IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. November 2011

    OLG Hamburg, Urteil vom 03.11.2011, Az. 3 U 177/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Einwand, man sei für den Inhalt auf einer bestimmten Website nicht verantwortlich, nicht durchgreift, wenn auf die fragliche Website in den Geschäftsunterlagen Bezug genommen wird. Konkret hatte ein Unternehmen, dass für eine Website ohne Anbieterkennzeichnung abgemahnt worden war, behauptet, die Website sei von einem Dritten erstellt und ihm angeboten, dann aber nicht übernommen worden. Dies wertete der Senat als Schutzbehauptung, da das Unternehmen u.a. im Geschäftslokal eine Angebots- und Preisliste ausgehängt hatte, das auf die streitgegenständliche Internetseite verwies. Das Oberlandesgericht nahm vor diesem Hintergrund an, dass sich das Unternehmen die Website und ihre Unterseiten wie auch die dortige Werbung für ihr Geschäft und ihr Dienstleistungsangebot zu Eigen gemacht habe. Auf das Urteil hingewiesen hat RA Andreas Schwartmann (hier).

  • veröffentlicht am 18. November 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 09.09.2011, Az. 407 HK O 90/11
    § 14 MarkenG, § 15 MarkenG; § 4 Nr. 10 UWG, § 8 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Schufa (Kreditschutzorganisation) es den Betreibern von Abofallen nicht untersagen kann, in Mahnungen auf einen drohenden Schufa-Eintrag hinzuweisen. Verlangt hatte die Antragstellerin eine Unterlassung, weil die Antragsgegnerin nicht zu den Vertragspartnern der Antragsstellerin gehöre, deren Meldungen einen negativen Eintrag bei der Antragstellerin veranlassen könnten. Das Landgericht lehnte einen Unterlassungsanspruch jedoch ab, weil zwischen den Parteien kein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 25.11.2008, Az. 312 O 617/08
    § 2 UWG vom 03.07.2004, § 2 UWG vom 22.12.2008, § 5 UWG, § 8 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Meldung von Verkaufszahlen eines Zeitschriften-Herausgebers an eine Informationsgesellschaft eine Wettbewerbshandlung ist. Eine Irreführung, die zur Wettbewerbswidrigkeit führe, liege dann vor, wenn Zeitschriften, die im so genannten Bundle (mit einer anderen Zeitschrift zum Sonderpreis) verkauft würden, als „Einzelverkäufe“ angemeldet würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. November 2011

    OLG Hamburg, Urteil vom 04.11.2011, Az. 5 U 45/07 – nicht rechtskräftig
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiberin der Onlinehandelsplattform ebay.de, wenn sie Angebote ihrer Kunden mit gezielten Werbemaßnahmen, etwa durch sog. „AdWords“-Anzeigen, unterstützt, verpflichtet ist, diese Angebote auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Mit den dargestellten Werbemaßnahmen habe eBay, so der Senat, die Rolle eines neutralen Vermittlers verlassen und eine aktive Rolle übernommen, aufgrund derer ihr erheblich erhöhte Anstrengungen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zuzumuten seien. Konkret wurde es eBay verboten, ihren Kunden zu ermöglichen, auf den Internetseiten „www.ebay.de“ Verkaufsangebote über Waren einzustellen, in denen bestimmte urheberrechtswidrige Nachbauten eines von der Klägerin vertriebenen Kinderhochstuhls („Tripp-Trapp-Stuhl“) angeboten wurden, oder/und derartige Angebote zu bewerben. Aus der Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 08.11.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. November 2011

    Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Johannes Caspar, kritisiert die automatische biometrische Erfassung von Fotos mit Gesichtern, die Facebook-Nutzer auf ihre Seite hochladen können. Diese Erfassung verstoße gegen europäisches und deutsches Datenschutzrecht. Zitat: „Durch die automatische Gesichtserkennung kann Facebook Personen auf hochgeladenen Fotos identifizieren und dem jeweiligen Benutzer zuordnen. Voraussetzung dafür ist eine umfangreiche Datenbank, in der die biometrischen Merkmale aller Nutzer gespeichert sind. Facebook hat diese Funktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne die erforderliche Einwilligung einzuholen. Eine unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen wird sowohl durch das europäische als auch das nationale Datenschutzgesetz gefordert.“ (hier) Der Datenschutzbeauftragte prüft nunmehr nach eigener Aussage die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Facebook: „Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen. In Betracht kommen die Verhängung eines Bußgeldes wie auch der Erlass einer Ordnungsverfügung.“ (hier)

  • veröffentlicht am 10. November 2011

    OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2011, Az. 5 U 164/08
    § 4 Nr. 9 UWG, § 3 UWG, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Vertrieb von Bettwäsche mit der Abbildung eines Igels, des Schriftzugs „Mit Dir ist alles toll“ sowie umrahmenden Abbildungen weiterer Dinge, die „toll“ sind, gegen Rechte der „Sheep World“ verstösst, die auf Bettwäsche und einer Reihe von weiteren Gegenständen die Darstellung eines Schafs, des Schriftzugs „Ohne Dich ist alles doof“ sowie weitere Abbildungen von Dingen die „doof“ sind, geprägt haben. Das Gericht bejahte eine wettbewerbliche Eigenart der Darstellungen der Klägerin. Die grafische Gestaltung sei von hoher Eigentu?mlichkeit sowohl nach ihrer Idee wie auch nach ihrer darstellerischen Umsetzung. Es handele sich um eine gekonnte und komplexe Kombination verschiedener figu?rlicher Elemente mit knappen, treffenden verbalen Zuschreibungen. Die wettbewerbliche Eigenart werden zudem von der Bekanntheit der Darstellung noch gesteigert. Die Beklagte habe durch ihre Darstellung eine nachschaffende Leistungsübernahme vorgenommen. Die Gemeinsamkeit der beiden Darstellungen liege in der identischen U?bernahme aller Grundideen und Gestaltungsprinzipien, die die Darstellung der Kla?gerin pra?gen, auch wenn die Darstellung der Beklagten die von der Klägerin getroffenen Aussagen ins Gegenteil verkehre. Durch die Übernahme des Grundprinzips liege eine vermeidbare Ta?uschung u?ber die betriebliche Herkunft der nachgeahmten Erzeugnisse sowie eine Rufausbeutung vor. Die vollständige Entscheidung finden Sie bei openjur.de.

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 06.01.2011, Az. 327 O 779/10
    § 312 d Abs. 4 BGB, § 355 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden.“ keinen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt (ebenso: LG Bochum, Urteil vom 01.09.2009, Az. I-12 O 163/09 [hier]; anderer Auffassung: LG Berlin, Beschluss vom 02.08.2007, Az. 52 O 375/07; LG Braunschweig, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 9 O 1852/07 (280); LG Magdeburg, Beschluss vom 13.07.2007, Az. 7 O 1256/07 [hier]; LG Coburg, Urteil vom 09.03.2006, Az. 1HK O 95/05 [hier]; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.07.2006, Az: 2/2 O 404/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 19.04.2007, Az. 4 U 305/07). Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher verstehe die Formulierung „Wir bitten Sie“ als das, was es sei, nämlich eine unverbindliche Bitte. Weder ergebe sich daraus eine Verpflichtung noch eine Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrechts, noch ließe sich daraus ableiten, die Ware könne nur unbenutzt und unbeschädigt zurückgesandt werden. Die Kammer verwies in diesem Zusammenhang auf „die anders gelagerten Fälle des LG Dortmund, Urteil vom 08.05.2008, Az. 18 O 118/07 und des LG Düsseldorf, Urteil vom 17.05.2006, Az. 12 O 496/05„. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 06.01.2011, Az. 327 O 779/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 6 ROM-I-VO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Rechtswahlklausel (wie man sie in vielen AGB findet) „Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.nicht (wettbewerbs-)rechtswidrig ist. Die Antragstellerin vertrat die Rechtsauffassung, dass derjenige, der aus dem Ausland bestelle, über diese Klausel so gestellt würde, wie ein im Inland ansässiger Verbraucher. Dann würden aber möglicherweise dem ausländischen Verbraucher die nach seinem Heimatrecht zwingend zustehenden Verbraucherrechte entzogen, was einen Verstoß gegen Art. 6 ROM-I-VO bedeuten würde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 15.03.2011, Az. 312 O 312/10
    § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 7 Abs. 2 PAngV

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Schnell- oder Fast-Food-Restaurant keine Gaststätte im Sinne der Preisangabenverordnung ist, sondern lediglich ein „ähnlicher Betrieb“. Aus diesem Grund müsse auch kein Preisverzeichnis neben dem Eingang ausgehängt sein. Auch bei der Fast-Food-Kette mit dem großen „M“ im Namen liegt demzufolge kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn dort keine oder keine vollständige Preisliste am Eingang aushängt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 14.06.2011, Az. 310 O 225/10
    § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 8 TMG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber einer so genannten Sharehosting-Plattform, auf der Nutzer für andere Nutzer Downloads zur Verfügung stellen können, für urheberrechtswidrige Inhalte haften bzw. zu Unterlassung der Zugänglichmachung angehalten werden können. Damit führt das LG Hamburg seine im Vergleich strenge Rechtsprechung im Bereich Sharehosting fort (zur Rapidshare-Rechtsprechungsübersicht vgl. hier und hier). Nach Auffassung des LG Hamburg ist der Einsatz eines zweckmäßig eingestellten Wortfilters ebenso zumutbar wie die manuelle Überprüfung fremder Linksammlungen, die auf die Plattform der Beklagten und dort zu findende urheberrechtsverletzende Downloads führen. Letzteres hätten die Beklagten zwar dargetan, jedoch nicht in ausreichendem Maße, da umfangreiche Linksammlungen nicht gesehen oder jedenfalls nicht berücksichtigt wurden. Was genau ausreichende Maßnahmen gewesen wären, führt das Gericht leider nicht aus. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

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