Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bochum: eBay-Auktion darf bei Beschädigung der Sache nach Auktionsbeginn abgebrochen werdenveröffentlicht am 15. Januar 2013
LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012, Az. 9 S 166/12
§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 3 BGB, § 281 BGBDas LG Bochum hat entschieden, dass eine eBay-Auktion bei einem sich nach Erstellung des Angebots zeigenden Sachmangel durch den Verkäufer abgebrochen werden darf, ohne dass dieser sich gegenüber dem höchstbietenden Käufer schadensersatzpflichtig macht. Entscheidend war, dass die Kammer eine Einbeziehung der eBay-AGB (dort § 10 Nr. 1) erkannte, so dass die eBay-Auktion unter einem rechtlichen Vorbehalt gestartet worden sei. Da beide Parteien mit der Anmeldung bei eBay den AGB zugestimmt hätten, seien diese bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Bochum: Wer sich privat auf einer Unternehmer-Plattform anmeldet, schließt keinen Vertrag mit dem Betreiberveröffentlicht am 15. November 2012
AG Bochum, Urteil vom 16.04.2012, Az. 47 C 59/12
Das AG Bochum hat entschieden, dass jemand, der sich auf einer ausdrücklich für Unternehmer bestimmten Handelsplattform im Internet anmeldet und sich dabei als „privat“ kennzeichnet, keinen Vertrag mit der Betreiberin der Plattform schließt. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertragsschluss ausdrücklich unter den Vorbehalt der Unternehmereigenschaft des Vertragspartners stellten, komme unter diesen Umständen kein Schuldverhältnis zustande. Daher könne die Betreiberin auch keine Forderungen, die sich aus einer Mitgliedschaft des Angemeldeten ergeben sollten, geltend machen. Zum Volltext der Entscheidung:
- ArbG Bochum: Ex-Chef darf bei Facebook unter Freunden als „Pfeife“ und der Arbeitsplatz als „Drecksladen“ bezeichnet werdenveröffentlicht am 14. August 2012
ArbG Bochum, Urteil vom 09.02.2012, Az. 3 Ca 1203/11 – nicht rechtskräftig
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas ArbG Bochum hat entschieden, dass Äußerungen bei Facebook über die ehemalige Arbeitsstelle wie z.B. „Armseliger saftladen und arme pfanne von chef„, „die pfeife„ und „mit diesem Drecksladen„ zulässig sind. Der ehemalige Arbeitgeber habe keinen Anspruch auf Unterlassung. Für Mitarbeiter könne der Arbeitgeber ohnehin keinen Anspruch geltend machen, dies müsste seitens der betroffenen Person selbst geschehen. Hinsichtlich der Äußerungen zum Arbeitsplatz handele es sich zwar um Formalbeleidigungen, jedoch sei die Verwendung dieser Begriffe nach Auffassung der Kammer im vorliegenden Kontext innerhalb eines Dialogs auf dem facebook-Profil des Beklagten zu 1) von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es sei zu berücksichtigen, dass nicht ersichtlich war, dass dieser Dialog öffentlich, dass heißt für jeden Internetbenutzer frei zugänglich gewesen sein soll, denn nach Vortrag der Beklagten habe der Dialog nur von sogenannten „Freunden“ des Beklagten zu 1) mitverfolgt werden können. Die Berufungsverhandlung findet in den nächsten Tagen vor dem LAG Hamm statt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bochum: eBay-Verkauf von Kfz-Leuchten ohne Prüfzeichen ohne „deutlichen Hinweis“ unzulässigveröffentlicht am 10. Mai 2012
LG Bochum, Urteil vom 14.02.2012, Az. 12 O 238/11
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 22 a StVZODas LG Bochum hat entschieden, dass ein Verkauf von Kfz-Lampen ohne E-Prüfzeichen über eBay ohne einen deutlichen Hinweis auf das fehlende Prüfzeichen unzulässig ist. Eine Ausführung in der Artikelbeschreibung, dass es sich um Hauptscheinwerferlampen ohne Straßenzulassung handele und kein E-Prüfzeichen vorhanden sei, genüge den Anforderungen nicht. Einem potentiellen Käufer sei es möglich, auf die Option „Sofort-Kaufen“ zu klicken und einen verbindlichen Kaufvertrag abzuschließen, ohne dass er den Hinweis vorher zwangsläufig zur Kenntnis nehmen müsse. Darüber hinaus hätten sich die streitgegenständlichen Angebote in der Rubrik Auto-Ersatzteile gefunden, so dass der Kunde zunächst davon ausgehen werde, ein Ersatzteil für den normalen Autobetrieb zu erwerben. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Bochum: Auch bei zweiter Abmahnung, nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, kann die Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch bestimmt werdenveröffentlicht am 3. März 2012
LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010, Az. 12 O 101/10 – rechtskräftig
