IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Mannheim, Urteil vom 05.03.2010, Az. 7 O 142/09
    Art. 64 EPÜ i.V.m. § 139 Abs. 2 S.1 PatG i.V.m. §§ 840 Abs. 1, 421 ff. BGB

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass bei der Verletzung eines Patents für die Bezifferung des Schadensersatzes die Lizenzgebühren zu Grunde zu legen sind, die von der Patentinhaberin in einem Lizenzvertrag auf ihrer Webseite öffentlich vorgehalten werden. Diese Rahmenbedingungen sahen eine Standardrate vor, sowie vergünstigte Raten, die unter bestimmten Konditionen gewährt wurden. Das Gericht sprach der Klägerin Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie in Höhe der Standardrate zu. Die Konditionen für eine vergünstigte Lizenz habe die Beklagte als Verletzerin offensichtlich nicht erfüllt. Daran ändere sich auch nichts, wenn die Klägerin faktisch die Standardrate von keinem ihrer Lizenznehmer verlange und diese nur auf dem Papier existiere. Eine Privilegierung für den Verletzer komme nicht in Betracht. Die von der Beklagten vorgetragene systematische Einräumung von Sonderkonditionen für die Lizenznehmer der Klägerin sei im Übrigen nicht ausreichend substantiiert dargelegt worden.

  • veröffentlicht am 3. August 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.12.2007, Az. 11 W 58/07
    § 97 UrhG

    Das OLG Frankfurt hat in dieser schon etwas älteren Entscheidung ausgeführt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses seine Familienangehörigen bei der Nutzung dieses Anschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für zukünftige Rechtsverletzungen überwachen muss. Der Beklagte hatte gegen eine einstweilige Verfügung wegen des angeblichen illegalen Downloads von knapp 300 Musikstücken Widerspruch erhoben, da er zu der fraglichen Tatzeit Dienst gehabt habe und seine im Haushalt lebenden Kinder ebenfalls außer Haus gewesen seien. Das OLG entschied gegen die Klägerin, da diese der Einlassung des Beklagten, er sei nicht zu Hause gewesen,  nicht widersprochen habe, und auch nicht glaubhaft gemacht habe, dass er als Störer für die Rechtsverletzungen hafte. Dafür sei Voraussetzung, dass Prüfungspflichten verletzt worden seien. Dazu gehöre auch die Instruktion Dritter, die den Internetanschluss mitbenutzten. Eine Überwachung solcher Dritter, z.B. Familienangehöriger, sei aber lediglich erforderlich, sofern Anhaltspunkte bestünden, dass eie Gefahr für Rechtsverletzungen bestehe. Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkämen und darüber in den Medien umfangreich berichtet werde, habe ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb einen Anlass, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen. Ähnlich wie das OLG Frankfurt entschied bereits das LG Mannheim, strenger urteilte das LG Düsseldorf.

  • veröffentlicht am 14. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 07.07.2010, Az. 28 O 721/09
    § 5 Abs. 1 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Anwaltsschriftsatz – soweit er als Bestandteil einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung wiedergegeben wird – urheberrechtlich nicht geschützt ist. Der Beklagte habe sich bei der Wiedergabe des Antragsschriftsatzes im Rahmen seiner Veröffentlichung auch im Rahmen der zulässigen Wiedergabe gehalten, denn er habe den Schriftsatz im Rahmen der Wiedergabe der gegen ihn erlassenen einstweiligen Verfügung ersichtlich als deren Bestandteil veröffentlicht, er habe sie also als Teil des zitierenden und nach § 5 Abs. 1 UrhG schutzlosen Werks verwertet. Dabei sei es unerheblich, dass er den Beschluss in Teilen nicht 1 : 1 veröffentlicht, sondern den Verbotstenor verkürzt und die Entscheidung ohne Kostenentscheidung und die Namen der beteiligten Richter wiedergegeben habe. Auch dass er – insoweit wohl erläuternd – durch die Wendung „Verbundenen Antragsschrift“ gekennzeichnet habe, an welcher Stelle diese Wiedergabe beginne, sei im Zusammenhang mit der auszugsweisen Wiedergabe der Gerichtsentscheidung ohne Belang. Auch eine anprangernde Wirkung wurde in der Veröffentlichung des Urteils nicht gesehen.

