Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Widerrufsfrist verlängert sich bei falscher Widerrufsbelehrung nichtveröffentlicht am 31. Juli 2009
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.06.2009, Az. 9 U 111/08
§§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 14 BGB-InfoVDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Frist für die Ausübung eines Widerrufsrechts auch dann beginnt, wenn der Fristbeginn nicht ordnungsgemäß ausgewiesen worden ist. Der streitbefangene Darlehensvertrag sei durch den Widerruf der Kläger nicht unwirksam geworden. Die Frage, ob die von der Beklagten verwendete Musterwiderrufsbelehrung trotz etwaiger Mängel im Hinblick auf den Beginn der Widerrufsfrist („beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“) wirksam sei, sei zu bejahen. (mehr …)
- AG Schorndorf: EuGH-Vorlage mit der Frage, ob der Händler nur Nachlieferung einer mangelfreien Sache schuldet – oder auch deren Aus- und Einbau?veröffentlicht am 30. Juli 2009
AG Schorndorf, Entscheidung vom 25.02.2009, Az. 2 C 818/08
§§ 434 Abs. 1, 437 Nr. 2, 440, 323 BGB, Art. 234 EGDas AG Schorndorf hat ein Verfahren ausgesetzt und dem EuGH diverse Rechtsfragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hintergrund ist die Frage, ob ein Händler, der eine mangelhafte Ware liefert, nur diese zu ersetzen hat oder auch den Einbau der Ware, wenn die Mangelhaftigkeit der Ware sich erst im Nachhinein herausstellt. (mehr …)
- LG Dresden: Keine Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, wenn Rechtsanwalt vorher die Inhalte geprüft hatveröffentlicht am 27. Juli 2009
LG Dresden, Urteil vom 23.01.2009, Az.: 10 O 2246/08
§§ 278, 282, 285, 831 BGB
Das LG Dresden hat darauf hingewiesen, dass ein Händler, der nach Erhalt einer Abmahnung einen Rechtsanwalt aufsucht und von diesem seine Website (Shop) überprüfen lässt, keine Vertragsstrafe schuldet, wenn trotz der Freigabe der Website durch den Anwalt ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung festzustellen ist. Die Verwirkung der Vertragsstrafe setze vorwerfbares Verhalten auf Seiten des Beklagten als Schuldner voraus. Das Verschulden müsse negativ vom Schuldner bewiesen werden, weil er sich für eine objektive Leistungsstörung zu entlasten habe (§§ 282, 285 BGB). (mehr …) - LG Frankfurt a.O.: Der „Sofortkauf“ bei eBay führt nicht zu einem Optionsrecht, sondern zu einem Kaufvertragveröffentlicht am 27. Juli 2009
LG Frankfurt a.O., Urteil vom 03.07.2009, Az. 12 O 24/09
§ 433 BGBDas LG Frankfurt a.O. hat darauf hingewiesen, dass der Abschluss eines „Sofortkaufs“ bei eBay nicht zum Entstehen eines Optionsrechtes führt, sondern unmittelbar in einen verbindlichen Kaufvertrag mündet. Der Beklagten sei es in diesem Fall lediglich darum gegangen, sich „sich das Fahrzeug endgültig zu sichern“. Die Einigung über die Details habe später erfolgen sollen. Dem mochte die Kammer nicht folgen: Vielmehr habe die Beklagte durch die Betätigung der Option „Sofortkauf“ bei eBay wirksam mit dem Kläger einen Kaufvertrag über das streitgegenständliche Fahrzeug geschlossen (vgl. BGH WTRP 2002, 363 ff.). (mehr …)
- BGH: Was der Grundsatz der Beweislastumkehr nach § 476 BGB tatsächlich bewirktveröffentlicht am 23. Juli 2009
BGH, Urteil vom 02.06.2004, Az. VIII ZR 329/03
§§ 437, 476 BGBDer BGH hat in diesem grundlegenden Urteil entschieden, dass der Käufer einer Ware, nachdem er diese angenommen hat, die etwaige Mangelhaftigkeit der Ware bzw. der hierfür sprechenden tatsächlichen Umstände beweisen muss. Soweit die Vorschrift des § 476 BGB für den Verbrauchsgüterkauf die Beweislast zu Gunsten des Käufers umkehre, betreffe das nicht die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliege. Die Vorschrift setze vielmehr einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel im Gesetzessinne voraus und enthalte eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen habe. Insoweit stützte sich der Senat auf Bamberger/Roth/Faust, BGB, § 434 Rdnr. 119; Palandt/Putzo, BGB, 63. Aufl., § 434 Rdnr. 57/59; vgl. auch Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts, BTDrucks. 14/6040 S. 245). (mehr …)
- AG Neuss: Was ein Händler über sein Produkt wissen muss oder nichtveröffentlicht am 23. Juli 2009
AG Neuss, Urteil vom 26.02.2009, Az. 77 C 884/08
§§ 280, 281, 433, 434, 437 Nr. 3 BGBDas AG Neuss hat darauf hingewiesen, dass einem Händler keine Verletzung der Aufklärungspflicht vorgeworfen werden kann, wenn dieser bauartbedingte Probleme eines von ihm vertriebenen Produktes nicht kennt. Da es sich bei dem beklagten Händler nicht um eine Vertragshändler gehandelt habe, sei er auch nicht verpflichtet gewesen, sämtliche (mögliche) Probleme des Produkts zu kennen. Im vorliegenden Fall hatte der Händler nicht darauf hingewiesen, dass es bei einem von ihm verkauften Pkw durch Verschmutzung eines Wasserkastens und des dadurch verstopften Ablaufs zu einem Wassereintritt in den Innenraum des Pkws kommen könne.
