IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Mai 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2011, Az. I-4 U 196/10
    §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 2 PAngV

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Nichtangabe von Versandkosten in einem Onlineshop einen Wettwerbsverstoß wegen Missachtung der Preisangabenverordnung darstellt. Dies gelte auch, wenn es sich um die Angabe von Versandkosten ins Ausland oder auf Inseln handele. Hier sei, wenn ein bestimmter Betrag nicht angegeben werden könne, wenigstens die Berechnungsgrundlage nachvollziehbar darzustellen. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Mai 2011

    BGH, Urteil vom 26.03.2009, Az. I ZR 42/06
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat in dieser Entscheidung in Hinblick auf die Höhe von fiktiven Lizenzgebühren auf Folgendes hingewiesen (Zitat): „Kann das Berufungsgericht sich – gegebenenfalls nach weiterem Sachvortrag und Beweisantritt der Klägerin – davon überzeugen, dass eine ausreichende Zahl von Lizenzverträgen nach dem Vergütungsmodell der Klägerin abgeschlossen wurde, kommt es entgegen der Ansicht der Revision des Beklagten grundsätzlich nicht darauf an, ob die in den Lizenzverträgen aufgeführten Lizenzsätze und sonstigen Konditionen für derartige Flash-Präsentationen allgemein üblich und objektiv angemessen sind. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Mai 2011

    LG Arnsberg, Urteil vom 06.05.2011, Az. I-3 S 155/10
    § 307 BGB

    Das LG Arnsberg hat laut einer Pressemitteilung entschieden, dass bei Mobilfunktarifen mit Internetzugang die Tarife derart für den Kunden abgesichert sein müssen, dass sie bei einem bestimmten Betrag den Mobilfunkzugang sperrten. Eine Sicherheitssperre erst ab einer vierstelligen Summe sei unzureichend. Die Entstehung der hier geforderten Gesamtsumme von 1.000,00 EUR sei nicht nachvollziehbar. Der Nachweis der Einzelverbindungen weise für die Datenverbindung nur Zeitangaben und immer dieselbe Formulierung aus. Statt den geforderten 1.600,00 EUR für Gebühren, vorzeitige Vertragskündigung und Schadensersatz sprach das Gericht dem Mobilfunkanbieter lediglich 3,83 EUR zu.

  • veröffentlicht am 6. Mai 2011

    LG Hannover, Urteil vom 08.02.2011, Az. 24 O 53/10
    §§ 339, 315 Abs.1, 315 Abs. 3 S. 2 BGB

    Das LG Hannover hat entschieden, dass das zuständige Gericht eine unangemessen hohe Vertragsstrafe herabsetzen kann. Ein Verbraucherverband hatte wegen Verstößen gegen die Energiekennzeichnungsverordnung für Pkw abgemahnt, der betroffenen Autohändler hatte sich im Fall von Zuwiderhandlung gegen die abgegebene Unterlassungserklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, die vom Verband nach billigem Ermessen festzusetzen war. Der Verband forderte nunmehr für einen Verstoß außergerichtlich einen Betrag in Höhe von 7.500,00 EUR. Gerichtlich forderte der Verband dann nur noch 5.001,00 EUR. Dies erachtete das Gericht als überhöht. Dass der Kläger vorprozessual die Vertragstrafe auf 7.500,00 EUR festgesetzt, und sie für die Zwecke des Rechtsstreits auf 5.001,00 EUR beziffert habe, ohne die eine oder die andere Bestimmung zunächst zu begründen, rücke die Bestimmung in den Verdacht der Beliebigkeit. Da lediglich ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung nach drei Jahren erfolgt und die unzureichende Werbanzeige lediglich in einer Zeitschrift mit lokal begrenztem Verbreitungsgrad veröffentlicht sei, entspreche nach Wertung der Kammer eine Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR billigem Ermessen. Zitat:

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  • veröffentlicht am 5. April 2011

