IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. April 2010

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.11.2009, Az. 203 O 229/09
    §§ 823, 1004 BGB

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Sonya Kraus als, so die Kammer, „prominenter Persönlichkeit“ Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 EUR zusteht, weil ihr Kopf in einer Bildmontage auf den nackten Körper einer anderen Person und der nackte Oberkörper einer fremden Person auf ihren bekleideten Körper montiert worden war. Die Höhe des Schadensersatzes begründete die Kammer damit, dass Sonya Kraus sich nicht nackt fotografieren lasse und zum anderen damit, dass die streitgegenständlichen Fotomontagen bei eBay angeboten worden seien.

  • veröffentlicht am 18. April 2010

    BGH, Urteil vom 29.10.2009, Az. I ZR 65/07
    §§ 812 Abs. 1 Sl. 1 Fall 2; 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; §§ 22, 23 KUG

    Nachdem Boris Becker von der FAZ über 2,3 Mio. EUR Schadensersatz für die Verwendung seines Bildes in einer Werbebeilage forderte, hat der BGH darauf hingewiesen, dass nicht jede Abbildung eines Prominenten in einer Werbung in gleicher Weise zum Schadensersatz berechtige. Das Gewicht des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer prominenten Person, die ohne ihre Einwilligung in einer Werbeanzeige abgebildet werde, bemesse sich vor allem nach dem Ausmaß, in dem die Werbung den Werbewert und das Image der Person ausnutze. Besonderes Gewicht habe ein solcher Eingriff, wenn die Werbung den Eindruck erwecke, die abgebildete Person identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, empfehle es oder preise es an (vgl. BGHZ 169, 340 Tz. 19 – Rücktritt des Finanzministers, m.w.N.). Erhebliches Gewicht komme einem derartigen Eingriff auch dann zu, wenn durch ein unmittelbares Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten in der Werbung das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware übertragen werde, weil der Betrachter der Werbung eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstelle, die zu einem Imagetransfer führe (BGH GRUR 2009, 1085 Tz. 31 – Wer wird Millionär?, m.w.N.). (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. April 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 29.01.2010, Az. 308 S 2/09
    §§ 296, 273 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Behauptung, ausschließliche Nutzungsrechte an streitgegenständlichen Fotos zu besitzen, bewiesen werden muss, wenn die Gegenseite die Aktivlegitimation mit Nichtwissen bestreitet. Da weder die Herstellung der Fotos noch die etwaige Übertragung von Rechten daran auf eigenen Handlungen der in diesem Verfahren Beklagten beruhten oder Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung waren, sei insoweit ein Bestreiten mit Nichtwissen zulässig. Allgemeine Ausführungen der Klägerin, welche Rechte von wem übertragen wurden, seien hierfür nicht ausreichend. Es sei konkreter Vortrag dazu erforderlich gewesen, wann, wo und durch welche Erklärungen diese Rechtsübertragung stattgefunden habe, um den Eintritt der behaupteten Rechtsfolge – Übertragung der Aktivlegitimation auf die Klägerin – prüfen zu können.

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  • veröffentlicht am 23. März 2010

    OLG Köln, Urteil vom 09.02.2010, Az. 15 U 107/09
    §§ 823; 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 22 ff. KUG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Nutzer mit der Einstellung seines Portraitfotos auf einer Social Networking Plattform stillschweigend seine Einwilligung in einen Zugriff durch Personen-Suchmaschinen erklärt. Entscheidend war hierfür, dass der Kläger bei der Einstellung seines Bildnisses trotz der ihm eingeräumten Möglichkeit der Sperre gegenüber Suchmaschinen keinen Gebrauch gemacht habe, ferner, dass die AGB der Plattform, auf welcher er sein Portraitfoto eingestellt habe, ausdrücklich vorsehe, dass der Nutzer gerade mit der Veröffentlichung von Inhalten in anderen Medien einverstanden sei, es sei denn, er mache von der ihm eingeräumten Option Gebrauch, seine Daten durch Suchmaschinen zu indizieren oder gänzlich zu unterbinden.

  • veröffentlicht am 26. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 10.09.2009, Az. 27 O 345/09
    §§ 823, 1004 BGB; § 22 KUG; Art. 1, 2 GG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Fotos eines Vergewaltigungsopfers ohne dessen Zustimmung rechtswidrig ist. Ein Entschädigungsanspruch des Betroffenen werde dadurch ausgelöst. Die Betroffene hatte sich zwar zuvor interviewen lassen, dies allerdings unter Verpixelung Ihres Bildes und Geheimhaltung ihres Klarnamens. Während des Verfahrens gegen den mutmaßlichen Täter gab die Klägerin gegenüber ihrer Mutter an, sich als Opfer nicht verstecken zu wollen und gab im Laufe des Tages weitere Interviews. Vor dem Gerichtsgebäude wurde ein Foto der Klägerin aufgenommen. Dies veröffentlichte die Beklagte in der von ihr verlegten Tageszeitung unter Nennung des Klarnamens und mit einer ungepixelten Porträtaufnahme. Das Gericht wertete dies als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.

