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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2009, Az. 12 O 134/09
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nach den Grundsätzen der Störerhaftung für Handlungen seiner volljährigen Familienangehörigen zu haften hat, wenn diese sich des illegalen Filesharings von Musikdateien bedienten. Die Überwachung erwachsener Familienangehöriger zu verlangen, sei keineswegs lebensfremd. Da er derjenige gewesen sei, der eine neue Gefahrenquelle geschaffen habe, die nur er überwachen könne (Anschluss), und er es somit Dritten ermöglicht habe, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität jedenfalls zunächst einmal ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können (OLG Düsseldorf MMR 2008, 256-257), erscheine es gerechtfertigt, ihm auch das Verhalten volljähriger Familienangehöriger zuzurechnen. Der Antragsgegner habe nicht einmal vorgetragen, dass er überhaupt Sicherungsmaßnahmen ergriffen habe und/oder seine – volljährigen – Kinder angewiesen habe, nichts Illegales zu tun.
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  • veröffentlicht am 16. Dezember 2009

    OLG Hamburg, Urteil vom 30.07.2009, Az. 3 U 214/07
    §§ 5, 14 Abs. 2 MarkenG; 5 Abs. 1 KosmetikVO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass auch im markenrechtlichen Bereich der Betreiber einer Internet-Plattform nur dann für Verstöße der Nutzer als Störer haftbar gemacht werden kann, wenn er Kenntnis von den Verstößen hatte sowie die Möglichkeit, diese zu verhindern oder zu unterbinden. Anderenfalls sei eine Verantwortlichkeit des Plattformbetreibers für das Verhalten der Nutzer abzulehnen. Die Tatsache, dass er durch den Betrieb der Plattform eine Möglichkeit für Rechtsverletzungen geschaffen habe, reiche für eine Haftung nicht aus. Seien die Markenrechtsverstöße der Nutzer noch nicht einmal nachgewiesen, komme eine eine mittelbare Haftung des Betreibers erst recht nicht in Betracht.

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.10.2008, Az. 6 U 176/07
    §§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Telefonunternehmen für Wettbewerbsverstöße, die ein Wiederverkäufer („Reseller“) bei der Akquise von neuen Telefonkunden begeht, verantwortlich ist. Vorliegend befand der Senat zunächst die Vermittlung eines Kunden durch den Reseller an ein Telefonunternehmen, obwohl der Kunde seinen Preselection-Auftrag gegenüber dem Reseller rechtswirksam widerrufen hatte, als wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr. 10 UWG. Dieses wettbewerbswidrige Verhalten ihres Resellers müsse sich die Beklagte gemäß § 8 Abs. 2 UWG zurechnen lassen. Nach dieser Vorschrift würden dem Inhaber des Unternehmens Zuwiderhandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten wie eigene Handlungen zugerechnet, weil die arbeitsteilige Organisation seines Unternehmens die Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen solle. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2009

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2009, Az. I-20 U 137/09
    §§ 3 Abs. 1; 7 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 UWG, § 5 TMG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft bei Wettbewerbsverstößen persönlich (hier: für E-Mail-Spam) in Anspruch genommen werden kann. Das folge daraus, dass er als Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft keine Maßnahmen veranlasst habe, um die unlautere E-Mail-Werbung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248 – Sporthosen; auch BGH GRUR 2005, 1061 – Telefonische Gewinnauskunft). So sei nicht ersichtlich, dass der Geschäftsführer bei Übernahme des Adressenbestandes oder spätestens bei Veranlassung der Werbeaktion irgendwelche Maßnahmen getroffen habe, um sicherzustellen, dass nur diejenigen Personen angeschrieben würden, die eine ausdrückliche Einwilligungserklärung abgegeben hätten. Der Senat verstehe den Vortrag der Antragsgegner dahin, dass erst als Reaktion auf die Beanstandung, die Anlass für das vorliegende Verfahren gegeben habe, eine Überprüfung der Kundendatei auf abgegebene Einwilligungserklärungen erfolgt sei. Dass die fragliche Werbeaktion völlig ohne Wissen des Geschäftsführers stattgefunden habe, behauptet er selbst nicht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Dezember 2009

