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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.08.2011, Az. 11 W 29/11
    § 101 b UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass § 101 b UrhG, der zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen die Vorlage/Herausgabe von Finanzunterlagen des Verletzers vorsieht, eng auszulegen ist. Die Vorlage dieser Unterlagen könne bei Offensichtlichkeit des Schadensersatzanspruchs zwar auch im Eilverfahren geltend gemacht werden, jedoch sind an die Offensichtlichkeit dann hohe Anforderungen zu stellen. Ein Schadensersatzanspruch sei somit erst dann als offensichtlich anzusehen, wenn eine Fehleinschätzung nahezu ausscheide, damit der Antragsgegner nicht unzumutbar belastet werde. Dafür sei ein erstinstanzlicher Titel allein nicht ohne weiteres ausreichend. Lediglich wenn auch ein Rechtsmittel gegen diesen Titel offensichtlich erfolglos erscheine, könne von Offensichtlichkeit ausgegangen werden. Ansonsten sei der Antragsteller auf eine Geltendmachung des Vorlageanspruchs im Hauptverfahren zu verweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Oktober 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.08.2011, Az. 6 U 182/10
    § 8 Abs. 4 UWG,
    § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen, welches ein Call-Center für Werbeanrufe bei potentiellen Kunden beauftragt, für dessen Wettbewerbsverstöße (Anruf bei Verbrauchern ohne deren wirksame Einwilligung) haftet. Der Unterlassungsanspruch gegen den Auftraggeber bestehe neben dem Unterlassungsanspruch gegen das Call-Center. Es sei nicht rechtsmissbräuchlich, wenn beide auf Unterlassung in Anspruch genommen würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.09.2011, Az. 11 U 53/11
    § 445 ff ZPO

    Das OLG Frankfurt tätigt in diesem Kostenbeschluss einige Ausführungen zu Beweisaufnahmen, wenn der mutmaßliche Filesharer sich mit Ortsabwesenheit zum Tatzeitpunkt verteidigt. Zunächst müsse die Abwesenheit nachgewiesen werden. Sodann müsse ebenfalls nachgewiesen werden, dass der Computer bei Abwesenheit üblicherweise ausgeschaltet sei, um eine täterschaftliche Haftung ausschließen und eine Störerhaftung prüfen zu können. Letzteres könne ggf. auch durch Vernehmung des Beklagten (sog. Parteivernehmung) nachgewiesen werden. Zur Frage, ob eine Störerhaftung gegeben sei oder ob getroffene Veschlüsselungsmaßnahmen des verwendeten WLAN-Routers ausreichend gewesen seien, wäre schließlich ein Sachverständigengutachten einzuholen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.02.2011, Az. 25 W 41/10
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; § 32 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Bericht auf einem Internetportal einer Regionalzeitung, der mehr als 20 Jahre alte und zwischenzeitlich gelöschte Vorstrafen des Antragstellers erwähnt, zulässig sein kann. Zwar gelte grundsätzlich, dass nach Haftentlassung und besonders nach Löschung der Vorstrafen ein vorgehendes Interesse des Täters an Wiedereingliederung vorliege, was einer identifizierenden Berichterstattung entgegenstehe. Gebe es jedoch einen aktuellen Anlass (z.B. neue Straftaten, die im Zusammenhang mit den früher verübten Taten stehen), über die gelöschten Vorstrafen zu berichten, so könne dies – bei notwendiger Abwägung aller Interessen – im Lichte der Pressefreiheit zulässig sein. Letztlich hat das Gericht vorliegend die Entscheidung offen gelassen, da eine Zuständigkeit des Gerichts nicht gegeben war. Bei der gerügten Verletzung in einer regional sehr begrenzt verbreiteten Tageszeitung müsse der Gerichtsort nämlich einen deutlichen Bezug zu der Verletzung haben. Dazu reiche nicht aus, dass Artikel im Internetportal besagter Regionalzeitung theoretisch bundesweit abgerufen werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.06.2011, Az. 6 U 34/10
    § 14 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass durch die Internetadresse „branchenbuch-gelbeseiten.com“ die eingetragene Marke „Gelbe Seiten“ markenmäßig genutzt wird und dies deshalb von der Markeninhaberin untersagt werden darf. Durch den Domainnanmen werde eine Verwechslungsgefahr begründet. Die Untersagung gelte jedoch nur insoweit als sich das Angebot unter der genannten Internetadresse auch oder ausschließlich an deutsche Verbraucher richte. Eine Nutzung in Gebieten/Ländern, für die die nationalen deutschen Klagemarken keine Geltung beanspruchen, könne nicht verboten werden, so dass auch eine Löschung der Domain nicht in Betracht komme. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 26. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.03.2011, Az. 3-12 O 147/10
    § 66 a TKG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass eine Google AdWords-Anzeige, die für eine telefonische Beratung unter Angabe einer 0900-Rufnummer wirbt, die Kosten für diese Rufnummer direkt in der Anzeige ausweisen muss. Ein Sternchenhinweis und die Angabe der Kosten erst auf der mit der Anzeige verlinkten Webseite genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Verbraucher oft direkt die Servicenummer wählten und sich nicht erst auf der verlinkten Webseite über die Kosten informierten. Sei die vollständige Kostenangabe (z.B. der Hinweis auf abweichende Kosten aus dem Mobilfunknetz) aus Platzgründen in der Anzeige nicht möglich, habe der Unternehmer immer noch die Möglichkeit, die Anzeige ohne Angabe einer Rufnummer zu gestalten und diese – inklusive aller Pflichtangaben – lediglich auf der verlinkten Homepage vorzuhalten.

