IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. März 2010

    Die Kanzlei Urmann + Collegen, welche durch Filesharing-Abmahnungen bekannt ist, sieht sich gezwungen, auf Trittbrettfahrer hinzuweisen, die unter dem Namen einer Vorgängerkanzlei (KUW) als Abmahnanwälte auftreten und eine dramatische „Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials“ androhen. Die ganze Wahrheit ist, dass es sich um einen wirklich schlechten Fake handelt. Es sollte gänzlich ignoriert werden. Allein die Formulierung „Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!“ ist von einem derart niedrigem Niveau, das wir den Kollgen von U+ C beim besten Willen nicht unterstellen wollen. Im Übrigen haben wir nicht von einem Abmahnungsfall im Bereich Filesharing gehört, bei dem die abmahnende Kanzlei die Abmahnung per E-Mail zugestellt hat (wenngleich auch auf diesem Wege eine Abmahnung wirksam zugestellt werden kann). Zu dem Dilettanten-Opus in nahezu ungekürzter Fassung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Januar 2010

    Nachdem das Stichwort „Kulturflatrate“ die Runde auf den Tauschbörsen macht und zum Teil begeisterte Zustimmung findet, hat der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) schon einmal ein Positionspapier mit zehn Argumenten gegen die Kulturflatrate veröffentlicht (JavaScript-Link: Positionspapier). Zunächst sei allerdings kurz erklärt, was sich unter dem Schlagwort verbirgt: „Die Kulturflatrate ist das Konzept einer gesetzlich geregelten Pauschalabgabe auf Internet-Anschlüsse, die an die Rechteinhaber digitaler Inhalte verteilt werden soll. Im Gegenzug soll dafür die öffentliche Verbreitung digitaler Kopien, beispielsweise in Filesharing-Netzwerken, legalisiert werden. Zur Umsetzung müsste das Urheberrechtsgesetz geändert werden.“ (JavaScript-Link: Wikipedia). Dies sind die 10 Punkte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2010

    Nach einem turbulenten Filesharing-Jahr 2009 haben sich die Wiener Inqnet GmbH, die Hamburger H2 media factory, der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. und die Initiative Abmahnwahn-Dreipage daran gemacht, eine geschätzte Statistik zum Abmahnwesen im Verbraucherbereich aufzustellen. Der Statistik zufolge hat sich der Anteil von Abmahnungen wegen illegalen Filesharings von pornographischem Inhalt und der Anteil an Abmahnungen wegen illegalen Filesharings von Musikdateien in den Jahren 2008 und 2009 nahezu umgekehrt, mit der Folge, dass die Abmahnung von Musik-Downloads über 60 % aller Abmahnungen im Verbraucherbereich eingenommen haben soll. Dabei soll sich die Zahl der Abmahnungen von 2008 zu 2009 nahezu verdoppelt haben. Dem Vernehmen nach führend im Abmahnungsgeschäft sollen die Kanzleien Waldorf, Nümann & Lang sowie Dr. Kornmeier und Partner sein. Weiteres findet sich in der Statistik, die wir uns ausdrücklich nicht zu eigen machen (JavaScript-Link: Schätzungen).

  • veröffentlicht am 7. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtWie heise.de berichtete, will sich Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) auf der Justizministerkonferenz am 23. und 24.06.2010 für eine „Anpassung des Rechtssystems an die Erfordernisse der Internet-Nutzung“ stark machen (JavaScript-Link: Heise).  Handlungsbedarf ergebe sich nach Ansicht Steffens zum Beispiel im Zusammenhang mit der Abmahnung von Musik-Downloads. Das Verhältnis zwischen Urheber beziehungsweise Autor und Nutzer habe sich, so heise.de, durch das Internet stark verändert. Alte rechtliche Regelungen müssten darum auf den Prüfstand. „Ich halte es für widersinnig, dass der ganz normale Austausch junger Leute über ihre Musikvorlieben mit rechtlichen Konsequenzen versehen ist“, habe Steffen erklärt. Gleichwohl müsse es eine Art Vergütung für Künstler geben, etwa in Form einer Kultur-Flatrate. „Kultur kann nicht umsonst sein.“ Mit einem derartigen Bezahlsystem solle ein nicht-kommerzieller Austausch von Musik-Dateien möglich sein.

