Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Keine herabsetzende Werbung, wenn alle Produkte einer Gattung schlecht gemacht werdenveröffentlicht am 24. September 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 06.03.2003, Az. 5 U 227/01
§ 1 UWG, § 2 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung für einen Schokoladen-Getreideriegel nicht gegenüber dem (angeblich marktführenden) Müsliriegel herabsetzend ist, wenn allgemein alle Müsliriegel als „staubtrocken“ oder „zäh“ dargestellt werden. Das Gericht konstatierte, dass es so viele verschiedene Sorten von Müsliriegeln gebe, dass der Betrachter der Werbung nicht automatisch an den eines bestimmten Herstellers denke. Somit liege gar kein Werbevergleich vor. Eine unangemessen abwertende Äußerung erkannte das Gericht ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Wer eine erkennbar illegale Bootleg-DVD bei Amazon verkauft, haftetveröffentlicht am 20. September 2011
LG Hamburg, Urteil vom 23.05.2011, Az. 310 O 142/11
§ 97 Abs. 1 S.1 UrhG, § 17 Abs. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler für den Vertrieb einer illegalen Bootleg-DVD, also einer DVD mit unerlaubten Mitschnitten von Konzerten, über Amazon haftet, wenn klar erkennbar ist, dass die DVD ohne erforderliche Nutzungslizenz hergestellt wurde. Entscheidend war in diesem Fall, dass nicht einzelne Passagen auf der DVD rechtswidrig waren, sondern die DVD bzw. deren Inhalt insgesamt. Insoweit sollen dann auch Unterschiede zu den sog. Buchhändler-Fällen (vgl. hier, hier und hier) bestehen, bei denen Buchhändler auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden, weil von ihnen vertriebene Bücher passagenweise rechtswidrige Texte enthielten oder aber in ihnen unerlaubt bestimmte Fotografien abgebildet waren.
- GOOGLE: Ist die Verwendung von Google Analytics ab sofort datenschutzrechtlich unangreifbar?veröffentlicht am 16. September 2011
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat per Pressemitteilung vom 15.09.2011 verkündet, dass „ab sofort ein beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics möglich“ sei (hier). Seit Ende 2009 habe der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit im Auftrag des Düsseldorfer Kreises (hier) und Google Gespräche über die erforderlichen Änderungen zum gesetzeskonformen Einsatz von Google Analytics geführt. Als Hintergrund wird ein entsprechender „Beschluss der Aufsichtsbehörden der Länder zur datenschutzkonformen Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten“ genannt. (mehr …)
- OLG Hamburg: Verbreitung persönlicher Daten in Internetforen – Zum Unterlassungsanspruchveröffentlicht am 14. September 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 02.08.2011, Az. 7 U 134/10
§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog, § 823 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 GGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass bei der Verbreitung von Äußerungen über ein Internetforum, in denen personenbezogene Daten enthalten sind, ein Unterlassungsanspruch des Betroffenen gegen den Betreiber des Forums grundsätzlich bestehen kann. Vorliegend waren der frühere Familienname, eine frühere Adresse sowie das Geburtsdatum des Klägers veröffentlicht worden. Hinsichtlich dieser Daten bestehe nach Auffassung des Gerichts jedoch kein Unterlassungsanspruch. Die Angaben habe der Verfasser des streitigen Beitrags dem irischen Handelsregister, also allgemein zugänglichen Daten, entnommen. Darüber hinaus habe er ein Thema erörtert, welchem ein öffentliches Interesse zukomme, nämlich die Aufklärung von Verbrauchern über im Fernabsatz vertriebene Produkte. Die Verwendung der Daten sei damit gerechtfertigt gewesen. Hinsichtlich des aktuellen Namens des Klägers und seiner aktuellen Adresse, für die ein Unterlassungsanspruch wohl gegeben wäre, fehle es hingegen bereits am Vorliegen einer potentiellen Rechtsverletzung. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Bei nachträglicher Bildbearbeitung erneute Einwilligung zur Veröffentlichung erforderlichveröffentlicht am 12. September 2011
LG Hamburg, Urteil vom 27.05.2011, Az. 324 O 648/10
§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KunstUrhG, § 23 Abs. 2 KunstUrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine erneute Einwilligung zur Bildveröffentlichung erforderlich ist, wenn das Bild nachträglich erheblich bearbeitet wurde. Dies lasse eine zuvor erteilte Einwilligung unwirksam werden. Vorliegend war durch die Bearbeitung der Eindruck erweckt worden, die Klägerin schminke sich stark, obwohl sie im ursprünglichen Bild ein natürliches Erscheinungsbild gehabt habe. Dies sei als nicht unerhebliche Bearbeitung einzustufen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Keine Verwirkung des Gegendarstellungsanspruchs, weil Betroffener vor Veröffentlichung des Artikels erbetene Stellungnahme nicht abgibtveröffentlicht am 10. September 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 05.07.2011, Az. 7 U 41/11
