Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. November 2023

    BGH, Urteil vom 26.10.2023, Az. I ZR 107/22
    § 5 MarkenG, § 12 S. 1 Alt. 2 BGB, Art. 14 GG, Art. 12 Abs. 1 GG

    Unterhält ein Rechtsanwalt eine Domain (energy-collect.de), die gleichlautend mit dem Namen eines Unternehmens ist (energy COLLECT GmbH & Co. KG), welcher nach Registrierung der Domain entstanden ist, und behauptet das Unternehmen, in der Unterhaltung der Domain liege eine unberechtigte Namensanmaßung, so sind im Rahmen der Interessenabwägung, wer die Domain nutzen darf, sämtliche wirtschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. Insoweit kommt auch ein wirtschaftliches Interesse an der Fortführung eines Weiterleitungsgebrauchs, um durch eine Verbesserung der Trefferquote und des Rankings der Zielseite in Suchmaschinen das Besucheraufkommen zu erhöhen, in Betracht (Fortführung von BGH, Urteil vom 24.04.2008, Az. I ZR 159/05 – afilias.de; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 06.11.2013, Az. I ZR 153/12 – sr.de). Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 27. November 2023

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.08.2023, Az. 6 W 24/20
    § 91 ZPO, § 140 Abs. 4 MarkenG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass in einer von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mitbetreuten markenrechtlichen Streitigkeit die Hinzuziehung eines Patentanwalts nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist und somit entsprechende Gebühren auch nicht zu erstatten seien. Der BGH habe die Erstattungsfähigkeit verneint, wenn die entsprechende Tätigkeit auch von dem bereits beauftragten Rechtsanwalt hätte vorgenommen werden können, was jedenfalls dann der Fall sei, wenn es sich um einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz handele (BGH GRUR 2012, 759 – Kosten des Patentanwalts IV). Aber auch im Übrigen habe der BGH hervorgehoben, dass es bei Kennzeichenstreitsachen nicht um naturwissenschaftliche oder technische Sachverhalte gehe, sondern dass es vielmehr oft entbehrlich sein werde, zusätzlich zu einem Rechtsanwalt auch noch einen Patentanwalt zu beauftragen. Es gebe zahlreiche Rechtsanwälte, die über besondere Sachkunde im Kennzeichenrecht verfügten und in der Lage seien, Mandanten ohne Hinzuziehung eines Patentanwalts in kennzeichenrechtlichen Angelegenheiten umfassend zu beraten (BGH GRUR 2011, 754 – Kosten des Patentanwalts II). Der Umstand, dass sich bei der Sache um eine komplexe oder bedeutsame Angelegenheit handelt, reiche für sich genommen nicht aus, um das Erfordernis einer Mitwirkung eines Patentanwalts darzulegen (BGH GRUR 2012, 756 – Kosten des Patentanwalts III). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. November 2023

    LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.09.2023, Az. 2-06 O 532/23
    Art. 9 UMV

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Markenrechtsverstoß nicht vorliegt, wenn ein Modelabel bei einer Modeschau Models Taschen und Accessoires eines Luxuswarenherstellers tragen lässt, um auf gesellschaftliche Klischees hinzuweisen, diese Taschen und Accessoires aber nicht selbst verkauft. Vorliegend würden Frauen, so die Kammer, die von Männern objektiviert werden und als gesellschaftliche „Accessoires“ und „Trophy Wives“ gesehen werden, dargestellt, die sich dadurch emanzipieren, dass sie sich genau diese Rolle zu eigen machen und Männer wiederum als „menschliche Bank“ („human bank account“, vgl. ebd.) für ihre Zwecke nutzen. Diese Nutzung der Luxusgüter sei von der Kunstfreiheit gedeckt. Auch werde die Marke der Antragstellerin nicht verunglimpft oder herabgesetzt. Vielmehr diene sie als der Bezugspunkt von Luxusgütern, den die Gesellschaft anstrebe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. November 2023

    OLG Köln, Urteil vom 21.06.2023, Az. 6 U 147/22
    § 242 BGB, § 314 Abs. 1 BGB, § 339 BGB

    Das OLG Köln hat für das vorliegende Verfahren entschieden, dass die Geltendmachung einer Vertragsstrafenforderung durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. rechtsmissbräuchlich war. Eine Täuschungshandlung des IDO durch aktives Tun oder Unterlassen lehnte der Senat zwar ab. Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe sei jedoch rechtsmissbräuchlich, weil eine Gesamtabwägung der vom Beklagen vorgetragenen und vom (klagenden) IDO in tatsächlicher Hinsicht nicht bestrittenen Indizien dafür sprechen, dass der IDO vorwiegend zu wettbewerbsfremden Zwecken und daher rechtsmissbräuchlich gem. § 242 BGB gehandelt habe, weil er trotz Kündigung der Unterwerfungsvereinbarung durch den Beklagten weiterhin Zahlung der Vertragsstrafe gefordert habe. Die Kündigung des strafbewehrten Unterlassungsvertrags durch den Beklagten sei gemäß § 314 Abs. 1 BGB möglich gewesen, weil die Aktivlegitimation des Klägers aufgrund einer Gesamtwürdigung mehrerer Indizien weggefallen sei. Dies wird in den Entscheidungsgründen näher ausgeführt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. November 2023

    LG Aachen, Urteil vom 27.07.2023, Az. 60 Qs 16/23
    § 202a Abs. 1 StGB

    Das LG Aachen hat entschieden, dass der Straftatbestand des Ausspähens von Daten gem. § 202a Abs. 1 StGB auch dadurch erfüllt werden kann, dass aus einer Software mittels Dekompilierung ein Quellcode erzeugt wird, aus dem das im Klartext hinterlegte Passwort entnommen wird. Für das geschützte Rechtsgut sei unerheblich, ob die Sicherung von Daten vor unberechtigtem Zugang schnell oder langsam, mit viel oder wenig Aufwand überwunden wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. November 2023

    BGH, Urteil vom 26.10.2023, Az. I ZR 135/20
    § 3a UWG, § 1 Abs. 4 PAngV a.F., § 7 S. 1 PAngV n.F.

    Der BGH hat entschieden, dass der Pfandbetrag für pfandpflichtige Getränke nicht in den Verkaufspreis einzurechnen, sondern vom eigentlichen Verkaufspreis gesondert anzugeben ist. Die Preisangabenverordnung setze die europäische Preisangabenrichtlinie ins deutsche Recht um und sei daher richtlinienkonform auszulegen. Der dem Begriff des Gesamtpreises entsprechende Begriff des Verkaufspreises in Art. 2 Buchst. a der Preisangabenrichtlinie enthalte  nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 29.06.2023, Az. C-543/21) nicht den Pfandbetrag. Dieser sei daher neben dem Verkaufspreis bzw. dem Gesamtpreis anzugeben. Die entsprechende Regelung in § 1 Abs. 4 PAngV a.F. (§ 7 S.1 PAngV n.F.) stelle dies in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht ausdrücklich klar. Die gesonderte Angabe von Verkaufspreis und Pfandbetrag ermögliche es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Preise von Waren besser zu beurteilen und leichter miteinander zu vergleichen. Zur Pressemitteilung Nr. 177/2023 des BGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. November 2023

    LG Bremen, Urteil vom 11.07.2023, Az. 9 O 1081/22
    § 3a UWG, § 5 UWG, § 94 WpHG

    Das LG Bremen hat entschieden, dass die Werbung einer Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlerin mit der Zusage „produktunabhängige Beratung“ wettbewerbswidrig ist, wenn die Vermittlerin nicht lediglich ein Honorar des Kunden erhält, sondern auch eine Provision der Versicherungsgesellschaft. Nach Maßgabe gesetzlicher Regelungen – wie etwa dem Wertpapierhandelsgesetz (§ 94) – könne eine Unabhängigkeit nur im Falle eines Honorarberaters angenommen werden. Das Gericht stellte klar, dass ein Finanzanlagenberater selbst dann nicht unabhängig sein könne, wenn er in Einzelfällen neben einer Provision ein Honorar vom Anleger erhalte.

