IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Oktober 2011

    LG Landshut, Urteil vom 16.08.2011, Az. 54 O 1465/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 305 c BGB

    Das LG Landshut hat entschieden, dass die Betreiberin der Abo-Falle mitfahrzentrale-24.de, die Paid Content GmbH, die entstehenden Abo-Kosten deutlicher angeben muss als bisher. Zuvor war der Kostenhinweis lediglich in der rechten Spalte unter „Kundeninformation“ in einem kleingedruckten Fließtext untergebracht. Diesen unzureichenden Kostenhinweis wertete die Kammer als Irreführung, da Verbraucher es gewohnt seien, im Internet viele Dienstleistungen kostenlos zu erhalten, und untersagte ein solches Gebahren gegenüber Verbrauchern. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die in den AGB klauselweise enthaltene Verpflichtung des Verbrauchers, die jährlichen Kosten in Höhe von 132,00 EUR im Voraus zu entrichten, sei hingegen intransparent, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die Jahreskosten zu zahlen habe. Schließlich dürfe sich der Vertrag auch nicht nach Ablauf der Mindestlaufzeit um weitere 2 Jahre verlängern, da eine solche automatische Verlängerung von Gesetzes wegen lediglich 1 Jahr betragen dürfe. Geklagt hatte der vzbv (hier).

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 06.01.2011, Az. 327 O 779/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 6 ROM-I-VO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Rechtswahlklausel (wie man sie in vielen AGB findet) „Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.nicht (wettbewerbs-)rechtswidrig ist. Die Antragstellerin vertrat die Rechtsauffassung, dass derjenige, der aus dem Ausland bestelle, über diese Klausel so gestellt würde, wie ein im Inland ansässiger Verbraucher. Dann würden aber möglicherweise dem ausländischen Verbraucher die nach seinem Heimatrecht zwingend zustehenden Verbraucherrechte entzogen, was einen Verstoß gegen Art. 6 ROM-I-VO bedeuten würde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2011

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011, 17 U 192/10 – nicht rechtskräftig
    § 307 Abs. 1 S.1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Klausel, wonach ein Verbraucher bei „Anschaffungsdarlehen“ eine an dem Darlehensbetrag orientierte prozentuale Bearbeitungsgebühr trägt und diese im Mindestmaß 50,00 EUR beträgt, unwirksam ist. Die Klausel werde schon dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht gerecht, weil sie nicht klarstelle, ob die Bearbeitungsgebühr auch dann anfalle, wenn ein Vertrag mit dem Kunden nicht zustande komme. Die Klausel sei aber auch unter dem Gesichtspunkt des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Als Preisnebenabrede sei sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen werde, nicht zu vereinbaren und benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Dresden, Urteil vom 05.10.2011, Az. 104 C 3441/11 – nicht rechtskräftig
    §
    256 ZPO<, § 306 c Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 1 BGB

    Das AG Dresden hat in diesem Fall im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entschieden, dass eine etwaige Vereinbarung zwischen der Klägerin und der melango.de GmbH über eine Laufzeit von 24 Monaten und eine Entgeltlichkeit der von der Beklagten zu erbringenden Leistungen gemäß § 305 c Abs. 1 BGB als überraschende Klausel zu werten ist, weshalb diese selbst bei Annahme des Bestehens eines Vertrages zwischen den Parteien gemäß § 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden sei. Ein Entgeltanspruch der melango.de GmbH bestehe nicht, weshalb die hiergegen gerichtete negative Feststellungsklage erfolgreich sei. Zum Volltext der Entscheidung (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2011

    LG Hannover, Urteil vom 30.03.2009, Az. 1 O 77/08
    § 305 Abs. 1 BGB, § 305 c BGB, § 307 BGB

    Das LG Hannover hat entschieden, dass in Teilnahmebedingungen für ein kostenloses Gewinnspiel der Rechtsweg wirksam ausgeschlossen werden kann. Eine solche Klausel sei in den Teilnahmebedingungen, die als Allgemeine GEschäftsbedingungen gemäß § 305 BGB gewertet wurden, keineswegs überraschend (vgl. § 305 c BGB). Auch eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB vermochte die Kammer nicht zu erkennen. Der Veranstalter des Gewinnspiels habe ein ganz erhebliches Interesse daran, dass über Gewinne keine Rechtsstreitigkeiten geführt würden, weil die Anzahl der potentiellen Teilnehmer an dem Gewinnspiel und damit die Anzahl gerichtlicher Gegner für ihn überhaupt nicht überschaubar sei. Die Teilnehmer an dem Gewinnspiel gingen hingegen kein wirtschaftliches Risiko ein, da sie ohne Gegenleistung erbringen zu müssen nur gewinnen könnten. Auf die Entscheidung hingewiesen hatte RA Felix Hilgert (hier).