    BGH, Urteil vom 07.10.2009, Az. I ZR 109/06
    §§ 14 Abs. 2, Abs. 7 MarkenG

    Der BGH hat eine Grundsatzentscheidung zur Frage der Haftung bei Affiliate-Systemen gefällt.  Unterhalte ein Unternehmen ein Werbepartnerprogramm, bei dem seine Werbepartner auf ihrer Website ständig einen Link auf die das Angebot dieses Unternehmens enthaltende Internetseite bereitstellten, so seien diese Werbepartner unter Umständen als Beauftragte des Unternehmens i.S. von § 14 Abs. 7 MarkenG anzusehen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Werbepartner in die betriebliche Organisation des Betriebsinhabers in der Weise eingegliedert sei, dass der Erfolg der Geschäftstätigkeit des beauftragten Unternehmens dem Betriebsinhaber in Form einer Provision nach der Anzahl der vermittelten Kunden zugute komme und der Betriebsinhaber im Rahmen eines fortlaufenden Werbeauftrags einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss auf diejenige Tätigkeit des beauftragten Unternehmens habe, in deren Bereich das beanstandete Verhalten falle. Sei der Unternehmer mit der Zwischenschaltung eines Dritten (hier: der affilinet GmbH) zwischen ihn und den jeweiligen Werbepartner einverstanden, so könne er sich einer Haftung auch nicht entziehen, wenn er sich dabei einer unmittelbaren vertraglichen Einflussnahmemöglichkeit auf den Werbepartner begebe. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 30. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2009, Az. 12 O 594/07
    §§ 19a, 77, 78, 97 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat einen Filesharer auf Unterlassung verurteilt und dessen Einwände, es komme auch ein Besucher in Betracht, für nicht überzeugend erklärt. Passivlegitimiert gemäß § 97 Urhebergesetz sei als sogenannter Störer jeder, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – einen adäquat kausalen Beitrag zur Rechtsverletzung gesetzt habe, dadurch in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absolut geschützten Rechts beitrage und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen habe. Hierfür genüge es, dass der Antragsgegner den objektiv für Dritte nutzbaren Internet-Zugang vorgehalten und dem Verletzer zur Verfügung gestellt habe (OLG Düsseldorf MMR 2008, S. 256 f.). (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2007, Az. 12 O 343/06
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet nicht für persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen haftet, wenn er den ihm obliegenden Prüfungspflichten nachgekommen ist. Anderenfalls werde die Störerhaftung über Gebühr auf Dritte erstreckt. Inhaltlich beziehen sich die Prüfungspflichten nach Aussage des Gerichts ausdrücklich nicht darauf, allgemein zu überwachen und nachzuforschen, ob überhaupt rechtswidrige Inhalte auf der betriebenen Plattform enthalten sind. Foren mit Beiträgen, die oft in die Tausende gehen, würden den jeweiligen Betreiber bei Zugrundelegung einer solchen allgemeinen Pflicht in technischer, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht überfordern und das Betreiben von Internetforen in letzter Konsequenz unmöglich machen. Aus diesen Gründen sei der Forumsbetreiber erst ab Kenntniserlangung eines rechtswidrigen Beitrags verpflichtet, diesen umgehend zu entfernen. Eine Unterlassungserklärung sei ebenfalls nicht erforderlich, da die Wiederholungsgefahr bereits durch die Löschung und die Versicherung, das Forum zukünftig auf solche Verletzungshandlungen zu überwachen, ausgeräumt sei.

  • veröffentlicht am 14. November 2009

    BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 166/07
    §§ 15 Abs. 2 Nr. 2; 19a, 97 Abs. 1 UrhG; §§ 8 bis 10 TMG

    Der BGH hat in einer Pressemitteilung vom 13.11.2009 darauf hingewiesen, dass der Anbieter eines Rezepte-Portals, auf denen Privatpersonen selbständig ihre Bilder hochladen können, Urheberrechtsinhabern auf Unterlassung und Schadensersatz haftet, wenn er sich diese zu eigen macht. Die Vorhaltung der urheberrechtlich geschützten Fotos des Klägers zum Abruf unter der Internetadresse www.chefkoch.de verletze das ausschließliches Recht des Klägers auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a UrhG). Unbeachtlich sei, dass die Fotos bereits zuvor auf der Internetseite des Klägers allgemein abrufbar gewesen seien; hierin liege keine stillschweigende Einwilligung in die einwilligungslose Nutzung der Bilder. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2009

    BGH, Urteil vom 08.12.2005, Az. IX ZR 188/04
    § 823 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht haftet, wenn er seinen Mandanten – nach Erlass einer einstweiligen Verfügung – nicht darauf hinweist, dass nunmehr ein Abschlussschreiben des gegnerischen Rechtsanwalts folgen kann, welches regelmäßig mit einer Kostenlast bis zu einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr verbunden ist. Die Beklagte hatte der Klägerin vorgeworfen, von ihr über die Möglichkeit einer unaufgeforderten Abschlusserklärung zur Vermeidung der Kostenlast des gegnerischen Abschlussschreibens nicht rechtzeitig aufgeklärt worden zu sein. Einen solchen Rat hätte sie, wäre er rechtzeitig erteilt worden, nach ihrer Behauptung befolgt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 17.07.2009, Az. 5 StR 394/08
    § 13 Abs. 1 StGB

    Der BGH hat in dieser Strafsache entschieden, dass Arbeitnehmer, die für ein Unternehmen als sog. Compliance-Officers fungieren, in einer Garantenpflicht gemäß § 13 Abs. 1 StGB stehen, Straftaten, die im Unternehmen begangen werden und diesem erhebliche Nachteile verursachen können, zu verhindern. In der Folge haben Arbeitnehmer sehr sorgfältig zu prüfen, in welchem Umfang sie überwachungspflichtig sind, insbesondere, weil sie gegenüber der Geschäftsführung nicht weisungsbefugt sind.

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