- LG Hamburg: AGB-Klausel mit Pauschalhonorar für Fotografen ist unwirksamveröffentlicht am 21. Juli 2009
LG Hamburg, Beschluss vom 15.07.2009, Az. 312 O 411/09
§ 307 BGB, § 32 UrhGDas LG Hamburg hat einem Verlagshaus im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, im Zusammenhang mit Rahmenverträgen, die mit Fotografen abgeschlossen werden, die Klausel „Der Verlag vergütet den Fotografen mit einem Pauschalhonorar (gegebenenfalls zzgl. MwSt.), welches je Auftrag gesondert vereinbart wird und mit dem sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen, Pflichten und Rechts übertragungen abgegolten sind.“ zu verwenden. Diese Klausel für eine Pauschalvergütung benachteiligt den Fotografen wohl unangemessen, da auf diese Weise eine erforderlichenfalls rückwirkende Festsetzung einer angemessen Beteiligung an seinen Werken ausgeschlossen wird.
- OLG Koblenz: Einen Porsche 911 gibt es tatsächlich nicht für 5,50 EURveröffentlicht am 20. Juli 2009
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2009, Az. 5 U 429/09
§ 242 BGBDas OLG Koblenz hat eine Entscheidung des LG Koblenz (Link: Urteil) in einem Hinweisbeschluss an die Beteiligten inhaltlich bestätigt, wonach das Bestehen auf der Durchführung eines Kaufvertrages über einen 911 (Modell 997 Carrera 2 S Coupé) zu einem Kaufpreis von 5,50 EUR und die daraus folgende Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 242 BGB ist. Der Senat wies daraufhin, dass die streitgegenständliche Auktion wenige Minuten nach ihrem Start vorzeitig abgebrochen worden sei, so dass nicht davon auszugehen sei, dass der Abbruch vorsätzlich erfolge, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Auch habe „jedem verständigen Betrachter auch ohne weiteres nachvollziehbar“ sein müssen, dass ein „nur noch als extrem zu bezeichnendes Missverhältnis zwischen dem gebotenen Preis und dem Wert der Sache“ vorgelegen habe. Auf die Entscheidung hingewiesen hat Rechtsanwalt Elmar Kloss, welcher den obsiegenden Beklagten vertrat.
(mehr …) - OLG Hamm: Bezahlung von Rechnungen nach Preiserhöhung einer Dauerleistung stellt kein Einverständnis darveröffentlicht am 16. Juli 2009
OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2009, Az. 19 U 52/08
§§ 398, 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt., 818 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die anstandslose Zahlung auf Rechnungen nach einer Preiserhöhung des Vertragspartners nicht ohne weiteres als stillschweigende Einwilligung in die Preiserhöhung auszulegen sind. Bei den streitgegenständlichen Beträgen habe es sich in keinem Fall um den zwischen den Parteien vereinbarten Ausgangspreis gehandelt. Auch eine Einigung der Parteien auf Preiserhöhungen während der Dauer laufender Verträge habe nicht festgestellt werden können, und zwar unabhängig davon, ob Kunden die erhöhten Preise unter Vorbehalt oder vorbehaltlos gezahlt hätten. (mehr …)
- OLG Celle: Wann handelt der Branchenbuch-Betrüger in Täuschungsabsicht?veröffentlicht am 5. Juli 2009
OLG Celle, Urteil vom 18.06.2009, Az. 13 U 9/09
§§ 123 Abs. 1 1. Alt., 142 Abs. 1 BGBDas OLG Celle hat in dieser Entscheidung ausführlich dargelegt, unter welchen Umständen ein Anbieter von Branchenbuch-Einträgen potentielle Kunden vorsätzlich täuscht. Vor allem Inhalt und Aufmachung des Angebots böten Anhaltspunkte für den erforderlichen Täuschungswillen des Erklärenden. Auf den erforderlichen subjektiven Tatbestand werde in aller Regel in folgenden Fällen geschlossen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2005 – X ZR 123/03, zitiert nach juris, Tz. 15 ff.): a) Wenn das Schreiben objektiv unrichtige Angaben enthalte (BGH, aaO). b) Bei Aufmachung eines Angebotsschreibens in Art einer Rechnung (BGH, aaO). c) Wenn erkennbar für den Adressaten wichtige Umstände verschwiegen seien, obwohl eine Offenbarungspflicht bestehe (BGH, aaO). d) Aus der Art und Weise, wie das Anschreiben gestaltet sei.
(mehr …)