Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Düsseldorf: Allgemeine Angaben über weitere Nutzer eines Internetanschlusses erschüttern nicht die Tätervermutung bzgl. des Anschlussinhabersveröffentlicht am 12. Oktober 2015
AG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.2015, Az. 10 C 20/15
§ 97 Abs. 2 S.1 UrhG, § 97 a Abs. 1 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass es zur Erschütterung der Tätervermutung hinsichtlich des Anschlussinhabers in einem Filesharing-Prozess nicht genügt, wenn dieser vorträgt, welche Personen im Verletzungszeitraum ebenfalls Zugang zum Internetanschluss hatten. Er hätte das konkrete Nutzungsverhalten der weiteren Personen am Verletzungstag darlegen müssen sowie die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Nutzer bzw. deren Musikgeschmack, da hier ein Musikalbum streitgegenständlich war. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Koblenz: Zu spätes Verteidigungsvorbringen in Filesharing-Angelegenheit führt zum Unterliegen im Prozessveröffentlicht am 9. Oktober 2015
AG Koblenz, Urteil vom 19.02.2015, Az. 152 C 2936/14
§ 97 Abs. 1, Abs. 2 UrhG, § 97a UrhG, § 296 Abs. 1 ZPODas AG Koblenz hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, der des illegalen Filesharings bezichtigt wird, das gegen ihn geführte Gerichtsverfahren verliert, wenn er sich im Rahmen der Klageerwiderungsfrist zu den streitgegenständlichen Vorwürfen nicht äußert, sondern es vorzieht, erst im Gerichtstermin zu der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung vorzutragen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Frankfurt a.M.: Ein nicht hinreichend individualisierter Mahnbescheid hemmt nicht die Verjährung – Filesharingveröffentlicht am 28. September 2015
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.10.2014, Az. 32 C 2305/14
§ 97 UrhG, § 97a UrhG; § 195 BGB, § 852 S. 2 BGBDas AG Frankfurt hat entschieden, dass ein Mahnbescheid über Schadensersatz- und Kostenforderungen wegen illegalen Filesharings, welcher nicht hinreichend Bezug auf den streitgegenständlichen Vorfall nimmt, die Verjährung nicht hemmt. Vorliegend war im Mahnbescheid weder das Datum des Vorfalls noch das Datum der Abmahnung aufgeführt. Auch das verwendete Aktenzeichen korrespondierte nicht mit dem Aktenzeichen der Abmahnung. Die Verjährung sei demnach nach 3 Jahren eingetreten, eine 10-jährige Verjährungszeit gemäß § 852 S. 2 BGB gelte bei Schadensersatzforderungen aus Filesharing nicht. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Düsseldorf: Filesharing – Kein Schadensersatzanspruch des Lizenzgebers, wenn dieser keine Rechte zur Internet-Verwertung besitztveröffentlicht am 23. September 2015
AG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2015, Az. 57 C 9732/14
§ 97 UrhG; § 287 ZPODas AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Inhaber von Nutzungsrechten keine Ansprüche gegen einen Verletzer wegen illegalen Filesharing geltend machen kann, wenn er die Rechte zur Internet-Verwertung eines Werkes gerade nicht besitzt. Ist er lediglich Inhaber der Rechte zum DVD-Vertrieb eines Films, komme eine Lizenzanalogie zur Berechnung von Schadensersatz nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Frankenthal: Kein Urheberrechtsverstoß, wenn bei Filesharing nicht die ganze Datei, sondern nur ein Fragment übertragen wirdveröffentlicht am 16. September 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 11.08.2015, Az. 6 O 55/15
§ 97 UrhGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass ein Urheberrechtsverstoß ausscheidet, wenn bei illegalem Filesharing nicht eine vollständige und lauffähige, das fragliche Werk beinhaltende Datei zum Download bereitgestellt worden ist, sondern nur Fragment (Bruchteil), der für sich nicht nutzbar bzw. lauffähig ist. Bei einem solchen, nicht lauffähigen und konsumierbaren Dateiteil handele es sich um „Datenmüll“, so dass keine – auch nur teilweise – Nutzung des geschützten Werkes vorliege. Der Rechteinhaber habe substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die übertragene Datei voll lauffähig gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- LG Frankenthal: Urheberrechtliches Auskunftsverfahren muss sich gegen Netzbetreiber und Reseller richten, sonst Beweisverwertungsverbotveröffentlicht am 15. September 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 11.08.2015, Az. 6 O 55/15
§ 101 Abs. 9 UrhGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass eine Auskunft über den Inhaber eines Internetanschlusses dem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn das Auskunftsverfahren nur gegen den Netzbetreiber gerichtet war, nicht aber (auch) gegen den Vertragspartner des Anschlussinhabers („Reseller“). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Filesharing – Für Altfälle gilt weiterhin der fliegende Gerichtsstandveröffentlicht am 15. Januar 2014
LG Hamburg, Urteil vom 13.12.2013, Az. 308 S 25/13
§ 32 ZPO; § 104 a UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der am 09. Oktober 2013 in Kraft getretene § 104 a UrhG, der in sog. Filesharing-Fällen die Zuständigkeit des Gerichts am Wohnort des Beklagten festlegt, nicht für Altfälle gilt, die vor diesem Datum rechtshängig geworden sind. Für diese Altfälle gelte weiterhin die allgemeine Vorschrift § 32 ZPO, der eine Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen im Internet im gesamten Bundesgebiet zur Folge habe, den sog. fliegenden Gerichtsstand.
