Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Studie: Filesharing von Musikdateien etc. ist stark rückläufig / „Global Internet Phenomena“veröffentlicht am 7. November 2010
Laut einer Studie der Firma Sandvine nimmt der durch Filesharing verursachte Internet-Datenstrom in Europa deutlich ab. Im Vergleich der Jahre 2009 und 2010 sei ein Rückgang um 50 % festzustellen, so dass heute nur noch 11 % des Traffics durch Tauschbörsen-Verkehr entstehe. Interessant: Das Betrachten von Streaming-Angeboten machte der Studie zufolge etwa 30 % des europäischen Datenverkehrs aus. Die Studie ausfindig gemacht und ausgewertet hat Heise.
- Filesharing: Was ist ein Decoy?veröffentlicht am 11. Oktober 2010
Ein deutsches Unternehmen wirbt mit einer Software zur Erstellung von Dummydateien. Zitat: „[Produkt X:] Unsere Software zur automatisierten Produktion von Dummydateien, in die kundenindividuelle Inhalte eingebunden werden können. Diese Decoys werden online verteilt, um potentielle Raubkopierer abzuschrecken, aufzuklären oder um das Downloaden unattraktiver erscheinen zu lassen. Wir können nicht nur verschiedenste Formate und Dateitypen erstellen, sondern auch individuelle Inhalte auf Basis von Bildern, Videodateien, Audiodateien oder Programmen integrieren. Die dadurch erstellten Inhalte werden über vernetzte Rechner online verteilt.“ Was wir davon halten? (mehr …)
- Filesharing: US-Gesetz gegen internationale Providersperren auf Eis gelegtveröffentlicht am 5. Oktober 2010
Was im Eilverfahren durchgezogen wurde, soll nun nach Meldung der Electronic Frontier Foundation (EFF) – nach heftigen Protesten der Internetgemeinde – erst nach den Kongresswahlen im November 2010 stattfinden: Die Beratungen zum „Combating Online Infringement and Counterfeits Act“ (COICA). Mit dem Gesetzesvorhaben soll das US-Bundesjustizministerum ermächtigt werden, auch international Access-Provider, welche dem illegalen Filesharing von Musikstücken, Filmen und dergleichen nicht „adäquat“ Einhalt gebieten, bis hin zur Blockade negativ zu sanktionieren.
- Filesharing: 30.000 und 50.000 Auskunftsersuchen zu IP-Adressen pro Monat und Provider?veröffentlicht am 2. Oktober 2010
Der Nachrichtendienst Heise berichtet über die Beschwerden der Provider-Branche gegenüber der Bundesregierung, welche sich über die zunehmende Belastung mit Anträgen zur IP-Adressermittlung konfrontiert sieht. Datenschützer, die FDP-Fraktion des Bundestags und die Deutsche Telekom hatten das „Einfrieren“ elektronischer Nutzerspuren auf Zuruf der Ermittler (sog. „Quick-Freeze“) als Alternative zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung ins Gespräch gebracht, berichtet Heise. Dies sei allerdings nicht auf Zustimmung gestoßen. Zitat: „Alle Provider mit Privatverbrauchern als Kunden beschwerten sich im Workshop über die hohe Zahl an Anfragen wegen Urheberrechtsverletzungen, inzwischen bis zu 30.000 und 50.000 IP-Adressen pro Monat und Provider. Die Gerichte segneten Listen zum Auskunftsersuchen problemlos ab. Dies übersteige die Kapazitäten der Anbieter.“ Dies zeigt auf der Schattenseite des Geschehens einmal mehr, in welchem Ausmaß Filesharing-Abmahnungen in dieser Republik ausgesprochen werden. Geht man einmal nur von drei Providern aus, hat man eine theoretische Anzahl von bis zu 1,8 Mio. Abmahnungen im Jahr aus. Was wir davon halten? Ja, ist denn schon Weihnachten?
- LG Düsseldorf: Filesharing – Haftung für offenes WLANveröffentlicht am 1. Oktober 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2008, Az. 12 O 229/08
§ 97 Abs. 1 UrhGDas LG Düsseldorf hat in diesem Urteil klargestellt, dass der Nutzer eines ungesicherten WLAN für Urheberrechtsverletzungen haftet, die über diesen Anschluss begangen wurden. Unerheblich sei, wer die Urheberrechtsverletzung letztendlich begangen habe, auch wenn der Inhaber nachweist, dass er und seine Familienangehörigen zum angegebenen Down-/Upload-Zeitpunkt nicht im Hause waren. Durch die Unterlassung einfachster Sicherungsmaßnahmen habe er mit dem offenen WLAN-Anschluss eine Gefahrenquelle geschaffen, ohne die Urheberrechtsverletzungen nicht möglich gewesen wären. Damit sei die Schaffung des Internetzuganges für die Rechtsverletzung in jedem Fall kausal. Zumutbare Sicherungsmaßnahmen seien unterlassen worden. Diese wären gewesen: Benutzerkonten für verschiedene Nutzer des Computers mit jeweils eigenem Passwort, Minimierung des Zugriffsrisikos von außen durch Verschlüsselung des WLAN-Netzes. Das LG Düsseldorf setzt damit strengere Maßstäbe an als das OLG Frankfurt. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.
