Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Einkaufsbedingungen mit Fälligkeitsfrist von 90 Tagen sind unwirksamveröffentlicht am 22. Oktober 2009
OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2006, Az. 11 W 5/06
§§ 14; 286 Abs. 3 S. 2; 307 Abs. 1, 2 BGBDas OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass eine vom Auftraggeber verwendete Geschäftsbedingung, wonach der Kaufpreis erst 90 Tage nach Rechnungsstellung fällig wird, unwirksam ist. Diese vertragliche Fälligkeitsregelung halte einer Inhaltskontrolle im Rahmen von § 307 Abs. 1 und 2 BGB nicht stand, denn sie weiche im Kern von den gesetzlichen Bestimmungen in § 286 Abs. 3 BGB ab. Nach dieser Vorschrift komme der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Aufstellung zahle. Dies gelte im unternehmerischen Bereich (§ 14 BGB), wie er auch hier vorgegeben sei, selbst ohne entsprechenden Hinweis in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung. Gemäß § 286 Abs. 3 S. 2 BGB trete der Verzug im unternehmerischen Bereich spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung ein, wenn der Zeitpunkt des Zugangs von Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher sei.
- LG Köln: Das UDRP-Schiedsgerichtsverfahren hindert negative Feststellungsklage nichtveröffentlicht am 22. Oktober 2009
LG Köln, Urteil vom 16.06.2009, Az. 33 O 45/08
§§ 4 k UDRP, 826 BGBDas LG Köln hat im Rahmen einer gegen den Anspruch auf Übertragung einer .com-Domain gerichteten negativen Feststellungsklage darauf hingewiesen, dass die Regeln der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (JavaScript-Link: UDRP) der Erhebung einer Klage nicht entgegegenstünde. Die Frage, ob diese Regeln im Verhältnis der Parteien als Vertrag zugunsten Dritter zu berücksichtigen seien, bedürfe nicht der Entscheidung. Denn die auch in diesem Fall vereinbarte Regelung in § 4 (k) UDRP lasse die alternative oder parallele Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausdrücklich zu. Gegenstand einer solchen gerichtlichen Überprüfung sei aber ausschließlich die Frage, ob die Registrierung oder Benutzung der streitgegenständlichen Domain gegen kennzeichenrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder deliktsrechtliche Bestimmungen des im Streitfall zur Anwendung kommenden nationalen Rechts verstoße. (mehr …)
- BGH: Zur Gewinnabschöpfung bei einem Vertrieb von Möbel-Plagiaten aus Fernostveröffentlicht am 14. Oktober 2009
BGH, Urteil vom 14.05.2009, Az. I ZR 98/06 (vgl. auch BGH, Urteil vom 14.05.2009, Az. I ZR 99/06)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 4; 23 S. 1; 97 Abs. 1 S. 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass der Verletzergewinn, welcher aus einer fremde Urheberrechte verletzenden Bearbeitung gezogen wird, nur insoweit herauszugeben ist, als er auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. für das Urheberrecht BGH, Urteil vom 30.01.1959 – I ZR 82/57, GRUR 1959, 379, 380 – Gasparone; Urteil vom10.7.1986 – I ZR 102/84, GRUR 1987, 37, 39 f. – Videolizenzvertrag; BGHZ 150, 32, 42 – Unikatrahmen; für das Markenrecht BGH, Urteil vom 06.10.2005 – I ZR 322/02, GRUR 2006, 419 Tz. 15 – Noblesse; für das Geschmacksmusterrecht BGH, Urteil vom 13.07.1973 – I ZR 101/72, GRUR 1974, 53, 54 – Nebelscheinwerfer; BGHZ 145, 366, 375 – Gemeinkostenanteil; für den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz BGHZ 119, 20, 29 – Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 2007, 431 Tz. 37 – Steckverbindergehäuse). Bei der urheberrechtsverletzenden Verwertung einer Bearbeitung komme es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der Bearbeitung gerade darauf zurückzuführen sei, dass diese die Züge erkennen lasse, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruhe. (mehr …)
