Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Versicherung darf nicht mit „Kundenanwalt“ werben, der kein Rechtsanwalt istveröffentlicht am 12. Januar 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2014, Az. I-20 U 168/13
§ 3 UWG, § 5 Nr. 3 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Versicherungskonzern nicht mit einem „Kundenanwalt“ werben darf, wenn es sich hierbei nicht um einen zugelassenen Rechtsanwalt handelt. Der Kundenanwalt sollte sich nach Darstellung des Versicherungsunternehmens um Kundenanliegen kümmern, soweit diese sich von der Versicherung übervorteilt fühlten („Er und sein Team kümmern sich innerhalb X um Ihr Anliegen und setzen sich für Klärung und Schlichtung ein.“). Zugleich hatte die Versicherung darauf hingewiesen: „Der X Kundenanwalt ist kein Rechtsanwalt und wird auch nicht rechtsberatend tätig. Er ist ein erfahrener Mitarbeiter der X Versicherungsgruppe AG.“ Dies hielt der Senat jedoch in der konkreten Form für nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Textilkennzeichnung in Prospekten ohne Bestellmöglichkeit nicht erforderlich?veröffentlicht am 29. Dezember 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2014, Az. I-2 U 28/14 – nicht rechtskräftig
Artikel 16 Abs. 1 S. 1 TextilKennzVODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in einer Prospektwerbung für Textilien, welche eine unmittelbare Bestellmöglichkeit nicht anbietet, eine Kennzeichnung der Zusammensetzung der Textilien nicht erforderlich ist. Es liege keine von der Textilkennzeichnungsverordnung vorgesehene „Bereitstellung“ der Ware vor, sondern lediglich eine Information, die den Empfänger dazu veranlassen solle, das Ladengeschäft aufzusuchen. Die Wettbewerbszentrale erwägt, die Frage in der Revision vom BGH klären zu lassen.
- OLG Düsseldorf: Zur Unwirksamkeit von pauschalierten Rücktrittskosten bei Reiseverträgenveröffentlicht am 22. Dezember 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014, Az. I-6 U 76/14
§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine AGB-Klausel in einem Reisevertrag mit dem Wortlaut „Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen: Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,ab 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.“ unwirksam ist, da sie nicht in ihrer Höhe nach die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwertung hinreichend berücksichtigt. Dies gelte auch, wenn eine Reise im Wege des so genannten „Dynamic Packaging“ gebucht werde, bei welcher der Reiseveranstalter ein individuelles Reiseangebot bündele und den Flug erst im Zeitpunkt der verbindlichen Buchung bei dem betreffenden Anbieter zu dessen Endverbraucherkonditionen einkaufe und daher auf die Stornobedingungen keinen Einfluss nehmen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Wesentliche Vertragsinformationen müssen bereits auf dem Werbebanner stehen, nicht erst im Warenkorb des Onlineshops / Irreführungveröffentlicht am 9. Dezember 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2014, Az. I-20 U 175/13
§ 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass wesentliche Informationen für einen Vertrag (hier: maximaler Anlagebetrag für eine Geldanlageform) bereits auf einem Werbebanner vorgehalten werden müssen. Im vorliegenden Fall habe der Verbraucher seine geschäftliche Entscheidung mit dem Anklicken des Feldes „Jetzt Rendite sichern“ getroffen. Die Startseite der beklagten Bank sei der Schaufensterwerbung im stationären Handel vergleichbar, die den Verbraucher zum Betreten des Ladenlokals und damit zu einer „geschäftlichen Entscheidung“ im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG veranlassen solle. Mit dem Anklicken des Feldes „Jetzt Rendite sichern“ betrete der Verbraucher demzufolge das virtuelle Geschäftslokal der Beklagten. Da eine Aufklärung über die Begrenzung des Anlagebetrages, für den der werblich herausgestellte Zinssatz gewährt werde, auf der Startseite weder unmittelbar noch durch eine Verlinkung des Sternchens mit der Zinstafel erfolgt sei, habe die Beklagte dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten. Die Bank hatte argumentiert, der Verbraucher treffe seine geschäftliche Entscheidung beim Internetvertrieb nicht schon mit dem Betreten des virtuellen Geschäfts, sondern erst durch das Einlegen in den virtuellen Warenkorb. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Händler haftet grundsätzlich nicht bei Vertrieb von Ware, die fremde Patentrechte versteckt verletztveröffentlicht am 25. November 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2006, Az. I-2 U 32/04
