IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Februar 2011

    Die britische Analysefirma Envisional hat nach einem Bericht von heise eine Studie über den Datenverkehr im Internet angefertigt und dabei das Datenaufkommen in Bittorrent-Netzwerken, von File-Hostern und anderen Anbietern untersucht. Das – doch beeindruckende – Ergebnis ist, dass die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützen Materials 23,76 Prozent des Datenverkehrs im Internet ausmachen würden. Besonders verbreitet seien dabei die Bittorrent-Netzwerke. Bei den darüber verbreiteten Dateien handele es sich zu 99% um urheberrechtlich geschützte Werke und/oder Pornographie. Was wir dazu sagen? So lange dies so bleibt, ist ein Abnehmen des Abmahnungsaufkommens im Filesharing-Bereich nicht abzusehen und so mancher Nutzer von Tauschbörsen wird noch feststellen, dass es mit der „Anonymität“ im Internet in diesem Bereich nicht weit her ist.

  • veröffentlicht am 4. Februar 2011

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.08.2010, Az. 2-6 S 19/09
    § 823 Abs. 1 BGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein Hotelinhaber nicht für illegales Filesharing seiner Gäste als Störer haftet, wenn er seinen Gästen einen Internet-Zugang über ein drahtloses, unstreitig sicherheitsaktiviertes und verschlüsseltes Netzwerk anbietet und diese zuvor auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinweist. Eine auf eine solche Verletzung gerichtete Abmahnung des Rechteinhabers, wenn es sich für diesen erkennbar um einen Hotelbetrieb handelte, sei als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu bewerten, gegen welchen sich der Hotelinhaber verteidigen dürfe. Die Kosten für diese Verteidigung seien vom Abmahner zu ersetzen. Die Rechteinhaberin habe ohne die von ihr vorliegend zu erwartende Prüfung der Rechts- und insbesondere der Sachlage den Kläger abmahnen lassen. Sie hätte sich erst sichere Kenntnis von der tatsächlichen Lage verschaffen und im Zweifel eine Berechtigungsanfrage stellen können. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Andreas Pappert.

  • veröffentlicht am 14. Januar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2010, Az. 12 O 521/09
    §
    § 97, 31, 19a UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, von dem Filesharing in Tauschbörsen betrieben wurde, als Täter der Urheberrechtsverletzung anzusehen ist, wenn er lediglich behauptet, dass ein Dritter seinen Anschluss unberechtigt benutzt habe, dies allerdings nicht substantiiert. Es spreche eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich sei, welche durch ein bloßes Bestreiten nicht widerlegt werde. Aus diesem Grund wurde der Anschlussinhaber auch zum Schadensersatz für den Download diverser Musikaufnahmen verurteilt. Dieser betrug 300,00 EUR pro Musiktitel, wobei der GEMA-Tarif VR-W I als Schätzungsgrundlage diente. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier. Zur Schadensersatzhöhe führte das Gericht aus:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 27.12.2010, Az. 6 W 155/10
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass im Bereich Filesharing regelmäßig dann kein Handeln im gewerblichen Ausmaß – welches den Provider zur Auskunft über Anschlussinhaber nach gerichtlichem Beschluss verpflichtet – mehr gegeben ist, wenn z.B. bei Filmen oder Musikstücken oder -alben die relevante Verwertungsphase von ca. 6 Monaten abgelaufen ist. Dabei sei bei Filmen der Beginn dieser Verwertungsphase mit dem Beginn der Veröffentlichung auf DVD zu berechnen. Nach Ablauf dieser Frist bedürfe es besonderer Umstände, um ein Fortdauern der relevanten Verwertungsphase annehmen zu können. So könne bei einem fortdauernden besonders großen kommerziellen Erfolg des Werks die relevante Verwertungsphase noch nicht als beendet angesehen werden. Bei Musiktiteln sei dies beispielsweise der Fall, wenn diese auch nach Ablauf von 6 Monaten noch in den Top 50 der Verkaufscharts vertreten seien. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Dezember 2010

    LG Köln, Beschluss vom 01.12.2010, Az. 28 O 594/10
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Anschlussinhaber für unzureichend überwachte minderjährige Kinder, welche in ihrem Haushalt illegal Musiktitel down- und gleichzeitig uploaden, als sog. Störer verantwortlich ist. Im konkreten Fall wurde im Rahmen des richterlichen Ermessens für jeden Musiktitel  ein Schadensersatz in Höhe von 200,00 EUR festgelegt. Vgl. auch LG Hamburg, AG Halle oder AG Frankfurt a.M.

