Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Beschwerdegebühr wahrt nicht die Frist, wenn Beschwerde selbst verspätet eingehtveröffentlicht am 1. Dezember 2010
BPatG, Beschluss vom 16.09.2010, Az. 7 W (pat) 19/10
§§ 79 Abs. 2, 73 Abs. 2 Satz 1 PatGDas BPatG hat entschieden, dass die rechtzeitige Zahlung der Beschwerdegebühr eine verspätet eingelegte Beschwerde nicht zulässig macht. Bei der Zahlung der Gebühr handele es sich lediglich um eine weitere, neben die Beschwerdefrist tretende, Zulässigkeitsvoraussetzung für die Beschwerde. Die Beschwerdeeinlegung, sofern diese verspätet nach Fristablauf erfolgt, kann nicht durch die Zahlung der Gebühr ersetzt bzw. zulässig gemacht werden. Im Übrigen habe der Beschwerdeführer, wenn er die Beschwerde per Post übersende, unter Einkalkulierung üblicher Postlaufzeiten für einen rechtzeitigen Eingang zu sorgen. Dafür sei es ihm z.B. auch zumutbar, bei einer geschlossenen Poststelle in seinem Heimatort zu einer weiter entfernten Poststelle zu fahren. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Pflichtinformationen im Onlinehandel müssen dem Verbraucher in dauerhafter Weise zur Verfügung gestellt werdenveröffentlicht am 1. November 2010
BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 66/08
§§ 312c, 355, 126b BGBDer BGH hat in diesem Urteil, welches noch zur alten Rechtslage der Widerrufsbelehrung vor dem 11.06.2010 erging, entschieden, dass die Angabe einer Widerrufsbelehrung auf einer Webseite – auch wenn der Nutzer sie speichern und ausdrucken kann – den Anforderungen des Gesetzes bezüglich der „zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise“ nicht genügt. Auch der bei eBay nach Vertragsschluss mögliche Abruf dieser Informationen sei nicht ausreichend. Diese Frage war für die Länge der Widerrufsfrist von Bedeutung. Wurde die Widerrufsbelehrung nämlich erst nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform (z.B. Fax, E-Mail) übersandt – wie dies bei eBay regelmäßig der Fall war – betrug die Widerrufsfrist einen Monat. Diese Rechtslage wurde durch die Gesetzesänderung vom 11.06.2010 zwar insoweit entschärft, als dass eine Übersendung auch unverzüglich nach Vertragsschluss zur Anwendung der 2-Wochen-Frist durch den Händler ausreicht. Jedoch kann sich nunmehr möglicherweise eine Problematik zur Interpretation von „unverzüglich“ entwickeln. Urteile zu dieser Frage liegen uns bislang jedoch nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Düsseldorf: Wenn das Zentralfax des OLG nicht empfangsbereit ist, wird die Berufungsfrist auch durch Fax an den Pressesprecher eingehaltenveröffentlicht am 30. Oktober 2010
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2010, Az. I-20 U 206/09
§ 91a Abs. 1 Satz 1 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die in einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit eingelegte Berufung auch dann fristgerecht eingeht, wenn das Fax zwar nicht auf dem Zentralfax des Oberlandesgerichts, so doch aber irgendeinem Fax (hier: des Pressesprechers), welches vom Oberlandesgericht unterhalten wird, eingeht. Es wäre nicht sachgerecht, so der Senat, aus der Zuordnung eines bestimmten Geräts zu einer bestimmten Verwaltungsaufgabe, hier der des Pressesprechers, die Konsequenz zu ziehen, Eingänge dort als von der allgemeinen Verteilung innerhalb des Gerichts ausgeschlossen zu betrachten und Eingänge, die die Rechtsprechungstätigkeit der Spruchkörper betreffen, wie „Irrläufer“ zwischen verschiedenen Behörden zu behandeln. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Der Text einer Gegendarstellung muss dem Verlag spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung des betreffenden Artikels im Original vorliegen / Übersendung per Fax nicht ausreichendveröffentlicht am 10. Oktober 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 18.05.2010, Az. 7 U 121/09
§ 11 Abs. 2 S. 5 HPG; § 121 Abs. 1 S. 1 BGBDas OLG Hamburg hat den Anspruch einer Fernsehmoderatorin auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung gegen einen Zeitungsverlag zurückgewiesen, da dem Verlagshaus die Gegendarstellung der Antragsgegnerin nicht unverzüglich zugegangen sei. Wie auch das Landgericht gehe der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Anwendungsbereich des Hamburgischen Pressegesetzes der Zugang einer Gegendarstellung beim Verlag mehr als zwei Wochen, nachdem der Betroffene von der Erstmitteilung Kenntnis erlangt habe, in der Regel nicht mehr „unverzüglich“ im Sinne von § 11 Abs. 2 S. 5 HPG in Verbindung mit § 121 Abs. 1 S. 1 BGB sei (s. dazu Meyer in Paschke / Berlit / Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 2008, Rdnr. 41/40). (mehr …)
- BGH: Ist bei einer Softwareentwicklung der Vertrag noch nicht erfüllt, bedarf es keiner „qualifizierten Rüge“veröffentlicht am 8. September 2010
BGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. VII ZR 224/08
§ 631 BGBDer BGH hat entschieden, dass es keiner „qualifizierten Rüge“ bedarf, wenn bei einer Softwareentwicklung der Vertrag noch nicht erfüllt ist und dies vom Besteller beim Auftragnehmer angemerkt wird. Eine Aufforderung zur Leistung mit Fristsetzung sei nicht schon dann unwirksam, wenn der Besteller die Defizite der Leistung nicht im Einzelnen aufführe. Zitat: (mehr …)
- AG München: Ein Verbraucher darf nicht ohne Weiteres bei mangelhafter Ware vom Kaufvertrag zurücktretenveröffentlicht am 3. September 2010
AG München vom 24.02.2010, AZ 233 C 30299/09
§§ 437 Nr. 2; 440 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein Käufer erst dann vom Kaufvertrag zurücktreten darf, wenn er dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt hat, die mangelbehaftete Sache nachzubessern. Im November 2008 bestellte der spätere Kläger bei einem Computerhersteller einen Laptop. Als er ihn geliefert bekam, stellte er einige Mängel fest. Das Soundsystem war zu leise und mit Nebengeräuschen behaftet. Die Leistung des Akkus war zu gering. Als der Kunde diese Mängel anzeigte, wurde er aufgefordert, eine installierte Diagnose zu starten und sich anschließend mit dem Ergebnis wieder zu melden. Der Kunde teilte mit, dass jetzt noch weitere Mängel aufgetreten seien. So sei der interne Lautsprecher ausgefallen, die WLAN-Karte funktioniere nicht. (mehr …)
- LG Bochum: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung muss binnen 1 Monats gestellt werden – auch wenn Ende der Frist auf einen Sonntag fälltveröffentlicht am 22. August 2010
LG Bochum, Beschluss vom 12.08.2010, Az. I-14 O 140/10
§ 12 Abs. 2 UWG; § 193 BGBDas LG Bochum hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit der Begründung abgelehnt, dass der Antrag nicht mehr – was für den Erlass einer einstweiligen Verfügung allerdings erforderlich ist – dringlich sei. Die Kammer kritisierte, dass sich der Antragsteller mit dem Antrag übermäßig Zeit gelassen habe. Auf den Hinweis, dass der Antrag 1 Monat und 1 Tag nach Kenntnisnahme vom Wettbewerbsverstoß beantragt worden sei und der fragliche „Überhangtag“ ein Sonntag war, erwiderte das Gericht eher ungerührt, dass dies unerheblich sei. Die Dringlichkeitsfrist sei keine gesetzliche Frist, so dass der Hilfestellung bietende § 193 BGB nicht direkt und mangels Regelungslücke auch nicht analog zur Anwendung käme. Über die im wahrsten Sinne des Wortes „abgefahrene“ gerichtliche Entscheidung berichteten die Kollegen von LBR.
- LG Bochum: Rechtsmissbrauch, wenn die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und Gebührenzahlung am gleichen Tag abläuftveröffentlicht am 15. Juli 2010
LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010, Az. 12 O 235/10
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung vorliegen, wenn die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung als auch die Zahlung der Abmahnkosten vom Abmahnenden am gleichen Tag abläuft. Dabei knüpfte das Landgericht seine Entscheidung nicht nur an die o.g. Fristenproblematik an, sondern an eine Gesamtschau weiterer Anhaltspunkte, die ebenfalls für einen Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sprechen.
- OLG Hamm: Wartefrist für die Einforderung der Abschlusserklärung beträgt 2 Wochenveröffentlicht am 3. Juli 2010
OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010, Az. I-4 U 12/10
§§ 670; 677; 683 S. 1 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Wartefrist für die Einforderung der Abschlusserklärung nicht einen Monat, sondern zwei Wochen beträgt. Nähme man mit dem Landgericht Bochum eine Monatsfrist für das Abschlussschreiben an, könne der Gläubiger unter Berücksichtigung der Frist für die Abschlusserklärung nicht vor dem Ablauf von sechs Wochen Hauptsacheklage erheben. Eine solch lange Wartezeit sei dem Gläubiger im Regelfall nicht zuzumuten. (mehr …)
- FG Düsseldorf: Eine Klage kann auch per E-Mail erhoben werdenveröffentlicht am 1. Juli 2010
FG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2009, Az. 16 K 572/09 E
§§ 47 Abs. 1 Satz 1; 52a; 64 Abs. 1 FGO; ERVVODas FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Klage im Wege der Übersendung der Klageschrift per E-Mail erhoben werden kann, soweit dies innerhalb der Klagefrist erfolgt. Die Voraussetzungen für eine elektronische Kommunikation mit dem FG seien allesamt erfüllt. Der elektronische Rechtsverkehr mit dem FG sei in Nordrhein-Westfalen durch die „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen“ (künftig ERVVO, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW vom 16.12.2005 Nr. 43, 926 ff.) eröffnet. Darüber hinaus entspreche die E-Mail auch den durch die ERVVO gesetzten Anforderungen. Hierzu gehöre nicht, dass der E-Mail eine qualifizierte digitale Signatur beizufügen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)