§ 9 PatG, § 10 PatG, § 276 Abs. 1 BGB, § 831 Abs. 1 S. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler nicht auf Schadensersatz haftet, wenn er Ware verkauft, die (ohne dass dies erkennbar wäre) unter Verletzung von Patentrechten hergestellt worden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Gefälschtes Gemälde muss nicht vernichtet werden, wenn es mit Einwilligung des Original-Künstlers vertrieben wurdeveröffentlicht am 10. November 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2014, Az. I-20 U 167/12
§ 23 S. 1 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Witwe eines Künstlers keinen Anspruch auf Vernichtung eines Gemäldes hat, welches eine Kopie bzw. Fälschung eines der Originalbilder ihres verstorbenen Mannes ist, sofern diese Kopie mit Einwilligung des Künstlers vertrieben wurde. Vorliegend hatte die Beweisaufnahme eine solche Einwilligung ergeben. Daher stelle sich die Kopie als erlaubte Umgestaltung eines Werkes des Original-Künstlers dar, welches von einem Käufer rechtmäßig erworben wurde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Die wörtliche Übernahme von langen Werbetexten verletzt Urheberrechteveröffentlicht am 30. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-20 U 174/12
§ 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in der unerlaubten wörtlichen Übernahme eines langen Werbetextes eine Urheberrechtsverletzung liegt. Zwar beschreibe der Text vorliegend hauptsächlich Produkteigenschaften, jedoch liege in der Gesamtheit des Textes (z.B. Reihenfolge der Beschreibungen, Auswahl der Formulierungen) eine geistige Schöpfung, so dass Urheberrechte entstehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Fehlende Hinweise und Kennzeichnungen nach dem Produktsicherheitsgesetz begründen Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 28. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2014, Az. I-20 U 188/13
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 ProdSG, § 3 Abs. 1 ProdSG, § 8 Abs. 1 ProdSG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 MaschVO, § 3 Abs. 1 und 2 MaschVODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das Inverkehrbringen von Staubsaugern ohne Hinweise und Kennzeichnungen nach u.a. dem Produktsicherheitsgesetz (z.B. fehlende Betriebsanleitung, fehlende Warnhinweise, ohne EG-Konformitätserklärung, fehlende Sicherheitshinweise zum Transport u.v.m.) wettbewerbswidrig ist. Die Vorschriften dienen dem Verbraucherschutz und sind deshalb als Marktverhaltensregeln zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Klebefähnchen am Kopfhörerkabel können der Kennzeichnungspflicht nach dem ElektroG genügenveröffentlicht am 21. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2014, Az. I-2 U 33/14
§ 7 S. 1 ElektroG; § 4 Nr. 11 UWG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn die Kontaktadresse des Herstellers eines Kopfhörers auf einem Klebefähnchen am Kabel angebracht ist. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Markenname selbst am Kopfhörer direkt angebracht sei. Anders wird dies vom OLG Celle (hier) gesehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Reiserecht – Unwirksame AGB-Klauseln zu Anzahlung und Rücktrittspauschalenveröffentlicht am 17. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2014, Az. I-6 U 161/13
§ 1 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass AGB-Klauseln eines Reiseveranstalters zur Anzahlung und Fälligkeit des Reisepreises sowie zur Zahlung von Pauschalen bei einem Rücktritt vom Reisevertrag unwirksam sind. Es handele sich insbesondere um diese Bestimmungen: „Sofort nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 30 % (auf volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung […] Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.„ und „In der Regel […] betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Fall Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis: [Auflistung]„. Diese Klauseln benachteiligten Verbraucher unangemessen. Eine vollständige Zahlung des Reisepreises längere Zeit vor Beginn der Reise nehme dem Verbraucher jegliches Druckmittel. Hinsichtlich der Rücktrittspauschalen seien die Berechnungsgrundlagen nicht dargelegt. Zum Volltext der Entscheidung: