Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Kritische Berichterstattung über berufliches Verhalten eines Rechtsanwalts ist gestattetveröffentlicht am 28. Mai 2010
LG Berlin, Urteil vom 21.01.2010, Az. 27 O 938/09
§§ 823 BGB; 1004 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Prozessbericht, in welchem kritisch über eine Rechtsanwaltskanzlei unter Nennung ihres Namens berichtet wird, noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Eine Anwaltskanzlei hatte sich dagegen gewehrt, dass der Betreiber einer Website, auf der über presserechtlich motivierte Gerichtsverfahren berichtet wurde, eine Verhandlung kommentiert hatte, in der es um die eigenen rechtlichen Schritte der Kanzlei gegen eine geplante Veröffentlichung des Beklagten ging. Die Kanzlei war der Auffassung, dies ginge die Öffentlichkeit nichts an. Die Kammer habe in jenem Verfahren ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der geplanten Liste verneint. Ein Berichterstattungsanlass für ihr juristisches Vorgehen gegen selbige sei demnach auch nicht gegeben. (mehr …) - LG Berlin: Webseitenbetreiber haften für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch RSS-Feedsveröffentlicht am 27. Mai 2010
LG Berlin, Urteil vom 27.04.2010, Az. 27 O 190/10
§§ 1004 Abs. 1, 823 BGB; 10, 8 TMG; Art. 1, 2 Abs. 1 GGDas LG Berlin hat entschieden, dass der Betreiber eines Onlineportals für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die durch von ihm abonnierte RSS-Feeds verursacht werden, als Störer verantwortlich ist. Durch das Abonnement und die Einbindung von – wenn auch vorgegebenen – RSS-Feeds auf seiner Webseite habe der Betreiber sich als „Herr des Angebotes“ die veröffentlichten Nachrichten zu eigen gemacht. Ein Hinweis auf einen Haftungsausschluss ersetze nicht die Prüfung der Nachrichten vor der Freischaltung. Ein solcher Hinweis genüge nicht, um sich von den übernommenen RSS-Feeds ernsthaft zu distanzieren. Als Betreiber des offenen Portals könne der Antragsgegner sehr wohl Einfluss auf den Inhalt der Beiträge nehmen. Es sei davon auszugehen, dass er die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der rechtswidrigen Handlung gehabt habe. Darin unterscheide sich dieser Sachverhalt von dem des Betreibers eines Diskussions-Forums. Dieser unterstütze als nur rein technischer Verbreiter lediglich objektiv durch sein Handeln die Veröffentlichung von Beiträgen und erfahre in der Regel erst durch eine Abmahnung von einer etwaigen Rechtsverletzung.
(mehr …) - LG Hamburg: Wer Nutzer für deren Beiträge bezahlt, macht sich deren Einträge zu eigen und haftet auch ohne Kenntnisveröffentlicht am 24. Mai 2010
LG Hamburg, Urteil vom 31.03.2009, Az. 325 O 69/09
§ 823, Abs. 1; 1004 BGB
Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Portals, dass Nutzern für deren Kommentare Prämien verspricht, auch dann für deren Inhalte haftet, wenn es noch nicht Kenntnis von einer darin enthaltenen Rechtsverletzung habe. Zwar gelte das Prinzip der Störerhaftung, wonach eine Haftung erst ab Kenntnis des Rechtsverstoßes gelte. Anders sei jedoch zu entscheiden, wenn der Portalbetreiber sich die eingestellten Texte zu eigen mache, was dann der Fall sei, wenn der Betreiber den Autoren Prämien für deren Texterstellung verspreche. Auf das Urteil hingewiesen hat RA Dr. Martin Bahr. - LG Bonn: Telekom AG haftet für unerwünschte Werbeanrufe ihrer „autorisierten Vertriebspartner“ (Callcenter-Betreiber)veröffentlicht am 22. Mai 2010
LG Bonn, Urteil vom 18.11.2009, Az. 1 O 379/08
§§ 823 Abs, 1; 1004 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass unerbetene Werbeanrufe der Telekom AG oder von ihr „autorisierter“ Vertriebspartner dem Angerufenen einen Unterlassungsanspruch geben. Die Zusage, den Angerufenen in eine „Blacklist“ aufzunehmen, welche verhindere, dass der Angerufene zukünftig weitere Werbeanrufe erhielte, räume die Wiederholungsgefahr nicht aus.
