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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Februar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 03.01.2014, Az. 5 W 93/13
    § 32 ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Filesharing-Fälle aus einem Zeitraum bis zum Inkrafttreten des „Gesetzes über unseriöse Geschäftspraktiken“ nach altem Recht zu beurteilen sind, und demgemäß auch der Grundsatz vom fliegenden Gerichtsstand zur Anwendung kommt. Bemerkenswert lapidar fällt dann auch die Ablehnung der Rechtsansicht des Filesharers aus: „Der Hinweis der Beklagten darauf, dass die von der Rechtsprechung in der Vergangenheit in Bezug auf den sog. „fliegenden Gerichtsstand“ angenommenen Voraussetzungen schon seit jeher der „Kritik“ unterlegen haben, mag zutreffend sein, ändert aber nichts daran, dass auch der Senat in Übereinstimmung mit dem Landgericht in ständiger Rechtsprechung begründet davon ausgegangen ist, dass in Fällen der hier vorliegenden Art ein Gerichtsstand auch in Hamburg eröffnet ist.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Februar 2014

    OLG Hamburg, Beschluss vom 14.11.2013, Az. 3 U 52/13
    § 5a UWG

    Das OLG Hamburg hat in diesem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass bei der Werbung mit einem Qualitätsurteil der Stiftung Warentest mit dem Testergebnis „GUT (1,9)“ keine Irreführung vorliegt, wenn zwar Konkurrenzprodukte mit besserem Notendurchschnitt (z.B. 1,7 oder 1,8) im Test waren, diese aber keine bessere Gesamtnote erhalten haben. Eine ausdrückliche Erwähnung des Rangverhältnisses der Bewertung sei in diesem Fall nicht erforderlich, da dies keine wesentliche Information für die Kaufentscheidung eines Verbrauchers sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Dezember 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 23.10.2013, Az. 4 W 100/13
    § 91 ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der Schutzschriften bei allen deutschen Landgerichten einreicht, wovon nur eine bei der Abwehr eines Verfügungsantrags relevant wird, auch nur die Kosten dieser einen relevanten Schutzschrift erstattet verlangen kann. In dieser Entscheidung findet auch das Zentrale Schutzschriftenregister ZSR (hier) Erwähnung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 31.10.2013, Az. 3 U 171/12
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 3a S. 2 HWG; § 29 Abs. 2a Nr. 1 AMG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für ein Heilmittel, die ein von der Zulassung dieses Mittels nicht erfasstes Anwendungsgebiet darstellt, ebenso unzulässig ist wie die Werbung für ein Heilmittel ohne Zulassung. Vorliegend war die Werbung für eine Creme streitig, die zur „Behandlung eines freigelegten Nagelbettes infolge einer keratolytischen [nagelablösenden] Nagelpilztherapie“ diente. In der beanstandeten Werbung war auch die Anwendung der Creme auf dem Nagel dargestellt. Eine solche Anwendung sei von der Zulassung nicht erfasst. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. November 2013

    OLG Hamburg, Urteil vom 29.08.2013, Az. 3 U 12/12
    § 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für Babynahrung mit dem Hinweis „natürliche Milchsäurekultur“ irreführend und daher zu unterlassen ist, wenn der fragliche Bestandteil nicht in der verwendeten Form in der Natur vorkommt, sondern im Labor durch einen enzymatischen Selektionsprozess in seiner biochemischen (genetischen) Beschaffenheit verändert wurde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. November 2013

    OLG Hamburg, Urteil vom 27.09.2013, Az. 3 U 172/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG; § 3 HWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für ein Arzneimittel gegen Nagelpilz mit einer Geld-zurück-Garantie irreführend und somit wettbewerbswidrig ist. Die Werbung beinhalte das nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässige Versprechen eines Heilerfolgs, der nicht belegt sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. Oktober 2013

    OLG Hamburg, Urteil vom 08.05.2013, Az. 5 U 169/11
    § 5 Abs. 1 S. 2 PAngV, § 9 Abs 8 Nr. 1 PAngV; § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass es nicht erforderlich ist, in den Fenstern eines Bestattungsinstituts Preisaushänge anzubringen. Es handele sich dabei nicht um „Schaufenster“ im Sinne der Preisangabenverordnung, dann man könne zwar durch das Fenster die Geschäftsräume einsehen, dadurch erlange man jedoch keinen Überblick über das konkrete Leistungsangebot des Bestatters. Tatsächlich werde ein großer Teil der Leistungen gar nicht in den Geschäftsräumen erbracht. Deshalb falle die vorliegende Konstellation nicht in den Schutzbereich der Preisangabenverordnung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Oktober 2013

    OLG Hamburg, Az. 3 U 120/12
    § 6a PAngV

    In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale vor dem OLG Hamburg hat das Gericht die beklagte Bank darauf hingewiesen, dass auf das in der Preisangabenverordnung für die Bewerbung von Verbraucherkrediten geforderte sog. 2/3-Beispiel (d.h. zwei Drittel der Kreditnehmer sollen den beworbenen oder einen günstigeren Zinssatz unter normalen Umständen erhalten) nicht verzichtet werden kann. Daraufhin gab die Bank eine Unterlassungserklärung ab. Im Gegensatz zur Auffassung der Vorinstanz sei ein „repräsentatives Beispiel“ nicht entbehrlich, wenn die verlangten Zinssätze von vorneherein in Abhängigkeit von der Laufzeit festgelegt seien und auch in der Werbung  mitgeteilt würden. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts widerspreche diese Sichtweise der Gesetzeslage.

  • veröffentlicht am 23. September 2013

    OLG Hamburg, Urteil vom 04.07.2013, Az. 3 U 161/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs. 2 UWG; § 3 HWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG nicht dadurch widerlegt wird, wenn der Antragsteller einer einstweiligen Verfügung gegen gleichartige Verstöße Dritter in der Vergangenheit nicht vorgegangen ist. Die Entscheidung, ob und gegen welche Verletzer vorgegangen werde, liege allein in der Hand des Antragstellers. Verstöße Dritter seien keine kerngleichen Verstöße des Schuldners, deren Kenntnis zugerechnet werden müsse. Inhaltlich stelle das Gericht erneut fest, dass die Werbung mit wissenschaftlich nicht belegten Heilwirkungen irreführend ist. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. August 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 29.11.2012, Az. 3 U 216/06 – nicht rechtskräftig
    § 4 MarkenG, 14 MarkenG, § 8 Abs. 1 UWG, § 9 GMVO, § 102 Abs. 1 GMVO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der Internethandelsplattform ebay.de nicht ohne weiteres für marken- und wettbewerbswidrige Angebote ihrer Nutzer / Mitglieder haften. eBay sei ein Unternehmen, dass bei dem Warenverkauf eine neutrale, keinesfalls aktive Rolle einnehme, was auch für die rechtsverletzenden eBay-Angebote gelte. Hieran ändere sich nichts, wenn eBay seine Internetplattform mit Adwords-Anzeigen für spezifische Suchanfragen fördere, da die Ergebnisliste auch rechtskonforme Angebote enthalte. Es sei eBay nicht zumutbar, rechtsverletzende Angebote vorbeugend herauszufiltern, da die hierfür notwendige Software noch nicht existiere. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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