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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Mannheim, Urteil vom 22.03.2012, Az. 23 O 18/09 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass Käse, der in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellt wird, nicht unter der Bezeichnung „Erzincan Peyniri“ in den Verkehr gebracht werden darf, da Erzincan eine Stadt am oberen Euphratufer im Nordosten der Türkei sei und insoweit eine Herkunftstäuschung vorliege. Interessant war die Ermittlung der Herkunftstäuschung im Wege einer Verkehrsbefragung: Diese hatte sich nämlich an „Personen mit türkischem Migrationshintergrund“ gerichtet, also keine Personen anderer Nationalitäten. Nach Vorlage der Etiketten hatten 24 % der befragte Verbraucher erklärt, von einem Käse aus Erzincan auszugehen, seien also einer Herkunftstäuschung unterlegen.

  • veröffentlicht am 27. April 2012

    LG Kiel, Urteil vom 30.09.2011, Az. 14 O 56/11
    § 4 Nr. 4 UWG, § 5 UWG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass die Werbung eines Möbelhauses, welche auf Preisetiketten einen „Listenpreis“ angab, der deutlich über dem darunter fett abgedruckten „Abholhpreis“ lag, irreführend und damit unlauter ist. Der Begriff „Listenpreis“ sei mehrdeutig und ohne klarstellenden Zusatz für den Verbraucher nicht zwangsläufig als z.B. Preis aus der allgemeinen Preisliste des Werbenden erkennbar. Er könne die Angabe ebenso als Herstellerpreis o.ä. vestehen. Es werde daher dem Verbraucher mit dieser Werbung ein Preisvorteil suggeriert, dessen Existenz und Höhe er in keiner Weise nachvollziehen könne. Aus diesem Grund sei die Werbung wettbewerbswidrig. Das OLG Hamm hat in diesem Urteil dagegen ein allgemeines Verbraucherverständnis für „Listenpreise“ angenommen, allerdings begrenzt auf die Automobilbranche. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. April 2012

    LG Braunschweig, Urteil vom 21.12.2011, Az. 9 O 1286/11
    § 8 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das LG Braunschweig hat entschieden, dass ein Münzhändler, der zur Bewerbung von 10-Euro-Silbermünzen die Formulierung „amtlich streng limitierte Auflage“ verwendete, irreführend und damit wettbewerbswidrig handelt. Die verwendete Formulierung erzeuge beim Verbraucher den Eindruck, dass es sich bei den vertriebenen Münzen um seltene Exemplare handele, die möglicherweise in einer Auflage von einigen Tausend erschienen seien. Tatsächlich seien aber von den vertriebenen Münzen je Motiv mindestens 1,5 Mio. Stück ausgegeben worden, so dass die Formulierung „strenge Limitierung“ einen erheblichen Irrtum erzeuge. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. März 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2012, Az. 38 O 74/11
    § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass einem Teehersteller die Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten auf einer Packung für Früchtetee mit der Bezeichnung „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ zu untersagen ist, wenn lediglich natürliche Aromen mit Vanille- und Himbeergeschmack enthalten sind, jedoch keine Bestandteile von Himbeeren oder Vanille. Da auf der Verpackung sich auch ein siegelartiger Rundaufdruck mit dem Hinweis: „Nur natürliche Zutaten“ finde, werde der Verbraucher darüber getäuscht, dass es sich bei diesen natürlichen Zutaten um die abgebildeten Himbeeren und Vanille handele. Die (wesentlich kleiner gehaltene) Angabe „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ sei nicht geeignet, den geschaffenen Eindruck zu korrigieren. Das Urteil wurde vom OLG Düsseldorf aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 29. Februar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 26.01.2012, Az. 23 W 2/12
    § 1 Abs. 6 S. 1 PAngV; § 5 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 8 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass bei der Angabe von Preisen für einen Mobilfunkvertrag – soweit ein einheitlicher Endpreis wegen variabler Bestandteile nicht gebildet werden kann – jedenfalls für die einzelnen Bestandteile ein Betrag ausgewiesen werden muss. Ein wettbewerbswidriger Verstoß liege vor, wenn der Preis für ein Mobiltelefon, welches in Kombination mit einem Vertrag angeboten werde, in eine Anzahlung und monatliche Raten aufgesplittet werde, ohne den Gesamtpreis für das Telefon anzugeben. Dass der Verbraucher diesen selbst ausrechnen könne, sei unerheblich. Solche Berechnungen sollten dem Verbraucher gerade nicht zugemutet werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Februar 2012

