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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 14.05.2009, Az. I ZR 82/07
    §§ 4 Nr. 8 Halbs. 1; § 11 Abs. 2 Nr. 2
    UWG

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die Ansprüche aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Behauptung einer unwahren Tatsache erst dann zu verjähren beginnen, wenn die Unwahrheit der Behauptung gesichert sei. Die Klägerin hatte die Beklagten erfolglos zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der Behauptung aufgefordert, bei den Obstbränden der Klägerin sei von einem hohen bzw. von einem erhöhten Anteil Methylalkohol auszugehen. Die Beklagte äußerte die Rechtsansicht, der Anspruch sei verjährt. Der Kläger behauptete, die Verjährung habe nicht bereits begonnen, als er von der Behauptung Kenntnis erlangt habe, sondern erst, nachdem er die Untersuchungsergebnisse eines chemischen Labors zu den Inhaltsstoffen seines Obstbrandes erhalten habe. In diesem Zusammenhang führte der BGH u.a. Folgendes aus: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. April 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 17.02.2010, Az. 3 U 106/09
    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB; § 767 ZPO; Art. 1, 5 Abs. 3 GG; § 79 BVerfGG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Vollstreckung eines Unterlassungsurteils mit einer Vollstreckungsgegenklage unterbunden werden kann, wenn sich nach Erlass des Urteils die verfassungsgerichtlichen Vorgaben geändert haben. Im entschiedenen Fall war vom LG Hagen die Aufführung eines Theaterstücks untersagt worden, weil es nach Auffassung des urteilenden Gerichts die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Tochter der Beklagten verletzte. Nach Verkündung dieses Urteils erschien jedoch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welche neue Vorgaben für die Auslegung der betroffenen Normen lieferte. Hätte das LG Hagen erst später entschieden, hätte es diese Vorgaben berücksichtigen müssen und in der Folge nicht zur Unterlassung verpflichten dürfen. Diese Tatsachen seien im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage zu berücksichtigen. Somit sei das ursprüngliche Unterlassungsurteil zwar rechtskräftig, aber die (weitere) Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil sei analog § 79 Abs. 2 BVerfGG als unzulässig.

  • veröffentlicht am 11. April 2010

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.07.2009, Az. 16 U 21/09
    §§ 823 Abs, 1 BGB; 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Persönlichkeitsrecht eines Namensträgers, der sich durch Adoption einen Adelstitel verschafft hat, nicht verletzt wird, wenn er als „nichtadelig“ bezeichnet wird. Das Landgericht hatte noch mit beachtlicher Argumentation ausgeführt, der Verfügungskläger sei durch die Äußerung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, da der unbefangene Leser die Äußerung als Herabsetzung des Verfügungsklägers verstehe, die vom Verfügungsbeklagten bezweckt sei. Gerade aus dem Zusammenhang mit der Überschrift und der Berichterstattung über verlorene Gerichtsverfahren des Verfügungsklägers ergebe sich, dass die Äußerung den Verfügungskläger in der Öffentlichkeit lächerlich machen solle. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBVerfG, Beschluss vom 18.02.2010, Az. 1 BvR 2477/08
    Art. 5 Abs. 1; Art. 103 Abs. 1 GG
    ; §§ 823 Abs. 1, Abs. 2; 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Das BVerfG hat mit einer Pressemitteilung vom 07.04.2010 mitgeteilt, dass die (bereitwillige) Annahme der Gerichte, die Veröffentlichung eines Zitats beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erklärenden, „erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“ begegne. Soweit die Gerichte hier auf die in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Fallgruppe der sogenannten „Prangerwirkung“ abgestellt hätten, fehle es an einer  nachvollziehbaren Begründung. Die Urteilsgründe ließen insbesondere  nicht erkennen, dass das mit dem Zitat berichtete Verhalten des Klägers  ein schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder  wesentlicher Teile desselben nach sich ziehen habe können, wie es der Annahme  einer Anprangerung vorausgesetzt sei. Es erscheine vielmehr schon  zweifelhaft, ob die Mitteilung, dass jemand sich in scharfer Form gegen  die Veröffentlichung des eigenen Bildes verwahre, überhaupt geeignet  sei, sich abträglich auf dessen Ehre oder dessen Ansehen auszuwirken. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. April 2010

