IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. August 2010

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2010, Az. 20 U 206 /09 („Stealth“)
    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2010, Az. 20 U 199 /09 („Hawk“)
    § 8 Abs. 4 UWG; § 91a ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat der Firma direct-sports.de GmbH, die im vergangenen Jahr zahlreiche Onlinehändler wegen angeblicher Verletzung der Markenrechte an den Bezeichnungen „Stealth“ und „Hawk“ abgemahnt hatte, rechtsmissbräuchliches Verhalten attestiert. Die Marken seien ohne einen ernsthaften Benutzungswillen mit dem Ziel registriert worden, Zeichennutzer später mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen zu überziehen. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. August 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2010, Az. I-20 U 28/10
    § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Preiswerbung „Statt 49,95 EUR Nur 19,95 EUR“ ohne Klarstellung, welcher Art der durchgestrichene „Statt“-Preis sei, keine Irreführung des Verbrauchers darstellt und sich danach dem Grunde nach gegen die Rechtspechung des BGH (BGH GRUR 2005, 692) gestellt. Zitat des OLG Düsseldorf: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2010, Az. I-20 U 166/09
    §§ 19a; 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG

    Der Hosting-Dienst rapidshare.de bzw. rapidshare.com ist vielen Rechteinhabern ein Dorn im Auge. Nutzer können auf den Servern des Dienstes Dateien hinterlegen und diese Inhalte Dritten mittels eines Links zur Verfügung stellen. Neben rechtmäßig handelnden Nutzern, die dort die Fotosammlung der letzten 10 Jahre abspeicherten oder solchen, die umfangreiche Unternehmensdaten für Kunden vorhielten, luden auch Filesharer illegales Material (z.B. Kinofilme) hoch und machten den entsprechenden Link der Netzgemeinde bekannt. Der technische Clou: Für Unbeteiligte ist ohne Kenntnis des direkten Download-Links ein Download nahezu unmöglich. Dem Dienst fehlen entsprechende Inhaltsverzeichnisse über vorhandene Dateien ebenso wie Suchfunktionalitäten. Die Nutzungsberechtigten sind gegen das Hosting ihrer Werke Sturm gelaufen: Erste Scharmützel vor dem LG Hamburg gingen zu Gunsten der Rechteinhaber aus (Urteil vom 09.03.2007, Az. 308 O 19/07; Urteil vom 09.05.2008, Az. 308 O 708/07, Urteil vom 12.06.2009, Az. 310 O 93/08). Die Rapidshare-Betreiber wurden zur Unterlassung verpflichtet. Diese Rechtsfindung wurde im Ergebnis durch das OLG Hamburg bestätigt (Urteil vom 02.07.2008, Az. 5 U 73/07; Urteil vom 30.09.2009, Az. 5 U 111/08). Zwischenzeitlich wurde sogar vom LG Hamburg ein mildes Ordnungsgeld von 1.500,00 EUR gegen die Betreiber des Rapidshare-Dienstes verhängt (Beschluss vom 09.03.2010, Az. 308 O 536/09). Das OLG Köln sah die Rechtslage geringfügig anders und nahm zumindest eine eingeschränkte Prüfpflicht der Hosting-Dienstleister an (OLG Köln, Urteil v. 21.09.2007, Az. 6 U 100/07; Urteil vom 21.09.2007, Az. 6 U 86/07). Die Hosting-Betreiber hätten zwar nicht alle Links, so doch aber bestimmte Linklisten auf Urheberrechtsverstöße zu überprüfen. Einen kompromissloseren Weg geht nun das OLG Düsseldorf mit einer aktuellen Entscheidung: Danach haften die Hosting-Betreiber überhaupt nicht. Der Senat betrachtete im Gegensatz zum OLG Hamburg das Geschäftsmodell von Rapidshare keineswegs für „schutzunwürdig“. Eine Überprüfung der Links auf Urheberrechtsverstöße sei unzumutbar, zumal viele sprechende Links irreführende Bezeichnungen aufwiesen und irreversibel verschlüsselt seien. Das OLG Hamburg hat auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum BGH zugelassen, das OLG Köln ebenfalls; dem OLG Düsseldorf war dies verwehrt, da gegen Berufungsurteile im einstweiligen Rechtsschutz gemäß 542 Abs. 2 ZPO eine Revision nicht stattfindet. Zum Volltext der in der Argumentation im Einzelnen äußerst lesenswerten Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. März 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2005, Az. I-20 U 14/05
    § 12 BGB; § 15 MarkenG

    Das OLG Düsseldorf hat einem Unternehmen untersagt, die Internet-Domain www.afilias.de „zu nutzen und/oder reserviert zu halten.“ Hierin eine Beeinträchtigung berechtigter Interessen im Sinne des § 12 BGB, weil das Unternehmen als Nichtberechtigter ein fremdes Kennzeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „de“ benutzt und sich damit unbefugt ein Recht an diesem Namen angemaßt habe. Geklagt hatte die Firma Afilias LLC. Ein derartiger unbefugter Namensgebrauch liege grundsätzlich schon in der Registrierung, weil bereits damit die den berechtigten Namensträger ausschließende Wirkung einsetze. Entgegen der Auffassung des Landgerichts könne nicht darauf abgestellt werden, dass der Beklagte als erster die fragliche Domain habe registrieren lassen. Durch die Registrierung als solche habe der Beklagte kein „Eigentum“ an der Internet-Adresse erworben, selbst noch ein sonstiges absolutes Recht an der Domain, insbesondere kein Kennzeichenrecht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2010, Az. 24 U 183/05
    – mittlerweile aufgehoben durch
    BGH, Urteil vom 21.10.2010, Az. IX ZR 37/10
    § 307 BGB; §§ 3a; 4; 8; 10 RVG

