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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. August 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2012, Az. I-20 U 202/11
    § 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Domaininhaber Anspruch auf die Rücknahme eines Dispute-Eintrags hat, wenn der Veranlasser des Eintrags keinen Anspruch auf Löschung der Domain hat. Vorliegend bestand seitens des Herausgebers des Lifestyle-Magazins „AD – Architectural Digest“ kein Anspruch auf Löschung der Domain „ad.de“. Von einer rechtsmissbräuchlichen Domain-Anmeldung könne nicht ausgegangen werden, da „ad“ auch die Abkürzung für „Advertising“ bedeute und eine gezielte Behinderung der Beklagten nicht festgestellt werden könne. Allein von einem Verkaufsangebot der Domain könne nicht auf Rechtsmissbrauch geschlossen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. August 2013

    OLG Hamm, Beschluss vom 25.07.2013, Az. I-4 W 33/12
    § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG, § 15 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 MarkenG; § 12 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass Unterscheidungskraft für einen Firmennamen, der aus einer Abkürzung (drei Buchstaben) sowie der Beschreibung der Tätigkeit besteht, vorhanden sein kann. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn nicht sofort erkennbar sei, wofür die Abkürzung stehe. Die Benutzung des abgkürzten Firmennamens erfolge als Unternehmenskennzeichen. Daher bestehe gegen die Nutzung einer gleichnamigen Domain durch einen Dritten auf Grund von Verwechslungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Zitat:

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  • veröffentlicht am 23. Juli 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 11.07.2013, Az. C-657/11
    Richtlinien 84/450/EWG und 2006/114/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass die Verwendung von fremden Markennamen als Metatag auf einer Webseite nicht nur markenrechtlich relevant ist (vgl. hier), sondern auch eine irreführende Werbung darstellen kann. Dass die Metatags für den Nutzer nicht ohne Weiteres sichtbar seien, sei für diese Einordnung nicht relevant, da der Begriff der Werbung auch indirekte Kommunikation erfasse. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Juni 2013

    LG Köln, Urteil vom 05.03.2013, Az. 33 O 144/12
    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein unbegründeter Dispute-Eintrag auf eine Domain einen Anspruch auf Löschung dieses Eintrags seitens des Domain-Inhabers begründet. Der unbegründete Eintrag stelle eine Rechtsverletzung dar. Vorliegend hatte die Markeninhaberin eine Marke „bye-bye“ gegen die gleichnamige Domain „www.bye-bye.de“ einen Dispute-Eintrag gestellt, da sie darin eine Verletzung ihrer Markenrechte sah. Die Domain wurde zu der Zeit als sog. Parking-Domain genutzt. Das LG sah deshalb den Dispute als unberechtigt an, da eine Marke einen Unterlassungsanspruch nur bezogen auf den geschützten Waren- und Dienstleistungsbereich begründe; der Inhaber einer Domain diese aber auch anders, auf nichtverletzende Weise, nutzen könne. Sei der geschützte Bereich betroffen, bestünden Unterlassungsansprüche, aber kein Anspruch auf Freigabe der Domain. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 24. Juni 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2013, Az. 12 O 184/12
    § 32 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB analog, § 186 StGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auf einer niederländischen Website in niederländischer Sprache grundsätzlich nicht gegeben ist. Der maßgebliche deutliche Inlandsbezug lasse sich vorliegend nicht schon daraus herleiten, dass die Kläger ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland hätten und wie die Beklagte in Deutschland auf dem Immobilienmarkt tätig seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2013

    LG Stuttgart, Beschluss vom 11.11.2011, Az. 17 O 706/11
    § 935 BGB, § 940 BGB, § 937 BGB; § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; § 4 Nr. 9 u. 10 UWG, § 2 Abs. 1 UWG, § 3 UWG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass der Inhaber eines Kennzeichenrechts einen Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer Domain hat, wenn diese eine Verwechslungsgefahr zu dem geschützten Kennzeichen begründet. Werden unter dieser Domain so genannte „sponsored Links“ vorgehalten, handelt es sich um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, auch wenn es sich ansonsten um eine Baustellenseite handele. Ungewöhnlich an diesem Beschluss ist noch, dass das Gericht die öffentliche Zustellung der Verfügung angeordnet hat. Eine anderweitige Zustellung an den nach Russland abgewanderten Domaininhaber sei vorliegend nicht möglich gewesen. Zum Volltext der Entscheidungen:
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  • veröffentlicht am 28. Mai 2013

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2013, Az. 6 U 49/12
    § 12 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches sich von einem anderen Unternehmen (Aufragsnehmer) die Website gestalten lässt und den Auftragsnehmer auch die dazu gehörige Domain registrieren lässt (Domain-Treuhänder), unter namensrechtlichen Ansprüchen ein Recht auf Herausgabe der Domain besitzen kann, wenn das Vertragsverhältnis beendet wird. Hier ging es um die Domain „autohaus-leiner.de“ des Autohauses Leiner. Für die Behauptung des Domain-Treuhänders, die Registrierung der Domain auf eine bei dem Treuhänder tätige Person sei durch vertragliche Abreden gerechtfertigt, trägt der Treuhänder die volle Darlegungs- und Beweislast, da es sich um einen zur Rechtfertigung des Eingriffs in ein absolutes Recht vorgetragenen Tatbestand handelt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 5 W 16/13
    § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass kein Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung bezüglich eines Domainnamens vorliegt, wenn der Internetauftritt zwar noch besteht, jedoch lediglich einen Hinweis auf die erzwungene Umbenennung und einen Link auf eine neue Internetseite enthält. Die Reichweite des Unterlassungstitels sei durch Auslegung zu ermitteln. Vorliegend sei dem Unterlassungsschuldner lediglich eine Benutzung des Namens „für die Werbung für die Vermittlung von Hunden nach Deutschland und für Aufrufe zu Spenden für Hundeasyle“ untersagt worden. Die o.g. Benutzungsform falle damit nicht unter das Unterlassungsgebot. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 29.01.2013, Az. 4 U 171/12
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung einer Tanzschule mit der Wendung „garantieren wir Ihnen … den gewünschten Lernerfolg“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Diese Werbung enthalte eine unwahre Angabe über die Ergebnisse, die von der vom Beklagten zu erbringenden Dienstleistung (Tanzunterricht) zu erwarten seien bzw. – wie es das Gericht sehr schön formuliert: „Es gibt immer wieder Menschen, die auch nach einem Tanzkurs nicht in der Lage sind, das formal Gelernte so anzuwenden, dass daraus eine auch nur einigermaßen ästhetisch anmutende Bewegung ersichtlich ist.“ Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Beschluss vom 02.08.2012, Az. 13 U 72/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 TMG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass hinsichtlich einer Unternehmens-Homepage das Unternehmen, welches die Domain innehat, regelmäßig auch als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes anzusehen ist. Das Unternehmen als Arbeitgeber habe die Funktionsherrschaft über die Domain, so dass einzelne Mitarbeiter nicht als Diensteanbieter zu qualifizieren seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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