- AG München: Der Vermieter haftet garantiert nicht für das illegale Filesharing seines Mieters, wenn er es beweistechnisch schafft, sich in einem Kreis in die Ecke zu setzenveröffentlicht am 1. Februar 2013
AG München, Urteil vom 15.02.2012, Az. 142 C 10921/11
§ 97 UrhGDas AG München hat in einer inhaltlich seltenen Entscheidung geurteilt, dass ein Vermieter, der seinem Mieter einen WLAN-Zugang verschafft, welchen der Mieter dann weisungswidrig zu illegalem Filesharing missbraucht, nicht für die damit verbundenen Urheberrechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Entscheidung beruht im Wesentlichen auf dem Umstand, dass der beklagte Vermieter anhand einer Kassenquittung sekundengenau beweisen konnte, dass er zum zwei Jahre (!) zurückliegenden Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung an der Kasse eines Baumarktes Tapezierzubehör erworben hatte und zudem einige Freunde als Zeugen benennen, welche die auswärtige Tapezieraktion dem Gericht in allen Einzelheiten zu schildern wussten. Darüberhinaus ließ er seine Arbeitgeberin mit einer minutiösen Auflistung seiner Arbeitszeiten im fraglichen Tatzeitraum glänzen. Vor diesem Hintergrund war es dann von eher nachrangiger Bedeutung, dass der Vermieter zusätzlich mit dem Mieter im Mietvertrag eine Nutzungsbeschränkung des WLAN-Zugangs vereinbart hatte (kein illegales Filesharing). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Filesharing – Klage gegen Anschlussinhaber erneut gescheitertveröffentlicht am 2. November 2012
LG Köln, Urteil vom 24.10.2012, Az. 28 O 391/11
§ 683 BGB, § 670 BGB; § 97 UrhGDas LG Köln hat erneut entschieden, dass ein Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer für einen Musikupload in Tauschbörsen haftet. In diesem Fall konnte der Beklagte nachweisen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt mit der Familie im Urlaub und der Computer/Router vom Stromnetz getrennt war. Erst kürzlich hatte das LG Köln (hier) ebenfalls ein Haftung des Anschlussinhabers abgelehnt, in jenem Fall, weil eine Nutzung durch Familienangehörige nicht ausgeschlossen und eine Verletzung von Prüf- und Kontrollpflichten nicht nachgewiesen werden konnte. Das LG Düsseldorf stellt an den Nachweis einer Täterschaft ebenfalls erhöhte Anforderungen (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- AG München: Filesharing – Keine Reisekostenerstattung für den Kläger, wenn er ohne besonderen Grund am anderen Ende Deutschlands klagtveröffentlicht am 20. Juli 2012
AG München, Beschluss vom 10.07.2012, Az. 142 C 32827/11
§ 32 ZPO, § 91 ZPODas AG München hat entschieden, dass die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten in einem Filesharing-Fall, bei dem auf Grund des „fliegenden Gerichtsstandes“ ein weit entferntes Gericht gewählt wurde, nicht zu erstatten sind. Vorliegend war die klagende Partei im Ausland (Großbritannien) ansässig und wurde von einem Kieler Rechtsanwalt vertreten. Dieser erhob Klage in München. Dies ist ihm auf Grund des sog. fliegenden Gerichtsstandes bei Urheberrechtsverletzungen im Internet auch erlaubt – nur müsse er, nach Ansicht des AG München, für die Reise dorthin selbst aufkommen, wenn kein besonderer sachlicher Grund oder örtlicher Bezug der Wahl des Gerichtsortes zu Grunde liegt und ein anderer kostengünstigerer Gerichtsort ohne Weiteres hätte in Anspruch genommen werden können. In diesem Fall liege ein Verstoß gegen das Gebot der Prozessökonomie (= so kostengünstig wie möglich prozessieren) vor. (mehr …)