Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Hat die kostenlose private Abmahnung keinen Erfolg, kann nicht noch einmal kostenpflichtig anwaltlich abgemahnt werdenveröffentlicht am 28. Februar 2012
OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 10.01.2012, Az. 11 U 36/11
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 1 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass mit einer „privaten“ Abmahnung des Geschädigten, auch im Verhältnis von Unternehmen zu Unternehmen, das „Recht“ auf außergerichtliche Abmahnung und die Einschaltung eines Rechtsanwalts verbraucht ist. Bleibt die private Abmahnung erfolglos, könne nicht noch nachträglich ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der die Abmahnung – ggf. mit zusätzlichen Forderungen – kostenpflichtig erneuert. Was wir davon halten? Nicht nur der wettbewerbsrechtlich Abgemahnte, sondern auch der insoweit Abmahnungswillige sollte sich vor übereilten Eigenmaßnahmen eines fachkundigen (!) Rechtsanwalts bedienen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - AG Frankfurt a.M.: GEMA muss für chinesische Musik ihre Verwertungsberechtigung nachweisenveröffentlicht am 26. Februar 2012
AG Frankfurt a.M., Hinweisbeschluss vom 20.02.2012, Az. 32 C 36/12(18)
§ 13c Abs. 2 S. 1 WahrnGDas AG Frankfurt a.M. hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses der GEMA auferlegt, ihre Verwertungsberechtigung für chinesische Musik nachzuweisen. Diese hatte einen Mitarbeiter in ein japanisches Restaurant geschickt und in kulturfeindlicher Verallgemeinerung der asiatischen Musikkünste festgestellt, dass dort „japanische“ Musik aus den Lautsprechern tönte. Die Musik war tatsächlich chinesischer Provenienz. Gleichwohl forderte der GEMA-Mitarbeiter die Entrichtung von GEMA-Gebühren und mag unserer ausländischen Mitbürgerin § 13c Abs. 2 S. 1 WahrnG erläutert haben, der da läutet: „Macht die Verwertungsgesellschaft einen Vergütungsanspruch nach §§ 27 , 54 Abs. 1 , § 54c Abs. 1 , § 77 Abs. 2 , § 85 Abs. 4 , § 94 Abs. 4 oder § 137 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt.“ In der Folge hat der Veranstalter, der die Musik durch seine Lokallautsprecher raucht, allgemein nur dann Chancen, die GEMA-Gebühren zu umgehen, wenn er nachweist, dass ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wird. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung für Gebrauchtwagen mit Navigationsgerät ist wettbewerbswidrig, wenn es sich nicht um ein werkseitig eingebautes Gerät handeltveröffentlicht am 23. Februar 2012
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.07.2011, Az. 6 U 275/10
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Frankfurt hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Werbung für einen Gebrauchtwagen auf einer Internethandelsplattform mit der Angabe „Navigationsgerät“ in der Fabrik „Fahrzeugausstattung“ irreführend und damit unlauter ist, wenn es sich nicht um ein werkseitig eingebautes Geräte handelt. So würde der durchschnittliche Verbraucher jedenfalls die Anzeige verstehen. Die Fehlvorstellung über die Art des Navigationsgeräts sei auch relevant, da werkseitig eingebaute Systeme wesentlich komfortabler seien als nachträglich zu befestigende Geräte. Die Berufung wurde nach diesem Hinweis zurückgenommen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Frankfurt: Kein grundsätzlicher „fliegender Gerichtsstand“ bei Rechtsverletzungen im Internetveröffentlicht am 21. Februar 2012
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.12.2011, Az. 30 C 1849/11 – 25
§ 32 ZPODas AG Frankfurt hat entschieden, dass bei Rechtsverletzungen im Internet (hier: Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht) nicht grundsätzlich auf Grund der unerlaubten Handlung ein fliegender Gerichtsstand gilt, der den Anspruchsinhaber berechtigt, vor jedem Gericht in der Bundesrepublik zu klagen. Das angerufene Gericht sei vielmehr nur dann örtlich zuständig, wenn die Rechtsverletzung auch einen sachlichen Bezug zum Bezirk des angerufenen Gerichts aufweise. Damit ergebe sich eine Zuständigkeit an den Orten, in denen sich die behauptete unerlaubte Handlung im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt habe, mithin zum einen am Wohnort/Geschäftssitz des Beklagten, zum anderen aber auch am Wohnort des Klägers, da er dort das Angebot des Beklagten bestimmungsgemäß aus dem Internet abgerufen und sich demgemäß auch dort in seinem Urheberrecht verletzt gesehen habe. Einer übermäßigen Ausdehnung des fliegenden Gerichtsstandes müsse entgegen gewirkt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Irreführung durch bewusst falsche Wiedergabe höchstrichterlicher Rechtsprechungveröffentlicht am 8. Februar 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2011, Az. 6 U 126/11
