Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Brandenburg: Der Streitwert des Unterlassungsanspruchs bei unerlaubter Bildnutzung im privaten Bereich beträgt das 10-fache des Schadensersatzesveröffentlicht am 8. Oktober 2014
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2013, Az. 6 W 31/13
§ 3 ZPODas OLG Brandenburg hat entschieden, dass der Streitwert hinsichtlich eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei der unerlaubten Bildnutzung in einer privaten Auktion bei eBay mit dem 10-fachen des Lizenzschadensersatzes (hier: 600 EUR) zu bemessen ist. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Zum gerichtlichen Zwangsgeld bei sog. Negativauskunftveröffentlicht am 5. Dezember 2012
OLG Celle, Beschluss vom 31.10.2012, Az. 13 W 87/12
§ 793 ZPO, § 888 ZPODas OLG Celle hat dazu ausgeführt, was an Auskunft bei rechtswidriger Nutzung fremder Bilder („Fotoklau“) zu erbringen ist. Nachdem der Beklagte per Anerkenntnisurteil zur Auskunft verpflichtet wurde, erklärte dieser, keine Informationen zu den streitgegenständlichen Bildern mehr zu haben. Hierauf legte ihm das Landgericht ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 EUR auf, wogegen er sofortige Beschwerde einlegte. Was wir davon halten? Die Entscheidung des Senats verstößt hinsichtlich des Umfangs der oktroyierten Auskunftspflicht schlicht gegen das Verfassungsrecht (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Amazon-Händler haften für Urheberrechtsverletzungen an Fotos, die sie auf der Amazon-Plattform zur Verfügung gestellt bekommenveröffentlicht am 16. November 2012
LG Köln, (Hinweis-) Beschluss vom 16.11.2012, Az. 28 O 814/11
§ 97 Abs. 1 UrhGDie Internethandelsplattform Amazon beruht bekanntlich auf einem System, bei dem jedem Angebot unter Verwendung eines bestimmten EAN-Codes Produktfotos hinzugefügt werden. In der Regel sind dies die Produktfotos desjenigen Verkäufers, der das Produkt zum ersten Mal bei Amazon eingestellt und somit auch die entsprechende Artikelbeschreibung (Text, Fotos etc.) erstellt hat. Stellt ein Dritter nunmehr ein identisches Produkt an, lädt Amazon hierfür die Artikelbeschreibung des Konkurrenten samt Bildern hoch. In diesem Fall stellt sich die Frage, wie es zu bewerten ist, wenn der Konkurrent damit nicht einverstanden ist. Das LG Köln hat hierin eine Urheberrechtsverletzung erkannt und den „Folgeverkäufer“ als Störer angesehen. Besondere Bedeutung hat die Entscheidung für die Verkäufer von Badeenten / Gummienten jeglicher Aufmachung. Der Hinweis des Landgerichts Köln lautet im Volltext: (mehr …)
- OLG Hamm: Der Streitwert für die unbefugte Nutzung von Produktfotos auf eBay liegt bei 900 Euroveröffentlicht am 15. Oktober 2012
OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012, Az. I-22 W 58/12
§ 97 UrhG; § 3 ZPODas OLG Hamm hat entschieden, dass der Streitwert für die unbefugte Nutzung eines Produktfotos bei eBay bei 900,00 EUR liegt. Dies betreffe allerdings lediglich die Nutzung eines Bildes für eine private Auktion, möglicherweise auch im Falle eines Kleingewerbetreibenden. In diesen Fällen sei die Zugrundelegung eines Regelstreitwertes von 6.000,00 EUR nicht angemessen, lediglich der Lizenzschaden sei zur Streitwertbemessung heranzuziehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für 3.980 Farbkopien im Gerichtsverfahren bei urheberrechtswidriger Fotonutzung / Fotoklauveröffentlicht am 14. August 2012
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.01.2012, Az. 8 W 98/11
§ 91 ZPO, VV 7000 Nr. 1 b VV RVGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Kosten für verfahrensrelevante Farbkopien zwar grundsätzlich erstattungsfähig sind (vgl. § 91 ZPO). Allerdings seien die Kosten fu?r die für das Gericht bestimmten Originalschriftsa?tze nebst Anlagen kostenfrei. Bei einer Berechnung nach VV 7000 Nr. 1 b VV RVG wu?rde sich der zu erstattende Betrag weiter reduzieren, da die ersten 100 Seiten erstattungsfrei seien. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Köln: 1.000,00 EUR an Schadensersatz für die urheberrechtswidrige Nutzung einer Flash-Animation / Zur Verdoppelung des Schadensersatzes wegen „komplexer Programmierung“veröffentlicht am 30. Mai 2010
LG Köln, Urteil vom 04.11.2009, Az. 28 O 876/08
