Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Veröffentlichung von Säuglingsfotos zur Berichterstattung über „Samenraub“ verletzt das Persönlichkeitsrecht der Kinderveröffentlicht am 10. März 2014
LG Köln, Urteil vom 11.12.2013, Az. 28 O 341/13
§ 823 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn Fotos von Säuglingen für einen Bericht „Samen-Raub – warum werden Frauen nicht belangt, wenn sie Männern ein Kind unterjubeln?“ veröffentlicht werden. Die Berichterstattung sei geeignet, die ungestörte Entwicklung des Verhältnisses der Kinder zu ihrer Mutter zu beeinträchtigen, der von der Beklagten – zu Unrecht – „Samenraub“ vorgeworfen wurde. Zwar seien die Bilder „weichgezeichnet“ und daher verfremdet worden, aber für Personen im Bekanntenkreis noch erkennbar. Dadurch werde das Recht am eigenen Bild der Kinder in so schwerwiegender Weise verletzt, dass ein Anspruch auf Geldentschädigung entstehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Abwertende Äußerungen über Konkurrenten, die auf subjektiver Einschätzung beruhen, sind von der Meinungsfreiheit geschütztveröffentlicht am 10. Februar 2014
OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2013, Az. 4 U 88/13
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 GG; § 823 BGB, § 1004 BGB; § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Äußerung in einem Interview über einen Konkurrenten, die u.a. die Elemente enthält „Eben Menschen, die sich auf den Lorbeeren der anderen ausruhen, ja sogar damit prahlen.“ oder „So auch bei der O. Wer mit Söldnern aufbaut, wird schnell allein dastehen.“, von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Es handele sich, wie aus dem Kontext deutlich werde, um eine Äußerung, die sich erkennbar auf subjektiver Grundlage einschätzend und wertend auch über den Kläger verhalte. Dabei handele es sich im Kern nicht um nachprüfbare Tatsachenbehauptungen, die nur richtig oder falsch sein könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Berichterstattung mittels eines YouTube-Videosveröffentlicht am 4. Dezember 2013
OLG Hamm, (Hinweis-)Beschluss vom 07.08.2013, Az. 3 U 71/13
§ 1004 BGB, § 823 BGB, § 12 BGB, § 193 StGB, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhGDas OLG Hamm hat entschieden, dass das Hochladen eines Videos, welches zulässt, dass die an einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung verbundenen Personen identifiziert werden können, vom öffentlichen Informationsinteresse gedeckt sein kann. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liege im vorliegenden Fall nicht vor. Bei der Berichterstattung über eine Straftat sei die Sozialsphäre betroffen, da ein Verkehrsunfall mit zwei Toten nicht nur das eigene Privatleben betreffe. Zum einen sei der Unfall auf einer öffentlichen Straße erfolgt, zum anderen sei nicht nur die Lebensgestaltung des Klägers, sondern auch die der Opfer und Angehörigen betroffen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Zum Anspruch auf Schadensersatz wegen Pressebericht, wenn ohne Beweis herabwürdigend über angebliches Sex-Verbrechen berichtet wirdveröffentlicht am 15. Mai 2013
LG Hamburg, Urteil vom 28.05.2009, Az. 324 O 733/09
§ 823 Abs. 1 BGB; § 186 StGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Berichterstattung über einen Professor, der in Thailand des sexuellen Vergehens an Minderjährigen beschuldigt wurde, mit den Worten „der deutsche Herr Professor Sexschwein“ oder „das Gesicht eines Sex-Monsters“ mit begleitender Bildberichterstattung einen Schadensersatzanspruch auslöst. Die erhobenen Vorwürfe haben nicht bekräftigt werden können, die Polizei habe die Ermittlungen eingestellt. Die Berichterstattung verletze das Persönlichkeitsrecht, weil der Kläger in entwürdigender und die Intimsphäre verletzender Weise an den Pranger gestellt werde. Eine Entschädigung von 40.000,00 EUR sei angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Darstellung als „Luxus-Weibchen“ in der Presse begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeldveröffentlicht am 29. April 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, Az. 6 U 54/09
§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Darstellung einer bekannten Persönlichkeit in der Presse als „Luxus-Weibchen“, indem ein in anderem Zusammenhang aufgenommenes Bild mit einer negativen Berichterstattung verquickt wird, zwar eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt, welche aber für einen Anspruch auf Schmerzensgeld nicht schwerwiegend genug ist. Zum einen sei die Klägerin auf dem Foto mit großer Sonnenbrille nicht gut (wieder)erkennbar, und weiterhin sei sie grundsätzlich mit der Verwendung der Fotografie zu Illustrations- oder Werbezwecken einverstanden gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Saarbrücken: Zum fliegenden Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internetveröffentlicht am 27. März 2013