  • veröffentlicht am 23. September 2011

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.01.2011, Az. 2-03 O 340/10
    § 677 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 19a, § 85, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass für den Upload von 140 Musiktiteln in einer Tauschbörse ein Streitwert von 300.000,00 EUR angemessen ist. Vorliegend hatte der Beklagte insgesamt über 5.000 Titel zum Download verfügbar gemacht, und war deswegen von 6 Rechteinhabern gemeinschaftlich abgemahnt worden. Diese setzten den Streitwert pro Rechteinhaber pauschal auf 50.000,00 EUR fest, was das Gericht nicht beanstandete, auch wenn in der Klage lediglich 140 Musiktitel aufgeführt und lediglich für 20 Titel Schadensersatz verlangt wurde. Der Schadensersatz wurde vom Gericht im Übrigen auf 150,00 EUR pro Titel geschätzt. Bezüglich der vom Beklagten gerügten Verjährung stellte das Gericht fest, dass zwar die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB Anwendung finde, diese jedoch noch nicht abgelaufen gewesen sei. Die Rechteinhaber hätten Kenntnis von den Rechtsverstößen im Jahre 2006 erlangt, so dass die Verjährung mit Ablauf des 31.12.2009 eingetreten wäre. Diese sei aber durch die Erwirkung eines Mahnbescheids am 30.12.2009 gehemmt worden. Dass der geltende gemachte Anspruch später von einer gesamtgläubigerischen Geltendmachung auf anteilige einzelne Geltendmachung umgestellt wurde, schade dabei nicht, da der Sache nach derselbe Anspruch weiter verfolgt werde. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 21. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Frankfurt a.M.,  Beschluss vom 14.07.2011, Az. 30 C 1549/11
    § 12 BGB

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass die Löschung oder Neuvergabe einer Domain durch eine einstweilige Verfügung untersagt werden kann, wenn ein Vertragsverhältnis zwischen der Firma, die die Registrierung von Domains durchführt und deren Kunden streitig ist. Sei noch zu klären, ob eine ausgesprochene fristlose Kündigung wirksam ist, könne die Domain auf diese Weise „auf Eis gelegt“ werden, bis eine Entscheidung über das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis getroffen wurde. Anderenfalls würde das Recht des Vertragspartners möglicherweise ins Leere laufen, wenn er zwar Recht bekäme, die Domain aber bereits (wirksam) anderweitig vergeben wäre. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. September 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.05.2011, Az. 6 U 41/10
    § 127 MarkenG; § 128 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Anbringung des Begriffs „Germany“ auf einer Ware als Zusatz zum verwendeten Markennamen vom Verkehr so aufgefasst werde, dass die Ware tatsächlich in Deutschland produziert wird. Treffe dies nicht zu, handele es sich um eine irreführende Herkunftsangabe, die zu unterlassen sei. Ein anderweitiges Verkehrsverständnis, dass der Verbraucher vorliegend lediglich einen Hinweis auf den Sitz der vertreibenden Firma sehe, konnte die Beklagte nicht nachweisen. Ähnlich entschied bereits das LG Frankfurt a.M. zum Begriff „Germany“ auf Messern, die im Ausland gefertigt wurden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Beschluss, Az. 3-08 O 101/11- nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 1 PAngVO

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Fahrschule auf der Gutscheinplattform groupon.de nicht für Gutscheine zu einer Führerscheinprüfung werben darf, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Preisangaben für die Gesamtkosten des Führerscheinlehrgangs fehlen und auch nicht auf die weiteren Ausbildungskosten nach Aufbrauchen des erworbenen Gutscheins hingewiesen wird.

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