- Filesharing: Datenleck bei ACS:law führt zur Bloßstellung von tausenden von Filesharern und möglicherweise drastischem Ordnungsgeld für die Kanzleiveröffentlicht am 30. September 2010
Nachdem brisante E-Mails der britischen Filesharing-Abmahnkanzlei ACS:law an die Öffentlichkeit gelangt waren (Bericht), ergeben sich nunmehr Folgeprobleme und zwar allerorten. Lesen Sie diesen Artikel weiter.
- Filesharing: Die Russen kommen!veröffentlicht am 28. September 2010
Doreen Kruse aus Dortmund, als Rechtsanwältin zugelassen seit dem 03.11.2006, nimmt unseren Mandanten auf Unterlassung und dergl in Anspruch. Dieser habe das Werk „Gluhar v Kino“ ihrer Mandantin, der Studija Monolit (GmbH nach russischem Recht), urheberrechtswidrig genutzt und möge für deren Rechtsverfolgungskosten und angemessenen Schadensersatz in Höhe von ca. 1.000 EUR aufkommen. Zum vollen Beitrag.
- Filesharing: Lambo oder Ferrari? Wo das Geld aus den Filesharing-Abmahnungen hinfließtveröffentlicht am 27. September 2010
Der Bereich der Filesharing-Abmahnung ist ein skandalträchtiges Feld: Erst kam das Kornmeier-Fax, jetzt wurden kanzleiinterne E-Mails der auf die Abmahnung von Filesharing-Fällen spezialisierten Kanzlei ACS:law veröffentlicht, meldet Torrent Freak. Die von zunehmenden Angriffen (4chan DDoS attack, nächtliche Anrufe bei Partner Andrew Crossley) gebeutelte Kanzlei scheint ins Fadenkreuz der Rächer (Projekt: „Payback“) getreten zu sein. Dem Bericht von Torrent Freak entnehmen wir interessante Einsichten: So dass die Kanzlei über 630.000 Britisch Pfund (aktuell über 750.000 EUR) mit Filesharing-Mandaten eingenommen haben soll und ein Rechtsanwalt angesichts der überraschend positiven Einkünfte wohl über den Erwerb eines kostenträchtigen Sportwagens nachdachte. (mehr …)
- Filesharing: Tritt das US-Justizministerium demnächst bei Urheberrechtsverletzungen als Weltpolizei auf? / Combating Online Infringement and Counterfeits Actveröffentlicht am 23. September 2010
Wie die cnet-News berichten, bemühen sich US-Senatoren um eine Gesetzesvorlage (Combating Online Infringement and Counterfeits Act), nach welcher das Justizministerium der USA (U.S. Department of Justice) Websites auf der ganzen Welt abschalten lassen können soll, welche sich dem illegalen Verbreiten von Filmen, Musik, Software oder anderem Geistigen Eigentum verschrieben haben. Die treibende Kraft des Vorhabens, Senator Patrick Leahy und Senator Orin Hatch ließen verlautbaren: „The Combating Online Infringement and Counterfeits Act will give the Department of Justice an expedited process for cracking down on these rogue Web sites regardless of whether the Web site’s owner is located inside or outside of the United States„. (mehr …)
- OLG Köln: Filesharing – Mehr als 5.000 EUR Schadensersatz für den Down-/Upload eines Computerprogrammsveröffentlicht am 22. September 2010
OLG Köln, Urteil vom 23.07.2010, Az. 6 U 31/10
§§ 97 Abs. 1 S. 1, 19a, 69a UrhG i.V.m. §§ 249, 683 S. 1, 670 BGBDas OLG Köln hat in der Berufungsinstanz entschieden, dass Schadensersatz in Höhe von über 5.000,00 EUR sowie Anwaltskosten in Höhe von über 1.000,00 EUR für das Filesharing eines Computerprogramms angemessen ist. Die Rechteinhaberin hatte vorgetragen, dass die Lizenzen des streitgegenständlichen Programms am Markt mit ca. 4.000,00 EUR angeboten würden, der Beklagte gestand immerhin einen Preis von 1.250,00 EUR zu. Aufgrund der Verbreitung des Programms in einer Tauschbörse an eine unbekannte Anzahl von Nutzern sei nach den Ausführungen des Gerichts auch ein Vielfaches des Entgelts für eine Einzellizenz als Schadensersatz angemessen. Der Beklagte drang mit seinen Einwendungen nicht durch. Er hatte bestritten, das Programm heruntergeladen zu haben; durch auf seinem PC gefundene Registry-Einträge konnte jedoch eine Nutzung des Programms nachgewiesen werden. Die Behauptung, Vorbesitzer des gebraucht erworbenen PCs oder ein Virus/Trojaner sei für die Installation des Programms bzw. für die Registry-Einträge verantwortlich, sei nicht stichhaltig vorgebracht worden. Die Zuverlässigkeit von Internet-Recherchen hinsichtlich der IP-Adressen sei ebenfalls lediglich pauschal vorgetragen worden. Zum Volltext der Entscheidung: