Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG München: Rückzahlung des Kaufpreises erst nach der Rücknahme der negativen Bewertung?veröffentlicht am 17. April 2009
AG München, Urteil vom 02.04.2008, Az. 262 C 34119/07
§ 273 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein Onlinehändler den Verkaufspreis, den er eigentlich mit Widerruf des Kunden an diesen auszukehren hätte, nicht mit dem Argument zurückhalten kann, dass dieser eine – vermeintlich unberechtigte – negative Bewertung bei eBay widerruft. Die Klägerin hatte bei der Beklagten über eBay ein gebrauchtes Notebook zum Preis von 1.214,00 EUR erworben. Als ihr das Gerät per Nachnahme geliefert wurde, stellte die Käuferin fest, dass das Gerät verschiedene Defekte (u.a. einen Riss) hatte. Das Gerät war indes als mangelfrei angeboten worden. Die Klägerin widerrief den Kaufvertrag und erklärte zugleich den Rücktritt, schickte das Notebook zurück und verlangte Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises. Ihr negatives Kauferlebnis quittierte die Käuferin zudem mit einer negativen Bewertung über die Verkäuferin. Die Verkäuferin weigerte sich nun, das Geld zurückzuzahlen. Durch die – aus ihrer Sicht – falschen Bewertungen habe sie erhebliche Gewinneinbußen erlitten. Die Käuferin müsse diese zunächst widerrufen. (mehr …)
- OLG Köln: Wenn der verlängerte Eigentumsvorbehalt in AGB zur Übersicherung führt und unwirksam istveröffentlicht am 15. April 2009
OLG Köln, Urteil vom 27.01.2009, Az. 3 U 84/08
§§ 138 Abs. 1, 305c Abs. 1; 307, 816 Abs. 2 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass eine AGB-Klausel mit einem sog. verlängerten Eigentumsvorbehalt unwirksam ist, wenn der Eigentumsvorbehalt einen höheren Wert absichert als den Wert der eigentlichen Lieferung. Im vorliegenden Fall hatte der Verwender Fensterprofile geliefert, welche lediglich 15 % des Werts der später fertig gestellten Fenster darstellte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauteten: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schadensersatz bei fehlerhafter Wirtschaftsauskunft auf Bonitätsanfrageveröffentlicht am 1. April 2009
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.06.2008, Az. 22 U 104/06
§§ 278 Abs. 1, 280, 281 Abs. 1 Satz 2 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat einem Unternehmen Schadensersatz gegen eine Wirtschaftsauskunftei zugesprochen, da die von der Auskunftei erteilten Auskünfte unvollständig und falsch waren. Die Beklagte habe der Klägerin eine Einschätzung der Insolvenzwahrscheinlichkeit des abgefragten Unternehmens aufgrund der verfügbaren Daten geschuldet. Diese Pflicht habe sie verletzt, weil die vorgenommene Risikoeinschätzung und die Empfehlung eines Kreditrahmens falsch gewesen seien. Angesichts der objektiven Umstände hätten sie nicht abgegeben werden dürfen. Diese Umstände hätten der Beklagten bekannt sein können und müssen. Dass das Unternehmen gewerberechtlich nicht gemeldet gewesen sei und die abgefragte Person die eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, seien öffentlich verfügbare Informationen gewesen. Eine Wirtschaftsauskunftei könne in zulässiger Weise bestimmte Quellen, z. B. öffentliche Register, sogar unabhängig vom Vorliegen der Anfrage eines Kreditgebers systematisch auswerten, um die Ergebnisse in eine Datenbank aufzunehmen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1410 m.w.N.). (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die Nutzungsbedingungen öffentlich zugänglicher Websites entfalten keine Rechtswirkung / Das virtuelle Hausrechtveröffentlicht am 25. März 2009
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2009, Az. 6 U 221/08
§§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 87b UrhG, § 823 Abs. 1 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat im Gegensatz zum LG Hamburg (Urteil vom 28.8.2008, Az. 315 O 326/08) entschieden, dass bei öffentlich zugänglichen Websites ohne eine Zugriffsbeschränkung den auf der Internetseite wieder gegebenen Nutzungsbedingungen wie auch allen weiteren einseitigen Erklärungen des Websitebetreibers über gewollte und ungewollte Nutzungsbeschränkungen keine Rechtswirkung zukommt. Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts in Räumen oder auf Grundstücken lasse sich mangels vergleichbarer Interessenlage auf eine Internetseite nicht übertragen. Das Hausrecht habe seine gesetzliche Grundlage im Eigentums- oder Besitzrecht des Hausrechtsinhabers an einer Sache und schütze damit absolute Rechtspositionen. Demgegenüber liege das Wesen einer Internetseite – die als solche nicht mit einem vergleichbaren absoluten Rechtsschutz versehen sei – gerade darin, von Dritten „besucht“ und damit zur Kenntnis genommen zu werden. Dabei stehe dem Betreiber einer Internetseite die Möglichkeit offen, den Zugang zu seiner Seite tatsächlich durch entsprechende technische Maßnahmen zu begrenzen und den Zugriff auf deren Inhalt etwa von dem vorherigen Abschluss eines Vertrages über die Nutzung abhängig zu machen. Solange die Antragsgegnerin von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, seien die Nutzung reglementierende Nutzungsbedingungen wirkungslos. (mehr …)
- LG Düsseldorf: Bankfiliale wird per einstweiliger Verfügung verpflichtet, SCHUFA-Meldung zu widerrufenveröffentlicht am 20. März 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2008, Az. 14d O 39/08
§§ 12, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BDSGBeachten Sie nunmehr die neue Rechtslage gemäß § 28a BDSG (hierzu: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011, Az. 19 U 291/10, hier)!