  • veröffentlicht am 10. Juli 2010

    LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010, Az. 310 O 154/10
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG; § 8 TMG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der für das Filesharing von Musik- oder Filmdateien verwendete BitTorrent Server an das Internet anbindet, insbesondere den Datenverkehr zu dieser Webseite weiterleitet, zur Unterlassung verpflichtet ist. Den Streitwert des Verfahrens setzte die Kammer auf 290.000,00 EUR fest. Die Antragsgegner hätten für diese Rechtsverletzungen als sog. Störer einzustehen. Es sei ihnen möglich gewesen und jedenfalls nach den Abmahnungen der Antragstellerinnen auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern. Auf das Haftungsprivileg des § 8 TMG könnten sich die Antragsgegner nicht berufen, da dieses auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung finde (BGH GRUR 2004, 860 ff.; BGH GRUR 2007, 724 ff.; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 385f.; OLG Hamburg MMR 2009, 405ff.).

  • veröffentlicht am 15. Juni 2010

    BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 166/07
    §§ 97, 72, 19 a, 2, 15, 16 UrhG; 8 bis 10 TMG

    Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetplattform für eine Rezeptesammlung für die Einstellung urheberrechtswidrig erlangter Bilder durch die Nutzer dieser Plattform verantwortlich sein kann. Die Beklagten betrieben unter „www.chefkoch.de“ eine Webseite für Kochrezepte. Die Rezepte und dazugehörigen Bilder wurden durch Nutzer der Webseite eingesandt und durch die Betreiber nach Prüfung veröffentlicht. Dabei hatten einige Nutzer auch Bilder von der Webseite „www.marions-kochbuch.de“ kopiert und zur Illustration ihrer Rezepte verwendet. Die Betreiber und Ersteller der Lichtbilder von Marions Kochbuch nahmen nunmehr die Betreiber des Portals „Chefkoch“ auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch. Der BGH sprach Ihnen diesen Anspruch zu und führte aus, dass die Betreiber von „www.chefkoch.de“ sich die Inhalte auf dieser Seite zu eigen gemacht hätten und sich dadurch von den Betreibern beispielsweise einer Auktionsplattform oder eines elektronischen Marktplatz unterschieden, auf denen fremde Inhalte eingestellt werden (vgl. die Entscheidung des OLG Hamburg). Sie habe tatsächlich und nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen. Wir berichteten bereits über die Pressemitteilung des BGH zu diesem Thema. Zum Volltext:

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  • veröffentlicht am 7. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 01.04.2009, Az. 12 O 277/08
    §§ 97 Abs. 1, 72 Abs. 1, 19 a UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass es für die Annahme einer Urheberrechtsverletzung bei der unberechtigten Übernahme von Lichtbildern unerheblich ist, ob das Bild bzw. die Bilder als Ganzes oder nur in Ausschnitten wiedergegeben werden. Die Klägerin hatte Lichtbilder, an denen sie die alleinigen Nutzungsrechte erworben hatte, vor Nutzung in Ihrem Internetauftritt bearbeitet und nur den prägenden Bildausschnitt dargestellt. Die Beklagte hatte diesen prägenden Teil kopiert und nunmehr ihrerseits in ihrer Internetpräsentation genutzt. Das Gericht stellte klar, dass der Schutz für ein Lichtbild als Ganzes auch für Teile desselben gelte. Dem Urheberrechtsgesetz sei keine Einschränkung dahingehend zu entnehmen, dass in einem solchen Fall der Lichtbildner oder der Nutzungsrechtsinhaber die Rechte nach § 72 UrhG verliere. Es sei auch aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift nicht ersichtlich, aus welchen Gründen der prägende Teil der Fotografie schutzlos sein solle. Für die Höhe des Schadensersatzes legte das Gericht im Übrigen die Tarifgebühren der MFM-Tabelle zu Grunde.

