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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 30.06.2011, Az. 29 U 1455/11
    §§ 3, 5, 8 UWG

    Das OLG München hat entschieden, dass die Bewerbung eines Fahrzeugs mit der Formulierung „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer / erste Hand“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn es sich bei dem Vorbesitzer um eine Autovermietung handelte. Aus Sicht des Verbrauchers sei bei einem solchen Wagen nämlich nicht nur lediglich ein Vorbesitzer eingetragen, sondern er verbinde damit auch die Vorstellung, dass das Fahrzeug eben nicht durch viele Hände gegangen sei und sich daher in einem besonders guten Zustand befinde. Dies beruhe auf der langjährigen Praxis von Fahrzeugherstellern, ihren Werksangehörigen einmal jährlich beim Kauf eines Neuwagens erhebliche Rabatte zu gewähren, so dass „Jahreswagen“ in der Regel von Werksangehörigen für ein Jahr nach Erstzulassung genutzt wurden. Ein als Mietwagen genutztes Fahrzeug sei deshalb nach der Verkehrsauffassung schon kein Jahreswagen. Zudem werde die Verwendung als Mietwagen vom Verkehr wegen der zahlreichen tatsächlichen Nutzer, die keine Veranlassung haben, das Fahrzeug in einer auf längeren Werterhalt angelegten Weise sorgsam zu behandeln, als abträglich angesehen und begründe einen merkantilen Minderwert. Die Entscheidung des OLG München steht in Einklang mit ähnlichen Entscheidung des OLG Hamm und des OLG Oldenburg.

  • veröffentlicht am 1. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Nürnberg, Urteil vom 07.06.2011, Az. 3 U 2521/10
    §§ 3 Abs. 1 und 3, 4 Nr. 1, 4 Nr. 10, 4 Nr. 3, 6 Abs. 2 Nr. 5, 5 Abs. 1 Satz 2 UWG

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass eine von einer Brauerei gewählte „Bierkönigin“ als „Oberpfälzer Bierkönigin“ bezeichnet werden darf, auch wenn sie nur besagte Brauerei repräsentiert. Es liege keine unlautere Werbung vor, auch wenn die Vorstellung des Verbrauchers durch die regionale Bezeichnung fehlgeleitet werden könne. Dies allein reiche jedoch nicht aus, um die angegriffene geschäftliche Handlung der Beklagten unzulässig zu machen. Es gebe keine Grundlage für eine fehlende Lauterkeit: Es handele sich nicht um eine Werbung mit einem Gütezeichen o.ä., welche eine Genehmigung erfordere; eine Behinderungabsicht oder ein unsachlicher Einfluss könne nicht festgestellt werden; eine Irreführung über das Unternehmen des Werbenden liege ebenfalls nicht vor, ebensowenig wie eine herabsetzende vergleichende Werbung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Mai 2011

    BGH, Urteil vom 18.11.2010, Az. I ZR 137/09
    §§
    4 Nr. 11 UWG, 21a VTabakG

    Der BGH hat entschieden, dass das Verbot der Pressewerbung für Tabakerzeugnisse auch für Imagewerbung des Herstellers im Monatsblatt einer Partei gilt, wenn neben der Imagewerbung auch die Produkte des Herstellers namentlich und ohne Bezug zum Thema der Werbung genannt werden. Zwar dürfe auch ein Tabakunternehmen im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit Imagewerbung für sein Unternehmen als solches betreiben, die Benennung einzelner Tabakprodukte in der Werbung sei aber jedenfalls nicht mehr von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Der Umstand, dass in der beanstandeten Anzeige nicht auf ein bestimmtes Tabakerzeugnis, sondern auf mehrere von der Beklagten vertriebene Tabakerzeugnisse Bezug genommen werde, ändere auch nichts daran, dass die Anzeige den Verkauf eines Tabakerzeugnisses zu fördern vermöge. In dieser Konstellation gehe das Verbot der Tabakwerbung zum Jugend- und Gesundheitsschutz der Meinungsäußerungsfreiheit jedenfalls vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Mai 2011

    BGH, Urteil vom 05.05.2011, Az. I ZR 157/09
    § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG

    Der BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 77/2011 entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG untersagt werden kann, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden. Es sei nicht zwingend anzunehmen, dass der Endverbraucher erkenne, dass es sich um die Imitation eines Markenprodukts handele. Der BGH wies den Rechtsstreit allerdings zurück an das Berufungsgericht zur weiteren Unterscheidung, da das beklagte Unternehmen die eigenen Parfums auch Fachhändlern angeboten habe. Im Übrigen sei zu prüfen, ob die Werbung der Beklagten gegenüber Händlern eine unangemessene Ausnutzung des Rufs der Marken der Klägerin darstelle. Zum Volltext der Pressemitteilung:

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  • veröffentlicht am 16. März 2011

    BGH, Urteil vom 09.09.2010, Az. I ZR 157/08 (FSA-Kodex)
    § 3 Abs. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass das Verhalten eines Unternehmens, welches gegen einen Verhaltenskodex eines Verbandes verstößt, bei dem das Unternehmen nicht Mitglied ist, nicht zwangsläufig einen Wettbewerbsverstoß im Sinne einer unlauteren geschäftlichen Handlung darstellt. Aus den Regeln eines Verbandes könne zwar abgeleitet werden, welche Verhaltensweise üblich und welche unüblich sind, eine Unlauterkeit ergebe sich daraus jedoch nicht. Vorliegend hatte die Beklagte die unentgeltlichen Teilnahme an gebührenrechtlichen Seminaren angeboten, was gegen den Kodex des Verbands „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ verstieß. Eine gegen das Wettbewerbsrechts verstoßende Unlauterkeit des Verhaltens konnte der BGH jedoch nicht feststellen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Urteil vom 21.07.2010, Az. 9 U 353/10
    § 4 Nr. 5 UWG

    Das OLG Koblenz teilt mit, dass bei einem Preisausschreiben eine pauschal ausgeschriebene Flugreise als Hauptgewinn wettbewerbswidrig ist. Ein unlauteres Handeln liege bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter immer dann vor, wenn die Teilnahmebedingungen fehlten oder nicht ausreichend klar seien. Bei der Auslobung einer Flugreise als Gewinn sei es deshalb erforderlich, dass nähere Angaben zu Zeitpunkt, Abflugort und weiteren Kosten am Urlaubsort gemacht würden. Diese Informationen seien für den Teilnehmer des Preisausschreibens und möglichen Gewinner von großer Bedeutung, da sich die Teilnahme bei zu hohen Kosten oder ungünstigem Zeitpunkt erübrigen könne. Seien Zeitpunkt und/oder Abflugort der Flugreise frei wählbar, so müsse darauf hingewiesen werden.

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2010, Az. I-20 U 251/08
    §§ 8, 3 Abs. 3 i.V.m. Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, 4 Nr. 3 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Werbebeitrag in einer Zeitschrift auch bei Ähnlichkeit zu einem redaktionellen Text zulässig sein kann, wenn er auch ohne die Kennzeichnung als „Anzeige“ ausreichend eindeutig als Werbebeitrag zu erkennen ist. Im Allgemeinen seien besonders hohe Anforderungen an die Kennzeichnung von Werbetexten zu stellen (vgl. auch OLG Düsseldorf), jedoch sei der Werbecharakter im vorliegenden Fall hinsichtlich einer der streitgegenständlichen Anzeigen so deutlich gewesen, dass eine Verschleierung nicht in Betracht komme. Die entscheidenden Kriterien waren: das Produkt „G®“ wurde insgesamt fünfmal genannt, beginnend schon mit dem ersten Absatz; im zweiten Absatz wurde ausgeführt, jede Gold-Kapsel „G®“ enthalte die Formel „für ein aktives und vitales Leben […]“, was eine plumpe Anpreisung sei, die in dieser Deutlichkeit nicht mehr zu einem redaktionellen Beitrag passe. Entscheidend sei jedoch gewesen, dass bei dieser Anzeige ein Bezug zwischen dem Text und der grün unterlegten Produktpräsentation im unteren Teil hergestellt werde, welche eindeutig als Werbung zu identifizieren gewesen sei. Zum Trennungsgebot für Werbung und redaktionelle Texte vgl. auch LG Itzehoe. Zum Volltext der Entscheidung des OLG Düsseldorf:

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  • veröffentlicht am 2. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 29.07.2009, Az. I ZR 77/07
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; § 57a StBerG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung, die inhaltlich sowohl die fachliche Qualität von Mitbewerbern als auch deren Preiswürdigkeit herabsetzt, unlauter ist. Ein Steuerberater hatte Tankstellenpächter mit folgendem Wortlaut angeschrieben: „Mit Schreiben vom 6. Februar 2006 haben wir Ihnen eine kostenlose Beratung zur Gewinnmaximierung angeboten. […] Wir zeigen Ihnen, wie Sie die zuviel gezahlten Steuerberaterhonorare sowie Steuern und Abgaben zumindest für die Zukunft einsparen.“ Im letzten Satz dieses Schreibens gebe der Werbende nach Auffassung des Gerichts vor, dass die Pächter in der Vergangenheit zuviel Steuerberaterhonorare und Steuern gezahlt habe. Eine solche Aussage könne der Beklagte jedoch nicht treffen, da er keine Kenntnis der von den Tankstellenpächtern gezahlten Steuern und Honorare sowie ihrer Berechnungsgrundlagen habe. Die Aussage sei deswegen zum einen irreführend, da der Beklagte nicht wissen könne, ob tatsächlich zuviel gezahlt worden sei. Zum anderen würden die Mitbewerber – die ebenfalls in diesem Bereich tätigen Steuerberater – in ihrer Preiswürdigkeit und fachlichen Qualität der Leistung in unlauterer Weise pauschal herabgesetzt. Der Beklagte habe nichts für die Richtigkeit seiner pauschalen Kritik an den Mitbewerbern geltend gemacht. Die Herabsetzung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 7 UWG stelle letztlich ein Unterfall der gezielten Behinderung von Mitbewerbern dar.

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  • veröffentlicht am 18. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 U 126/09
    §§ 4 Nr. 11, 8 UWG; 7 HWG; 78 AMG; 1, 3 AMPreisV; Art. 34 EGBGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine im Ausland ansässige Apotheke (hier DocMorris in den Niederlanden) bei einem Vertrieb nach Deutschland angehalten ist, das hier geltende Recht zu beachten. Auf den beworbenen Internet-Arzneimittelversandhandel von DocMorris sei nach dem kollisionsrechtlichen Marktortprinzip deutsches Wettbewerbsrecht (UWG) als Recht des Ortes anzuwenden, auf dessen Markt die wettbewerblichen Interessen der Parteien aufeinanderträfen. Dies betreffe insbesondere die Arzneimittelpreisverordnung, die als zwingendes öffentliches Recht bei jeglichem Vertrieb nach Deutschland zu beachten sei. Der Verstoß gegen diese Vorschriften stelle einen Wettbewerbsverstoß gegenüber inländischen Apotheken dar. Im Rahmen des Internetangebots von DocMorris hieß es u.a. „Sparen Sie heute 100% Ihrer Zuzahlung“, „gesetzlich Versicherte sparen bei DocMorris 100% Ihrer Rezeptzuzahlung“, „Privat Versicherte erhalten 5 Euro Treuebonus“ und „Bei rezeptfreien Medikamenten sparen Sie bis zu 30%“. Diese Werbung verstoße sowohl gegen die Arzneimittelpreisverordnung als auch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Durch das Angebot von Bonuszahlungen und Ersparnissen werde der einheitliche Apothekenabgabepreis (§ 78 Abs. 2 S. 2 AMG) unterlaufen.

  • veröffentlicht am 22. April 2010

    OLG Hamburg, Beschluss vom 15.01.2007, Az. 3 U 240/06
    § 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der mit Ergebnissen eines Warentests Werbung betreibt, angeben muss, in welcher Ausgabe der Fachzeitschrift FACTS die Bewertung erschienen war. Das OLG Nürnberg-Fürth hatte bezüglich der Quellenangabe ähnlich entschieden. Der Händler im konkreten Fall hatte einen PC-Drucker mit dem Testergebnis der Zeitschrift „Facts“ beworben, dabei aber nur „Facts – gut“ angegeben. (mehr …)

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