    LG Hamburg, Beschluss vom 01.04.2010; Az. 325 O 100/10
    §§ 823, 1004 BGB

    Das LG Hamburg hat dem früheren Abmahnanwalt verschiedener MediaMärkte Joachim Steinhöfel untersagt, „zu behaupten bzw. behaupten zu lassen, zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen oder sonst zu verbreiten bzw. sonst verbreiten zu lassen, „Aus zuverlässiger Quelle habe ich erfahren, dass der ‚Beifahrer‘ von Bischöfin Käßmann auf der sagenumworbenen Alkoholfahrt niemand geringerer gewesen sein soll, als Putins bezahlter Lakai, Altkanzler Schröder!“ Altbundeskanzler Gerhard Schröder soll an Eides statt versichert haben: „In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt erkläre ich hiermit zur Vorlage bei Gericht an Eides Statt: Ich war nicht „Beifahrer der Bischöfin in der Nacht vom 20. auf den 21. Februar.“ Der Streitwert wurde von beantragten 40.000 EUR auf 25.000 EUR herabgesetzt. Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. April 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2010, Az. 324 O 565/08
    §§
    823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber eines Videoportals eine Pflicht trifft, „geflaggte“ Inhalte auf Rechtsverstöße zu überprüfen. Mit dem Flagging hätten die Betreiber des Portals Kenntnis von dem streitgegenständlichen Video und verletzten eine ihnen obliegende konkrete Prüfpflicht, indem sie das Video dennoch in ihrem Angebot weiter vorhielten. Mit diesem „Flagging“ liege bei dem Portal nämlich ein konkreter Hinweis auf eine konkrete (hier: offenkundige, besonders krasse Rechtsverletzung) vor. Die Antragsgegnerin könne sich insoweit nicht darauf berufen, dass es sich bei dem „Flagging“ um eine gänzlich unverbindliche, freiwillige Maßnahme handele. Auch könne sich die Antragsgegnerin nicht darauf berufen, dass das „Flagging“ (nach seiner Struktur im allgemeinen und auch im vorliegenden Fall) nicht hinreichend konkret sei, damit sie Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt habe, die Prüfpflichten habe auslösen können. Sie könne sich schließlich nicht darauf zurückziehen, die Kenntnis ihres Mitarbeiters, der das „Flagging“ bearbeitet habe, sei ihr nicht zuzurechnen.

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  • veröffentlicht am 31. März 2010

    LG Köln, Beschluss vom 08.03.2010, Az. 28 O 756/09
    § 890 ZPO

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels nicht gerechtfertigt ist, wenn die rechtsverletzende Handlung (Zeitschriftendruck unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes) im Zeitpunkt der Kenntnis von der einstweiligen Verfügung bereits so weit fortgeschritten ist, dass der Schuldnerin bei deren Abbruch ein unzumutbarer wirtschaftlicher Schaden droht. Der Schuldner sei nur innerhalb der Grenzen des Zumutbaren verpflichtet, alle ihm zu Gebote stehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um weitere Rechtsbeeinträchtigungen des Gläubigers auszuschließen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. März 2010

    OLG Köln, Urteil vom 09.02.2010, Az. 15 U 107/09
    §§ 823; 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 22 ff. KUG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Nutzer mit der Einstellung seines Portraitfotos auf einer Social Networking Plattform stillschweigend seine Einwilligung in einen Zugriff durch Personen-Suchmaschinen erklärt. Entscheidend war hierfür, dass der Kläger bei der Einstellung seines Bildnisses trotz der ihm eingeräumten Möglichkeit der Sperre gegenüber Suchmaschinen keinen Gebrauch gemacht habe, ferner, dass die AGB der Plattform, auf welcher er sein Portraitfoto eingestellt habe, ausdrücklich vorsehe, dass der Nutzer gerade mit der Veröffentlichung von Inhalten in anderen Medien einverstanden sei, es sei denn, er mache von der ihm eingeräumten Option Gebrauch, seine Daten durch Suchmaschinen zu indizieren oder gänzlich zu unterbinden.

  • veröffentlicht am 19. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie DFB-Schiedsrichter-Affäre zieht weiter Kreise: Das Landgericht Köln hat nun nach einer Mitteilung von t-online gegen Manfred Amerell eine einstweilige Verfügung erlassen, die es dem Ex-Schiedsrichtersprecher unter Androhung des üblichen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro verbietet, private E-Mails oder SMS von Schiedsrichter Michael Kempter an ihn zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Nach Bekundungen des Spiegels hatte Amerell dem Fernsehsender Sat.1 seine E-Mail-Kommunikation mit dem jungen Fifa-Schiedsrichter Kempter zur öffentlichen Ausschlachtung überlassen. Daraufhin habe Johannes B. Kerner in seiner Sendung („Kerner“) seinem Fernsehpublikum private „Liebesworte“ Kempters vorgelesen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. März 2010

    LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az. 28 O 157/08
    §§ 823, 1004 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung persönlicher E-Mails auf einer Homepage im Rahmen eines Blogs eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Inhalt des Blogs des Verfügungsbeklagten sind verschiedene politische Äußerungen. Zwei E-Mails des Verfügungsklägers wurden auf der Homepage des Beklagten veröffentlicht, trotz des in den E-Mails enthaltenen Hinweises, dass die Veröffentlichung untersagt sei. Dies wurde dem Beklagten per einstweiliger Verfügung verboten. Auch im Widerspruchsverfahren sah das Gericht in dieser Veröffentlichung eines Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Gestalt der Geheimsphäre. Der Verfügungskläger selbst werde ausdrücklich in den streitgegenständlichen E-Mails namentlich genannt und sei von der Veröffentlichung betroffen. Im Einzelnen führte das LG Köln aus:

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