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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Juni 2009

    LG Bamberg, Urteil vom 31.07.2008, Az. 3 S 33/08
    § 812 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Bamberg hat festgestellt, dass eine Zahlung, auch wenn sie vorbehaltlos und widerspruchslos erfolgt, nicht geeignet ist, einen ungültigen Vertrag zu bestätigen und damit zur Wirksamkeit zu verhelfen. Der Kläger hatte im vorliegenden Fall einen Anzeigenvertrag mit dem Beklagten geschlossen. Allerdings wurde nach Ansicht des Gerichts bei der Einigung über den Vertragsschluss der Vertragsinhalt nicht hinreichend bestimmt, denn zum Leistungserfolg eines Anzeigenvertrags gehöre auch die Werbewirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen. Weder die Auslieferungsstellen noch das Verbreitungsgebiet sei ausreichend beschrieben und umrissen worden. Damit sei der Vertrag ungültig, weil über wesentliche Bestandteile des Vertrags keine Einigung erzielt worden sei. Trotzdem zahlte der Kläger das verlangte Entgelt. Dies sei jedoch nicht als Bestätigungshandlung aufzufassen, denn eine solche Handlung müsse ihrerseits die wesentlichen Bestandteile des Vertrags enthalten. Die Bestimmtheit des Verteilungsgebietes habe jedoch weiterhin gefehlt, so dass der Beklagte das Geld zurückzuzahlen habe. Er habe den Betrag ohne Rechtsgrund erhalten, der Mangel des Vertrages habe nicht geheilt werden können.

  • veröffentlicht am 10. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 04.06.2009, Az. C-243/08
    Art. 3, 6, 7 EU-Richtlinie 93/13/EWG des Rates

    Der EuGH hat auf die Anfrage eines ungarischen Gerichts entschieden, dass ein nationales Gericht nach der EU-Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (zu bestimmen nach Art. 3 der Richtlinie nebst Anhang) von Amts wegen zu prüfen hat, ob eine Klausel, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Wege allgemeiner Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurde, missbräuchlicher Natur ist. Vorliegend wurde eine unverhandelte Gerichtsstandsklausel, nach der am Niederlassungsort des Unternehmers zu klagen war, als missbräuchlich eingestuft. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Hannover, Urteil vom 04.03.2009, Az. 512 C 13032/08
    § 281 BGB

    Das AG Hannover hat entschieden, dass aus einer beigefügten Abbildung nicht ohne Weiteres auf eine bestimmte Beschaffenheit des Gegenstands geschlossen werden darf. Digitale Abbildungen aus dem Internet seien wegen der begrenzten Auflösung zur Vereinbarung einer bestimmten Qualität ungeeignet. Ein Käufer dürfe nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass es sich bei der in der Artikelbeschreibung aufgeführten Abbildung um die Abbildung des tatsächlich angebotenen Gegenstandes handele. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Berichtet hat über dieses Urteil der Kollege Scholz aus Barsinghausen in der aktuellen Ausgabe des eBay-Magazins.

  • veröffentlicht am 8. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Neukölln, Urteil vom 18.07.2001, Az. 9 C 101/01
    §§
    119 BGB

    Das AG Neukölln hat entschieden, dass im Falle eines so genannten Adressbuchbetruges die simple Bitte um Rückgängigmachung des Vertrages keine Anfechtung darstellt und somit der Vertrag und die daraus resultierende Zahlungsverpflichtung Bestand hat. Der Kläger hatte ein Formular zur „Verlängerung“ eines Branchenbucheintrages unterzeichnet. Dieses stellte sich als Vertragsschluss über die Aufnahme in eine Online-Branchenverzeichnis gegen Entgelt heraus. Der Kläger bat daraufhin den Beklagten um Aufhebung des Vertrages. Dies reichte nach Auffassung des Gerichts für die Annahme einer Anfechtung nicht aus. Diese müsse unmissverständlich erklärt werden und klar zum Ausdruck bringen, dass das Geschäft auf Grund eines Irrtums keinen Bestand haben soll. Im vorliegenden Fall habe der Kläger es versäumt, unter Beweis zu stellen, dass er bei verständiger Würdigung der Sachlage die Erklärung nicht abgegeben hätte. Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, auch bei vermeintlich offensichtlichen Sachlagen eine rechtlich fundierte Reaktion zu zeigen, um nicht am Ende das Nachsehen zu haben.