  • veröffentlicht am 30. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

    LG Hamburg, Beschluss vom 09.03.2010, Az. 308 O 536/09
    § 890 ZPO

    Das LG Hamburg hat per Beschluss die Zahlung eines Ordnungsgeldes durch den Share-Hoster Rapidshare angeordnet. Den Betreibern von Rapidshare war es im Oktober 2009 per einstweiliger Verfügung des LG Hamburg wegen Urheberrechtsverletzung untersagt worden, diverse Musikstücke über ihre Plattform öffentlich zugänglich zu machen. Diese Musikstücke wurden durch die Klägerin jedoch erneut auf der Plattform – an anderer Stelle – gefunden, woraufhin die Verhängung eines Ordnungsgeldes beantragt wurde. Dies wurde vom Gericht in verhältnismäßig geringer Höhe von 1.500 EUR verhängt. Nach Auffassung des Gerichts sei es nicht ausreichend gewesen, neu hochgeladene Dateien mit den Dateien der Klägerin abzugleichen; auch die Einrichtung eines Wortfilters beim Upload genüge nicht für die Einhaltung der Überprüfungspflicht. Es hätten umfassende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die moderate Höhe des Ordnungsgeldes erklärte das Gericht dadurch, dass es sich um den ersten Verstoß gehandelt habe und davon auszugehen sei, dass Rapidshare sich zukünftig an die Unterlassungsverfügung halten werde.

  • veröffentlicht am 30. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 30.09.2009, Az. 5 U 111/08
    §§ 823; 1004 BGB; § 19a UrhG; §§ 7 Abs. 2, 10 TMG

    Das OLG Hamburg hat in diesem Urteil dem Share-Hoster Rapidshare weitestgehende Überprüfungspflichten für die von den Nutzern eingestellten Inhalte auferlegt, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Rapidshare sei verpflichtet, alle denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen geeignet seien. Dazu gehöre es u.a., bereits auffällig gewordene Nutzer intensiv zu überwachen und deren Uploads vor der Veröffentlichung zu überprüfen. Dafür sei es ggf. notwendig, Dateiarchive zu entpacken und die enthaltenen Dateien einzeln zu überprüfen. Weiterhin dürfe Rapidshare von auffälligen Nutzern keine verschlüsselten Dateien hosten, wenn eine Überprüfung des Inhalts dadurch nicht möglich sei. Schließlich müsse Rapidshare dafür Sorge tragen, dass alle Nutzer eindeutig identifiziert werden können, auch wenn dies eine Sperrung dynamischer IP-Adressen notwendig mache. Die Zumutbarkeit dieser weitgehenden Prüfungspflichten begründete der Senat damit, dass der Dienst Rapidshare kein schutzwürdiges Geschäftsmodell sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 23.03.2010, Az. 308 O 375/08
    §§ 2 Abs. 2; 74; 75; 77 Abs. 2; 78 Abs. 1 Nr. 1; 85 Abs. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat es dem Rapper Anis Mohamed Youssef Ferchichi (alias „Bushido“) untersagt, bestimmte Werke der französischen Gothic-Rock-Gruppe Dark Sanctuary „herzustellen, zu vervielfältigen und zu verbreiten bzw. herstellen, vervielfältigen und verbreiten zu lassen sowie die vorgenannten Aufnahmen öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen und/oder in irgendeiner Art zu bewerben und/oder auswerten bzw. bewerben zu lassen und/oder auswerten zu lassen.“ Dabei wies das Landgericht darauf hin, dass das Leistungsschutzrecht (Urheberrecht) der Gruppe bereits mit der unerlaubten Entnahme von sog. Samplen oder Loops verletzt werde. Dass Bushido sich nun selbst wegen Urheberrechtsverletzungen verantworten musste, hat auf seine Abmahntätigkeit im Filesharing-Bereich jedoch keinen Einfluss. Die gegen Tauschbörsennutzer vorgenommenen Abmahnungen dürften – von besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles abgesehen – rechtlich Bestand haben. Das Unterliegen Bushidos in dieser Klage stellt lediglich eine Ironie des Schicksals dar. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. März 2010

    BGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 122/08 und Az. I ZR 130/08
    § 97 UrhG

    Der BGH hat per Pressemitteilung seine Entscheidung bekanntgegeben, dass die Betreiber eines Nachrichtensenders und eines Internetportals Auskunft über die an dem Tag erzielten Werbeeinahmen erteilen müssen, an dem sie das urheberrechtlich geschützte Recht des Herstellers eines Videofilms durch dessen Veröffentlichung schuldhaft verletzt haben. Streitgegenständlich war der tödlichen Fallschirmsprung des Politikers Jürgen Möllemann. Relevanz dürfte diese Entscheidung aber selbstverständlich auch für die Streaming-Seiten haben, die fremdes Film- und Videomaterial unerlaubt wiedergeben und diesen kostenlosen Service mit Werbeeinblendungen in klingende Münze umwandeln. (mehr …)

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