    OLG Köln, Urteil vom 16.02.2011, Az. 6 U 166/10
    § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 und 3 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Erinnerungsschreiben eines Rechtsanwalts an Markeninhaber wegen Ablaufs der Schutzfrist, welches wie ein amtliches Schreiben (des Deutschen Patent- und Markenamtes) aufgemacht ist, wettbewerbswidrig sei. Es komme nicht darauf an, ob alle Kaufleute oder kaufmännischen Angestellten, die von der Beklagten eine „Erinnerung“ an den Ablauf der Schutzfrist der registrierten Marken ihres Unternehmens erhielten, bei gehöriger Sorgfalt hätten erkennen können, dass es sich dabei um ein rein privates Dienstleistungsangebot handele. Erheblich sei lediglich der Gesamtzusammenhang und der dadurch bei den Empfängern erweckte Eindruck. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.07.2011, Az. 6 U 275/10
    § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das OLG Frankfurt hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Werbung für einen Gebrauchtwagen auf einer Internethandelsplattform mit der Angabe „Navigationsgerät“ in der Fabrik „Fahrzeugausstattung“ irreführend und damit unlauter ist, wenn es sich nicht um ein werkseitig eingebautes Geräte handelt. So würde der durchschnittliche Verbraucher jedenfalls die Anzeige verstehen. Die Fehlvorstellung über die Art des Navigationsgeräts sei auch relevant, da werkseitig eingebaute Systeme wesentlich komfortabler seien als nachträglich zu befestigende Geräte. Die Berufung wurde nach diesem Hinweis zurückgenommen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Februar 2012

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2011, Az. OVG 10 N 48.09
    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 31 Abs. 1 S. 1 HSchulG BE, § 9 Abs. 1 PrOWI vom 29.04.2003, § 15 Abs. 3 S. 1 PrOWI vom 29.04.2003

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Täuschung vorliegt, wenn die Hausarbeit eines Studenten im Vergleich mit einem  Artikel der Netzeitung erkennen lässt, dass sich der Student an über zwölf verschiedenen Stellen der Hausarbeit durch wörtliche oder nahezu wörtliche Übernahmen ohne jede Kenntlichmachung von „Zwischen-“ oder „Letzt-„Quellen bedient hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Februar 2012

    LG Köln, Urteil vom 01.09.2011, Az. 31 O 349/11
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass mit Nougatcreme gefüllte Waffelröllchen nicht mit der Abbildung eines Blocks Nougat und der fettgedruckten Angabe „Nougat“ beworben werden dürfen. Durch diese Verpackungsaufmachung werde der Verkehr darüber getäuscht, dass das Produkt nicht Nougat, sondern nur weniger hochwertige Nougatcreme enthalte. Es entstehe der unzutreffende Eindruck bzw. die Interpretationsmöglichkeit, die Waffelröllchen enthielten jedenfalls auch Nougat, wie er auf der Verpackung abgebildet ist, z.B. in Form von kleinen Stücken in der Füllung. Die Angabe „cremig“ und die Abbildung eines durchgebrochenen Waffelröllchens, die ansatzweise eine cremige Füllung erkennen lasse, reiche zur Aufklärung nicht aus. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Gladbeck, Urteil vom 18.10.2011, Az. 12 C 267/11

    Das AG Gladbeck hat entschieden, dass bei einem Internetportal, bei welchem bei Anmeldung ein Abonnement für 96,00 EUR pro Jahr abgeschlossen wird, eine so genannte Abo-Falle vorliegt, wenn ein Hinweis auf die Kostenpflicht und der lediglich mit einem Sternchen versehene Button „jetzt anmelden“ nicht gleichzeitig sichtbar seien. Vorliegend müsse bei Erreichen des Anmeldebuttons gescrollt werden, um den Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit wieder „zu entdecken“. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich um eine Abo-Falle, in der der Verbraucher durch eine täuschende Aufmachung dazu verleitet werden soll, sich für ein vermeintlich kostenfreies Angebot anzumelden. Dafür spreche aus Sicht des urteilenden Richters auch die Webseite des betreibenden Unternehmens, welche nicht auf Kundengewinnung ausgerichtet sei, sondern lediglich für das Unternehmen günstige Urteile bezüglich Abonnement-Forderungen propagiere. Zum Volltext der Entscheidung:

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