- LG Köln: Das Verbot für Glücksspielwerbung im Internet ist verfassungsgemäßveröffentlicht am 14. Oktober 2009
LG Köln, Urteil vom 09.07.2009, Az. 31 O 599/08
§ 4 GlüStV; § 2 Abs. 1 GlüStV AG (NRW) ; §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass das Verbot des Anbietens und des Bewerbens von Glücksspielen im Internet verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Im entschiedenen Fall verlangte die staatliche Lotteriegesellschaft Nordrhein-Westfalens vom einem privaten Glücksspielanbieter Unterlassung hinsichtlich öffentlicher Glücksspiele im Internet, die sich an Einwohner der Bundesrepublik richten. Das Gericht gab diesem Anspruch statt. Der Einwand der Gegenseite, dass sie in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt werde, drang nicht durch. Das Gericht legte dar, dass das Verbot von Glücksspielen im Internet auf dem Jugendschutz beruhe und dies dem Grundrecht auf Berufsfreiheit vorgehe. Gerade im Internet sei eine effektive Alterskontrolle nicht möglich. Diese sei aber erforderlich, um im Sinne einer Suchtprävention der Wett- und Spielsucht vorzubeugen. Um dem Jugendschutzgedanken Rechnung zu tragen, sei eine andere, mildere Möglichkeit neben einem Verbot des Glücksspiels im Internet nicht gegeben. (mehr …)
- LG Köln: AGB-Klausel, wonach Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zur Vertragskündigung berechtigt, ist unwirksamveröffentlicht am 12. Oktober 2009
LG Köln, Urteil vom 23.04.2009, Az. 26 O 29/07
§§ 286, 307, 323 Abs. 6 BGBDas LG Köln hat die AGB-Klausel „Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein, und wird auch nach Anforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist A- Reisen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren.“ für unzulässig erklärt, da dem Verwender dieser Klausel, der Beklagten, der Rücktritt jedenfalls bei kundenfeindlichster Auslegung auch dann erlaubt sei, wenn die Zahlungsverzögerung nicht von dem Kunden oder allein oder weit überwiegend von der Beklagten zu vertreten sei. Für die insgesamt zehn unwirksamen AGB-Klauseln setzte das LG Köln einen Streitwert von 30.000,00 EUR an, also 3.000 EUR je Klausel.
- LG Köln: Urheberrechtlicher Schutz für Rollenspiel-Regeln?veröffentlicht am 9. Oktober 2009
LG Köln, Urteil vom 29.07.2009, Az. 28 O 180/08
§§ 97, 23 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass hinsichtlich der Grundregelwerke von Rollenspielen urheberrechtlicher Schutz bestehen kann. Im Gegensatz zu Spielanleitungen anderer Spiele weise ein solches Rollenspiel-Regelwerk einen „hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgehalt mit der nötigen Gestaltungshöhe“ auf, da es die im Rahmen des Rollenspiels umzusetzende Geschichte sowie den dafür erforderlichen Hintergrund enthalte. Dies stelle eine Besonderheit zu sonst im Allgemeinen nicht schutzfähigen Spielregeln dar. In der vom Gericht zu entscheidenden Angelegenheit wurde eine Rechtsverletzung zu Ungunsten des Urhebers des älteren Werkes jedoch verneint.
