Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Abofallen-Betreiber darf mit negativem „SCHUFA-Eintrag“ drohen, ohne gegenüber der SCHUFA Holding AG wettbewerbs- oder markenrechtswidrig zu handelnveröffentlicht am 13. August 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2013, Az. 5 U 174/11
§ 28a BDSG; § 14 Abs. 2 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG, § 15 Abs. 3 MarkenG; § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Androhung eines negativen SCHUFA-Eintrags unter Verwendung der Unternehmensbezeichnung SCHUFA weder unter dem Gesichtspunkt der Irreführung wettbewerbswidrig ist, noch die Markenrechte (Unternehmensbezeichnung) der SCHUFA Holding AG verletzt. Seitens der SCHUFA war u.a. geltend gemacht worden, dass der Abofallen-Betreiber selbst überhaupt keinen SCHUFA-Eintrag bewirken könne, sondern hierfür ein von der SCHUFA akzeptierter Vertragspartner der SCHUFA notwendig sei und sie Abofallen-Betreiber grundsätzlich nicht als Vertragspartner akzeptiere. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - OLG Hamburg: „Testsieger“ darf sich nur nennen, wer alleine oben auf dem Treppchen stehtveröffentlicht am 1. August 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 142/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG; § 3 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung mit dem Begriff „Testsieger“ [der Stiftung Warentest] nur erfolgen darf, wenn das beworbene Produkt tatsächlich alleiniger Sieger des in Bezug genommenen Warentests ist. Teile sich das Produkt den ersten Platz mit anderen, ebenso gut bewerteten Produkten, müsse darauf hingewiesen werden. Anderenfalls handele es sich um eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Bei unnötig getrenntem Vorgehen gegen zwei verbundene Unternehmen kann der Antrag auf getrennte Kostenfestsetzung rechtsmissbräuchlich seinveröffentlicht am 24. Juli 2013
OLG Hamburg, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 8 W 130/12
§ 15 Abs. 2 S. 1 RVG, § 22 Abs. 1 RVGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass es rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn zwei miteinander verbundene Unternehmen wegen derselben Berichterstattung in getrennten Verfügungsverfahren in Anspruch genommen werden und die Kostenfestsetzung dann für beide Verfahren in voller Höhe beantragt wird. Die Geltendmachung der Mehrkosten, die durch die getrennte Verfolgung entstanden sind, sei nicht zulässig; der Antragsteller sei kostenrechtlich so zu behandeln, als ob er lediglich ein Verfahren geführt hätte. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Hamburg: Gutscheinkarte in Höhe von 100 EUR für Internet-Registrierung bei Verkauf eines Blutzuckermessgeräts stellt unerlaubten Rabatt darveröffentlicht am 18. Juli 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung für Blutzuckermessgeräte wettbewerbswidrig ist, wenn Patienten für das Ausfüllen einer Gutscheinkarte oder für eine Internet-Registrierung die Übersendung eines Blutzuckermessgeräts und eines Ernährungsratgebers im Nennwert von 100,00 EUR versprochen wird. Hierbei handele es sich nicht mehr um einen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWG zulässigen Geld- oder Naturalrabatt. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- OLG Hamburg: Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein Wettbewerbsverstoß vorveröffentlicht am 18. Juli 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG § 5 TMG, § 13 TMGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass § 13 TMG eine das Marktverhalten regelnde Norm gemäß § 4 Nr. 11 UWG darstellt. Gemäß § 13 TMG hat der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs u.a. über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Damit ist die Nichtbeachtung des Datenschutzrechtes neuerdings grundsätzlich abmahnbar (a.A. KG Berlin, Beschluss vom 01.04.2011, Az. 5 W 71/11, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Die private Faceook-Nachricht (eines Adeligen mit zahlreichen Rechtschreibfehlern zur Herleitung seines Adelstitels) darf nicht ohne Weiteres bei Facebook veröffentlicht werdenveröffentlicht am 4. Juli 2013
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2013, Az. 7 W 5/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass private Nachrichten (Adeliger mit zahlreichen Rechtschreibfehlern), welche im sozialen Netzwerk Facebook von Nutzer zu Nutzer ausgetauscht werden und kein weiteres öffentliches Interesse haben, nicht veröffentlicht werden dürfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Ein gerichtlicher Vergleich zur Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens kann mit einer durch gesonderten gerichtlichen Beschluss auszusprechenden Ordnungsmittelandrohung versehen werdenveröffentlicht am 24. Juni 2013
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2013, Az. 7 W 49/13
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 890 Abs. 1 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Prozessvergleich der Parteien auch mit einem Ordnungsgeld statt einer Vertragsstrafe bewehrt werden kann, wenn der Vergleich zusätzlich nach § 890 Abs. 1 ZPO mit einer durch gesonderten gerichtlichen Beschluss auszusprechenden Ordnungsmittelandrohung versehen wird. Ob dies aber im konkreten Fall von beiden Parteien gewünscht sei, sei im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln, was im vorliegenden Fall vom Senat verneint wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Bei Heilmittelwerbung müssen Zitate aus der Fachliteratur deutlich als solche kenntlich gemacht werdenveröffentlicht am 6. Juni 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 18.04.2013, Az. 3 U 142/11
§ 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass Heilmittelwerbung, welche Zitate aus der Fachliteratur verwendet, diese als solche hinreichend kennzeichnen muss. Erscheine das Zitat hingegen als eigene Behauptung des Werbenden, liege eine Irreführung des angesprochenen Verkehrs vor. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der Eindruck erweckt werde, durch das Zitat werde eine Behandlungsempfehlung gestützt, die in jener Form nicht Bestandteil des zitierten Textes sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Über 19.000 EUR Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung von 127 Fotos und zwei Rezepten von der Internetseite „Marion’s Kochbuch“veröffentlicht am 5. Juni 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 02.05.2012, Az. 5 U 144/09
BGH, Beschluss vom 18.04.2013, Az. I ZR 107/12
Art. 103 Abs. 1 GG; § 97 Abs. 2 UrhGIm Rahmen einer Revisionszulassungsbeschwerde hat der BGH auf ein bislang nicht veröffentlichtes Urteil des OLG Hamburg hingewiesen, nach welchem für die unberechtigte Nutzung von 127 Fotos und zwei Rezepten von der Internetseite „Marion’s Kochbuch“ über 19.000,00 EUR Schadensersatz zu zahlen sind; das entspricht einem durchschnittlichen Schadensersatz von 150,00 EUR je Werk. Zum Volltext der BGH-Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Ein Unterlassungsanspruch gegen den „Gesamteindruck“ von verletzenden Äußerungen muss hinreichend genau formuliert seinveröffentlicht am 3. Juni 2013
OLG Hamburg, Beschluss vom 11.03.2013, Az. 7 W 14/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch gegen Äußerungen gegen das Persönlichkeitsrecht, der sich nicht unmittelbar auf die getätigten Äußerungen, sondern auf den dadurch hervorgerufenen Gesamteindruck bezieht, hinreichend bestimmt formuliert werden muss. Bereits im Antrag müssen sowohl die konkreten Äußerungen als auch der verletzende Eindruck bezeichnet werden. Zitat:
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