- KG Berlin: Rechtsanwalt darf in kritischer Berichterstattung zu seinem beruflichen Wirken namentlich genannt werdenveröffentlicht am 10. Mai 2010
KG Berlin, Urteil vom 18.03.2010, Az. 10 U 139/09
§§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S.2 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Das KG Berlin hat darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanwalt innerhalb einer kritischen Berichterstattung zu seiner beruflichen Tätigkeit mit Namen genannt werden darf. Das Kammergericht liegt damit auf einer Linie mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 18.02.2010, Az. 1 BvR 2477/08), welches sich bereits mit der Frage zu befassen hatte, ob die E-Mail-Korrespondenz eines Rechtsanwalts veröffentlicht werden dürfe. (mehr …) - OLG Dresden: Nackte Kunst – Politikerin darf als Aktgemälde dargestellt werden, wenn sich darin eine Meinungsäußerung niederschlägtveröffentlicht am 25. April 2010
OLG Dresden, Urteil vom 16.04.2010, Az. 4 U 127/10
§§ 823; 1004 BGBDas OLG Dresden hat laut einer eigenen Pressemitteilung entschieden, dass das Gemälde „Frau Orosz wirbt für das Welterbe“, auf dem die Oberbürgermeisterin von Dresden nackt – lediglich mit rosafarbenen Strapsen und Strapshaltern sowie einer Bürgermeisterkette „bekleidet“ – zu sehen ist, vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Künstlerin greife malerisch ein Motiv auf, wie es literarisch etwa in Andersens Märchen „Des Kaisers neue Kleider“ auftauche und bringe zum Ausdruck, dass die Klägerin „nichts in der Hand habe“. Dieser Aussagekern bewege sich im Schutzbereich des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Auch die malerische Darstellung des Kopfes der Klägerin mit einem nachempfundenen nackten Körper, Requisiten wie Strapse und Schärpe sowie die leuchtend aufdringliche Farbgestaltung müsse die Klägerin hinnehmen. Zwar konnte der Senat nachvollziehen, dass die Oberbürgermeisterin sich in ihrem Schamgefühl und ihrer Autorität beeinträchtigt sehe. Das Bildnis stelle aber ersichtlich weder einen Vorgang aus dem Sexualbereich dar noch werde die Klägerin in reißerischer Manier oder als Objekt männlicher Begierde zur Schau gestellt. Sie werde auch nicht in ihrem Privatleben, sondern – symbolisiert durch die Amtskette – bei der Ausübung ihrer politischen Tätigkeit abgebildet, in der sie weitgehenden Einschränkungen ihrer Privatsphäre unterworfen sei.