§ 11 HmbPresseGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Person, die in einem Pressebericht namentlich genannt wird, ihren Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung nicht dadurch verliert, dass sie eine von der Antragsgegnerin erbetene Stellungnahme nicht abgibt. Es bestehe keine Obliegenheit dazu, sich bereits im Vorfeld zu Tatsachenbehauptungen zu erklären, die ein Dritter zu veröffentlichen beabsichtige. Das folge schon daraus, dass der Abgabe einer solchen Stellungnahme zahlreiche Umstände entgegenstehen könnten wie mangelnde Zeit, die Auffassung, dass der Gegenstand ohnehin nicht öffentlich erörtert werden solle oder dürfe, vorangegangene Streitigkeiten mit dem Publikationsorgan, das die Anfrage ausspricht, und ein daraus resultierendes Misstrauen oder die Überzeugung, dass es ohnehin genügend andere Recherchemöglichkeiten gebe, die dazu führen würden, dass das Publikationsorgan von sich aus die Unrichtigkeit der Tatsachenbehauptung erkennen werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Betreiber eines Reisebuchungsportals haftet für falsche Tatsachenbehauptung eines Portalnutzersveröffentlicht am 9. September 2011
LG Hamburg, Urteil vom 01.09.2011, Az. 327 O 607/10 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der im Internet ein Reisebuchungsportal unterhält, in welchem auch Hotelbewertungen Dritter veröffentlicht werden, haftet, wenn sich herausstellt, das die Hotelbewertung eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Zwar haftet der Betreiber eines Meinungsforums erst ab dem Zeitpunkt, ab dem er positive Kenntnis von dem (offensichtlichen) Rechtsverstoß hat. Ein gerichtliches Verfahren ist dann aber notwendig, wenn der Beklagte auf die „Benachrichtigung“ überhaupt nicht reagiert oder die Entfernung des Beitrags ablehnt. (mehr …)
- OLG Hamburg: Architekt, der seine Leistung auf „MyHammer“ zu billig anbietet, handelt wettbewerbswidrigveröffentlicht am 8. September 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 27.10.2010, Az. 5 U 178/08
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG; AIHonO; HOAIDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Architekt, der auf der Internetseite „my-hammer.de“ (Portal für handwerkliche Dienstleistungen) ein Angebot abgibt, welches ein Drittel unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindeshonorar liegt, wettbewerbswidrig handelt. Die Vorschriften über Mindestpreise in der Honorarverordnung für Architekten seien Vorschriften, denen eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion zukommt. Sie sollen einen ruinösen Preiswettbewerb zwischen Architekten und Ingenieuren verhindern und gleiche rechtliche Voraussetzungen für die auf dem fraglichen Markt tätigen Wettbewerber schaffen. Dass andere Wettbewerber ebenfalls zu niedrige Angebote abgegeben hätten, rechtfertige nicht das wettbewerbswidrige Verhalten des Beklagten. Vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 29.10.2009, Az. 13 U 86/09 (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Hamburg: Etwa 460,00 EUR Abmahnkosten für die Filesharing-Abmahnung eines Musiktitels / Kein Schadensersatz, wenn alte WLAN-Verschlüsselung nicht auf den neuesten Stand gebracht wirdveröffentlicht am 7. September 2011
AG Hamburg, Urteil vom 07.06.2011, Az. 36a C 71/11
§ 19a UrhG, § 97a UrhGDas AG Hamburg hat entschieden, dass der Rechteinhaber an einem Musiktitel für die Abmahnung eines unrechtmäßig aus dem Internet heruntergeladenen Musiktitels 459,40 EUR an Abmahnkosten erstattet verlangen kann. Zugleich wies das Amtsgericht aber auch darauf hin, dass der Rechteinhaber keinen Schadensersatz von dem Inhaber eines Internetanschlusses verlangen könne, wenn der einen WLAN-Router mit alter Verschlüsselungstechnologie verwendet (z.B. WEP) und ein Dritter sich unerkannt darauf einloggt, um den betreffenden Musiktitel rechtswidrig aus dem Internet herunterzuladen. Da der Anschlussinhaber vorliegend aber nicht einmal behauptet hatte, seinen WLAN-Router überhaupt verschlüsselt zu haben, wurde er zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- LG Hamburg: Wünscht Mieter vom Vermieter zukünftige Korrespondenz ausschließlich über seinen Anwalt zu führen, verletzt die Umgehung des Anwalts das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mietersveröffentlicht am 6. September 2011
LG Hamburg, Urteil vom 09.12.2010, Az. 307 S 119/10
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, § 935 ZPO, § 940 ZPODas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Vermieter sich nicht über das ausdrückliche Verbot seines Ex-Mieters hinwegsetzen darf, mit ihm – dem Ex-Mieter – direkt zu korrespondieren. Zwar sei es grundsätzlich nicht bedenklich, wenn ein Vermieter mit der Mieterin direkten brieflichen oder telefonischen Kontakt aufnimmt, und zwar auch dann, wenn der Mieter einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe. Das ändere sich aber dann, wenn – wie vorliegend – der Mieter den Vermieter ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass er seine mietrechtliche Korrespondenz ausschließlich über den eingeschalteten Rechtsanwalt führen wolle. Werde ein direkter brieflicher bzw. telefonischer Kontakt trotz einer solchen Willensäußerung des Mieters fortgesetzt, bedeute dies eine Missachtung des Selbstbestimmungsrechts des Mieters und damit die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Im Übrigen sei in einem derartigen Verhalten auch ein Verstoß gegen die nachvertraglich nachwirkende mietvertragliche Nebenpflicht zur wechselseitigen Rücksichtnahme zu sehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)