IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. März 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2005, Az. I-20 U 14/05
    § 12 BGB; § 15 MarkenG

    Das OLG Düsseldorf hat einem Unternehmen untersagt, die Internet-Domain www.afilias.de „zu nutzen und/oder reserviert zu halten.“ Hierin eine Beeinträchtigung berechtigter Interessen im Sinne des § 12 BGB, weil das Unternehmen als Nichtberechtigter ein fremdes Kennzeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „de“ benutzt und sich damit unbefugt ein Recht an diesem Namen angemaßt habe. Geklagt hatte die Firma Afilias LLC. Ein derartiger unbefugter Namensgebrauch liege grundsätzlich schon in der Registrierung, weil bereits damit die den berechtigten Namensträger ausschließende Wirkung einsetze. Entgegen der Auffassung des Landgerichts könne nicht darauf abgestellt werden, dass der Beklagte als erster die fragliche Domain habe registrieren lassen. Durch die Registrierung als solche habe der Beklagte kein „Eigentum“ an der Internet-Adresse erworben, selbst noch ein sonstiges absolutes Recht an der Domain, insbesondere kein Kennzeichenrecht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. März 2010

    Das Verfahren zu den neuen generischen Top-Level-Domains ist noch nicht einmal in trockenen Tüchern, da erscheint Canon bereits mit der Forderung, die ICANN möge ihr die Top-Level-Domain „.canon“ einrichten. Die Japaner gehen davon aus, die TLD ab Mitte 2011 nutzen zu können (Golem). Bevor nun wieder jedermann loszieht und sich in wildesten Träumen seine eigene TLD ausdenkt sei auf zweierlei Punkte hingewiesen. Die Einrichtung der TLD wird 1) voraussichtlich erheblich mehr kosten, als Hinz zu investieren bereit oder Kunz sogar in der Lage ist, zu bezahlen. 2) Es gab bereits frühzeitig einige „Empfehlungen„, die bei gehöriger Berücksichtigung dem wilden Gedankentreiben schnell ein Ende bereiten dürfte. Freihaltebedürftige Begriffe oder Begriffe, die als TLD verwendet, technische Konflikte nach sich zu ziehen drohen, sollen nicht registriert werden können.

  • veröffentlicht am 8. März 2010

    BGH, Urteil vom 18.06.2009, Az. I ZR 47/07
    § 5 Abs. 1, Abs. 3 MarkenG

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass Titelrechte gemäß § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG an der Bezeichnung „eifel-zeitung“ in der Schreibweise mit und ohne Bindestrich erworben werden können, wenn unter den gleichlautenden Domainnamen seit mehreren Jahren eine Internetzeitung verbreitet wurde. Grundsätzlich könne durch die Benutzung eines Domainnamens eine geschäftliche Bezeichnung erworben werden, wenn der Verkehr in der als Domainnamen gewählten Bezeichnung bei einem Unternehmenskennzeichen einen Herkunftshinweis und bei einem Werktitel ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen und nicht nur eine Adressbezeichnung sehe (zum Unternehmenskennzeichen BGH, Urt. v. 22.7.2004 – I ZR 135/01, GRUR 2005, 262, 263 = WRP 2005, 338 – soco.de; Urt. v. 24.2.2005 – I ZR 161/02, GRUR 2005, 871, 873 = WRP 2005, 1164 – Seicom; zum Werktitel OLG München GRUR 2001, 522, 524; Baronikians, Der Schutz des Werktitels, Rdn. 20; Bettinger in Bettinger, Handbuch des Domainrechts, DE 754 f.; Brockmann in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, Teil 2, Kap. 2 Rdn. 457; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 5 Rdn. 84).

  • veröffentlicht am 5. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Vergleich vom 16.12.2009, Az. 12 O 131/09
    § 97 Abs. 1, Abs. 2 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat im Rahmen eines protokollierten Vergleichs darauf hingewiesen, dass in der urheberrechtswidrigen Spiegelung von Inhalten auf zwei unterschiedlichen (deutschen) Domains zwei individuelle Rechtsverstöße zu sehen sind. Bei der Spiegelung wird der Inhalt, welcher unter einer Domain vorgehalten wird, in identischer Form unter mindestens einer weiteren Domain vorgehalten. Nicht thematisiert wurde das sog. Re-Routing, bei dem der Nutzer, bei Aufruf einer bestimmten Domain, automatisch auf eine andere Domain umgelenkt wird.

  • veröffentlicht am 27. Januar 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 24.09.2009, Az. 3 U 43/09
    §§ 12, 823 BGB; 5, 15 MarkenG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Registrierung einer Domain auf den Namen „www.stadtwerke-uetersen.de“ eine unberechtigte Namensanmaßung darstellt, auch wenn das gleichnamige kommunale Versorgungsunternehmen erst mehrere Monate nach Domain-Registrierung gegründet und eingetragen wird. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die Registrierung der Domain lediglich den Zweck habe, eine Vorratsdomain zu erlangen, die bei Bedarf an das gleichnamige Unternehmen verkauft werden könne. Der beklagte Domaininhaber habe schutzfähige Interessen der Klägerin verletzt. Die Behauptung, der Beklagte habe auf der Domain die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke sowie Bauwerke der Stadt Uetersen präsentieren wollen, erachtete das Gericht als vorgeschoben, da sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz bereits der Verkaufswille ergebe.