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass auch bei einer erneuten Abmahnung, die nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung ausgesprochen wird, die Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch bestimmt werden kann. Es hielt die Ablehnung einer derart aufgemachten Unterlassungserklärung sogar für rechtsmissbräuchlich. Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung (OLG Hamm, Az. I-4 U 145/10) wurde vom Berufungskläger auf Anraten des Senats unter dem 03.12.2010 zurückgenommen. Zitat: (mehr …)
- LG Bochum: Unterschiedliche Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeit nicht irreführendveröffentlicht am 2. Februar 2012
LG Bochum, Urteil vom 22.12.2011, Az. I-14 O 189/11
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Satz 2 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass eine Internetwerbung für Neuwagen, welche unter „Verfügbarkeit“ angibt „sofort“ und später unter „Lieferzeit“ die Angabe „Die Lieferzeit kann von der oben angegebenen abweichen. Für die Anfrage der genauen Lieferzeit kontaktieren Sie uns bitte.„ tätigt, nicht irreführend ist und damit keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Begriffe „Verfügbarkeit“ einerseits und „Lieferzeit“ andererseits hätten unterschiedliche Bedeutung, was für den Kunden auch ohne Weiteres verständlich sei. Gerade im Kfz-Bereich sei dem Kunden klar, dass im Allgemeinen auch bei sofortiger Verfügbarkeit mit einer gewissen Lieferzeit zu rechnen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bochum: Unterbliebene Weiterverfolgung einer Gegenabmahnung führt zu Rechtsmissbrauchveröffentlicht am 31. Januar 2012
LG Bochum, Urteil vom 12.10.2011, Az. I-13 O 57/11
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn diese mit der Aufforderung verbunden ist, binnen sieben Tagen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sodann der Unterlassungsanspruch aber nicht gerichtsanhängig gemacht wird, vielmehr lediglich versucht wird, den mit der Gegenabmahnung grundsätzlich verbundenen Gebührenerstattungsanspruch gegen den mit der Abmahnung verbundenen Gebührenerstattungsanspruch aufzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Bochum: Wird bei Open-Source-Software die LGPL (Lizenz) nicht eingehalten, ist der Softwarehersteller zur Unterlassung und zur Auskunft, aber nicht zum Rückruf der Software verpflichtetveröffentlicht am 13. Dezember 2011
LG Bochum, Teilurteil vom 20.01.2011, Az. 8 O 293/09
§ 97 UrhG, § 242 BGBDas LG Bochum hat entschieden, dass derjenige, der gegen eine Lesser General Public License (LGPL) verstößt, welche bei sog. Open Source Software Verwendung findet (hier) zur Unterlassung und, zur Bemessung des Schadensersatzes, zur Auskunft verpflichet ist. Eine Pflicht zum Rückruf der streitbefangenen Software bestehe aber ohne Weiteres nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bochum: 1,5-fache Geschäftsgebühr angemessen für wettbewerbsrechtliche Abmahnungveröffentlicht am 31. Oktober 2011
LG Bochum, Urteil vom 05.10.2011, Az. I-13 O 99/11
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 3 ZPODas LG Bochum hat entschieden, dass für eine durchschnittlich schwierige bzw. arbeitsintensive wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine 1,5-fache Geschäftsgebühr bei einem Streitwert von 15.000,00 EUR geltend gemacht werden kann. Zitat: „Der Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 EUR, den die Klägerin ihrer Berechnung zugrunde gelegt hat, ist angesichts des Umstands, dass es um mehrere Verstöße geht, angemessen. Die Gebühr von 1,5 ist ebenfalls nicht zu beanstanden.“ Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Bochum: Bereits die rein tatsächliche Ablehnung unfrei zurückgesandter Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 23. August 2011
LG Bochum, Beschluss vom 06.05.2010, Az. I-12 O 80/10
§ 355 BGB; §§ 3; 4 Nr. 11 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass ein Onlinehändler nicht erst dann wettbewerbswidrig handelt, wenn er in der Widerrufsbelehrung die Ausübung des Widerrufsrechtes an die Frankierung des Rücksendepaketes knüpft, sondern bereits dann, wenn der Internethändler die unfrei zurückgesandte Ware nicht annimmt. Diese Entscheidung wird nicht den Fall berühren, dass der Verbraucher auf Grund einer vertraglichen Kostenübernahme („40-EUR-Klausel“) zur Tragung der Rücksendekosten verpflichtet ist.