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 24.11.2010, Az. 28 O 202/10
    §§
    683 S. 1, 670 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass für das Filesharing von 3.749 Musikdateien ein Streitwert von 400.000,00 EUR angemessen ist. Dies entspricht etwa 106,00 EUR pro Titel. Auf diesen Betrag musste der Anschlussinhaber im vorgelegten Fall Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.454,60 EUR zahlen, obwohl er erwiesenermaßen nicht Täter der Urheberrechtsverletzungen war. Der volljährige Sohn hatte eingeräumt, die Titel in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt zu haben. Trotzdem hafte der Vater als Anschlussinhaber jedenfalls im Wege der Störerhaftung auf die Rechtsverfolgungskosten. Schadensersatz müsse er jedoch nicht entrichten. Der Störerhaftung könne er sich nicht entziehen, da er seinen Prüfungs- und Überwachungspflichten hinsichtlich seines Internetanschlusses nicht nachgekommen sei. Gerade als Polizeibeamter und Mitglied der polizeilichen Informations- und Kommunikationsgruppe für Onlinerecherche und Internetpiraterie sei dies von ihm aber zu erwarten gewesen. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Magdeburg, Urteil vom 04.11.2010, Az. 7 0 886/10
    § 97 UrhG

    Das LG Magdeburg hat im Wege des Anerkenntnisses einen Filesharer zur Unterlassung und zum Schadensersatz in Höhe von ursprünglich wohl ca. 700,00 EUR zzgl. einiger Kosten, insgesamt ca. 930,00 EUR, verurteilt. Der Beklagte war von der Rechtsanwaltskanzlei Schutt und Waetke abgemahnt worden. Warum er die Forderung im gerichtlichen Verfahren ohne weitere Verteidigung anerkannte, ist nicht bekannt.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 17.09.2010, Az. 28 O 508/10
    § 97a UrhG

    Das LG Köln hat per Anerkenntnisurteil einen Filesharer verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, ein Computerspiel ohne Zustimmung der Klägerin im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, insbesondere im Rahmen der Teilnahme an so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken. Der Beklagte wurde verurteilt, an die Klägerin 1.161,80 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Der Streitwert wurde auf 11.161,80 EUR festgesetzt. Was wir davon halten? Möglicherweise wurde auch in diesem Fall der Kollege oder die Kollegin, welche(r) das Anerkenntnis aussprach (vgl. § 78 ZPO), zu spät eingeschaltet. Schade eigentlich.

  • veröffentlicht am 15. Oktober 2010

    AG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2010, Az. 57 C 1571/09
    § 31 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat in einem Verfahren, in dem es um den Ersatz von Abmahnkosten und Schadensersatz wegen des so genannten Filesharings eines Musikwerks ging, die Aktivlegitimation der Klägerin verneint. Die Klägerin konnte nicht zur Zufriedenheit des Gerichts darstellen, dass ihr die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem streitigen Musikwerk übertragen worden waren. Sie legte eine schriftliche Vereinbarung in englischer Sprache („Heads of Agreement“) vor, ohne eine deutsche Übersetzung beizufügen. Diese konnte nach Auffassung des Gerichts nicht zur schlüssigen Darlegung oder zum Nachweis der ausschließlichen Rechteübertragung herangezogen werden. Auch bedeute die Formulierung „exclusive licensing contract“ nicht zwangsläufig die ausschließliche Übertragung der Nutzungsrechte. Auf das Urteil hingewiesen haben WDGK Rechtsanwälte.

  • veröffentlicht am 22. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 23.07.2010, Az. 6 U 31/10
    §§ 97 Abs. 1 S. 1, 19a, 69a UrhG i.V.m. §§ 249, 683 S. 1, 670 BGB

    Das OLG Köln hat in der Berufungsinstanz entschieden, dass Schadensersatz in Höhe von über 5.000,00 EUR sowie Anwaltskosten in Höhe von über 1.000,00 EUR für das Filesharing eines Computerprogramms angemessen ist. Die Rechteinhaberin hatte vorgetragen, dass die Lizenzen des streitgegenständlichen Programms am Markt mit ca. 4.000,00 EUR angeboten würden, der Beklagte gestand immerhin einen Preis von 1.250,00 EUR zu. Aufgrund der Verbreitung des Programms in einer Tauschbörse an eine unbekannte Anzahl von Nutzern sei nach den Ausführungen des Gerichts auch ein Vielfaches des Entgelts für eine Einzellizenz als Schadensersatz angemessen. Der Beklagte drang mit seinen Einwendungen nicht durch. Er hatte bestritten, das Programm heruntergeladen zu haben; durch auf seinem PC gefundene Registry-Einträge konnte jedoch eine Nutzung des Programms nachgewiesen werden. Die Behauptung, Vorbesitzer des gebraucht erworbenen PCs oder ein Virus/Trojaner sei für die Installation des Programms bzw. für die Registry-Einträge verantwortlich, sei nicht stichhaltig vorgebracht worden. Die Zuverlässigkeit von Internet-Recherchen hinsichtlich der IP-Adressen sei ebenfalls lediglich pauschal vorgetragen worden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I