- OLG Köln: Zur Nachahmung / freien Bearbeitung eines Kamin-Designsveröffentlicht am 7. Oktober 2009
OLG Köln, Urteil vom 26.06.2009, Az. 6 U 199/08
§§ 2 Abs. 1 Nr. 4; 16; 17; 23; 31; 97 Abs. 1 UrhG
Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass die gerichtlichen Anträge zur Ahndung der Nachahmung eines Kamin-Designs präzise zu formulieren sind. Es bestätigte die Zulässigkeit des Antrags, soweit er sich auf das Verbot der konkreten Verletzungsform bezog, wie er im Klageantrag mit der Einleitung „insbesondere“ – also beispielhaft – durch die eingeblendeten Abbildungen der Verletzermodelle zum Ausdruck gebracht worden sei. Den verbalisierten Teil des Unterlassungsbegehrens beanstandete der Senat indes. Die Fassung der dort angeführten „Kombinationsmerkmale“ sei in verschiedenen Punkten so weit, dass sie über das vom Schutzumfang des geschützten Kamins gedeckte berechtigte Unterlassungsverlangen der Klägerin hinausgingen. Insbesondere fehle es an einer hinreichenden Bestimmtheit dieses – letztlich subjektiven – Eindrucks im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn auf den visuellen Eindruck eines optisch im Raum „schwebenden“ Sichtfensters Bezug genommen werde. Dies führe unbotsmäßig zu einer Verlagerung der Entscheidung über den Verbotsumfang in das Vollstreckungsverfahren. (mehr …) - LG Köln: Die Gestaltung einer Website kann urheberrechtlich geschützt seinveröffentlicht am 7. Oktober 2009
LG Köln, Urteil vom 12.08.2009, Az. 28 O 396/09
§§ 280 BGB; 101a, 69a, 97 UrhG; 14 MarkenG; 17, 18, 3, 4, 8 UWGDas LG Köln hat darauf hingewiesen, dass die Seiten einer Website auf Grund ihrer Sammlung, Einteilung und Anordnung urheberrechtlichen Schutz genießen können, was insbesondere dann der Fall sei, wenn die Site für Suchmaschinen wie Google programmiertechnisch optimiert sei. In einer früheren Entscheidung aus diesem Jahr in Sachen StudiVZ hatte sich das LG Köln noch kritischer gezeigt (Link: LG Köln). (mehr …)
- LG Köln: Händler darf Herstellermarken nicht uneingeschränkt zur Kennzeichnung seines Warenangebots nutzenveröffentlicht am 22. September 2009
LG Köln, Beschluss vom 14.08.2006, Az. 33 O 302/06
§§ 14, 15 MarkenGDas LG Köln hat in dieser älteren Beschlussverfügung deutlich gemacht, dass Händler fremde Herstellermarken nur eingeschränkt zur Kennzeichnung des eigenen Warenangebots verwenden dürfen. Zumindest darf die händlerseitige Kennzeichnung des Warenangebots bei dem Verbraucher nicht zu dem Eindruck führen, hierbei handele es sich um ein eigenes Produkt oder eine eigene Produktlinie des Herstellers. Im Ergebnis befasst sich der Beschluss mit dem Unterschied zwischen (zustimmungspflichtiger) markenmäßiger und (zustimmungsfreier) beschreibender Nutzung von Kennzeichen. (mehr …)
- OLG Köln: Ist die Nachahmung einer Idee unzulässig?veröffentlicht am 17. September 2009
OLG Köln, Urteil vom 28.08.2009, Az. 6 U 225/08
§§ 2; 24; 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 9 a) und b) UWGDas OLG Köln vertritt die Rechtsauffassung, dass ein Urheberrechtsschutz nur hinsichtlich einer konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Werks (hier: einer elektronischen Lernhilfe) in Anspruch genommen werden kann. Für die Lernhilfen der Klägerin wurde ein urheberrechtlicher Schutz als Werke der angewandten Kunst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG oder als Darstellungen wissenschaftlicher Art im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 abgelehnt. Im konkreten Fall stellten sich die angegriffenen Kontrollgeräte als freie Benutzung (§ 24 UrhG) dar. Die Funktionsweise der Geräte, welche die Beklagte für ihre Geräte übernommen habe, sei dagegen nicht schutzfähig. Im Übrigen wurde auch ein wettbewerbsrechtlicher Schutz wegen Nachahmung abgelehnt. (mehr …)