  • veröffentlicht am 7. November 2023

    LG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2023, Az. 12 O 129/22
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 15 UrhG, § 16 UrhG, 19a UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Hotelunternehmen, welches Fotos eines Hotelzimmers im Internet hochlädt, um dieses zu bewerben, keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn in dem Hotelzimmer eine Fototapete zu sehen ist, die urheberrechtlich geschützt ist. Die Kammer entschied, dass eine urheberrechtswidrige Nutzung durch das Ablichten der Räume mit der an der Wand angebrachten Fototapete und das öffentliche Zugänglichmachen dieser Lichtbilder nicht festgestellt werden könne, eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung nicht vorliege und den geltend gemachten Ansprüchen jedenfalls der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehe. Die geltend gemachten Ansprüche könnten auch nicht aus einer Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts in Form des Urheberbenennungsrechts hergeleitet werden. Anders entschieden hatte in einem vergleichbaren Fall das LG Köln (LG Köln: Ferienhausvermieter begeht Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete). Die Kammer teilte allerdings ausdrücklich die Auffassung des Landgerichts Köln nicht, wenn es dort in den Entscheidungsgründen heiße, dass sich der Verkauf einer Fototapete auf den Vertragszweck der dinglichen Übereignung der Tapete beschränke. Es könne, so das Düsseldorfer Gericht, nicht außer Acht gelassen werden, dass der Verwendungszweck einer Tapete darin bestehe, Räume dauerhaft zu dekorieren, in denen Fotos erstellt würden und unter verschiedensten Umständen hiervon Bilder ins Internet gelangten, die Fototapeten also vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht würden. Es erscheine unabhängig davon, ob die Fototapete von einem Unternehmer oder einer Privatperson erworben werde, vollkommen fernliegend, dass eine entsprechende Nutzung ausgeschlossen oder von einer weiteren Lizensierung abhängig sei. Sowohl autorisierte Hersteller als auch der Fotograf verschlössen ihre Augen unredlich vor dem Offensichtlichen, wenn sie bei dem Verkauf der Fototapete nicht berücksichtigten, dass diese als Teil ihrer ordentlichen Nutzung abfotografiert und ins Internet gestellt werde. Sowohl bei dem Einsatz der Tapete in gewerblich genutzten Räumen als auch bei der Verwendung in Privaträumen komme es nahezu zwangsläufig dazu, dass Lichtbilder aus unterschiedlichsten Motiven gefertigt würden. So fertigten Hotelbesitzer oder Restaurantbetreiber Fotos von den Räumen, um ihre Räumlichkeiten in einer Online-Werbung, über einen Internetauftritt in Form der eigenen Webseite oder eines Auftritts in sozialen Netzwerken wie G oder J potentiellen Kunden zu präsentieren. Interessenten sollen sich so einen Gesamteindruck von dem Stil und der Atmosphäre der Räumlichkeiten verschaffen können. Eine Wandtapete präge den Gesamteindruck eines Raumes maßgeblich. Eine Fotografie eines Raumes ohne Abbildung der Wandtapete führe zu einer verfremdeten und verzerrten Darstellung des jeweiligen Raumes. Würde der Eigentümer einer Räumlichkeit die Fototapete retuschieren, so würde er sich in der Öffentlichkeit zu Recht der Kritik aussetzen, seine Räumlichkeiten anders zu bewerben, als diese sich in der Realität darstellen. Niemand könne erwarten, dass im Rahmen von Familienfeiern oder einer Weiterveräußerung Lichtbilder gefertigt würden, auf denen die Fototapete beseitigt, verhängt oder retuschiert werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2023

    LG Köln, Urteil vom 18.08.2022, Az. 14 O 350/21
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 15 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhG, § 19a UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Vermieter eines Ferienhauses, der Fotos des Ferienhauses auf Buchungsportalen zur Beschreibung hochlädt, eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn in einem der fotografierten Zimmer eine Fototapete zu sehen ist, die urheberrechtlich geschützt ist. Die Kammer entschied, dass der Vermieter, der über keine Nutzungsrechte an dem Bild auf der Fototapete verfügte, das Bild urheberrechtswidrig vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht habe. Anders entschieden hat in einem vergleichbaren Fall das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf: Hotel begeht keine Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2023

    OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 16.02.2022, Az. 3 U 3933/21
    § 5 Abs. 2 MarkenG, § 14 Abs. 3 Nr. 6 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG 

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass bereits die Präsentation von Produkten auf einer Messe unter Verwendung eines Unternehmenskennzeichens eine markenrechtswidrige Werbung darstellt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Aussteller beabsichtigt, den deutschen Markt zu adressieren, oder ob die präsentierten Produkte in Deutschland verkehrsfähig sind. Die von der Beklagten angeführte Entscheidung BGH, Urteil vom 23.02.2017, Az. I ZR 92/16 – Mart-Stam-Stuhl) sei nicht anwendbar, da diese einen urheberrechtlichen, nicht markenrechtlichen Kontext gehabt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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