  • veröffentlicht am 18. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2011, Az. 6 U 18/10
    §§
    305 ff.

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach welcher eine Unternehmenssoftware, die einerseits aus einer Server-Software und andererseits aus sog. Client-Software besteht, nicht aufgeteilt in ihre einzelnen Bestandteile verkauft werden darf, rechtswirksam ist. Der Senat hat in dieser Entscheidung die Revision zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.02.2011, Az. 4 HK O 9301/10 – rechtskräftig
    § 97 Abs. 1 UrhG; §§ 305c Abs. 1; 307 BGB

    Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass eine Klausel in den Amazon-AGB, wonach jeder Händler dem Kaufhaus die „weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenden Personen“ gewährt, überraschend und daher nach §§ 305c Abs. 1, 307 BGB unwirksam ist. Die Nürnberger Richter dürften sich damit nicht auf gleicher Linie befinden wie das LG Frankfurt a.M. (Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10, hier). Dass die Amazon-AGB keineswegs über dem deutschen Recht stehen zeigt auch diese Entscheidung (hier). (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juni 2011

    BGH, Urteil vom 07.04.2011, Az. VII ZR 209/07
    § 9 Abs. 1 AGBG (nicht mehr in Kraft); § 307 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die häufig verwendete AGB-Klausel „Eine Aufrechnung … ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig“ in Architektenverträgen, bei denen ein Werkvertrag angenommen wird, gegen § 9 Abs. 1 AGBG (heute: § 307 Abs. 1 BGB) verstößt und damit unwirksam ist. Unklar ist, ob diese Entscheidung nur das Werkvertragsrecht betrifft, für die sie ergangen ist. Die Beklagten hatten  gegenüber der Honorarforderung eines Architekten mit Schadensersatzansprüchen wegen mangelhafter Planung und Bauüberwachung aufgerechnet. Die Begründung des BGH lässt sich allerdings gleichermaßen auf Kaufverträge (zumindest von besonders werthaltigen Sachen) anwenden: Der Auftraggeber des Architektenvertrages würde, so der BGH, entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Eine derartige Benachteiligung liege vor, wenn der Besteller durch das Verbot der Aufrechnung in einem Abrechnungsverhältnis eines Werkvertrages gezwungen werde, eine mangelhafte oder unfertige Leistung in vollem Umfang zu vergüten, obwohl ihm Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten zustünden. Eine erste Google-Anfrage stellte nach 0,3 Sekunden fest, dass es für diese Klausel im Internet „ungefähr 583.000 Ergebnisse“ gibt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Dieburg, Urteil vom 11.02.2011, Az. 20 C 28/11 (26)
    §§ 17 Abs. 2 StromGVV; 280, 286, 288 Abs. 1, 307 Abs. 1, 309 Abs. 1, 309 Nr. 5 BGB

    Das AG Dieburg hat entschieden, dass Klauseln in den Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers, die für Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe von 11,00 EUR und Fallbearbeitungspauschalen in Höhe bis zu 297,50 EUR festlegen, unwirksam sind. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn dem Vertragspartner nicht die Möglichkeit eingeräumt werde, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sei. Dass § 17 StromGVV einen solchen Nachweis nicht verlangt, stehe dem nicht entgegen, weil sich dies bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergebe. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 10.02.2011, Az. I ZB 63/09
    § 66 Abs.1 ZPO

    Ein Verband hatte eine Unterlassungsklage wegen Verwendung eine angeblich unberechtigten AGB-Klausel erhalten, welche auch andere Verbände der gleichen Branche verwendeten (sog. „Parallelverwender“). Diese sahen in der Klage des beklagten Verbandes eine Möglichkeit, die Wirksamkeit der fraglichen Klausel grundsätzlich klären zu lassen. Das Urteil hätte eine „faktische Präzedenzwirkung“ für die zu erwartenden weiteren Unterlassungsklagen im unterinstanzlichen Bereich. Der BGH verwehrte den anderen Verbänden allerdings die Nebenintervention mit der Begründung, dass allein die Möglichkeit, dass sich unterinstanzliche Gerichte an der im ersten Prozess ergangenen Entscheidung orientieren könnten, nicht für das gemäß § 66 Abs. 1 ZPO erforderliche rechtliche Interesse ausreiche. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

I