IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Mai 2011

    Nach einem Bericht von PR Newswire hat eine „Koalition von Künstlern aus der Musik- und Filmbranche“ die Firmen CBS Interactive Inc. and CNET Networks, Inc., welche Portale für den kostenlosen Download von Software betreiben, wegen der massenhaften Verletzung von Urheberrechten („mass-scale copyright infringement“) vor einem Gericht in Los Angeles verklagt. Der Klagegrund: Internetnutzer hätten mehr als 220 Mio. Kopien der Filesharing-Client-Software LimeWire von den Download-Seiten heruntergeladen, was ca. 95 % aller Kopien von LimeWire entspräche, bis LimeWire gerichtlich verboten worden sei. Außerdem seien die Beklagten eine Hauptquelle für den Download anderer Filesharing-ClientSoftware, wie Frostwire (32 Mio. Downloads). Dass diese Sammelklage nicht nur rechtlich, sondern auch hinsichtlich des spiritus rectors der Klage ein gewisses Geschmäckle hat, berichtet Golem.

  • veröffentlicht am 28. April 2011

    Apple hat bei dem anhaltenden Versuch, den Begriff „App Store“ markenrechtlich schützen lassen, Gegenwind von Microsoft erhalten (wir berichteten). Nunmehr ist Apple wohl gegen Amazon vor dem United States District Court of Northern District of California gerichtlich vorgegangen, nachdem letzteres Unternehmen am 22.03.2011 den Amazon Appstore für Android Apps auf der Website www.amazon.com startete. Amazon hat sich gegen die Klage zur Wehr gesetzt und Widerklage („counterclaim“) erhoben mit dem Antrag, festzustellen, dass die Verwendung des Begriffs „app store“ durch Amazon nicht in die Marken- oder sonstigen Rechte Apples eingreife (hier).

  • veröffentlicht am 10. Februar 2011

    Nach einem Bericht von Heise haben die Motion Picture Association of America (MPAA) und die fünf größten Hollywood-Studios in den USA (Florida) den Sharehoster hotfile.com verklagt, da der Betreiber das Filesharing von gestohlenen Kinofilmen durch Bereitstellung notwendiger Server unterstützen würde. Nettes Wortspiel: „hot files“ bedeutet „heiße Dateien“, im übertragenen Sinne also „gestohlene Dateien“. In Deutschland haben ähnliche, gegen den Sharehoster rapidshare.com gerichtete gerichtliche Maßnahmen eher weniger Erfolg gehabt (vgl. OLG Düsseldorf 1, 2 und 3 sowie OLG Köln, aber auch OLG Hamburg), weswegen die Bundesrepublik schon auf der International Piracy Watch List aufgeführt wurde.

  • veröffentlicht am 5. Februar 2011

    Patent-Trolle, Patentjäger, Patenthaie oder Patentfreibeuter muten wie eine Plage an. Es handelt sich um Unternehmen, die Patente erwerben, ohne jemals die einem Patent zugrunde liegende technische Erfindung einsetzen zu wollen, nur um anschließend angeblich patentverletzende Unternehmen mit Schadensersatzklagen in schwindelerregender Höhe zu kostspieligen Vergleichszahlungen zu zwingen. Dem wollen nun US-Senatoren, gleichermaßen aus dem Lager der Demokraten und Republikaner, im Rahmen eines Gesetzesentwurfs zur Reformierung des US-Patentwesen entgegenwirken.  Der Patent Reform Act of 2011 soll es Unternehmen, die aus Patenten auf Schadensersatz klagen, vorschreiben, bei Klageerhebung die Methodologische Herleitung und entsprechend notwendigen Tatsachen für den geforderten Schadensersatz offenzulegen und ggf. zu beweisen. Zusätzlich soll das Gericht nur dann einen dreifachen Schadensersatz bewilligen, wenn der Kläger eine vorsätzliche Schädigung durch den Beklagten nachweisen kann. Insoweit soll ein „objektiv rücksichtsloses“ Verhalten entscheidend sein. Zitat „Infringement is not willful unless the claimant proves by clear and convincing evidence that the accused infringer’s conduct with respect to the patent was objectively reckless. An accused infringer’s conduct was objectively reckless if the infringer was acting despite an objectively high likelihood that his actions constituted infringement of a valid patent, and this objectively defined risk was either known or so obvious that it should have been known to the accused infringer.

