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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.10.2011, Az. 6 U 179/10
    § 242 BGB; § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 14 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG, § 15 Abs. 5 S. 1 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Markeninhaber die Verletzung seines Kennzeichensrechts durch Mitbewerber selbst provoziert hat. Vorliegend hatte der Markeninhaber einer Marke für Sonnenbrillen diese in eine mit anderen Mitbewerbern gemeinschaftlich genutzte Artikelbeschreibung auf der Verkaufsplattform Amazon eingefügt, ohne die Mitbewerber davon in Kenntnis zu setzen. Kurz darauf erfolgte die Abmahnung eines Mitbewerbers. Dass Gericht ging hier von Rechtsmissbrauch auf Grund bewusster Provokation des Verstoßes aus. Wäre es dem Kläger allein darauf angekommen, seine Produkte unter seiner Marke zu vertreiben, so hätte es ihm offen gestanden, sich eine neue ASIN („Amazon Standard Identification Number“) zu wählen und sich damit einfach und zuverlässig gegen künftige Markenverletzungen zu schützen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 19. Dezember 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.10.2011, Az. 6 U 101/11
    § 33 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer „Gegenverfügung“ im anhängigen einstweiligen Verfügungsverfahren nicht statthaft ist. Die Vorschriften über die einstweilige Verfügung sähen eine solche Gegenverfügung nicht vor, und auf Grund der Besonderheiten des Eilverfahrens seien die Vorschriften über die Widerklage gerade nicht entsprechend anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.10.2009, Az. 31 C 1685/09 – 23
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 a Abs. 2 UrhG

    Das AG Frankfurt a.M. hat in diesem Urteil dem Anspruch eines Tonträger-Rechteinhabers auf Erstattung von Abmahnkosten und Lizenzschadensersatz stattgegeben. Dabei betrugen die Abmahnkosten bei einem zugrunde gelegten Streitwert von 10.000,00 EUR allein schon 651,80 EUR netto. Hinzu kamen noch 150,00 EUR Lizenzschadensersatz für das heruntergeladene Album. Zur Verneinung der Deckelung der Abmahnkoseten auf 100,00 EUR gemäß § 97 Abs. 2 UrhG führte das Gericht aus:

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  • veröffentlicht am 1. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Hinweisbeschluss vom 26.04.2011, Az. 6 U 44/11
    § 2 UKlaG, § 7 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 1 Nr. 1 HeilMWerbG

    Das OLG Frankfurt hat in diesem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass bereits bei Werbegaben von Apotheken, die den Wert von 1 Euro auch nur geringfügig überschreiten (hier: Billig-Fieberthermometer), bereits eine unzulässige Beeinflussung von Verbrauchern vorliegen kann. Maßgeblich sei dabei auch nicht der tatsächliche Wert der Zugabe, sofern dieser nicht ausdrücklich angegeben werde, sondern der Wert, den der Verbraucher der Zugabe beimesse. Dieser würde in der Regel bei einem Fieberthermometer deutlich höher als 1 Euro sein. Zum Volltext des Beschlusses:

