Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Zwischen den Marken „Anson’s“ und „ASOS“ besteht keine Verwechslungsgefahrveröffentlicht am 5. März 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 11.12.2014, Az. 3 U 108/12
§ 4 MarkenG, § 5 Abs. 2 MarkenG, § 14 Abs. 2 MarkenG, § 15 Abs. 2, 3 und 4 MarkenG, § 25 Abs. 1 und 2 MarkenG, § 26 MarkenG; Art. 9 Abs. 1 Buchst. b EGV 40/94, Art. 102 EGV 40/94Das OLG Hamburg hat entschieden, dass zwischen den Marken „ASOS“ und „Anson’s“ keine Verwechslungsgefahr besteht. Deswegen könne der Inhaber der Marke „Anson’s“ keine Unterlassungs- und weiteren Ansprüche gegen den Inhaber der Marke „ASOS“ geltend machen. Es bestünden zwischen den beiden Zeichen so erhebliche Unterschiede in klanglicher und schriftbildlicher Hinsicht, dass eine Ähnlichkeit im markenrechtlichen Sinne zu verneinen sei. Die Vorinstanz hatte dies noch gegenteilig bewertet. Das Verfahren ist nunmehr beim BGH anhängig. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Der behördliche Zulassungsbescheid besitzt eine Legalisierungswirkung hinsichtlich der Bezeichnung eines Arzneimittelsveröffentlicht am 11. Februar 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 08.04.2014, Az. 3 W 22/14
§ 3 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Zusatz „kardio“ in einer Arzneimittelbezeichnung nicht irreführend hinsichtlich einer therapeutischen Wirkung ist, weil der arzneimittelrechtliche Zulassungsbescheid insoweit eine Legalisierungswirkung besitzt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Bezeichnungszusatz „kardio“ (auch) Gegenstand der behördlichen Prüfung gewesen sei. Vorliegend sei auch nicht von einer Nichtigkeit des Zulassungsbescheides auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Hamburg: Der Vertrieb von Bot-Software für das Onlinespiel „World of Warcraft“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 5. Februar 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 06.11.2014, Az. 3 U 86/13
§ 3 TMG; Art. 6 EGV 864/2007, Art. 8 Abs. 2 EGV 864/2007; § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 8 Abs. 1 UWG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Vertrieb so genannter Bot-Software (Software, die Interaktionen von menschlichen Benutzern ersetzt und das Erhalten von z.B. Erfahrungspunkten, Gold oder Materialien automatisiert) für das Massen-Mehrspieler-Online-Rollen-Spiel „World of Warcraft“ wettbewerbswidrig ist. Es handele sich bei dem Vertrieb der Software um eine unlautere Absatz- und Vertriebsstörung, da ehrliche Spieler, die die Spielregeln einhalten, gegenüber unehrlichen Spielern benachteiligt werden. Dadurch verliere das Spiel an Attraktivität, was den wirtschaftlichen Erfolg beeinträchtige. Werde die Bot-Software darüber hinaus auch mit dem markenrechtlich geschützten Namen des Spiels beworben, liege zudem eine Markenverletzung vor. Die Angelegenheit ist mittlerweile beim Bundesgerichtshof in der Revision anhängig. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamburg: Für die Versendung eines Abschlussschreibens gilt eine Wartefrist von 2 Wochenveröffentlicht am 13. Januar 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.2014, Az. 3 U 119/13
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB, Nr. 2300 RVG-VV, Nr. 2302 RVG-VV, § 93 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Abschlussschreiben im Sinne von § 670 BGB erforderlich und eine entsprechende Kostenerstattung berechtigt ist, wenn der Unterlassungsgläubiger mindestens 2 Wochen zuwartet und dem Unterlassungsschuldner Gelegenheit gibt, aus eigener Initiative eine Abschlusserklärung abzugeben. Im Unterschied zum KG Berlin und dem OLG Hamm hielt der Senat (insbesondere im Hinblick auf die besonderen Begebenheiten des Falls) eine „regelmäßige“ Geschäftsgebühr von 0,8 für ausreichend. Das OLG Hamburg hat in dieser Angelegenheit jedoch die Revision zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Ergebnisse einer Studie dürfen in der Werbung für Arzneimittel verwendet werden, wenn die Studie wissenschaftlich valide istveröffentlicht am 10. Dezember 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 17.04.2014, Az. 3 U 73/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 5 