IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2012, Az. 2 – 63/11 (REV)
    § 267 Abs. 1 StGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Übersendung einer manipulierten Bescheinigung in Steuersachen per Fax oder E-Mail nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Anders sei nur dann zu entscheiden, wenn zunächst ein Schriftstück manipuliert worden sei, das nach seinem äußeren Erscheinungsbild wie das Original einer Urkunde wirke. Dann könne im späteren Versenden per Fernkopie bzw. elektronischer Mail ein gemäß § 267 Abs. 1 StGB strafbares Gebrauchen dieser zuvor unecht hergestellten Urkunde liegen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. November 2012

    OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012, Az. 5 U 38/10 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein niederländisches Internet-Reiseportal, welches zum Zwecke der kommerziellen Flugvermittlung unerlaubt auf die Buchungswebsite einer Fluggesellschaft zugreift, grundsätzlich wettbewerbswidrig handelte. Ausschlag gebend war, dass die Fluggesellschaft die gewerbliche Vermittlung nicht nur in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich ausgeschlossen hatte, sondern ihre Website technisch auch so gestaltet hatte, dass ohne vorherige Akzeptanz der AGB keine Buchung bzw. Buchungsvermittlung möglich war. Die Beklagte habe daher, so der Senat, vor jeder Buchungsvermittlung zunächst das Vermittlungsverbot akzeptiert und es anschließend missachtet. Zur Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 12.11.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. November 2012

    OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012, Az. 5 U 164/11
    § 9 BuchPrG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Internet-Versandbuchhändler beim Verkauf von Büchern keine Zuzahlungen von Drittunternehmen anrechnen darf. Bei dem Versandbuchhändler konnte man Bücher kaufen, die zehn Prozent unterhalb des gebundenen Preises angeboten wurden, der Rest des Kaufpreises sollte von Sponsoren gestiftet werden. Der Senat sah in derartigen Rabatten gegenüber den Käufern unzulässige Vorteile im Preiskampf mit Konkurrenten. Urteile ähnlichen Inhalts zum Verbot von Gutschein- und Sponsoringmodellen im Buchhandel sollen nach Erklärung des Klägers die Entscheidungen OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.07.2012, Az. 11 U 20/12 und OLG Bamberg, Urteil vom 11.07.2012, Az. 3 U 62/12 sein. Vgl. auch die Entscheidung des LG Berlin (hier) und die weitere Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (hier).

  • veröffentlicht am 24. September 2012

    OLG Hamburg, Urteil vom 21.06.2012, Az. 3 U 97/10
    Art. 5 Abs. 1 lit. a), Art. 13 Abs. 3, Art. 22, Art. 28 EG-VO 1924/2006, § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 LFGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Händler sog. „GinkgoBiloba“ Kapseln nicht mit den Aussagen bewerben darf, „Erhalt der kognitiven Funktion„, „Fitness für die grauen Zellen„, und/oder „Ginkgo Biloba unterstützt die periphere Mikrozirkulation des Blutes und die normale Blutzirkulation, die mit der Hirnleistung verbunden ist“ und/oder „Darüber hinaus enthält Ginkgo Biloba natürliche Antioxidanzien. Antioxidanzien helfen Ihnen, sich vor zellschädigenden freien Radikalen zu schützen. Sie schützen Ihre Zellen und Gewebe vor oxidativen Schäden und unterstützen Ihre körpereigene Abwehr„. Der Senat führte im Einzelnen ausführlich aus, dass für die vorgenannten Werbeaussagen keine allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweise vorlägen, dass die in den „GinkgoBiloba“ Kapseln enthaltenen Wirkstoffe eine positive physiologische Wirkung hätten. Beachtlich: Der Beweisantrag des Händlers, ein Gutachten für die wissenschaftliche Absicherung einholen zu lassen, wurde zurückgewiesen. Der Werbende dürfe sich bei der ihm obliegenden Beweisführung, dass die aufgestellten Behauptungen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen, nur auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und ihm bekannte Erkenntnisse stützen. Eine Beweisführung durch erst zu gewinnende wissenschaftliche Erkenntnisse kommt nicht in Betracht, da der Werbende andernfalls die Möglichkeit hätte, Behauptungen zu Wirkungen seines Produkts zunächst ohne eine derartige Absicherung aufzustellen (KG, Beschluss vom 02.11.2010, Az. 5 U 83/09; BeckRS 2011, 00956; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2011, Az. 20 U 85/10).