- LG Frankfurt a.M.: 10.000 EUR Schmerzensgeld für den Verkauf einer Nacktbild-Fotomontage einer „Prominenten“ über eBayveröffentlicht am 23. April 2010
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.11.2009, Az. 203 O 229/09
§§ 823, 1004 BGB
Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Sonya Kraus als, so die Kammer, „prominenter Persönlichkeit“ Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 EUR zusteht, weil ihr Kopf in einer Bildmontage auf den nackten Körper einer anderen Person und der nackte Oberkörper einer fremden Person auf ihren bekleideten Körper montiert worden war. Die Höhe des Schadensersatzes begründete die Kammer damit, dass Sonya Kraus sich nicht nackt fotografieren lasse und zum anderen damit, dass die streitgegenständlichen Fotomontagen bei eBay angeboten worden seien. - LG Hamburg: Was es kostet, dem 1. Vorstand des Anglervereins Untreue vorzuwerfenveröffentlicht am 23. April 2010
LG Hamburg, Urteil vom 19.02.2010, Az. 325 O 316/09
§§ 823, 1004 BGB; §§ 185, 186 StGBDas LG Hamburg hat dem Mitglied eines Anglervereins untersagt, hinsichtlich des (angeblichen) Verhaltens des 1. Vorstands in folgender Weise Unmut zu bekunden. Konkret darf das Mitglied nicht mehr die Äußerungen der folgenden Güte verbreiten und/oder verbreiten lassen: „Während alle Kosten aus der Vereinskasse entwendet / beglichen werden, wird das private Häuschen + Grundstück + Bootssteg vom Vereinsvorsitzenden zum Sahnehäuptchen.“ oder „Ich finde: (…) Unterschlagung von Vereinsgelder für private Zwecke (…) Ausbeutung von Vereinsmitglieder für private Zwecke“. Für diese gerichtliche Weisung durfte das Mitglied (Abmahnkosten und Gerichtskosten eingerechnet) ca 1.300,00 EUR zahlen. Dies allerdings auch nur, weil der Antragssteller einiges „verbaselt“ hatte. „Im Übrigen“ wurde dessen Klage abgewiesen. Damit trug letzterer 12/17 der Kosten.
- LG Hamburg: Was es kostet, über ein Unternehmen zu behaupten, es sei in die organisierte Kriminalität verstricktveröffentlicht am 22. April 2010
LG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2010, Az. 324 O 94/10
§§ 823, 1004 BGBDas LG Hamburg hat in diesem Verfahren eine einstweilige Verfügung erlassen, die es dem Antragsgegner untersagte a. in Bezug auf die Antragstellerin zu 1.) durch die Berichterstattung … den Verdacht zu erwecken, diese betreibe Handel mit Drogen, b. in Bezug auf die Antragsteller zu 2.) und 3.) zu verbreiten, diese seien Mitglieder eines Clans, der in Organisierte Kriminalität verstrickt sei, c. in Bezug auf die Antragstellerin zu 1.) zu verbreiten, hinter ihr stünden Mitglieder eines Clans, die in Organisierte Kriminalität verstrickt seien und d. über den Antragsteller zu 3.) zu berichten, dieser sei 1994 vom … unter anderem wegen unerlaubten Erwerbs einer vollautomatischen Schusswaffe und Beihilfe zur unerlaubten Einreise in 30 Fällen zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dem Verfahren wurde ein Streitwert von 120.000,00 EUR zu Grunde gelegt, was für den Antragsgegner Verfahrenskosten (einschließlich Abmahnung und Gerichtskosten) von ca. 4.300,00 EUR netto zeitigte.
- BGH: Nur eingeschränkter Schadensersatz nach Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Prominenten durch dessen Abbildung auf einer Werbeanzeigeveröffentlicht am 18. April 2010
BGH, Urteil vom 29.10.2009, Az. I ZR 65/07
§§ 812 Abs. 1 Sl. 1 Fall 2; 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; §§ 22, 23 KUGNachdem Boris Becker von der FAZ über 2,3 Mio. EUR Schadensersatz für die Verwendung seines Bildes in einer Werbebeilage forderte, hat der BGH darauf hingewiesen, dass nicht jede Abbildung eines Prominenten in einer Werbung in gleicher Weise zum Schadensersatz berechtige. Das Gewicht des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer prominenten Person, die ohne ihre Einwilligung in einer Werbeanzeige abgebildet werde, bemesse sich vor allem nach dem Ausmaß, in dem die Werbung den Werbewert und das Image der Person ausnutze. Besonderes Gewicht habe ein solcher Eingriff, wenn die Werbung den Eindruck erwecke, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 19 – Rücktritt des Finanzministers, m.w.N.). Erhebliches Gewicht komme einem derartigen Eingriff auch dann zu, wenn durch ein unmittelbares Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten in der Werbung das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware übertragen werde, weil der Betrachter der Werbung eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstelle, die zu einem Imagetransfer führe (BGH GRUR 2009, 1085 Tz. 31 – Wer wird Millionär?, m.w.N.). (mehr …)