lediglich hinsichtlich des inhaftierten Ehemannes bestehen, dieser sei jedoch höchstens eine relative Person der Zeitgeschichte. Dies rechtfertige nicht, über seine Frau und deren Sohn identifizierend zu berichten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Oktober 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 06.08.2014, Az. 13 O 102/14
    § 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB, § 356 BGB

    Das LG Bochum hat entschieden, dass die Widerrufsbelehrung eines Unternehmers dessen vollständige Kontaktdaten enthalten muss. Vorliegend waren Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse nicht in der Widerrufsbelehrung, sondern nur im Impressum enthalten. Dies genüge den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach Auffassung des Gerichts nicht. Seien diese Kontaktmöglichkeiten vorhanden – was vorliegend ausweislich des Impressums der Fall gewesen sei – müssten sie auch in die Widerrufsbelehrung aufgenommen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Oktober 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.08.2014, Az. 6 U 54/14
    § 1 Abs. 4 JuSchG, § 12 Abs. 3 JuSchG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Versand von Filmen und Videospielen, für welche keine Jugendfreigabe vorliegt, wettbewerbswidrig ist, wenn keine Alterskontrolle erfolgt und die notwendige Kennzeichnung auf der Vorderseite des Covers bzw. der Cellophanhülle fehlt. Dass eine Bestellung von einem gewerblichen Konto erfolge, sei kein ausreichender Hinweis für den Händler, dass die Bestellung nicht von einem Jugendlichen erfolge und schließe die Pflicht zur Altersverifikation nicht aus. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. September 2014

    AG Bad Segeberg, Beschluss vom 10.04.2014, Az. 17a C 49/14
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das AG Bad Segeberg hat entschieden, dass ein Beitrag in einem Internetforum, welcher lediglich Fakten mitteilt, aus welchen Leser eigene Schlüsse ziehen können, keine ehrverletzende Tatsachenbehauptung darstellen kann. Dies sei auch dann der Fall, wenn der gezogene Schluss nahe liege. Die Grenze zu einer sog. „verdeckten Aussage“, bei welcher der Autor durch das Zusammenspiel offener Äußerungen eine zusätzliche Sachaussage treffe bzw. sie dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung nahe lege, sei vorliegend nicht überschritten. Im letztgenannten Fall könne nämlich sehr wohl eine ggf. ehrverletzende Behauptung zu sehen sein. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. September 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.09.2014, Az. 2-06 O 318/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 Abs. 1 PBefG, § 9 Abs. 1 Zift. 5 PBefG

    Das LG Frankfurt a.M. hat nunmehr nicht nur gegen die Betreiber von UBER, sondern auch einen einzelnen Pkw-Fahrer, der mittels der App UBER Taxifahrten anbot, eine einstweilige Verfügung erlassen. Dem Fahrer ist es damit einstweilen untersagt, im geschäftlichen Verkehr zur Wettbewerbszwecken Beförderungswünsche von Fahrgästen über den Dienst „Uber Pop“ der technischen Applikation „Uber“ anzunehmen und hierfür den von Uber für die Fahrt vorgegebenen Betrag zu vereinnahmen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn, das vom Antragsgegner vereinnahmte Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die reinen Betriebskosten der Fahrt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. August 2014

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.10.2013, Az. 3-08 O 103/13
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG , § 14 Abs. 5 MarkenG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Nutzung einer fremden Marke in einer Google AdWords-Anzeige zu unterlassen ist, wenn die herkunftshinweisende Funktion der Marke dadurch beeinträchtigt wird. Dies sei z.B. der Fall, wenn mit der konkreten Verwendung des Zeichens suggeriert werde, dass zwischen der Antragsgegnerin und der Antragstellerin als Markeninhaberin der Wortmarke eine wirtschaftliche Verbindung bestehe oder der Verbraucher auf Grund der vagen Angaben nicht erkennen könne, ob eine solche Verbindung möglicherweise bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.07.2014, Az. 6 W 51/14
    § 93 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Abmahnung ohne negative Kostenfolge für den Antragsteller gestellt werden kann, wenn eine Abmahnung von vornherein nutzlos erscheint. Vorliegend hatte der Antragsgegner in einer vorgerichtlichen Kommunikation zu erkennen gegeben, dass er es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen wolle und er sich nicht durch eine Abmahnung beeindrucken lassen würde. Deshalb waren ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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