Das LG Düsseldorf hat in diesem Fall eine Bank per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, ihre negative SCHUFA-Meldung zu widerrufen. Die Verfügungskläger hatten bei der Verfügungsbeklagten, einer Bankfiliale, ein Girokonto und ein Kreditkartenkonto. Zudem hatten die Parteien einen höheren Kreditvertrag sowie eine Kreditlebensversicherung abgeschlossen. Die Verfügungskläger gerieten mit ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug. Mit Schreiben vom 26.9.2007 lehnte die Verfügungsbeklagte einen Vergleichsvorschlag der Verfügungskläger ab und drohte mit der Kündigung der Verträge, für den Fall, dass die ausstehenden Raten nicht gezahlt würden. Nach nochmaliger erfolgloser Mahnung mit Schreiben vom 13.11.2007, in dem auch eine Meldung an die Schufa angedroht wurde, kündigte die Verfügungsbeklagte die Kontoverbindungen und meldete der Schufa im Rahmen eines automatisierten Verfahrens die Fälligstellung eines Negativsaldos am 09.01.2008 bezüglich des Girokontos und die Fälligstellung eines weiteren Negativsaldos am 28.12.2007 bezüglich des Kreditkartenkontos. (mehr …)
- Verbraucherzentrale: „Bange machen gilt nicht“ II – RAin Katja Günther greift für Online Content Ltd. zu härteren Mittelnveröffentlicht am 12. März 2009
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet über eine aktuelle, härtere Gangart der Rechtsanwältin Katja Günther für ihre Mandantin Online Content Ltd. (JavaScript-Link: vz-rpf). Die Online Content Ltd. wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband als „Kostenfalle“ bezeichnet (JavaScript-Link: vzbv), da Verbraucher bei einer Anmeldung über opendownload.de nur versteckt auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots hingewiesen werden. Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz belasse es Rechtsanwältin Günther nicht bei einfachen rechtsanwaltlichen Drohgebärden, sondern beantrage nunmehr auch Mahnbescheide. Verbraucher sollten sich hiervon nicht beeindrucken lassen: Mit Erlass des Mahnbescheids hat das Mahngericht die Forderung keineswegs geprüft, geschweige denn bestätigt. (mehr …)
- Verbraucherzentrale NRW warnt aktuell vor unberechtigten Zahlungsaufforderungen für fabriken.de und rezepte-ideen.deveröffentlicht am 11. März 2009
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (JavaScript-Link: VZ-NRW) warnt derzeit vor unberechtigten Zahlungsaufforderungen der Connects2Content GmbH für die Onlineangebote www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de. Es werde für eine 2-jährige Mitgliedschaft ein Betrag von über 80,00 EUR gefordert. Die „Kunden“ dürften sich überrascht zeigen; ihre Adressen wurden dem Vernehmen nach im Rahmen einer Werbung für eine „Kostenlose Schnäppchen-Community“gesammelt. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine kostenlose Mitgliedschaft nicht ohne weiteres in eine kostenpflichtige umgewandelt werden kann. Dies ginge nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Etwaigen Mahnungen und Briefen von Rechtsanwälten oder/und Inkassobüros solle man gelassen entgegen sehen. Soweit überhaupt Bedarf für eine Reaktion gesehen wird, mag man sich der kostenlos zur Verfügung gestellten Musterbriefe bedienen: Musterbrief für erwachsene Nutzer (Link: Musterbrief1) und Musterbrief für minderjährige Nutzer (Link: Musterbrief2).