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach einem Bericht des Heise-Verlags bieten diverse Unternehmen an, WLAN-Passwörter, mit denen drahtlose Internetrouter vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt werden, zu entschlüsseln. „Den Dienst bietet die US-Firma WPA Cracker an: Für 17 US-Dollar setze sie die Hälfte ihrer 400 Cloud-CPUs ein, um eine Wörterbuch-Attacke gegen den WPA-Schlüssel auszuführen. Grundlage sei eine Liste mit 135 Millionen Einträgen.“ (JavaScript-Link: Heise). Dies wäre ein weiteres Indiz, dass nicht jeder Download zwingend von dem jeweiligen Anschlussinhaber vorgenommen werden sein muss und dass auch bei Sicherung des Internetanschlusses ein Zugriff Dritter nicht vollständig ausgeschlossen ist. Dem Vernehmen nach soll der Dienst auch die Folgeverschlüsselungstechnik WPA2 „cracken“. Voraussetzungen in allen Fällen ist allerdings, dass der betreffende Nutzer ein Passwort (mit)benutzt hat, dass in einem Wörterbuch gefunden werden kann, genauer: dem von WPA Cracker.

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammJoel Tenenbaum – nicht verwandt oder verschwägert mit Royal Tenenbaum, obwohl nun wahrscheinlich gleichermaßen dem Herzinfarkt nahe (JavaScript-Link: Royal) – ist als Filesharer bereits heute in die Geschichte eingegangen. Für den Upload von 30 Musiktiteln über das P2P-Netzwerk Kazaa soll er qua Verdikt 675.000 US-Dollar zahlen. Das ist jetzt eine ganze Menge Geld. Wenig geholfen hat ihm die pro bono-Hilfe des Harvard University Jura-Professors und Gründers des Berkman Centers for Internet & Society, Charles Nesson nebst studentischem Team. Die vorsitzende Richterin Gertner fand die Arbeitsweise des Meisters des Rechts mehr oder weniger unbefriedigend: „Defense counsel repeatedly missed deadlines, ignored rules, engaged in litigation over conduct that was plainly illegal (namely, the right to tape counsel and the Court without consent), and even went so far as to post the illegal recordings on the web. ... Indeed, defendant’s papers, submitted little more than a week before trial was to begin, can only be described as perfunctory.“ (JavaScript-Links: Copyrights & Campaigns; heise). (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2009

    Unter dem unseres Erachtens inhaltlich nicht ganz zutreffenden Titel „Streaming Angebote als Mittel gegen Internet Piraterie“ berichtet der österreichische Standard über die zunehmende Popularität von Streaming-Angeboten (JavaScript-Link: Standard). Bei dieser Form der Datenübertragung werden Audio- und/oder Videodaten über das Internet empfangen und gleichzeitig wiedergegeben; der Empfänger benötigt eine spezielle Software, um derartige Angebote empfangen zu können und kann den gesendeten Inhalt ohne weiteres nicht auf seinem PC abspeichern (JavaScript-Link: Wikipedia). Eine Studie des britischen Marktforschungsinstituts Trendstream im Rahmen des Global Web Index (JavaScript-Link: GWI) habe ergeben, dass bereits 64 % der Internetnutzer Videostreams im Netz nutzten. Rund 31 % – also fast ein Drittel der Internetnutzer – sähen dabei online regelmäßig TV- und Filminhalte in voller Länge. Gleichzeitig würden 55 % der Nutzer angeben, aus Kostengründen auf illegale Downloadangebote zurück zu greifen. „Die restlichen 45 % können durch attraktive Streamingangebote zu einem legalen Konsum überredet werden“, sei Smith überzeugt (JavaScript-Link: Standard). Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammWer sich in seinen Rechten verletzt fühlt, huldigt in heutigen Zeiten der rechtsanwaltlichen Abmahnung. Eigentlich ist die Abmahnung ein wohlgemeintes Instrument, da sie dem Abgemahnten die Chance gibt, eine Rechtsverletzung ohne Bemühung des ungleich teureren Gerichts aus der Welt zu schaffen. Strategisch falsch eingesetzt richtet die Abmahnung allerdings grobe Schäden bei dem Abmahner an, insbesondere, wenn die Abmahnung aus Sicht des gemeinen Bürgers überzogene Forderungen stellt. Wird ein Schutzrecht (z.B. Markenrecht) verteidigt, so kann z.B. das gesamte Unternehmen in Verruf geraten (Link: Jack Wolfskin ./. Hausfrauen United). Wird eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts abgemahnt, so kann die Abmahnung dazu führen, dass durch die Bekanntmachung der Abmahnung die Persönlichkeitsverletzung noch stärker verbreitet wird – der Streisand-Effekt (JavaScript-Link: Wikipedia). Der Streisand-Effekt macht sich in diesen Tagen auch in Hinblick auf das sog. Kornmeier-Fax und seine Nachwehen bemerkbar (Link: Fax), wobei dieser Gesamtkomplex irgendwo zwischen einer Schutzrechts-, Gewerbebetriebs- und Persönlichkeitsrechtsverletzung zu verorten ist. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Dezember 2009