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  • veröffentlicht am 18. Januar 2010

    OLG München, Urteil vom 13.08.2009, Az. 6 U 5869/07
    §§ 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2; 15 Abs. 4, Abs. 2 MarkenG

    Das OLG München hat entschieden, dass der Betreiber von sedo.de, einem Domain-Handelsplatz mit im Jahre 2006 mehr als sechs Millionen zum Verkauf stehender Domains, nicht ohne Weiteres für Markenrechtsverletzungen (hier: der Marke „Tatonka“) in Anspruch genommen werden kann, die Dritte bei Registrierung der geparkten Domain begehen. Dies käme erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes in Betracht, nach Entstehen einer dadurch erwachsenden Prüfungspflicht. Die (rechtsanwaltlichen) Kosten der Erstabmahnung trägt demnach der Abmahner selbst. Sedo erzielt mit dem Hosting der Domains über geschaltete Werbeeinblendungen erhebliche Erlöse. Sobald die Betreiber indes von Dritten darauf hingewiesen werden, dass ein Domainverkäufer durch sein Verkaufsangebot oder im Rahmen des Domain-Parking-Programms Rechte Dritter verletzt, entfernt sie die Domain und setzt sie auf eine sog. „Blacklist“, die eine nochmalige Registrierung verhindert. (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Dezember 2009

    LG Köln, Urteil vom 03.09.2009, Az. 81 O 128/09
    §§ 4; 14; 19 MarkenG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Domain, die zum gewerblichen Betrieb einer Website benutzt wird, mittels derer Textilien verkauft werden, Markenrechte entwickeln kann, selbst wenn die Domain nicht als Marke eingetragen worden ist. Im vorliegenden Fall stritten sich die Inhaber um die Domain joesnyder.de. Der Verfügungskläger hatte eine Marke „Joe Snyder“ für Textilwaren angemeldet, während der Verfügungsbeklagte bereits deutlich früher begonnen hatte, unter der Domain „Joe Snyder“ Textilwaren anzubieten und zu bewerben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Braunschweig, Urteil vom 22.12.2009, Az. 2 U 164/09
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Braunschweig hat eine einstweilige Verfügung des LG Braunschweigs, erwirkt durch die Stiftung Warentest (test.de), gegen die Benutzung der Domain tests.de aufgehoben. Auf www.tests.de wurden zuvor Waren- und Dienstleistungstests veröffentlicht. Das LG Braunschweig erließ eine einstweilige Verfügung und bestätigte im Widerspruchsverfahren die Unterlassungsverfügung, dass die Domain für die Veröffentlichung von Waren- und Dienstleistungstests genutzt werde (LG Braunschweig, Beschluss vom 06.05.2009, Az. 9 O 674/09 (84). Gegenwärtig ist auf www.tests.de noch die Erklärung der Betreiber zu lesen: „Aufgrund einer einstweiligen Verfügung der Stiftung Warentest, die den Begriff ‚tests‘ zur Beschreibung von Waren- und Dienstleistungstests für sich monopolisieren will, mussten wir unsere Internetpräsenz vorübergehend vom Netz nehmen. Wir gehen gegen die einstweilige Verfügung vor. …“

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2009

    BGH, Urteil vom 18.06.2009, Az. I ZR 47/07
    §§ 5, 15 MarkenG; 16 UWG

    Der BGH hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die Benutzung eines Domainnamens den Erwerb einer geschäftlichen Bezeichnung generieren könne, wenn der Verkehr in der gewählten Bezeichnung bei einem Unternehmenskennzeichen einen Herkunftshinweis und bei einem Werktitel ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen sehe. Jedoch setze der Schutz geschäftlicher Bezeichnungen nach dem Markengesetz einen befugten Gebrauch dieser Bezeichnung voraus. Im streitigen Fall war es der Klägerin in einem vorherigen Rechtsstreit mit der Beklagten verboten worden, Druckerzeugnisse unter dem Namen „Eifel-Zeitung“ herauszugeben. Dieses Urteil war noch in Kraft und vollstreckbar, als die Domain „www.eifel-zeitung.de“ angemeldet und für eine Onlinezeitung genutzt wurde. Erst durch eine spätere Entscheidung wurde die Verbotswirkung des Urteils aufgehoben worden, als die Vollstreckung für unzulässig erklärt wurde.

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  • veröffentlicht am 30. November 2009

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.04.2009, Az. 2-6 O 706/08
    §§ 10; 280 MarkenG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die DENIC nicht generell verpflichtet ist, mögliche Verletzungen von Rechten bereits registrierter Domaininhaber durch sogenannte Tippfehler-Domains zu überprüfen. Dies sei indes nur der Fall bei offenkundigen und aus der Sicht der Registrierungsstelle eindeutigen Rechtsverstößen. Geklagt hatte Deutschlands „größte Fluggesellschaft“. Seit 2008 verfolgte die Klägerin bei über 30 bei der Beklagten registrierten bzw. von ihr vergebenen Domains (vermeintliche) Verletzungen ihrer Kennzeichenrechte. Die Klägerin war der Ansicht, die Rechtswidrigkeit der von ihr angeführten Domains sei offensichtlich. Sie behauptete, deren Admin-C seien regelmäßig nicht existent oder nicht auffindbar gewesen. Angebliche Firmendaten oder Angaben über einen vermeintlichen Wohnsitz des Admin-C seien gegenüber der Beklagten frei erfunden. (mehr …)

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