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  • veröffentlicht am 15. Februar 2010

    LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 578/09
    §§
    823, 1004 BGB analog; 4 Abs. 1 BDSG

    Das LG Köln hatte über die Zulässigkeit eines Internet-Angebots zu entscheiden, welches als „Bilderbuch Köln“ Häuser, Straßen und Plätze der Stadt Köln als Fotoabbildungen zeigte. Auf der Webseite war es auch möglich, unter Eingabe von Straße und Hausnummer bestimmte Häuser zu suchen. Die Klägerin, deren Haus unter Angabe der Adresse dort abgebildet wurde, sah darin einen Verstoß gegen ihr Persönlichkeitsrecht, da sie einer Veröffentlichung der Bilder nicht zugestimmt habe. Die Klägerin macht eine Beeinträchtigung ihrer Privatsphäre und ihres Sicherheitsinteresses geltend, da hier ihre Privatadresse nebst Bebilderung ihrer Wohn- und Eigentumsverhältnisse veröffentlicht werde. Das Gericht folgte diesen Bedenken jedoch nicht. Es ging davon aus, dass die von der Beklagten im Internet vermittelte Ansicht der Fassade des Hauses der Klägerin unter Nennung von Straße und Hausnummer nicht unmittelbar zu dem Namen der Klägerin als Miteigentümerin und Bewohnerin führe. Insofern erhalte der Betrachter nicht mehr Informationen, als wenn er selbst durch die Straße fahre. Die höchstrichterliche Rechtsprechung verneine auch eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, sofern die Abbildung des Anwesens nur das wiedergebe, was auch für den vor Ort anwesenden Betrachter ohne weiteres zutage liege. So sei es in diesem Fall gewesen. Auch aus datenschutzrechtlichen Aspekten konnte das Gericht keine Rechtsverletzung erkennen. Dieses Urteil dürfte ohne weiteres auf die Google Streetview-Problematik zu übertragen sein.

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  • veröffentlicht am 8. Februar 2010

    LG Köln, Beschluss vom 13.01.2010, Az. 28 O 688/09
    § 97a Abs. 2 UrhG

    Das LG Köln stellt in diesem Beschluss klar, dass § 97a Abs. 2 UrhG („Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“) keinen Einfluss auf den Gegenstandswert bzw. Streitwert einer Urheberrechtsverletzung hat. Wertbestimmend für den Unterlassungsanspruch sei die (geschätzte) Beeinträchtigung des Geschädigten, es komme nicht auf den erzielten Gewinn des Schädigers an. Zu berücksichtigen sei lediglich das Interesse des Geschädigten an der wirkungsvollen Abwehr eklatanter Verstöße gegen geistige Schutzrechte und die daraus resultierenden Vermögenspositionen. Dies gelte auch, wenn der individuelle Verstoß des Schädigers nicht sehr erheblich gewesen sei.

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  • veröffentlicht am 4. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Charlottenburg, Beschluss vom 05.01.2010, Az. 234 C 1010/09
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das AG Charlottenburg hat entschieden, dass ein Fotograf keinen Anspruch auf Urhebernennung bezüglich eines seiner Bilder hat, wenn dieses Bild über Jahre hinweg mit seiner Kenntnis und ohne Urhebernennung im Internet zum Download bereit gehalten wurde. Damit habe der Fotograf stillschweigend seine Einwilligung in die Nutzung des Fotos erteilt. Der Antragsgegner, der die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigerte, hatte das streitgegenständliche Foto von einer Webseite heruntergeladen, wo es über einen Zeitraum von 11 Jahren ohne Urheberrechtshinweise zum Download angeboten wurde. Davon hatte die Antragstellerin auch Kenntnis, ohne etwas dagegen unternommen zu haben. Dadurch wurde das Foto innerhalb dieses Zeitraums zu einem der meistveröffentlichten Fotos der darauf abgebildeten Politikerin. Durch dieses Verhalten habe die Antragstellerin eine stillschweigende Einwilligung erteilt, die die Widerrechtlichkeit der Verbreitung des Fotos ohne Urhebernennung entfallen lasse.

  • veröffentlicht am 4. Januar 2010

    BVerfG, Beschlüsse vom 26.02.2008, Az. 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07
    Art. 2, 5 GG

    Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Zulässigkeit von Bildberichterstattungen über prominente Persönlichkeiten aus deren Privat- und Alltagsleben außerhalb der Wahrnehmung einer offiziellen Funktion zu entscheiden. Dabei war das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eigenen Bild der Betroffenen gegen die Interessen der Pressefreiheit abzuwägen. Dazu hat das Gericht folgende Grundsätze dargelegt:

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  • veröffentlicht am 17. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 17.06.2009, Az. 308 O 176/09
    § 97 UrhG

    Das LG Hamburg hatte über die Frage der Urheberschaft an Fotografien zu urteilen, die im Internet veröffentlicht worden waren. Der Antragsteller, ein freiberuflicher Fotograf, behauptete, er habe die Fotos angefertigt, wohingegen die Gegenseite angab, der mittlerweile verstorbene Onkel habe die Bilder im Rahmen der gemeinsam mit dem Antragsteller durchgeführten Namibiareise erstellt. Die Urheberrechtsposition des Onkels sei nach dem Erbfall auf den Antragsgegner übergegangen. Da der Erbonkel für genauere Angaben nicht mehr zur Verfügung stand, musste das Gericht sich anders behelfen, um die Urheberschaft festzustellen. Dies tat es, indem es mehrere Fotoserien des Antragstellers in Augenschein nahm, die dieser vorgelegt hatte.
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