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  • veröffentlicht am 30. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.10.2011, Az. 6 U 267/10
    § 307 BGB, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine AGB-Klausel einer Nachrichtenagentur mit dem Wortlaut Der Vertrag beginnt am […] und wird auf 5 Jahre [alternativ „3 Jahre“] fest geschlossen. Er kann zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich er sich bei gleicher Kündigungsfrist jeweils um dieselbe Laufzeit. gegenüber anderen Nachrichtenagenturen nicht wettbewerbswidrig ist. Zwar sei eine stillschweigende Verlängerung von mehr als einem Jahr gemäß § 309 Nr. 9 b) BGB unzulässig, dies gelte jedoch nur gegenüber Verbrauchern. Die Beklagte schließe jedoch Verträge mit Unternehmern, auf welche diese Vorschrift nicht ohne Weiteres übertragbar sei. Die streitgegenständliche Klausel laufe den im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen nicht in unangemessener Art und Weise zuwider, erreiche mit einer Verlängerung von 5 Jahren jedoch auch die Grenze des noch Zulässigen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. November 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.10.2011, Az. 6 U 40/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 LFBG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Angaben von Nährstoffen, Vitaminen und Mineralstoffen selbst dann irreführend sein können, wenn die auf dem Lebensmittel wiedergegebenen Tabellen den Vorgaben der Nährwertkennzeichnungsverordnung entsprechen. Im vorliegenden Fall waren auf einer Nuss-Nougat Creme die Nährwertangaben nach Auffassung des Senats mit unterschiedlichen Bezugsgrößen angegeben worden, so dass sie den Verbraucher in die Irre führten. Aus der auf einer Höhe mit der Angabe „NÄHRSTOFFE“ angebrachten Überschrift über der rechten Prozentzahlenspalte („GDA/15g“) ergab sich, dass diese Zahlen sich – ebenso wie die Zahlen der Stoffmenge in der mittleren Spalte des oberen Tabellenteils – auf eine Produktmenge von 15 g bezogen. Weiter konnte der Tabelle entnommen werden, dass sich demgegenüber die im unteren Teil ebenfalls in der rechten Spalte angegebenen Prozentzahlen für Vitamine und Mineralstoffe auf eine Menge von 100 g bezogen. Zwar wies die dort vorhandene Spaltenüberschrift („RDA“) keine Mengenangabe auf; da die Stoffmenge in der Spalte daneben mit der Überschrift „pro 100 g“ jedoch – anders als im oberen Tabellenteil für die Nährstoffe – nur für eine Produktmenge ausgewiesen war , sollten sich auch die Prozentzahlen nach Auffassung des Senats in der rechten Spalte auf diese Produktmenge beziehen. Diese unterschiedlichen Zusammenhänge ergäben sich für den Verbraucher erst bei näherer Prüfung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. November 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteile vom 01.11.2011, Az. 11 U 75/06 und Az. 11 U 76/06
    § 24 Abs. 1 UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Komprimierung von fremden Buchrezensionen in Form sog. „Abstracts“ urheberrechtswidrig ist, wenn diese mehr oder weniger „aus einer Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen“ werden, bestehen.  Hierbei handele es sich um eine unzulässige „unfreie“ Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes, die ohne Einwilligung der Urheber nicht übernommen werden dürfe. Der Senat wies ausdrücklich darauf hin, dass die Verurteilung der Beklagten keine allgemeine Aussage darüber zulasse, in welchem Umfang die Übernahme von Buchrezensionen urheberrechtlich zulässig sei. Jede Übernahme oder Verarbeitung müsse vielmehr im Einzelfall daraufhin überprüft werden, ob sie eine zulässige freie Bearbeitung des Originaltextes darstelle. Zur Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 01.11.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. November 2011

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.08.2011, Az. 6 W 70/11
    § 3 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Streitwert für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 15.000,00 EUR beträgt. Dies sei allerdings nur dann der Fall, wenn der Antragsteller ein Verbraucherschutzverband sei, da hier ein erhebliches allgemeines Interesse an einer zutreffenden Belehrung bestehe. Mache hingegen ein Mitbewerber entsprechende Ansprüche geltend, sei der Streitwert regelmäßig sehr gering zu bemessen, weil dieser nur mittelbar betroffen sei. Zum Volltext des Beschlusses:

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  • veröffentlicht am 31. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.09.2011, Az. 16 U 43/11
    § 308 Nr. 3 BGB, § 346 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Luftverkehrsunternehmens unwirksam ist, die den Kunden bei Reiseantritt zur Vorlage der Kreditkarte verpflichte, mit der er das Ticket zuvor erworben habe. Könne er dies nicht, müsse er ein neues Ticket erwerben. Das Gericht sah eine solche Klausel als unwirksam an. Das von der Fluggesellschaft vorbehaltene Lösungsrecht vom Vertrag bei Nichtvorlage der Karte sei sachlich nicht gerechtfertigt. Zwar sei ein solches Vorgehen durchaus geeignet, um Missbrauch von Kreditkarten vorzubeugen, jedoch könne dieses Risiko  nicht pauschal auf den Kunden abgewälzt werden, z.B. wenn ihm die Vorlage der Kreditkarte ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Oktober 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.08.2011, Az. 6 U 49/11
    § 250 BGB, § 12 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Unterlassungsgläubiger einer berechtigten Abmahnung Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten (= Kosten des beauftragten Rechtsanwalts) hat, dieser Anspruch allerdings – sofern der Unterlassungsgläubiger die Kosten seines Anwalts noch nicht selbst ausgeglichen hat – zunächst nur auf Freistellung von diesen Kosten zielt. Dieser Freistellungsanspruch wandele sich jedoch in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Abgemahnte die Übernahme der Kosten ernsthaft und endgültig abgelehnt habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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