Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: AGB-Recht kann nicht pauschal individuellrechtlich ausgeschlossen werdenveröffentlicht am 4. August 2014
BGH, Urteil vom 20.03.2014, Az. VII ZR 248/13
§ 305 Abs. 1 S.3 BGB, § 307 BGBDer BGH hat entschieden, dass Vertragsparteien unabhängig von den Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (pauschal) individualrechtlich nicht ausschließen können. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- VG Hannover: Landeskriminalamt muss DNA-Muster aus BKA-Datei, das freiwillig anlässlich eines bestimmten Tatvorwurfs abgegeben wurde, löschen / Kein allgemeines Aufbewahrungsrechtveröffentlicht am 25. September 2013
VG Hannover, Urteil vom 23.09.2013, Az. 10 A 2028/11
§ 81g StPODas VG Hannover hat entschieden, dass das Landeskriminalamt Niedersachen kein allgemeines Recht hat, die anlässlich eines bestimmten Tatvorwurfs (hier: häusliche Gewalt) abgegebene DNA-Probe auf Grund der langzeitlichen polizeilichen Auffälligkeit des Betroffenen auf unbestimmte Zeit aufzubewahren. Zur Pressemitteilung des Gerichts vom 23.09.2013: (mehr …)
- BGH: Die Forderung einer Vertragsstrafe aus einer Unterlassungserklärung, die rechtlich überholt ist, stellt unzulässige Rechtsausübung darveröffentlicht am 11. Juni 2012
BGH, Urteil vom 15.12.2011, Az. I ZR 174/10
§ 8 Abs. 4 UWGDer BGH hat entschieden, dass aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung keine Vertragsstrafe gefordert werden kann, wenn der zu der Abgabe der Unterlassungserklärung führende Wettbewerbsverstoß nach neuerer Rechtsprechung nicht mehr wettbewerbswidrig ist. Zitat: „… wäre der Klägerin die Berufung auf den vertraglichen Unterlassungsanspruch im Übrigen als unzulässige Rechtsausübung verwehrt, weil das zu unterlassende Verhalten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung künftig zweifelsfrei als rechtmäßig zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.1996, Az. I ZR 265/95, BGHZ 133, 316, 329 – Altunterwerfung I; Urteil vom 02.07.2009, Az. I ZR 146/07, BGHZ 181, 373 Rn. 21 – Mescher weis).“ Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- VG Köln: Die Bundesnetzagentur darf per Presseerklärung auf unseriöse Telefonvermittlung hinweisenveröffentlicht am 19. Oktober 2011
VG Köln, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 1 L 411/11
§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGODas VG Köln hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung darauf hinweisen darf, dass ein Anbieter kostenpflichtige Telefongespräche vermittelt hat, ohne auf die entstehenden Kosten hinzuweisen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setze die Zulässigkeit einer solchen behördlichen Äußerung voraus, dass sie in Wahrnehmung einer Aufgabe der Verwaltung ergehe, dass die handelnde Stelle die Grenzen ihrer Zuständigkeit eingehalten habe, dass die verbreitete Information inhaltlich richtig sei und dem Sachlichkeitsgebot genüge. Dies sei hier der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Wenn das Bundespatentgericht vorzeitig entscheidet, obwohl eine Partei glaubt, die Möglichkeit zu weiterem Vortrag zugesichert bekommen zu habenveröffentlicht am 22. September 2011
BGH, Beschluss vom 22.06.2011, Az. I ZB 9/10
§ 76 Abs. 6 MarkenG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GGDer BGH hat entschieden, dass keine Versagung rechtlichen Gehörs vorliegt, wenn das Bundespatentgericht eine Entscheidung trifft, ohne das von der Markeninhaberin angekündigte und entscheidungserhebliche Vorbringen zur Verkehrsdurchsetzung der angegriffenen Marke abzuwarten. Das Bundespatentgericht sei auch nicht verpflichtet gewesen, die Markeninhaberin gesondert darauf hinzuweisen, wann es zu entscheiden beabsichtige. Hintergrund der Rechtsbeschwerde war, dass der Prozessbevollmächtigte des Markeninhabers, der per späterem Beschluss seine Marke durch Löschung verlor, mit der Senatsvorsitzenden ein Telefonat geführt hatte, in welcher diese ihm – nach Vorstellung des Beschwerdeführers – eine weitere Vortragsmöglichkeit zur Verkehrsdurchsetzung der Marke zugesichert hatte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Abbildung eines Geschmacksmusters ausschließlich zu Werbezwecken ist nicht vom Zitatrecht abgedecktveröffentlicht am 11. April 2011
BGH, Urteil vom 07.04.2011, Az. I ZR 56/09
