IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Mai 2023

    Erstbegehungsgefahr
    OLG Dresden, Beschluss vom 07.06.2021, Az. 4 W 235/21

    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass die für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch notwendige Erstbegehungsgefahr noch nicht vorliegt, wenn der Kunde eines Onlinemarketing-Agentur lediglich droht, er werde eine Online-Kampagne starten, in der er die Geschäftspraktiken der Agentur anprangern werde, wenn sie, die Agentur sich im Hinblick auf eine Vertragsanpassung nicht kompromissbereit zeige. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Mai 2023

    Referenzkunde
    LG Bielefeld, Urteil vom 23.11.2021, Az. 15 O 104/20
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass eine sog. Profilerin und die GmbH, deren Geschäftsführerin sie war, auf ihrer Website Kunden (hier: eine Versicherung) nicht namentlich als Referenzen aufführen dürfen. Dies greife in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Kundin ein, ein sonstiges Recht gem. § 823 Abs. 1 BGB. Das Unternehmenspersönlichketisrecht stellt eine besondere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Die Kundin, so die Kammer, werde durch die Angabe ihres Namens in der Rubrik „Kunden & Referenzen“ durch die Beklagte in der Sozialsphäre ihres Persönlichkeitsrechts betroffen, da die Beklagte damit jedenfalls zum Ausdruck bringe, mit der Kundin in der Vergangenheit zusammengearbeitet zu haben. Dadurch werde der Name der Kundin unerlaubt in einen Zusammenhang zu dem vielgestaltigen Leistungsangebot der Beklagten und ihrem öffentlichen Auftreten gesetzt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. März 2023

    LG München I, Endurteil vom 20.11.2019, Az. 11 O 7732/19
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG

    Das LG München I hat entschieden, dass eine Ein-Sterne-Bewertung (hier: einer Rechtsanwaltskanzlei) eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, wenn der Bewertende nie Kunde (hier: Mandant der Kanzlei) war. Mit seiner Bewertung behaupte er wahrheitswidrig, so die Kammer, in einer für die Bewertung der angebotenen Leistung der Rechtsanwaltskanzlei relevanten Art und Weise und nicht nur als gegnerische Partei mit dieser in Kontakt gekommen zu sein. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 5. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 28.09.2022, Az. VIII ZR 319/20
    Art. 2 GG, Art. 5 GG, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer, der ein Produkt über die Internetplattform eBay verkauft, einen Anspruch gegen den Käufer auf Entfernung einer von diesem abgegebenen negativen Bewertung hat. Die negative Bewertung im vorliegenden Fall lautete „Versandkosten Wucher!!“ Die Grenze zur (unzulässigen) Schmähkritik sei, so der Senat, durch die Bewertung „Versandkosten Wucher!!“ nicht überschritten. Wegen seiner das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S.1 GG beschränkenden Wirkung sei der Begriff der Schmähkritik nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eng auszulegen. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik mache eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten müsse vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund stehe, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden solle.Die Zulässigkeit eines Werturteils hänge nicht davon ab, ob es mit einer Begründung versehen sei. Im Übrigen enthalte § 8 Nr. 2 S.2  eBay-AGB, wonach die von Nutzern abgegebenen Bewertungen sachlich gehalten sein müssen und Schmähkritik nicht enthalten dürften, keine vertraglichen Beschränkungen für die Zulässigkeit von Werturteilen in Bewertungskommentaren von Nutzern, die über die deliktsrechtlichen Grenzen wertender Äußerungen hinausgehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Dezember 2022

    OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2022, Az. 5 W 25/22
    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 890 Abs. 1 ZPO

    Das OLG Celle hat entschieden, dass gegen eine Unterlassungsverpflichtung verstoßen wird und ein Ordnungsgeld zu zahlen ist, wenn zwar der zu unterlassene Beitrag gelöscht worden ist, nicht aber die Verlinkung, wenn dem Text des („sprechenden“) Link weiterhin der Kern der zu unterlassenden Äußerung zu entnehmen ist. Unerheblich sei hierbei, dass mit der Versendung des Links auf den (gelöschten) Beitrag nicht mehr der gesamte Inhalt der ursprünglichen Äußerung verbreitet worden sei oder der Link so weit unten auf der Website, unterhalb anderer Beiträge gestanden habe, dass man zielgerichtet nach ihm habe suchen müssen. Denn dem Link sei gerade die nach dem Tenor der einstweiligen Verfügung zu unterlassende Äußerung (in Frageform, s.o.) – wie im ursprünglichen Beitrag als Überschrift gewählt – zu entnehmen. Im Übirgen beziehe sich das Unterlassungsgebot auf alle zugänglichen Äußerungen des Antragsgegners und erlaube nicht solche, nach denen gezielt werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 2. Mai 2022

