IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. November 2015

    BGH, Urteil vom 19.11.2015, Az. I ZR 149/14
    § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Karnevalskostüm, welches Pippi Langstrumpf nachbildet, keine wettbewerbswidrige Nachahmung der gleichnamigen Romanfigur darstellt. Im Streitfall sei zwar erkennbar, dass eine Anlehnung an Pippi Langstrumpf bestehe, jedoch sei die Übereinstimmung zwischen den Merkmalen, die die Romanfigur der Pippi Langstrumpf ausmachten, und der Gestaltung des Kostüms so gering, dass keine Nachahmung vorliege. Zur Pressemitteilung Nr. 190/2015 hier.

  • veröffentlicht am 23. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 20.02.2015, Az. 6 U 131/14
    § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 23 S. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Urnen, welche mittels einer Airbrush-Mischtechnik mit Motiven versehen werden (z.B. Landschaft mit Hirsch), als Werke der angewandten Kunst dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Bei nachgeahmten Motiven, welche sich als unfreie Bearbeitungen darstellen, bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Mai 2015

    AG Kassel, Urteil vom 05.02.2015, Az. 410 C 5684/13
    § 138 Abs.1 ZPO

    Das AG Kassel hat dazu entschieden, was ein Rechtsanwalt, der Schadensersatz wegen rechtswidriger Nutzung seiner AGB verlangt, substantiiert darzulegen hat. Die Begründung des Amtsgerichts ist mitunter abenteuerlich. Der Hinweis „Typischerweise wird die Schaffung von solchen Klauselwerken im Mandatsverhältnis nach den Regularien des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes honoriert“ zeugt von einer ganz erheblichen Distanz der entscheidenden Abteilung zur Rechtsberatungspraxis. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Celle, Beschluss vom 27.08.2014, Az. 10 UF 183/14
    § 1 GewSchG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass einem 79-jährigen Rentner, der bereits mehrfach wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, auferlegt werden kann, sich einem 14-jährigen Mädchen nicht mehr auf weniger als 50 m zu nähern und sich von bestimmten öffentlichen Plätzen (Supermarkt, U-Bahn-Haltestelle etc.) zu bestimmten Uhrzeiten fernzuhalten, in denen sich das Mädchen dort aufhält. Zur Pressemitteilung vom 03.12.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. November 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 02.10.2014, Az. 14 O 333/13
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass militärische Lagepläne, wie sie die Bundeswehr / das Verteidigungsministerium als „Unterrichtung des Parlaments“ (UdP) vorlegt, urheberrechtlich geschützt sind. Daher könne eine Zeitung, die „geleakte“ UdPs online gestellt hatte, auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Zwar bestehe kein Schutz der inhaltlichen Informationen als Sprachwerk, da es sich dabei um eine Sammlung von Fakten und Tatsachen handele. Jedoch weise die Darstellungsform (Aufbau und Aufbereitung) eine hinreichende geistige Schöpfungshöhe auf. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-20 U 174/12
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass in der unerlaubten wörtlichen Übernahme eines langen Werbetextes eine Urheberrechtsverletzung liegt. Zwar beschreibe der Text vorliegend hauptsächlich Produkteigenschaften, jedoch liege in der Gesamtheit des Textes (z.B. Reihenfolge der Beschreibungen, Auswahl der Formulierungen) eine geistige Schöpfung, so dass Urheberrechte entstehen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. September 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2013, Az. 6 U 11/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9a UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass das Rillendesign von Koffern eines Herstellers, welches in verschiedenen Koffer-Serien als charakteristisches Merkmal erkennbar ist und jahrzehntelang ausschließlich von diesem Hersteller verwendet wurde, dem ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz unterfällt. Eine nahezu identische Nachahmung könne daher untersagt werden, weil eine Herkunftstäuschung vorliege. Diese könne auch nicht durch eine Kennzeichnung aufgehoben werden, wenn diese nicht – ebenso wie das Rillen-Design selbst – bereits aus größerer Entfernung erkennbar sei. Es gebe auch genug Spielraum für andere Gestaltungen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt, Urteil vom 25.05.2013, Az. 6 U 204/11
    § 4 Nr. 9 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein ehemals patentgeschütztes Erzeugnis, dessen Schutzfrist abgelaufen ist, nur dann dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unterfällt, wenn die vom Verkehr gehegten Herkunfts- oder Gütevorstellungen an Merkmale des Produkts anknüpfen, die von der patentierten technischen Lösung unabhängig sind. Dies müssten Merkmale sein, die frei wählbar bzw. austauschbar seien, denn die Nachahmung einer technischen Lösung nach Ablauf der Schutzfrist ist gerade nicht unlauter. Würde man ergänzenden Leistungsschutz für die technische Lösung gewähren, würde dies eine systemwidrige Verlängerung des Patentschutzes über das Wettbewerbsrecht bedeuten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2013

    OLG Hamburg, Urteil vom 17.10.2012, Az. 5 U 166/11
    §§ 97 Abs. 1 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass keine Verletzung des Urheberrechts vorliegt, wenn Idee und Thema einer bestehenden Fotocollage einer Werbeagentur für die Erstellung einer neuen Collage übernommen werden. Bei ausreichendem Abstand zum Originalwerk sei von einer freien Benutzung auszugehen. Nach den Umständen des Einzelfalls ist hier von einer verletzenden Werksübernahme abzugrenzen. Zitat aus den Gründen:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Az. 6 U 53/12 – nicht rechtskräftig
    § 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Fernseh-Werbung für Fruchtgummi, in welcher angekündigt wird, dass man beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von ca. je 1 € die Originaleinkaufsbelege einsenden und so die Chance erlangen könne, einen von 100 „Goldbärenbarren“ im Wert von 5.000 € zu gewinnen, wettbewerbswidrig ist, weil darin eine unzulässige Kopplung von Warenabsatz und Gewinnspiel liegt. Die Werbung richte sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die besonders schutzbedürftig seien. Für die Beurteilung der Unlauterkeit komme es auf den Einzelfall an; hier liege sie vor, da Minderjährigen eine unrealistische Korrelation von Mehreinkauf und Gewinnchance vorgespiegelt werde und sie dadurch zu einem Kauf über Bedarf angeregt würden. Zitat:

    (mehr …)

I