IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. August 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach eigener Aussage hat die Wettbewerbszentrale die aktuelle Opel-Werbung „Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel“ wettbewerbsrechtlich abgemahnt. In Printanzeigen sowie im Internet wird dabei zusätzlich unterhalb dieses Slogans großdimensioniert das mathematische Zeichen ? für „unendlich“ in Form einer Schleife in den Mittelpunkt der Anzeigenkampagne gehoben. Innerhalb dieser Unendlich-Schleife erscheins der Schriftzug „LEBENSLANGE GARANTIE“. In einem Sternchenhinweis werde sodann darauf hingewiesen, dass die beworbene Garantie tatsächlich nicht „lebenslang“ gelten solle, sondern nur zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 km. Bereits ab einer Laufleistung des Fahrzeugs von mehr als 50.000 km müsse sich der Kunde außerdem an den Materialkosten beteiligen, so z.B. mit 50% bei 100.000 km. Die Wettbewerbszentrale: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Mai 2010

    OLG Brandenburg, Urteil vom 15.04.2010, Az. 2 U 26/08
    §§ 283 AO; 434 ff BGB;
    § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass das Finanzamt, wenn es als Verkäufer gepfändeter Möbel im Internet auftritt, nicht für sachlich falsche Angaben verantwortlich zu machen ist und der  Ausschluss der Gewährleistung aus § 283 AO für den Verkauf gepfändeter Gegenstände auch für Internetverkäufe solcher Möbel anwendbar ist. Auf die genaue Art der Veräußerung komme es für § 283 nicht an, sofern Gegenstand des Verkaufs ein gepfändeter Gegenstand sei. Damit solle das Vollstreckungsverfahren von materiellrechtlichen Problemen freigehalten werden. Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt in der Auktion eine inkorrekte Altersangabe eines Sekretärs getätigt. Die Übernahme einer freiwilligen Beschaffenheitsgarantie konnte das Gericht in der getätigten Altersangabe, die in der Auktion als Fettdruck hevorgehoben war, auch nicht erkennen. Der Wille, für diese Eigenschaft des Möbelstücks im Sinne einer Garantie einstehen zu wollen, sei weder ausdrücklich noch konkludent vermittelt worden. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass nach den oben dargestellten Umständen für den Kläger deutlich erkennbar gewesen sei, dass der Beklagte nicht über besonderen eigenen Sachverstand bezüglich der Beurteilung des angebotenen Sekretärs verfügt und der Beklagte solchen Sachverstand auch nicht für sich in Anspruch genommen habe. Die Beurteilung des Alters bzw. des Wertes antiquarischer Möbel falle für jeden offensichtlich nicht in den üblichen Aufgabenbereich des Finanzamtes.

  • veröffentlicht am 22. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 26.11.2009, Az. 3 U 23/09
    §§ 443; 477 Abs. 1 BGB; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamburg hat sich, was nicht häufig vorkommt, von einem eigenen Hinweisbeschluss distanziert und entschieden, dass die Werbung mit einer Garantie, welche nicht den Anforderungen des § 477 Abs. 1 BGB entspricht, wettbewerbswidrig ist. Die Vorschrift sei eine das Marktverhalten regelnde Vorschrift. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Januar 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 26.11.2009, Az. 3 U 23/09
    §§ 477, 443 BGB; 2, 3, 4 UWG

    Nachdem das OLG Hamburg in einem Hinweisbeschluss vom 09.07.2009 (Link: Hinweisbeschluss) in demselben Verfahren noch offen gelassen hatte, ob es sich bei der Vorschrift des § 477 BGB („Sonderbestimmungen für Garantien“) um eine wettbewerbsrechtlich relevante Marktverhaltensregel handelt, hat es sich mittlerweile zur Bejahung der Frage entschieden. Nach Vorstellung des europäischen Normgebers habe die Aufklärung über die Garantie verbraucherschützenden Charakter. Auch der gesetzgeberische Wille im Gesetzesentwurf zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zeige, dass die Vorschrift unter dem Aspekt des lauterkeitsrechtlichen Rechtsbruchtatbestands eine marktregelnde Tendenz besitze. Enthalte also ein bindendes Kaufangebot, z.B. auf der Auktionsplattform eBay, eine unselbständige Garantie, so müsse diese den Anforderungen des § 477 BGB genügen. Dies solle dem Schutz der Verbraucher vor Irreführung dienen.

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  • veröffentlicht am 26. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 01.09.2009, Az. I-12 O 163/09
    §§ 312 c BGB, 1 BGB-InfoV

    Das LG Bochum hat vor kurzem eine häufig diskutierte Frage auf händlerfreundliche Weise entschieden. Der verklagte Händler wollte seine Kunden dazu anhalten, die erworbene Ware im Falle der Rücksendung in der Originalverpackung zu verschicken. Dazu benutzte er im Anschluss an seine Widerrufsbelehrung folgende Klauseln: „Weitere Hinweise zum Widerruf: a) Um eine schnelle Retourenabwicklung gewährleisten zu können, bitten wir Sie den Retourenschein ausgefüllt mit dem Retourenpaket beizulegen und ggf. vorab an [Nr.] per Fax zu senden. b) Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Rücksendung ohne Originalverpackung Sie ggf. Wertersatz zu leisten haben. Bitte heben Sie daher die Originalverpackung solange auf, bis Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.“ Nach Auffassung des Gerichts sei bei dieser Formulierung für den durchschnittlichen Verbraucher deutlich gemacht, dass eine Rücksendung auch ohne Originalverpackung möglich sei.