    BGH, Urteil vom 09.03.2021, Az. VI ZR 73/20
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 2 GG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass über einen Plagiator grundsätzlich namentlich berichtet werden darf und die Rechtsmaßstäbe hierfür zusammengefasst. Einen Klageantrag, der darauf gerichtet war, eine Person (Beklagter) möge es unterlassen, über die Klägerin namentlich im Zusammenhang mit der Berichterstattung über gegen sie gerichtete Plagiatsvorwürfe zu berichten und/oder berichten zu lassen, hielt der Senat zu weitgehend und die entsprechende Klage damit für unbegründet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. April 2022

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.04.2022, Az. 2-03 O 188/21
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Betreiberin des sozialen Netzwerks Facebook (Meta Platforms Ireland Ltd.) ohne erneuten Hinweis kerngleiche Wiederholungen eines ehrverletzenden Memes zu löschen hat. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es der Betreiberin technisch und wirtschaftlich zumutbar sei, ohne konkrete Bezeichnung der URL identische und ähnliche Memes zu erkennen und zwar auch, wenn für die Beurteilung eines abgewandelten Textes in einem Eintrag eine menschliche Moderationsentscheidung notwendig werde. Facebook habe hierzu nicht gegenteilig vorgetragen. Der klagenden Bundestagsabgeordneten Renate Künast, die sich gegen ein fälschlicherweise ihr zugeordnetes Bildzitat „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“ wehrte, sprach das Gericht im Übrigen ein Schmerzensgeld von 10.000 EUR zu. Die Glaubwürdigkeit ist das Kapital eines jeden Menschen, besonders einer Politikerin. Diese Glaubwürdigkeit wird durch das Zuschreiben von Falschzitaten beschädigt. Dies ist ehrenrührig und beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der Falschzitierten. Falschzitate verzerren auch den Meinungskampf und sie schaden der Allgemeinheit.“ Zur Pressemitteilung des LG Frankfurt: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. März 2022

    BGH, Urteil vom 24.02.2022, Az. I ZR 2/21
    § 22 S.1 KUG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 und 4 KUG, § 23 Abs. 2 KUG, Art. 5 Abs. 3 S.1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass für eine Show, in der die Lieder von Tina Turner nachgesungen werden, zwar mit dem Namen der Sängerin und der Abbildung einer in der Show auftretenden Doppelgängerin geworben werden darf. Dies sei noch von der Kunstfreiheit gedeckt. Allerdings dürfte dabei nicht der Eindruck erweckt werden, Tina Turner unterstütze die Show oder wirke sogar an ihr mit. Der Senat folgte dem OLG Köln, dass den Plakaten der Beklagten nicht die unwahre Tatsachenbehauptung zu entnehmen ist, die klagende Tina Turner unterstütze die Show der Beklagten oder wirke sogar an ihr mit. Die Plakate enthielten keine ausdrückliche Aussage darüber und seienauch nicht in diesem Sinne mehrdeutig. Betroffen waren folgende Plakate:

    Zur Pressemitteilung des BGH 24/2022: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Februar 2022

    OLG Schleswig, Urteil vom 16.02.2022, Az. 9 U 134/21
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Ab.s 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Immobilienmakler sich die Bewertung „Arrogant und wenig hilfsbereit. Kein wirklicher Einsatz für einen potentiellen Käufer. Ich rate ab, auch für eventuelle Verkäufer“ bei Google Places gefallen lassen muss, insbesondere dann, wenn er sich auf dieser Bewertungsplattform aktiv registriert hat. Zum Volltext der Entscheidung:


    Rechtsanwalt bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

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  • veröffentlicht am 14. Februar 2022

    OLG Dresden, Endurteil vom 10.08.2021, Az. 4 U 1156/21
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass auch dann, wenn ein Website-Betreiber eine beanstandete Äußerung auf Aufforderung löscht, der Unterlassungsanspruch fortbesteht, jedenfalls dann, wenn die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigert und die Äußerung im nachfolgenden Prozess verteidigt wird. Zugleich hat der Senat darauf hingewiesen, dass nicht gegen jede unwahre Tatsachenbehauptung im Wege der Unterlassung vorgegangen werden kann. Derartige Abwehransprüche schieden etwa aus, wenn die Tatsachenbehauptung „wertneutral“ seien und sich nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsbild auswirkten. Zum Volltext der Entscheidung:


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