§ 97 UrhG; § 287 ZPODas LG Köln hat entschieden, dass die urheberrechtswidrige Nutzung einer Flash-Präsentation einen Schadensersatzanspruch von 1.000,00 EUR auslösen kann. Im Rahmen der Schätzung habe sich die Kammer an die MFM-Bildhonorare, die für Urheberrechtsverletzungen im Bereich von Lichtbildern den branchenüblichen Tarif darstellten, angelehnt. Sie verkenne nicht, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2006, 136) die MFM-Bildhonorare schon bei Verletzungshandlungen im Bereich des Lichtbildschutzes nicht unreflektiert zugrunde gelegt werden dürften, sondern vielmehr in jedem Fall die Umstände des konkreten Einzelfalles bei der Schätzung gemäß § 287 ZPO zu berücksichtigen seien. (mehr …)
- AG Düsseldorf: Zum Nachweis der fiktiven Lizenzkosten bei Bilderklau reichen eigene AGB nicht ausveröffentlicht am 10. Mai 2010
AG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2010, Az. 57 C 8526/08
§ 97 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 3 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Betreiberin einer Bildagentur bei rechtswidriger Verwendung ihrer Bilder („Bilderklau“) zwar dem Grunde nach Schadensersatz fordern kann („fiktive Lizenzkosten“), zur Bemessung der Schadensersatzhöhe sich aber nicht auf die eigenen Konditionen, wie sie in ihren AGB festgesetzt sind, verweisen darf. Insofern würde es sich um Vertragsbedingungen handelt, die nur für den Fall der vertraglichen Nutzung und etwaiger Verstöße innerhalb der Vertragsbeziehung gelten würden. [Diese Argumentation halten wir angesichts der restlichen Rechtsprechung für bemerkenswert.] (mehr …)
- LG Hamburg: Schlecht ist, wenn die Unterlassungserklärung abgegeben, das Foto aber noch im Google-Cache zu finden istveröffentlicht am 19. August 2009
LG Hamburg, Urteil vom 22.2.2006, Az. 308 O 743/05
§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 15, 19a, 97 Abs. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber einer Website, der dort verbotenerweise eine fremde Illustration verwendet, auch für die dadurch verursachte Aufrufbarkeit der streitgegenständlichen Darstellung über die Google-Bildersuche verantwortlich ist, da er sich diese Urheberrechtsverletzung zuzurechnen lassen hat. (mehr …)
- OLG Brandenburg: Bei unrechtmäßiger Bildnutzung finden MFM-Richtlinien nur eingeschränkt Anwendung / Zum Bilderklau bei sog. eBay-Multiauktionenveröffentlicht am 3. August 2009
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2009, Az. 6 U 37/08
§§ 15 ff., 72 Abs. 1, Abs. 2, 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass der Schadensersatz, der durch die Verletzung fremder Urheberrechte an Fotografienzu zahlen ist, zwar grundsätzlich nach den sogenannten MFM-Richtlinien (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) zu berechnen ist, diese jedoch keinesfalls schematisch Anwendung finden. Außerdem hat er die Bildverwertung in einer sog. eBay-Multiauktion, bei der ein Bild über einen längeren Zeitraum zum Vertrieb mehrerer Produkte eines Typs verwendet wird, als einmaligen Verstoß aufgefasst. (mehr …)
- OLG Jena: Zu der Frage kerngleicher Verstöße im Urheberrecht / Fotografienveröffentlicht am 8. Juli 2009
OLG Jena, Beschluss vom 10.12.2003, Az. 2 W 658/03 § 97 UrhG
Das OLG Jena hat im Ergebnis entschieden, dass die Kerngleichheit von urheberrechtlichen Verstößen in Bezug auf die unerlaubte Verwendung von Fotografien im Internet eng auszulegen sind. Hierzu führte der Senat aus, dass bei einem Verstoß eine Wiederholungsgefahr auch bezüglich abgewandelter, aber im Kern gleicher Handlungen anzunehmen sei (vgl. BGH GRUR 1998, 1039, 1050 – Fotovergrößerungen). Daher bestehe Wiederholungsgefahr in Hinblick auf eine unerlaubte Veröffentlichung und Verbreitung hinsichtlich aller acht vom Unterlassungsantrag umfassten Fotografien, die der Kläger von der Beklagten gefertigt habe und nicht nur hinsichtlich der drei Fotografien, die der Beklagte im Internet öffentlich zugänglich gemacht habe. Die Klägerin habe dem Beklagte im Zuge ihrer Bewerbung als Fotomodell nicht nur die letztlich zur Veröffentlichung ausgewählten Fotos übersandt. Zudem seien sämtliche Bilder Aktfotografien mit ähnlichem Inhalt und Charakter, so dass die Übernahme der Fotos Nr. 4, 7 und 8 auf die genannte Internetseite nur als Zufälligkeit habe gewertet werden müssen. (mehr …)