Darüber hinaus ermittele die Kriminalpolizei gegen den Betreiber wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs. Bislang sollen dem Kommissariat über 300 Anzeigen vorliegen. Die Polizei bittet weitere Geschädigte, die sich vor dem 01.02.2009 auf den Seiten registriert und den Jahresbeitrag gezahlt hätten, sich mit dem zuständigen Kommissariat 21 unter der Telefonnummer 0211/8700 in Verbindung zu setzen (JavaScript-Link: VZ-NRW).
- LG Hamburg: “OK”-Vermerk auf Fax-Sendeprotokoll spricht NICHT für den Empfang des gefaxten Dokumentsveröffentlicht am 10. März 2009
LG Hamburg, Urteil vom 18.03.2008, Az. 312 O 837/07
§ 130 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Vorlage einer Faxsendebestätigung nicht ausreicht, um den Zugang eines (Abmahn-) Schreibens zu beweisen. Die Sendebestätigung sei lediglich geeignet, zu beweisen, dass zwischen dem Faxgerät des Absendenden und dem Faxgerät des Empfängers eine Telefonverbindung bestanden habe. Dass bestimmte Daten übermittelt worden seien, so die Hamburger Richter, lasse sich auf diese Weise nicht beweisen. In der Folge hatte der Abmahnende, welcher seine Abmahnung per Fax versandt hatte, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, nachdem der Abgemahnte die Unterlassungsansprüche sofort anerkannt hatte und hinsichtlich der Kosten Widerspruch eingelegt hatte. Das LG Hamburg schließt sich damit der Rechtsauffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Link: OLG Brandenburg) an. Entgegengesetzt entschieden haben das OLG Karlsruhe (Link: Faxprotokoll1) und das OLG Celle (Link: Faxprotokoll2).
- AG München: Ein Autokauf für 100 EUR? / Zur Wirksamkeit von Kaufverträgen bei eBayveröffentlicht am 6. März 2009
AG München, Urteil vom 09.05.2008, Az. 223 C 30401/07
§§ 320, 433 Abs. 1 BGBDas AG München hat mit diesem Urteil noch einmal darauf hingewiesen, das bei privaten eBay-Auktionen keine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB vorliegt, sondern das Einstellen des Angebots ein wirksames verbindliches Angebot darstellt (vgl. schon BGH, Urteil vom 07.11.2001, Az. VIII ZR 13/01). Dies ergebe sich bereits unter Berücksichtigung des § 10 Abs. 1 der ebay-AGB (OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2000, Az. 2 U 58/00). Der Einwand des Beklagten, er habe das Angebot nicht – wie geschehen – doppelt einstellen wollen, wurde nicht gehört. Hierbei handele es sich lediglich um einen geheimen Vorbehalt nach § 116 S. 1 BGB. Ein wirksames Angebot liege im Übrigen auch ohne die Bestimmung eines Mindestpreises vor. (mehr …)
- AG Montabaur: Bei einem Vertrag über einen DSL-Anschluss erlischt Widerrufsrecht nicht vollständigveröffentlicht am 3. März 2009
AG Montabaur, Urteil vom 15.01.2008, Az. 15 C 195/07
§ 312d Abs. 3 Nr. 2 BGBDas AG Montabaur hat im Rahmen einer Feststellungsklage entschieden, dass ein telefonisch abgeschlossener Vertrag auf Schaltung eines DSL-Anschlusses widerrufen werden kann. Dass Widerrufsrecht sei auch nicht erloschen. Zwar erlösche gemäß § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher diese selbst veranlasst habe. So habe der Kläger selbst vorgetragen, dass er bei der Frage nach der schnellstmöglichen Schaltung des DSL-Netzanschlusses einen entsprechenden Willen geäußert habe. Daraufhin habe die Beklagte bereits die Aufschaltung des DSL-Anschlusses bei ihrem Technologiepartner beantragt. Die Ausführung der Dienstleistung sei dann mit der Freischaltung des Anschlusses erfolgt. Jedoch sei § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB dahingehend auszulegen, dass das Widerrufsrecht nur in Bezug auf die Vergangenheit erlösche, da es sich bei der Schaltung eines DSL-Anschlusses um eine teilbare Dienstleistung handele. Diese Rechtsauffassung ist streitig, worauf das AG Montabaur in der Entscheidung auch hinweist. Sinn und Zweck des § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB sei es, eine den Unternehmer belastende Rückabwicklung zu verhindern. Dienstleistungen könnten im Gegensatz zu gelieferten Waren nicht ohne weiteres problemlos rückabgewickelt werden und der Verbraucher solle nicht die Vorteile einer raschen Leistungserbringung seitens des Unternehmers haben. Andererseits solle der Verbraucher ein Dauerschuldverhältnis noch widerrufen können.