    Haben auch Sie Probleme mit einem Fall des Adressbuchbetruges? Wir beraten Sie gern:

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    24539 Neumünster

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  • veröffentlicht am 22. Mai 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 18.02.2009, Az. 262 C 18519/08
    §§ 106, 108, 305c, 307 BGB

    Das AG München hat darauf hingewiesen, dass eine per Abo-Falle erwirkte Mitgliedschaft vertragsrechtlich unwirksam ist und etwaige „Mitgliedsbeiträge“ im Wege der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden können. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger durch öffentliche Urkunde nachgewiesen, dass er bei Vertragsschluss noch minderjährig und somit das Rechtsgeschäft insgesamt unwirksam gewesen sei, ohne dass das Rechtsgeschäft nachträglich genehmigt worden sei (§§ 106, 108 BGB). Hiervon abgesehen sei die Entgeltlichkeit des Angebots nicht hinreichend deutlich gemacht worden. Eine in einem Fließtext versteckte Entgeltlichkeitsklausel sei wie auch eine diesbezügliche Verlängerungsklausel überraschend. Diese habe sich unter „Zahlung und Preise“ befunden und sei nicht mit „Vertragslaufzeit und Verlängerung“ überschrieben gewesen.

  • veröffentlicht am 20. Mai 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Konstanz, Beschluss vom 16.04.2009, Az. 9 O 34/09
    §§ 935, 938 Abs. 1 940 ZPO, §§ 858 ff. BGB

    Das LG Konstanz hat darauf hingewiesen, dass nicht nur eBay, sondern auch die Internethandelsplattform Yatego von ihr gesperrte Mitglieder zum Onlinehandel wieder zulassen muss, wenn „durch die sofortige Sperrung eines bereits eingerichteten und genutzten virtuellen Marktplatzes in einer der verbotenen Eigenmacht ähnelnden Weise faktisch dem Antragsteller in einer vollstreckungsähnlichen Maßnahme der Marktzugang abgeschnitten“ werde und Gründe, die ein derart einschneidendes Vorgehen ausnahmsweise rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich seien. Aus der zwischen den Parteien offenbar streitigen Frage, ob der Antragsteller sich bei der Rückabwicklung eines von einem seiner Kunden stornierten Geschäftes korrekt verhalten habe, gehe dies nicht hervor. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Mai 2009

    OLG Celle, Urteil vom 08.04.2009, Az. 3 U 251/08
    §§
    323, 346 ff., 437 Nr. 2, 443, 444 Abs 1 BGB

    Das OLG Celle hat darauf hingewiesen, dass Gewährleistungsansprüche mit der Formulierung „Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Privatverkauf. Um Missverständnisse zu vermeiden, bitte ich ausdrücklich um Besichtigung vor Gebotsabgabe. Keine Garantie oder Gewährleistung, keine Rücknahme.“ ausgeschlossen werden können, wenn die am Kaufgeschäft Beteiligten sämtlich Privatleute sind. Auch nach neuem Kaufrecht sei ein solcher Gewährleistungsausschluss üblich und gerade für Verträge zwischen Privatleuten wirksam (vgl. Derleder, NJW 2005, 2481, 2483). Die Frage, ob der Gewährleistungsausschluss auf Grund mehrfacher Verwendung AGB-rechtlich zu beanstanden sei, war offensichtlich nicht zu erörtern (Link: AG Rendsburg). (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBei eBay finden sich derzeit eine Vielzahl von Angeboten, die mit einem „kostenlosen PayPal-Käuferschutz in unbegrenzter Höhe“ werben. Dieser Käuferschutz wird dem Vernehmen nach ohne Zutun des jeweils betroffenen eBay-Händlers durch eBay eingeblendet, wobei die Einblendungen ohne Rücksicht auf das jeweils angebotene Gut erfolgen. Dies kann eine wettbewerbswidrige Irreführung bedeuten, wenn sich die in der Auktion genannte Ware nicht für den PayPal-Käuferschutz qualifziert, der Käufer also nicht erstattungsberechtigt ist. Gemäß Nr. 3.3 der PayPal-Käuferschutzrichtlinie ist eine Anspruchsberechtigung nur gegeben, wenn es sich bei dem gekauften Artikel um einen materiellen Artikel handelt, der versandt werden kann. So werden laut PayPal „immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine und weitere nicht physische Güter“ und „Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge“ nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert.