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Unternehmer, der Ansprüche eines Kunden zurückweist, indem er für ihn nachteilige Rechtsprechung bewusst falsch wiedergibt, unlauter handelt. Der Kunde werde dadurch in die Irre geführt. Vorliegend liege eine solche Irreführung jedoch nicht vor. Es würden keine falschen Angaben gemacht, sondern der Unternehmer habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dasse er die ihm nachteilige höchstrichterliche Rechtsprechung für falsch halte und er versuchen werde, in einem von einem Kunden angestrengten gerichtlichen Verfahren eine Änderung dieser Rechtsprechung herbeizuführen. Eine solche Auffassung könne dem Unternehmer nicht verwehrt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Keine doppelte Geschäftsgebühr für Rechts- und Patentanwalt in Markensachen, wenn der Rechtsanwalt die Abmahnung des Patentanwalts nur überprüftveröffentlicht am 3. Februar 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.01.2012, Az. 6 U 107/10
§ 683 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass einem Markeninhaber bei einer Abmahnung kein Erstattungsanspruch für eine Geschäftsgebühr sowohl für den Rechtsanwalt als auch den Patentanwalt zusteht, wenn der Patentanwalt die Abmahnung entworfen und der Rechtsanwalt diese dann überarbeitet hat. Für die Erstattungsfähigkeit sei erforderlich, dass spezifische patentanwaltstypische Leistungen erforderlich gewesen seien und deshalb ein Patentanwalt zu diesem Zwecke ergänzend hinzugezogen worden sei. Diese Voraussetzungen seien vorliegend nicht erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur (erlaubten) freien Bearbeitung von geschützten Objekten (hier: Designstuhl)veröffentlicht am 2. Februar 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.11.2011, Az. 11 U 57/10
§ 23 UrhG, § 24 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Bearbeitung eines Designstuhls der Gesamteindruck zu bewerten ist, der durch die einzelnen eigenständigen Gestaltungselemente entsteht. Lägen dann erhebliche Abweichungen vor (hier: keine charakterische Würfelform, kein geschlossener Rohrstrang) sei von einer erlaubten freien Bearbeitung auszugehen, die keine Urheberrechte am früheren Modell verletze. Das Gericht führte aus, dass der angegriffene Stuhl keinen weitgehend übereinstimmenden Gesamteindruck hinterlasse und die zahlreichen eigenständigen Gestaltungsmerkmale des Stuhlmodells der Beklagten vielmehr dazu führten, dass die eigenschöpferischen Merkmale des Stuhls von Mart Stam verblassten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt: Die Werbung mit Fantasie-Fachanwaltstiteln ist wettbewerbswidrig / Zum „Fachanwalt für Internetrecht“, „Fachanwalt für Markenrecht“ und „Fachanwalt für Domainrecht“veröffentlicht am 31. Januar 2012
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.10.2011, Az. 2-03 O 437/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11UWG, § 1 FAO, § 43 c BRAODas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass lediglich die in der Fachanwaltsordnung benannten Fachanwaltstitel verwendet werden dürfen. Der Werbung für die Fantasie-Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Domainrecht“, „Fachanwalt für Internetrecht, „Fachanwalt für Vertragsangelegenheiten“ und „Fachanwalt für Markenrecht“ erteilte das Gericht eine strafbewehrte Absage. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Facebook-Präsenz eines Unternehmens hat ein Impressum zu enthaltenveröffentlicht am 13. Januar 2012
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.10.2011, Az. 3-08 O 136/11
§ 55 Abs. 1 RStV, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 312 c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Nr. 9 EGBGBDas LG Frankfurt a.M. hat – wie bereits das LG Aschaffenburg (hier) – entschieden, dass auch eine einzelne „Facebook-Page“ bei unternehmerischer Nutzung mit einem Impressum versehen sein muss. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Berichtsverbot über schwangere Prominente ist aufzuheben, wenn Prominente bei Filmpremiere ihre Schwangerschaft betont / Zur Unzulässigkeit der „hilfsweisen Erledigung“veröffentlicht am 3. Januar 2012
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2011, Az. 2-03 O 379/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Persönlichkeitsschutz einer schwangeren Prominenten, welcher zunächst Grund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine entsprechende Berichterstattung ist, endet, wenn sich die Prominente zur Bewerbung eines Kinofilms den Medien schwanger zeigt und ihre Schwangerschaft unterstreicht bzw. dabei gegenüber der Presse nicht zum Ausdruck bringt, dass sie ihre Schwangerschaft als Privatangelegenheit betrachte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)