  • veröffentlicht am 13. Januar 2011

    Ein äußerst interessanter Rechtsfall erreicht uns aus den Vereinigten Staaten. Dort versucht die Firma Apple Inc. derzeit, die Marke „App Store“ für ihren iOS-App Store im Rahmen einer Markenanmeldung zu monopolisieren. Die Microsoft Corporation hat hiergegen förmliche Einwände erhoben und in einem 27-seitigen Dokument (ohne Anlagen) sinngemäß erklärt, dass ein absolutes Schutzhindernis an der Wortkombination wegen Freihaltungsbedürftigkeit bestehe (vgl. zur deutschen Rechtslage § 8 Abs. 2 MarkenG), wie techflash zu berichten weiß. Fälle dieser Art sind nun aus unserer Sicht nichts Besonderes; interessanter ist schon die Argumentation Microsofts für die Freihaltungsbedürftigkeit: Die Bezeichnung des Begriffs „App Store“ werde gattungsmäßig („generic term“) für einen Softwareshop verwendet, was aus Zeitungsberichten, Blogs und Foren zu entnehmen sei, in denen der Begriff „App Store“ nicht für den Softwareshop Apples verwendet worden sei. Selbst Apple CEO Steve Jobs habe die Softwareshops von Google (Android Marketplace), Amazon oder Verizon allgemein als „App Stores“ bezeichnet. Zitat aus der Beschwerdeschrift von Microsoft (S. 1): (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. November 2010

    Nach übereinstimmenden Medienberichten ist die SAP AG von einem US-amerikanischen Gericht zu einer Strafzahlung von 1,3 Mrd. US-Dollar an Oracle verurteilt worden, der höchsten Strafzahlung, die jemals gegen ein Softwareunternehmen festgelegt wurde. Zuvor war eine achtköpfige Jury zu der Auffassung gelangt, dass die SAP-Tochter TomorrowNow durch unberechtigte Updates bei Oracle das Urheberrecht verletzt habe. Oracle war in seiner Forderung noch von einem Betrag von über 2 Mrd. US-Dollar ausgegangen. Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2010

    Das Unternehmen LimeWire hat per Pressemitteilung („LimeWire Today, and What’s in Store for the Future„) mitgeteilt, dass es sich auf Grund eines Gerichtsbeschlusses gezwungen sieht, die Tauschbörse Limewire in ihrer derzeitigen Form zu schließen. Man arbeite daran, die freie Tauschbörse in ein kostenpflichtiges Angebot umzuwandeln. Zitat: „As of today, we are required to stop distribution and support of LimeWire’s P2P file-sharing service as a result of a court-ordered injunction. … , at this time, we have no option but to cease further distribution and support of our software. … During this challenging time, we are excited about the future. The injunction applies only to the LimeWire product. Our company remains open for business. … Our team of technologists and music enthusiasts is creating a completely new music service that puts you back at the center of your digital music experience. We’ll be sharing more details about our new service and look forward to bringing it to you in the future.“ Auf der Website www.limewire.com findet sich der rechtliche Hinweis: „Legal Notice: This is an official notice that LimeWire is under a court-ordered injunction to stop distributing and supporting its file-sharing software. Downloading or sharing copyrighted content without authorization is illegal.

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2010

    Was hierzulande längst gang und gäbe ist, kommt in den USA offensichtlich erst jetzt zum Erwachen. Die Pornoindustrie im Wilden Westen hat sich anlässlich einer Tagung dazu entschlossen, gegen die kostenlose öffentliche Zugänglichmachung ihrer „Werke“ vorzugehen. Nachdem das Offline-Geschäft (etwa mit DVD) nahezu vollständig zusammengebrochen ist, soll nun die zarte Pflanze des Online-Geschäfts geschützt werden. Allein die zu ergreifenden Mittel sind noch strittig. Man ist sich derzeit noch unschlüssig, ob man lediglich die Betreiber der Piratenseiten, welche die Filme unautorisiert weiterverbreiten – hier sind insbesondere die sog. „Tube“-Betreiber ins Visier geraten – oder auch die Endabnehmer/Nutzer rechtlich zur Verantwortung zieht. Eine umfassenden Bericht über das Problem findet sich bei Spiegel Online (SPON).

  • veröffentlicht am 5. Oktober 2010

    Was im Eilverfahren durchgezogen wurde, soll nun nach Meldung der Electronic Frontier Foundation (EFF) – nach heftigen Protesten der Internetgemeinde – erst nach den Kongresswahlen im November 2010 stattfinden: Die Beratungen zum „Combating Online Infringement and Counterfeits Act“ (COICA). Mit dem Gesetzesvorhaben soll das US-Bundesjustizministerum ermächtigt werden, auch international Access-Provider, welche dem illegalen Filesharing von Musikstücken, Filmen und dergleichen nicht „adäquat“ Einhalt gebieten, bis hin zur Blockade negativ zu sanktionieren.

  • veröffentlicht am 23. September 2010

    Wie die cnet-News berichten, bemühen sich US-Senatoren um eine Gesetzesvorlage (Combating Online Infringement and Counterfeits Act), nach welcher das Justizministerium der USA (U.S. Department of Justice) Websites auf der ganzen Welt abschalten lassen können soll, welche sich dem illegalen Verbreiten von Filmen, Musik, Software oder anderem Geistigen Eigentum verschrieben haben. Die treibende Kraft des Vorhabens, Senator Patrick Leahy und Senator Orin Hatch ließen verlautbaren: „The Combating Online Infringement and Counterfeits Act will give the Department of Justice an expedited process for cracking down on these rogue Web sites regardless of whether the Web site’s owner is located inside or outside of the United States„. (mehr …)

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