    Dass das Filesharing-Business nicht nur zu Lasten der Filmindustrie geht, zeigt dieses Beispiel eines Indepentent-Films namens „Ink“. Die Hersteller von Double Edge Films hatten zunächst massive Probleme, den Film zu vermarkten. Für die Platzierung des Werks in fünfzehn US-amerikanischen Kinos und weitere Werbemaßnahmen verauslagte man 250.000 EUR. Doch trotz dieses Aufwands mochte das Werk nicht wirklich Bekanntheit finden. Das änderte sich schlagartig, als der Film seinen Weg in Filesharing-Börsen fand. Innerhalb eines Tages gehörte er dort zu den Top-Downloads und wurde bis heute über 400.000 mal heruntergeladen (JavaScript-Link: heise). Allerdings habe man neben dem Ruhm noch nicht geeignete Wege gefunden, um daraus Honig für die eigene Schuldenlast zu saugen. Unter anderem werben die Ink-Macher daher nun für Spenden: „If you have watched ‚Ink“ for free online and would like to contribute what you can, please klick here“ (JavaScript-Link: Spendenaufruf). Was wir davon halten? Wir finden eine Spende extrem angemessen.

  • veröffentlicht am 20. November 2009

    Dem ein oder anderen Leser mag der Spruch „Herr P-P-Präsident, de Woosch.“ (Herr P-P-Präsident, die Wurst!) aus dem Puppenspiel des Kölner Hänneschen-Theater bekannt sein, welches den Sitzungskarneval parodiert (JavaScript-Link: Wikipedia). Auch die jüngsten Ereignisse um das sog. „Kornmeier-Fax“ (Link: Fax) beginnen langsam, aber sicher karnevaleske Züge aufzuweisen. Nachdem das offenherzige Fax über diverse Foren Verbreitung fand und die Branche der abmahnenden Kanzleien bereits fürchtet, in den DigiProtect-Strudel gezogen zu werden, taucht nunmehr eine – wir können uns nicht entscheiden, ob pro- oder reaktive – Presseerklärung der Firma DigiProtect auf, die alles im Reinen sieht (JavaScript-Link: Presseerklärung). Verlinkt wird die Presserklärung übrigens vom Kollegen Stadler. Auffällig an der Presseerklärung ist, dass die Herkunft des Faxes von DigiProtect eher flüchtig angezweifelt wird („dem Anschein nach“, „nicht weiter zu qualifizierender Vorgang“), der Grundtenor der Erklärung jedoch im Ergebnis darauf hinausläuft, das Ansinnen sei grundsätzlich rechtmäßig und Filesharing-Piraten hätten kein Anspruch auf Pardon. Zitat: (mehr …)

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