    Das OLG Düsseldorf hat abermals entschieden und ausführlich begründet, dass eine formularmäßige Vereinbarung der Abrechnung in Mindesteinheiten von 15 Minuten unwirksam ist, da diese den Mandanten unangemessen benachteilige. Dies gelte sogar dann, wenn der Rechtsanwalt von der Möglichkeit einer pauschalen Abrechnung eines 15-minütigen Zeitaufwands nur selten Gebrauch mache, da die aus § 307 BGB folgende Unwirksamkeit nicht davon abhänge, in welchem Umfang der Verwender von der unwirksamen Klausel Gebrauch gemacht habe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Februar 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.08.2009, AZ. I-20 U 120/08
    §§ 15 Abs. 1; 31, Abs. 2; 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat einem italienisches Möbelunternehmen untersagt, Nachbildungen des von Mart Stam im Jahr 1926 geschaffenen Freischwingers zu vertreiben und zu bewerben (JavaScript-Link: Urteil). Geklagt hatte die Firma Thonet, der die Nutzungs- und Vertriebsrechte für den auf der Werkbund-Ausstellung auf dem Weißenhof in Stuttgart ausgestellten Freischwinger zugesprochen wurden. Das italienische Unternehmen hatte auf der IMM Cologne 2007 eine Nachahmung des folgenden Stuhlmodells ausgestellt.

    Thonet Mart Stam

    © Thonet GmbH
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  • veröffentlicht am 16. Februar 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2010, Az. I-20 U 162/08
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat dem Brancheninformationsdienst markt intern untersagt, für Qualitätsurkunden zu werben, wenn alleinige Voraussetzung für diese Auszeichnung die Ausfüllung zweier Fragebögen war. Konkret handelte es sich um die Fragebögen „Kompetenz vor Ort 1a- Kosmetikinstitut 2007″ und „Kompetenz vor Ort 1a – Fachhändler 2007″. Wurden die Fragebögen ausgefüllt und zurückgesandt, hatten die teilnehmenden Betriebe die Möglichkeit, diverse Werbemittel, insbesondere zum Aushang bestimmte Urkunden, jeweils unterschrieben vom Chefredakteur des Brancheninformationsdienstes, zu beziehen. Mit den Urkunden wurde dem teilnehmenden Betrieb die Einhaltung eines näher beschriebenen „Leistungsstandards“ mit dem Titel als „markt intern 1a – Kosmetikinstitut“ bzw. „markt intern 1a – Fachhändler“ bescheinigt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2009, Az. I-7 U 28/08
    §§ 130 Abs. 1; 652 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Vertrag (hier: ein Maklervertrag mit entsprechender Provisionsverpflichtung) auch konkludent dadurch abgeschlossen werden kann, dass der Empfänger des Angebots auf eine ihm zugesandte E-Mail mit einem entsprechenden Vertragsangebot nicht reagiert. Jedoch wollte der Senat hierbei auch nicht zu weit gehen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2009

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2009, Az. I-20 U 137/09
    §§ 3 Abs. 1; 7 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 UWG, § 5 TMG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft bei Wettbewerbsverstößen persönlich (hier: für E-Mail-Spam) in Anspruch genommen werden kann. Das folge daraus, dass er als Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft keine Maßnahmen veranlasst habe, um die unlautere E-Mail-Werbung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248 – Sporthosen; auch BGH GRUR 2005, 1061 – Telefonische Gewinnauskunft). So sei nicht ersichtlich, dass der Geschäftsführer bei Übernahme des Adressenbestandes oder spätestens bei Veranlassung der Werbeaktion irgendwelche Maßnahmen getroffen habe, um sicherzustellen, dass nur diejenigen Personen angeschrieben würden, die eine ausdrückliche Einwilligungserklärung abgegeben hätten. Der Senat verstehe den Vortrag der Antragsgegner dahin, dass erst als Reaktion auf die Beanstandung, die Anlass für das vorliegende Verfahren gegeben habe, eine Überprüfung der Kundendatei auf abgegebene Einwilligungserklärungen erfolgt sei. Dass die fragliche Werbeaktion völlig ohne Wissen des Geschäftsführers stattgefunden habe, behauptet er selbst nicht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2009, Az. I-20 U 137/09
    §§ 3 Abs.1, 7 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass ein Unternehmen, das Adressdaten erwirbt, um an diese Werbung zu versenden, gehalten ist, die vom Verkäufer ausgesprochene Versicherung, die notwendigen Einwilligungen der Adressaten zuvor erworben zu haben, zu überprüfen hat. Derartige Überprüfungsversuche seien indes nicht einmal stichprobenartig erkennbar. Der Antragsgegner habe sich offenbar mit einer allgemein gehaltenen Zusicherung des Veräußerers begnügt. Das reiche nicht aus. (mehr …)

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