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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 12.06.2012, Az. VI ZB 54/11
    § 233 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der einen an eine Notfrist gebundenen Schriftsatz per Fax versendet, den Sendebericht darauf hin überprüfen muss, ob die Sendung erfolgreich ist. Im vorliegenden Fall hatte die Rechtsanwalts- und Notargehilfin die Einlegung der Berufung vorab per Fax übersenden wollen, aber übersehen, dass ausweislich der Sendebestätigung das Fax nicht gesendet worden war. Sie hatte  dennoch das Fax in die Akte geheftet, die Sendebestätigung in den Aktenschrank einsortiert und die Frist im Fristenkalender gelöscht. Interessant an der Entscheidung ist unseres Erachtens, dass der VI. Senat eine Verpflichtung des Rechtsanwalts sieht, dass „bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und dieser auf die Richtigkeit der verwendeten Empfänger-Nummer überprüft wird, um nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bereits bei der Ermittlung der Fax-Nummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufdecken zu können. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 22.05.2012, Az. II ZR 88/11
    § 355 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass im Falle eines vertraglich vereinbarten Widerrufsrechts, wovon vorliegend ausgegangen wurde, nicht ohne weitere Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass die Anforderungen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu Grunde zu legen sind. Insbesondere könne nicht vorausgesetzt werden, dass – wenn keine der gesetzlichen Form entsprechende Belehrung erteilt worden sei – die Frist für den Widerruf nicht zu laufen beginne, somit bei Nichtnachholung der ordnungsgemäßen Belehrung ein unbegrenztes Widerrufsrecht bestehe. Allein die Tatsache, dass sich der Verwender des Widerrufsrechts an der gesetzlichen Belehrung orientiert habe, genüge nicht für letztere Annahme. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 17/11
    Art. 9 Abs. 1 Buchst. a Gemeinschaftsmarkenverordnung; § 242 Cc BGB

    Der BGH hat entschieden, dass bei gleichartigen Markenverletzungen, die mit zeitlichen Unterbrechungen auftreten (hier: Importe von Marken-Motorrädern in die EU ohne Zustimmung des Rechtsinhabers), immer wieder ein erneuter Unterlassungsanspruch ausgelöst wird. Eine Verwirkung der Ansprüche des Rechtsinhabers trete daher auch nach 25 Jahren wiederholter Importe nicht ein, da die für eine Verwirkung erforderliche Zeitspanne bei jedem Verstoß erneut beginne. Auch längere Untätigkeit des Markeninhabers gegenüber bestimmten gleichartigen Verletzungshandlungen könne kein berechtigtes Vertrauen eines Händlers begründen, dass der Markeninhaber auch künftig sein Verhalten dulden und weiterhin nicht gegen solche – jeweils neuen – Rechtsverletzungen vorgehen werde. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 19. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2011, Az. 9 U 52/11
    § 312 Abs. 1 BGB, § 355 BGB a.F.

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine „alte“ Widerrufsbelehrung, die nach dem bis zum 31.03.2008 geltenden amtlichen Muster aus der BGB-InfoV gestaltet war, dann für in diesem Zeitraum geschlossene Verträge gültig war und die Widerrufsfrist in Lauf gesetzt hat, wenn exakt der Text der Musterbelehrung verwendet wurde. Der Verwender könne sich auf ein schutzwürdiges Vertrauen berufen, jedenfalls wenn sich die der Musterbelehrung innewohnenden Fehler nicht im konkreten Fall ausgewirkt hätten. Der BGH habe diese Frage bislang offen gelassen, die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung ist unterschiedlich (s. Nachweise im Entscheidungstext). Nach Auffassung des Karlsruher Senats ist zweifelhaft, ob die fehlerhafte Musterbelehrung tatsächlich dazu führe, dass § 14 Abs. 1 BGB-InfoV wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht unwirksam sei. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 30. Mai 2012

    LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012, Az. 13 S 160/11
    § 437 BGB, § 439 BGB;
    Art. 3 Abs. 5 2. Spiegelstrich der Verbrauchsgüterrichtlinie (EU RL 1999/44)

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass der Käufer einer mangelhaften Sache, wenn er Verbraucher ist, vor dem Rücktritt erfolglos die Nacherfüllung verlangt und eine angemessene Frist abgewartet haben muss. Das Setzen einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung sei entgegen dem Gesetzeswortlauf des Bürgerlichen Gesetzbuches jedoch nicht erforderlich. Dies ergebe sich aus der richtlinienkonformen Auslegung der EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2012, Az. I-15 W 45/08
    § 11 LPG NW

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Zuleitung eines Gegendarstellungsverlangens nach 16 Tagen nicht mehr unverzüglich gemäß den Vorschriften des Landespressegesetzes NRW ist. Im Regelfall könne davon ausgegangen werden, dass der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung, auch nach Beratung mit seinem Anwalt, zu einer Entscheidung gekommen sein werde und zu reagieren habe. Deshalb sei nach 16 Tagen die Unverzüglichkeit bereits nicht mehr gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 08.03.2012, Az. IX ZB 70/10
    §§ 230 ff ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass bei Vorlage eines offenkundig falschen Empfangsprotokolls nicht von der fristwahrenden Einreichung eines Schriftsatzes ausgegangen werden kann. Liefe eine Beschwerdefrist am 06.10.2009 ab und werde ein mit 07.10.2009 datierter Schriftsatz vorab per Fax übersandt, könne bei Ausweisung des Datums 01.01.2002 nicht von einer rechtzeitigen Übersendung ausgegangen werden. Dafür müssten weitere Maßnahmen zur Aufklärung getätigt und Beweis erhoben werden. Zitat:

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  • veröffentlicht am 6. Februar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 19.01.2012, Az. 15 U 195/11
    § 935 ZPO, § 940 ZPO

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die volle Ausnutzung der bereits verlängerten Berufungsfrist gegen die für den Erlass einer beantragten einstweiligen Verfügung vorausgesetzte Dringlichkeit spricht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 07.12.2011, Az. 28 W (pat) 39/11
    § 85 Abs. 3 S. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass bei einer Beschwerde, die ohne Begründung eingereicht wurde, nach angemessener Frist entschieden werden kann. Es müsse dem Beschwerdeführer keine erneute Frist zur Begründung gesetzt werden, wenn mehr als ein Monat nach Beschwerdeeinlegung vergangen ist. Das Gericht könne zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung über die Beschwerde treffen.

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dortmund, Beschluss vom 07.04.2011, Az. 20 O 19/11
    § 355 Abs. 2 S. 3 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass bei eBay-Auktionen (Auktionsformaten) bereits jeder Höchstbietende eine Widerrufsbelehrung zugesandt bekommen muss, anderenfalls eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zu kurz bemessen ist. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 03.11.2004, Az. VIII ZR 375/03) kommt der Kaufvertrag bereits mit dem (zeitweiligen) Höchstgebot des Bieters zustande (unter der auflösenden Bedingung, dass der Bieter nicht noch überboten wird). Die Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt werden, also spätestens am Tag nach dem Vertragsschluss. Da der Verkäufer die Identitäten der einzelnen Bieter nicht mitgeteilt bekommt, sondern vielmehr nur die des letztlich obsiegenden Bieters, kann er systembedingt nicht jedem eBay-Bieter eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen. In diesen Fällen beträgt die Widerrufsfrist nach Auffassung der Dortmunder Kammer einen Monat (§ 355 Abs. 2 S. 3 BGB). Den Beschluss halten wir für glatt falsch und praxisfremd. Zum wenig ergiebigen Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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