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG; § 3 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für ein Arzneimittel mit den Ergebnissen einer Studie (hier: Nichtunterlegenheitsstudie) zulässig ist, wenn diese wissenschaftlich valide ist. Eine Irreführung und ein Verstoß gegen die Zitatwahrheit lägen auch dann nicht vor, wenn zwar ein fraglicher Wert der Studie niedriger als in anderen Studien gewesen sei, daraus aber nicht folge, dass die Nichtunterlegenheit nicht gegeben wäre. Ein wissenschaftlicher Nachweis sei auch nicht deshalb als umstritten anzusehen, weil die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA eine Überlegenheitsbehauptung für nicht hinreichend nachgewiesen halte. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Bei der Bezugnahme auf eine Studie bei Vorstellung eines neuen Arzneimittels darf der Fachverkehr mit einer klinischen Wirksamkeitsstudie rechnenveröffentlicht am 8. Dezember 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 02.10.2014, Az. 3 U 17/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 5 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Bewerbung eines neuen Medikaments mit Bezugnahme auf eine Studie irreführend ist, wenn es sich dabei nicht um eine klinische Wirksamkeitsstudie handelt. Eine solche werde vom Fachverkehr ohne weitere Hinweise – zu Recht – erwartet. Seien tatsächlich lediglich klinisch-pharmakologische Studien an gesunden Probanden durchgeführt worden, sei die Werbung in dieser Form zu unterlassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Fertigarzneimittel dürfen nicht kostenlos an Apotheker zu Demonstrationszwecken abgegeben werdenveröffentlicht am 5. Dezember 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 24.09.2014, Az. 3 U 193/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG; § 47 Abs. 3 AMG; § 7 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine kostenlose Abgabe eines Fertigarzneimittels (Verkaufspreis 9,97 EUR) an Apotheker „zu Demonstrationszwecken“ sowohl gegen das Arzneimittel- als auch das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Apotheker gehören nicht zu den Personenkreisen, an welche Arzneimittelmuster gegeben werden dürfen und es handele sich auch nicht um eine geringwertige Zuwendung. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Zur Festsetzung der Kosten eines Testkaufs im Kostenfestsetzungsverfahren / Zur Zug-um-Zug-Herausgabeveröffentlicht am 1. Oktober 2014
OLG Hamburg, Beschluss vom 12.03.2014, Az. 4 W 23/13
§ 104 Abs. 3 ZPO, § 567, § 569 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Festsetzung der Testkaufkosten im Rahmen des gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens nicht von der Rückgabe des Testkaufgegenstands abhängig zu machen ist, wenn der Erstattungspflichtige keinen Herausgabeanspruch geltend macht. Im vorliegenden Fall ging es um einen nachgeahmte Marken-Jacke. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Zur Pflicht zur Angabe von „wesentlichen Warenmerkmalen“ im Onlinehandel / Sonnenschirmeveröffentlicht am 1. September 2014
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 312g Abs. 2 BGB; Art. 248 § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass in dem Angebot eines Onlineshops die wesentlichen Merkmale der dort vertriebenen Waren angegeben werden müssen. Dies habe unmittelbar vor Aufgabe der Bestellung in der Bestellungsübersicht (noch einmal) zu erfolgen. Welche Merkmale als „wesentlich“ einzustufen seien, hänge vom Einzelfall ab. Vorliegend seien bei Sonnenschirmen zum Beispiel das Material des Gestells, der Stoff und das Gewicht als wesentlich zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamburg: Einem Access-Provider ist die Zugangssperre zu urheberrechtswidrigen Inhalten im Ausland nicht zumutbarveröffentlicht am 29. August 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 22.12.2010, Az. 5 U 36/09
§ 1004 Abs. 1 BGB, Art. 8 Abs. 3 EGRL 29/2001, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass einem Access Provider nicht zugemutet werden kann, den öffentlichen Zugang zu urheberrechtswidrigen Inhalten mittels bestimmter Filtertechniken (hier: DNS-Sperre) zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)