    OLG Bamberg, Beschluss vom 17.01.2011, Az. 1 W 63/10
    § 9 RVG

    Das OLG Bamberg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt auf die ihm bereits entstandenen und die voraussichtlich noch entstehenden Gebühren und Auslagen einen Vorschuss einfordern darf, wobei eine summenmäßige Beschränkung nicht gegeben sei, soweit sich der Vorschuss nur auf berechtigte Gebühren beziehe. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. April 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 03.11.2010, Az. 26 O 57/10
    §§ 309 Nr. 5a; 651 i Abs. 3 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter für die Stornierung einer Flugreise bis zum 30. Tag vor Reisebeginn nicht 40 % des Reisepreises als pauschalierte Rücktrittskosten pro Person fordern darf. Entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen seien unwirksam. Zwar sehe das Gesetz vor, dass ein Reiseveranstalter mit dem Kunden vertraglich eine Pauschalierung einer angemessenen Entschädigung für den Fall der Stornierung vereinbaren könne (§ 651 i Abs. 3 BGB). Allerdings müsse sich die Pauschale an dem branchentypischen Durchschnittsschaden orientieren. Die Vereinbarung einer Pauschale, die den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteige, sei unwirksam (§ 309 Nr. 5 a BGB). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. März 2011

    OLG Brandenburg, Urteil vom 22.02.2011, Az. 6 U 80/10
    §§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 1; 3; 4 Nr. 11 UWG i. V. m. § 357 Abs. 2 S.3 BGB

    Das OLG Brandenburg hat gezeigt, dass es schon einmal auf das Detail ankommt. Der Beklagte hatte dem Verbraucher für den Fall der Ausübung seines Widerrufsrechts die Kosten der Rücksendung auferlegt. Dabei hatte er „vergessen“, darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Kosten nur um die regelmäßigen Kosten handeln würde. Der Senat befand: „Nach dem klaren Gesetzeswortlaut dürfen folglich nicht beliebige Rücksendekosten auf den Verbraucher abgewälzt werden, sondern ausschließlich die regelmäßigen Kosten. Mit außergewöhnlichen oder sonst besonderen Kosten, wie sie etwa durch Einschaltung aufwendiger Abholdienste anfallen können, darf der Verbraucher nicht belastet werden.“ Was wir davon halten? „Klarer Gesetzeswortlaut“? Jetzt ist alles klar. Wenn der Verbraucher liest, „regelmäßige [Kosten der Rücksendung]“, weiß er sofort, wie hoch sein Kosten maximal ausfallen dürfen. Das sicherlich nicht nur uns befallende Stirnrunzeln hat der Senat wohl schon geahnt und vorauseilend Folgendes erklärt:“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass für einen 12 bzw. 18 Jahre alten Musiktitel, dessen Vorhaltungszeit im Internet durch einen Filesharer (Upload) unklar ist, lediglich 15 EUR beträgt. Bei der Schadensersatzberechnung sei grundsätzlich maßgeblich, wie aktuell der jeweilige Musiktitel sei und wie lange der Upload im Internet habe genutzt werden können. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. November 2010

    AG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2010, Az. 57 C 4889/10
    § 97 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, das zur Berechnung des Schadensersatzes bei unberechtigter Verwendung eines Fotos die Preisliste der MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) eine geeignete Grundlage darstellt. Dies sei jedenfalls bei Lichtbildern der Fall. Bei Lichtbildwerken könnten die Honorarempfehlungen der VG Bild und Kunst als Maßstab genommen werden. Ein Lichtbildwerk zeichne sich durch eine eigene geistige Schöpfung aus. Davon sei bei den streitgegenständlichen Fotografien von Bundesligaspielen jedoch nicht auszugehen. Die MFM-Empfehlungen seien auch bei Hobbyfotografen anwendbar, da nicht die berufliche Qualifikation als Fotograf, sondern die Qualität des Fotos maßgeblich sei. Das klägerische Foto sei von guter Qualität gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 27. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 140/08
    §§ 12 Abs. 1 S. 2; 174 S. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung in einem durchschnittlichen Fall nicht von einer unter dem Regelsatz liegenden 1,3-fachen Gebühr auszugehen ist. Zitat: (mehr …)

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