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  • veröffentlicht am 23. November 2009

    Hierauf hat die Gemeinde der Filesharing-Opfer lange gewartet: Der Rechtsanwalt, der verspricht, dass bei seiner Mandatierung die Filesharing-Abmahnung ohne jegliches Prozessrisiko erledigt wird. Zitat  „Wenn Sie uns beauftragen, werden wir für einen vernünftigen Pauschalpreis für Sie tätig und erledigen den Fall rechtssicher und ohne Prozessrisiko.“ Was wir davon halten? Das können Sie doch ganz ohne Rechtsanwalt haben. Vorgehensweise: 1) Zahlen Sie den von der Gegenseite geforderten Gesamtbetrag fristgerecht und 2) geben Sie fristgerecht die Unterlassungserklärung ab, exakt wie sie die Gegenseite fordert. 3) Tragen Sie Sorge, dass Geld wie Erklärung die Gegenseite auch tatsächlich erreicht. Ob wir dies unseren Mandanten raten? Wir sind weit davon entfernt. Und wir fragen uns schon, wofür Sie überhaupt an den Kollegen oder die Kollegin noch den „vernünftigen Pauschalpreis“ zahlen, wenn Sie ohnehin das tun, was die Gegenseite fordert. Für den Rat, dass es mit „etwas Prozessrisiko“ auch anders geht? Also doch etwas Prozessrisiko? (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.07.2009, Az. 4 U 85/08
    § 443, 477 BGB, Art. 6 Abs. 1 VerbGKRL

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Kfz-Händler, der ein Fahrzeug im Zeitpunkt eines Kauf- vertragsabschlusses über das Internet mit der Zusage „Neuwagengarantie in Erweiterung zur gesetzlichen Gewährleistung“ oder „Fahrzeuggarantie von 3 Jahren bis 100.000 km“ bewirbt, gegenüber einem Verbraucher damit ein selbständiges Garantieversprechen gemäß § 443 BGB iVm. Art. 6 Abs. 1 VerbGKRL abgibt. An dieses muss er sich binden lassen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. November 2009

    LG Dortmund, Urteil vom 08.10.2009, Az. 16 O 162/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG; 477 BGB

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass die Klausel „2 Jahre Garantie“ ohne weitere Zusätze in der Artikelbeschreibung einer eBay-Auktion wettbewerbswidrig ist. Entgegen stehende Rechtsprechung (z.B. Link: OLG Hamburg) lehnte das Gericht unter Hinweis darauf ab, dass sich jene Entscheidungen mit Onlineshops befassten, bei denen in der Regel die im Netz dargestellten Waren nicht direkt durch einen „Klick“ des Käufers erworben werden können, sondern immer noch eine Reaktion des Verkäufers erforderlich sei, um einen Vertrag tatsächlich abzuschließen. Bei eBay komme der Vertrag jedoch einzig durch eine Handlung des Käufers zu Stande, so dass davor – und dies sei nur in der Artikelbeschreibung möglich – bereits die gesetzlichen Anforderungen für eine Garantiewerbung erfüllt sein müssten.

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  • veröffentlicht am 4. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtFinanzgericht Münster, Urteil vom 05.06.2009, Az. 5 K 3002/05 U
    §§ 4 Nr. 8 Buchst. g, 4 Nr. 10 Buchst. b UStG

    Das FG Münster hat entschieden, dass bei der Gewährung einer eigenständigen Garantie durch den Händler (nicht durch den Hersteller) diese Garantie für den Händler umsatzsteuerpflichtig ist. Im entschiedenen Fall handelte es sich um ein „Garantiepaket“, dass der Käufer eines Automobils von der Klägerin zusätzlich erwerben konnte. Die Klägerin war der Auffassung, dass auf den Teil des erhaltenen Entgeltes, der auf die Eigengarantie entfallen sei, keine Steuer erhoben werden könne, da es sich um Leistungen des § 4 UStG handele (nämlich um die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze oder/und um Leistungen, die darin bestehen, dass anderen Personen Versicherungsschutz verschafft wird). Dem folgte das Gericht nicht und ging davon aus, dass die Eigengarantie eine unselbständige Nebenleistung zum Gebrauchtwagenverkauf darstelle und eine Aufteilung der Umsätze daher nicht in Betracht komme.

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  • veröffentlicht am 29. September 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 13.08.2009, Az. I-4 U 71/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; 477 BGB

    Das OLG Hamm vertritt mit dieser Entscheidung weiterhin die Auffassung, dass die Angabe einer Garantie in einem Online-Angebot dann wettbewerbswidrig ist, wenn nicht alle weiteren Informationen und Garantiebedingungen im Rahmen der Bewerbung ebenfalls angegeben werden. Damit bestätigt das Gericht seine Rechtsprechung in früheren Fällen (Link: OLG Hamm). Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte mit einer dreijährigen Garantie für alle Produkte geworben. Da es sich um konkrete Verkaufsangebote im Internet handele, so das Gericht, müsse zugleich mit dem Hinweis auf die Garantie auf die Bedingungen und Wirkungen derselben hingewiesen werden, da die Übernahme der Garantie Teil des Kaufvertrags über die beworbenen Produkte werde. Da sie nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeräumt werde, müsse der Verbraucher bereits vor Vertragsschluss alle Einzelheiten der Garantie kennen. Eine nachträgliche Übermittlung in Textform genüge den gesetzlichen Vorgaben nicht. Anders urteilte das Hanseatische OLG (Link: OLG Hamburg).

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