§ 40 Nr. 3 GeschmMGDer BGH hat entschieden, dass die Abbildung eines fremden Geschmacksmusters nicht unter Hinweis auf das Zitatrecht verwendet werden kann, wenn das Geschmacksmuster tatsächlich ausschließlich zur Werbung verwendet wird. In Rede stand das Foto eines ICE-3 in einem Katalog eines Forschungsinstituts, welches für den ICE-1 eine sog. Radsatzprüfanlage entwickelt hatte. Zitat aus der Pressemitteilung 57/2011 des BGH: „Die Abbildung eines Geschmacksmusters zum Zwecke der Zitierung hätte – so der Bundesgerichtshof – vorausgesetzt, dass eine Verbindung zwischen dem abgebildeten Geschmacksmuster und der im Katalog dargestellten Tätigkeit der Klägerin besteht und das Muster damit als Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden gedient hätte. (mehr …)
- BPatG: Das Prioritätsrecht an einer Marke kann frei auf Dritte übertragen werdenveröffentlicht am 28. März 2011
BPatG, Urteil vom 28.10.2010, Az. 11 W (pat) 14/09
§ 40 PatG; Art. 4 lit. a. PVÜDas BPatG hat laut einer Eilunterrichtung des 11. Senats entschieden, dass bereits das Prioritätsrecht zu einer Marke ein selbständiges, frei übertragbares Recht sei. Dabei sei die Übertragung des Prioritätsrechts auf einen Rechtsnachfolger zulässig und ausreichend, und zwar unabhängig von einer Übertragung der prioritätsbegründenden Voranmeldung oder des daraus entstandenen Vollrechts. Hierzu müsse allerdings das Prioritätsrecht zumindest am Tag vor der Prioritätserklärung übertragen worden sein.
- BVerfG: Wann dürfen (Alltags-)Bilder prominenter Personen veröffentlicht werden?veröffentlicht am 4. Januar 2010
BVerfG, Beschlüsse vom 26.02.2008, Az. 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07
Art. 2, 5 GGDas Bundesverfassungsgericht hatte über die Zulässigkeit von Bildberichterstattungen über prominente Persönlichkeiten aus deren Privat- und Alltagsleben außerhalb der Wahrnehmung einer offiziellen Funktion zu entscheiden. Dabei war das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eigenen Bild der Betroffenen gegen die Interessen der Pressefreiheit abzuwägen. Dazu hat das Gericht folgende Grundsätze dargelegt:
- BVerfG: Das Recht auf Anfertigung einer privaten Kopie (von einer CD o.ä.) ist verfassungsgemäßveröffentlicht am 6. November 2009
BVerfG, Beschluss vom 07.10.2009, Az. 1 BvR 3479/08
§ 53 Abs. 1 UrhG, Art. 14 Abs. 1 GGDas BVerfG hat darauf hingewiesen, dass es Unternehmen der Musikindustrie und Tonträgerhersteller aufgrund der gesetzlichen Lizenz des § 53 Abs. 1 UrhG hinnehmen müssen, dass private Digitalkopien der von ihnen auf den Markt gebrachten Tonträger grundsätzlich zulässig sind, auch wenn dies Absatzrückgänge zur Folge hat. Die Tonträgerhersteller würden über § 85 Abs. 4, § 54 UrhG an dem Aufkommen aus der urheberrechtlichen Geräte- und Speichermedienvergütung beteiligt.
- RA Dr. Damm ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutzveröffentlicht am 13. März 2009
DR. DAMM & PARTNER dürfen eine erfreuliche Mitteilung in eigener Sache herausgeben: Nahezu ein Jahr nach Erteilung der Berechtigung zum Führen des Titels „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ (IT-Recht) wurde Herrn Rechtsanwalt Dr. Ole Damm von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer mit Wirkung zum 11.03.2009 die Berechtigung zum Führen des Titels „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ verliehen. Der weitere Fachanwaltstitel ist ein Ergebnis der intensiven Befassung von Herrn Dr. Damm mit den verschiedensten Rechtsfragen des Onlinehandels, dem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei.
Qualifikationsmerkmale
Mit der Verleihung bestätigt die Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwalts- ordnung, dass Herr Dr. Damm innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war (und ist) und auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutz über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen verfügt. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen gemäß § 2 Abs. 2 FAO vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Diese Kenntnisse umfassen gemäß § 14 h FAO folgende Gebiete:
a. das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (auch Abmahnungen)
b. das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sorten- schutzrecht,
c. das Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
d. das Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
e. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
f. das Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts (auch einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage).
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