LG Saarbrücken, Beschluss vom 30.10.2012 , Az. 4 O 193/12
§ 32 ZPODas LG Saarbrücken hat entschieden, dass der so genannte „fliegende Gerichtsstand“ der unerlaubten Handlung des § 32 ZPO bei im Internet veröffentlichten Persönlichkeitsrechtsverletzungen einschränkend auszulegen ist. Es sei nicht jedes Gericht zuständig, in dessen Bezirk die verletzende Meldung abgerufen werden könne, sondern es müsse über die Abrufbarkeit hinaus ein weiterer Bezug zu dem gewählten Gerichtsstand bestehen. Dies sei vorliegend nicht der Fall bzw. nicht vorgetragen worden. Der Sitz und die Tätigkeit der Parteien liege in Karlsruhe und Berlin, die auslösende Veranstaltung habe in Stuttgart stattgefunden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Berichterstattung über private Restaurant-Besuche Prominenter verletzt das Persönlichkeitsrechtveröffentlicht am 8. Januar 2013
LG Köln, Urteil vom 21.11.2012, Az. 28 O 328/12
§ 823 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Wort- und Bildberichterstattung über einen privaten Restaurantbesuch zweier Prominenter deren Persönlichkeitsrecht verletzt. Es seien heimlich Lichtbilder aufgenommen und in einer Zeitschrift mit einem Artikel darüber, was die Kläger gegessen hätten und wie die Stimmung gewesen sei, veröffentlicht worden. Ein öffentliches Interesse an diesen Informationen bestehe nicht, so dass hier der Schutz der Privatsphäre überwiege. Dies habe die Abwägung im vorliegenden Fall ergeben. Der gleiche Schutz gelte im Übrigen nicht für einen Bericht über das Betreten oder Verlassen des Restaurants, da dies in einem weniger vor der Öffentlichkeit geschützten Bereich stattfinde. Die Beteiligten hätten sich nach Abschluss des Essens den mittlerweile eingetroffenen Fotografen nicht entzogen und die Veröffentlichung der nach Verlassen des Restaurants entstandenen Personenbildnisse akzeptiert. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Presse darf sich bei Verdachtsberichterstattung auf Erklärungen des Stasi-Beauftragten verlassenveröffentlicht am 13. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 11.12.2012, Az. VI ZR 314/10 und Az. VI ZR 315/10
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 GGDer BGH hat entschieden, dass die Presse Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR ein gesteigertes Vertrauen entgegenbringen darf, wenn sie über den Veracht einer IM-Tätigkeit berichtet. Was wir davon halten? (mehr …)
- BGH: Für die werbliche Vereinnahmung eines Prominenten ohne dessen Zustimmung ist eine Lizenzgebühr zu entrichtenveröffentlicht am 11. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 234/10
§ 22 S. 1 KUG, § 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KUG; § 812 Abs. 1 S. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass die ungenehmigte Vereinnahmung eines Prominenten für Werbezwecke (hier: Abdruck eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, welches die abgebildete Person bei der Lektüre dieser Zeitung zeigt) ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist und zur Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr führen kann. Durch die Veröffentlichung ohne Zustimmung werde das Recht am eigenen Bild verletzt. Ein rechtfertigendes, überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehe nicht, da die einzige Tatsache des Berichts ist, dass der Kläger die Zeitung lese. Weitergehende Informationen seien nicht enthalten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Wörtliche Zitate von rechtswidrigen Äußerungen Dritter stellen keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, wenn sie ersichtlich Teil einer kritischen Auseinandersetzung mit diesen sindveröffentlicht am 16. November 2012
OLG Köln, Mündliche Verhandlung vom 17.01.2012, Az. 15 U 157/11
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Köln hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung bekundet, dass ein Zeitungsbericht, der sich unter Verwendung eines Zitats, welches seinerseits als Verletzung des Persönlichkeitsrechts befunden worden ist, kritisch mit der Berichterstattung einer Boulevard-Zeitung auseinandersetzt, keinen unerlaubten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt. Die Zeitung habe sich die beanstandeten reißerischen Äußerungen, welche der Senat zuvor als unerlaubte Berichterstattung aus dem Intimleben des betroffenen Wettermoderators verurteilt hatte, nicht zu eigen gemacht, sondern als Gegenstand ihrer Kritik referiert. Allgemein sei die Wiedergabe einer an sich verbotenen Aussage zulässig, wenn „aus der Sicht des durchschnittlichen Empfängers der wiederholten Äußerung das Darstellen eines Sachverhalts, das Stellung nehmen zu einem Vorgang“ im Vordergrund stehe. Ähnlich entschieden hat bereits das OLG München (AfP 2001, 322 f.).