  • veröffentlicht am 14. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 10.01.2012, Az. 8 W 98/11
    § 91 ZPO, VV 7000 Nr. 1 b VV RVG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Kosten für verfahrensrelevante Farbkopien zwar grundsätzlich erstattungsfähig sind (vgl. § 91 ZPO). Allerdings seien die Kosten fu?r die für das Gericht bestimmten Originalschriftsa?tze nebst Anlagen kostenfrei. Bei einer Berechnung nach VV 7000 Nr. 1 b VV RVG wu?rde sich der zu erstattende Betrag weiter reduzieren, da die ersten 100 Seiten erstattungsfrei seien. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. März 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2006, Az. 7 U 50/06
    §§ 823 Abs. 2; 1004 BGB

    Das OLG Hamburg hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass einen Forenbetreiber unter bestimmten Umständen eine Pflicht trifft, ein bestimmtes Forum auf Rechtsverstöße (z.B. Persönlichkeitsverletzungen) hin zu überprüfen, wenn „dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beitrage Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert [haben ] (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2006; Az. I-15 U 21/06).“ Im Einzelnen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Februar 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 16.02.2010, Az. 7 U 88/09
    §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB; Art. 1; 2 Abs. 1; 5 Abs. 1 GG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt keinen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung des seinen Namen ausweisenden Urteils des Amtsgerichts Kassel hat, wenn dieses ihn nicht rechtswidrig in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt (§§ 823 Abs. 1, 1004 analog BGB i.V.m. Artt. 1, 2 Abs. 1 GG). (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2009, Az. 5 U 204/07
    §§ 3, 4, 5, 8 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass in der Werbeaussage eines Rundfunkspots „Sag mal, du bist doch Werber.- Ja, aber Hallo. – Kannst Du mir dann mal erklären, was mir diese ganzen Rabatte, Sonderangebote, Aktionspreise und Gutscheine für Brillen eigentlich bringen? – Ehrlich gesagt, überhaupt nichts.- Wie bitte???? – Klar Mann, das sind doch alles bloß Tricks. Das hauen die vorher drauf! Das mein ich nicht, das weiß ich (…).“ eine Herabsetzung von Mitbewerbern liegt und die Werbung daher unlauter ist. Der zitierte Spot enthalte eine erheblich herabsetzende Tatsachenbehauptung. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 11.10.2007, Az. 14 W 66/07
    § 3 ZPO

    Das OLG Hamburg hat in dieser älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Streitwert für eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung unerbetener E-Mail-Werbung bei 3.000,00 EUR liegt. Das AG Hamburg hatte den Streitwert zunächst auf 600,00 EUR festgesetzt. Dabei hatte es entscheidend auf die möglichen Kosten eines Spam-Filters wie auf die Arbeitszeit abgestellt, die bei Aussortierung unerwünschter Mails aufgewendet werden müsse, wenn der Antragsgegner sein Verhalten künftig fortsetzen würde. Auf die Gefahr einer möglichen Ausuferung durch einen potenziellen Nachahmungseffekt könnten sich die Antragsteller nicht berufen. Der Antragsgegner habe lediglich eine einzelne E-Mail geschickt, davon könne kein „Sogeffekt“ ausgehen. Die Festsetzung des Streitwertes dürfe die Funktion einer Bestrafung nicht ersetzen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Januar 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 02.09.2009, Az. 5 U 8/08
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass bei Urheberrechtsverstößen im Fotobereich die Anwendung der jährlichen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (sog. MFM-Liste) auf Bedenken stößt, da es sich um eine einseitige Vergütungsvorstellung eines Interessensverbandes von Fotografen handele. Der Kläger war Fotograf und verlangte von der Beklagten Zahlung von Lizenzgebühren und einer Geldentschädigung sowie Freihaltung von Anwaltskosten wegen unstreitiger öffentlicher Zugänglichmachung von insgesamt neunzehn Fotos. Die Beklagte betrieb u.a. Webseiten mit Kochrezepten. (mehr …)

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