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  • veröffentlicht am 29. April 2009

    OLG Koblenz, Beschluss vom 30.07.2008, Az. 5 U 397/08
    §§ 145 ff, 164 ff BGB

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass Vertragspartner eines Geschäfts über die Internethandelsplattform eBay immer die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angemeldeten Nutzer der beteiligten Accounts sind. Eine spätere Änderung der Nutzerdaten ändere an dem ursprünglichen Vertragsparteien nichts. Im vorliegenden Fall war der Käuferaccount, über den ein wertvolles Schmuckstück erworben wurde, auf eine GmbH angemeldet. Folglich kam nach Auffassung des Gerichts der Kaufvertrag mit der GmbH zu Stande, obwohl der Geschäftsführer der GmbH diesen Schmuck persönlich und für den Privatgebrauch erwerben wollte. Doch auch die nachträglich Umschreibung des Accounts auf seine Person änderte an dem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und der GmbH nichts. Der Verkäufer habe auch nicht auf Grund der Wahl eines Fantasienamens durch die GmbH darauf aufmerksam werden müssen, dass es sich möglicherweise um den Kauf einer Privatperson handelte, denn das OLG stellte zutreffend fest, dass die Wahl von Fantasienamen für gewerbliche Käuferaccounts nicht ungewöhnlich sei.

  • veröffentlicht am 20. April 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Ellwangen, Urteil vom 13.06.2008, Az. 5 O 60/08
    §§ 323, 347 Abs. 2, 433 Abs. 1, 434 Abs. 1, 437 Nr. 2 BGB

    Das LG Ellwangen hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass sich die für die vertraglichen Leistungspflichten entscheidende Beschaffenheitsvereinbarung nicht nur aus der Kaufvertragsurkunde ergeben kann, sondern auch der dem Kauf vorausgehenden Internetanzeige. Im vorliegenden Fall hatte der Verkäufer, ein gewerblich tätiger Händler, auf der Internethandelsplattform autoscout24.de einen Mercedes-Benz E 220 T CDI mit einer Laufleistung von 190.000 km eingestellt. Diese Angabe war im Kaufvertrag nicht mehr aufgenommen worden. Tatsächlich betrug die Laufleistung aber über 250.000 km. Die Tachometerleistung war elektronisch manipuliert worden. Der Käufer ließ den Kaufvertrag anfechten und trat hilfsweise von diesem zurück. Die Richter urteilten nun, dass die Internetanzeige mit dem Kilometerstand den Kaufvertrag stillschweigend ergänze und nahmen ein Rücktrittsrecht des Käufers an. Sie verwiesen insoweit auf LG Köln, DAR 2002, 272; LG Kleve, NJW-RR 2005, S. 422; Reinking-Eggert, Der Autokauf, 5. Aufl, Rn. 1300 m.w.N. in Fn. 284). Dies sei insbesondere deshalb anzunehmen, da der Kaufvertrag ausdrücklich eine Regelung über die Sachmängelhaftung hinsichtlich des Kilometerstandes enthalte („Die Sachmängelhaftung wird insbesondere im Hinblick .. des Kilometerstandes auf ein Jahr beschränkt.“). Insoweit handele es sich bei der Kilometerstandsangabe im Internet um eine „einfache Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB“.

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